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Hintergrundinformation: BÜp

Schankanlagen und Getränkelager weisen Hygienemängel auf

Bundesweiter Überwachungsplan beleuchtet Risikofelder

Datum: 26.10.2011

Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) wurden 2010 in speziellen Programmen der Hygienestatus gegarter Hackfleischerzeugnisse in Fertigpackungen aus dem Einzelhandel untersucht, Getränkeschankanlagen und Getränkelagerräume überprüft sowie die Nickellässigkeit von metallischem Spielzeug, bei dem ein direkter Hautkontakt beim Spielen zu erwarten ist, analysiert. In allen drei Bereichen sind weitere Anstrengungen nötig, um dem Verbraucherschutz voll gerecht zu werden.

Während beim Probeneingang nur zwei Prozent der sensorisch unauffälligen Proben gegarter Hackfleischerzeugnisse in Fertigpackungen Gesamtkeimgehalte von mehr als 107 KbE/g (Kolonien bildende Einheiten pro Gramm) aufwiesen, waren es kurz vor Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums 10 Prozent. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Lagerfähigkeit derartiger Produkte teilweise falsch eingeschätzt wird. Gesamtkeimzahlen in dieser Größenordnung weisen auf Hygienemängel bei der Herstellung hin. Damit können Gesundheitsrisiken verbunden sein, wenn die Erzeugnisse gleichzeitig Krankheitserreger enthalten und von Verbrauchern im nicht erhitzten Zustand verzehrt werden. In 1,6 Prozent der untersuchten Proben war Listeria monocytogenes in Keimzahlen von mehr als 100 KbE/g nachweisbar. Dieser Erreger ist für empfindliche Personengruppen, z.B. schwangere Frauen oder immungeschwächte Menschen, ein Gesundheitsrisiko.

Getränkeschankanlagen und Getränkelagerräume wurden im Rahmen von 2.104 Betriebskontrollen überprüft. Hygienemängel in den Getränkelagern sowie bei den Schanktischen bzw. den Zapfstellen wurden in 16,3 Prozent der kontrollierten Gaststätten mit Vollküche und in 27,1 Prozent der kontrollierten Schankwirtschaften ohne Vollküche festgestellt. Die Einhaltung der Reinigungsintervalle und die allgemeine Reinigung und Desinfektion wurden in 13,4 Prozent der Gaststätten mit Vollküche und in 19,4 Prozent der Schankwirtschaften ohne Vollküche bemängelt. Diese Ergebnisse zeigen, dass insbesondere in reinen Schankwirtschaften das Hygienebewusstsein noch nicht in zufriedenstellendem Maß vorhanden ist.

Ein weiteres BÜp-Programm beschäftigte sich mit der Nickellässigkeit von metallischem Spielzeug, bei dem ein direkter Hautkontakt beim Spielen zu erwarten ist. In 28 Prozent der untersuchten Proben war eine Nickelfreisetzung qualitativ oder quantitativ nachweisbar. In 38 Prozent der quantitativ untersuchten Proben wurde eine Überschreitung des Grenzwertes von 0,5 µg/cm²/Woche festgestellt. Die Thematik sollte im Rahmen der amtlichen Kontrolle verstärkt berücksichtigt werden.

2010 wurden im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplanes 23 Programme durchgeführt, an denen sich die Länder und die Bundeswehr mit insgesamt rund 7.000 Proben und 8.000 Betriebskontrollen beteiligt haben.

Planung des BÜp

Der Bundesweite Überwachungsplan ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Ländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Er kann Programme zu Produkt- und Betriebskontrollen oder eine Kombination aus beidem enthalten. Der Bundesweite Überwachungsplan ist ein risikoorientiertes Überwachungsprogramm. Das heißt, dass die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe gezielt auf Basis einer Risikoanalyse erfolgt. Im Rahmen des bundesweiten Überwachungsplanes können Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände untersucht werden.

Seit 2006 findet der Bundesweite Überwachungsplan regelmäßig statt. Grundlage ist ein von Bund und Ländern aufgestellter Plan, der die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe sowie die Verteilung der Kontrollen auf die Länder festlegt. Programmvorschläge für den Bundesweiten Überwachungsplan werden von den Ländern, dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Bundesinstitut für Risikobewertung sowie dem BVL eingereicht. Die Länder beschließen in Abstimmung mit dem BVL, welche der Programmvorschläge im Folgejahr durchgeführt werden. Das BVL erstellt auf Basis der von den Antragstellern ausgearbeiteten Angaben detaillierte Empfehlungen zur Durchführung und Datenübermittlung der Programme des Bundesweiten Überwachungsplanes.

Der vollständige Bericht zum Bundesweiten Überwachungsplan 2010 ist online abrufbar unter: www.bvl.bund.de/buep

Ausgabejahr 2011
Datum 26.10.2011

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