Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Jahresbericht Lebensmittelbestrahlung 2018

Kontrolle der Lebensmittel auf der Stufe des Inverkehrbringens

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 2.688 auf Bestrahlung untersuchte Proben an das BVL gemeldet. Eine Bestrahlung wurde bei 43 Proben nachgewiesen, von diesen waren 22 Proben, d. h. 0,8 % der Gesamtprobenzahl, zu beanstanden. Für die Beanstandungen gab es verschiedene Gründe: 12 Proben wurden nicht zulässig bestrahlt und 2 Proben waren zwar zulässig bestrahlt, aber nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. Bei weiteren 8 Proben konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die Bestrahlung zulässig gewesen war. Dies liegt darin begründet, dass die CEN-Methode EN 1788 nur eine eingeschränkte Aussagekraft besitzt. Sie ermöglicht keine Aussage darüber, ob bei zusammengesetzten Produkten, wie Instant-Nudelgerichten oder Trockensuppen, nur die getrockneten Kräuter und Gewürze bestrahlt wurden oder das gesamte Produkt. Anteilig an der Gesamtzahl gemeldeter Proben je Lebensmittelgruppe wurden im Jahr 2018 die meisten Beanstandungen in den Lebensmittelgruppen Suppen und Saucen einschließlich Instantnudelsuppen und -gerichte (2,2 % oder 5 Proben), Nahrungsergänzungsmittel (2,0 % oder 4 Proben), Krustentiere, Schalentiere und sonstige Wassertiere sowie deren Erzeugnisse (1,6 % oder 3 Proben), getrocknete Pilze u.a. Pilzerzeugnisse (2,9 % oder 3 Proben) und Würzmittel (1,0 % oder 2 Proben) gefunden. Jeweils eine Probe wurde in den Lebensmittelgruppen Fischerzeugnisse (2,5 %), getrocknetes Gemüse u.a. Gemüseerzeugnisse (1,4 %), getrocknetes Obst u.a. Obsterzeugnisse (0,9 %), getrocknete Kräuter und Gewürze (0,1 %) und Getränkepulver (100 %) beanstandet.

Die meisten Beanstandungen wurden auf eine nicht zulässige Bestrahlung (12 Proben) zurückgeführt. Nicht zulässig bestrahlte Lebensmittel fanden sich in den Lebensmittelgruppen Nahrungsergänzungsmittel (2,0 % oder 4 Proben), getrocknete Pilze u.a. Pilzerzeugnisse (2,9 % oder 3 Proben), Fischerzeugnisse (2,5 % oder 1 Probe), Krustentiere, Schalentiere und sonstige Wassertiere sowie deren Erzeugnisse (0,5 % oder 1 Probe), getrocknetes Gemüse u. a. Gemüseerzeugnisse (1,4 % oder 1 Probe), getrocknetes Obst u.a. Obsterzeugnisse (0,9 % oder 1 Probe) und Getränkepulver (100 % oder 1 Probe).

In nur zwei Fällen war die Bestrahlung nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet: Suppen, Saucen, einschließlich Instantnudelsuppen und -gerichte (0,4 % oder 1 Probe) und Würzmittel (0,5 % oder 1 Probe). In acht Lebensmittelproben konnte die Zulässigkeit der Bestrahlung nicht geklärt werden. Diese teilen sich auf die Lebensmittelgruppen Suppen, Saucen, einschließlich Instantnudelsuppen und -gerichte (1,7 % oder 4 Proben), Krustentiere, Schalentiere und sonstige Wassertiere sowie deren Erzeugnisse (1,0 % oder 2 Proben), getrocknete Kräuter und Gewürze (0,1 % oder 1 Probe) und Würzmittel (0,5 % oder 1 Probe) auf (s. Abbildung).

Ergebnisse aller Kontrollen auf Behandlung mit ionisierenden Strahlen auf der Stufe des Inverkehrbringens im Jahr 2018. Als Balken dargestellt werden nur die bestrahlten Proben anteilig aller Proben einer Lebensmittelgruppe. Ergebnisse aller Kontrollen auf Behandlung mit ionisierenden Strahlen auf der Stufe des Inverkehrbringens im Jahr 2018. Als Balken dargestellt werden nur die bestrahlten Proben anteilig aller Proben einer Lebensmittelgruppe. Quelle: BVL

*Die Probe wurde nicht zulässig bestrahlt. Aufgrund von Darstellungsproblemen kann dies im Schaubild nicht angezeigt werden.

Zum Download: Von den Landesüberwachungsbehörden erhobene und vom BVL zusammengestellte Daten aus dem Berichtsjahr 2018: Ergebnisse der Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens von Lebensmitteln.

Kontrolle von Anlagen zur Bestrahlung von Lebensmitteln in Deutschland

Für das Jahr 2018 waren hinsichtlich der Überprüfung von Bestrahlungsanlagen nach Richtlinie 1999/2/EG zwei Kontrollberichte angegeben. Demnach wurden in zwei von insgesamt drei Bestrahlungsanlagen in Deutschland etwa 313 Tonnen Lebensmittel bestrahlt. Die durchschnittliche absorbierte Dosis wurde für bestrahlte Lebensmittel mit Bestimmung für die EU mit < 10 kGy angegeben.