Häufig gestellte Fragen
Das BVL beantwortet täglich viele Fragen von Bundes- und Landesbehörden, Firmen, Journalisten und von Interessenvertretungen. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die regelmäßig an uns gestellt werden.
Ihre Fragen - unsere Anworten!
FAQ zu ernsten unerwünschten Wirkungen bei kosmetischen Mitteln (SUE)
Hier wird speziell auf Fragen zur Meldeverpflichtung von ernsten unerwünschten Wirkungen bei kosmetischen Mitteln eingegangen. Es werden Hilfestellung zur Einstufung von unerwünschten Wirkungen gegeben und wie diese zu melden sind.
FAQ zu kosmetischen Mitteln
Zu den häufig gestellten Fragen rund um das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln finden sich hier einleitende Antworten. Es werden dabei sowohl die rechtlichen Anforderungen wie auch die Mitteilungspflichten oder der Export thematisiert.
FAQ zu Pflichten im Online-Handel mit kosmetischen Mitteln
Nachfolgend haben wir Fragen, die dem BVL im Zusammenhang mit dem Online-Handel von kosmetischen Mitteln gestellt wurden, beantwortet. Die Antworten enthalten auch nützliche Links zu weiterführenden Informationen auf der BVL-Homepage.
FAQ zu Tätowiermitteln
In diesem Bereich finden Sie "Häufig gestellte Fragen" zum Inverkehrbringen von Tätowiermitteln in Deutschland sowie Antworten auf Fragen zu rechtlichen Verpflichtungen und wie Mitteilungspflichten durchzuführen sind.
FAQ zur Mitteilungspflicht bei Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten
Mit der Revision der Tabakproduktrichtlinie, die in Deutschland im Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) umgesetzt wurden, existiert ab 20. Mai 2016 auch eine veränderte Mitteilungsverpflichtung.
FAQ zu Tabakerzeugnissen
Das Tabakerzeugnisrecht regelt Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse. Tabakerzeugnisse werden unter Verwendung von Tabak hergestellt und konsumiert. Die wichtigsten Fragen zum Zulassungsverfahren werden hier beantwortet.
FAQ zu E-Zigaretten und Nachfüllbehälter
Mit elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten) kann nikotinhaltiger Dampf mittels eines Mundstücks konsumiert werden.
FAQ zu Zulassungsverfahren für Lebensmittel-Kontaktmaterialien
Im Bereich LM-Kontaktmaterialien braucht der Hersteller für das Inverkehrbringen von bestimmten Substanzen in Kunststoffen, das Betreiben von PET-Recyclingprozessen und die Verwendung von aktiven und intelligenten Materialien eine Zulassung.