EU: Insolvenzschutz bei Pauschalreisen muss unabhängig von Ursachen der Zahlungsunfähigkeit gelten
Der Europäische Gerichtshof hat am 16.02.2012 (Rs. C-134/11) klargestellt, dass der Insolvenzschutz für Verbraucher bei Pauschalreisen auch dann gilt, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters auf sein betrügerisches Verhalten zurückzuführen ist.
Die vollständige Meldung finden Sie im Portal 21.
Mit dem Portal 21 informieren das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Germany Trade & Invest Verbraucher und Unternehmer im Bereich Dienstleistungen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und über den Verbraucherschutz im europäischen Ausland.
- Ausgabejahr
- 2012
- Erscheinungsdatum
- 16.02.2012
