Ansprechpartner für Verbraucher
Verbraucher sollten sich mit ihren konkreten Problemen grundsätzlich an die Verbraucherzentrale im Bundesland ihres Wohnsitzes wenden. Während das BVL keine Rechtsberatung leisten darf, kann die Verbraucherzentrale Verbraucher individuell darüber beraten, welche Rechte sie haben und wie sie diese durchsetzen können. Diese Beratungen können kostenpflichtig sein.
Bei der Durchsetzung der Verbraucherrechte arbeitet das BVL als zuständige Behörde zudem eng mit den Verbraucherverbänden zusammen, da in Deutschland die Durchsetzung von Verbraucherrechten traditionell auf zivilrechtlichem Wege durch Verbände und andere Organisationen erfolgt. Die Verbraucherverbände können so bei dem Vorliegen einer Vielzahl von Verbraucherbeschwerden zu der grenzüberschreitenden Geschäftspraxis eines Unternehmens das BVL informieren, das dann die Einleitung weiterer Maßnahmen prüfen kann.
Daneben ist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland im grenzüberschreitenden Verbraucherschutz tätig. Es berät Verbraucher über ihre Rechte und kann ihnen möglicherweise zur Erfüllung ihres individuellen Anspruchs verhelfen, indem es eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Verbraucher und dem ausländischen Unternehmer vermittelt.
Bei Fragen zur Rechtslage im europäischen Ausland in Bezug auf Dienstleistungen können sich Verbraucher auch an das BVL wenden. Hierfür steht ihnen im Portal 21 ein Kontaktformular zur Verfügung. Das BVL übernimmt allerdings keine Rechtsberatung bei Streitigkeiten mit ausländischen Dienstleistern im konkreten Einzelfall.
zuletzt geändert: 23.08.2011
