Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Eingangsstellen aufgrund § 56 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in Verbindung mit § 35 der Futtermittelverordnung

Bekanntmachung Nr. 17/01/008 zu den Zollstellen mit zugeordneten Grenzkontrollstellen (Eingangsstellen) über die bestimmte Futtermittel zur Einfuhr abgefertigt werden