Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Fund von Spuren gentechnisch veränderter Maissamen in Zuckermaissaatgut

Datum: 17.06.2020

Aus Ungarn erhielt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 20.05.2020 Informationen darüber, dass in Zuckermaissaatgut, das von Deutschland aus vermarktet wurde, Spuren von gentechnisch verändertem Mais gefunden wurden (um 0,1 %). Die nachgewiesenen gentechnisch veränderten Mais Events MON88017 und MON89034 sowie das Ergebnis einer Kreuzung beider Events (MON88017 x MON89034) wurden bereits 2009 bzw. 2011 in der EU als Lebensmittel und Futtermittel zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte festgestellt, dass diese Events für den Verzehr bzw. die Verfütterung sowie hinsichtlich der Folgen des versehentlichen Verbringens in die Umwelt bei Transport und Verarbeitung genauso sicher zu bewerten sind wie konventioneller Mais. Der Anbau dieses gentechnisch veränderten Mais ist in der EU jedoch nicht genehmigt.

Das betroffene Saatgut stammt von einer Saatzuchtfirma in Idaho, USA, und wurde an einen Saatguthandelsbetrieb in Niedersachsen geliefert. Die Ermittlungen des zuständigen Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ergaben, dass das betroffene Saatgut von dort aus in Deutschland, in EU-Mitgliedstaaten und in Drittstaaten vermarktet wurde. Die Bundesländer wurden unverzüglich über die Lieferungen informiert und prüfen, ob es zur Aussaat gekommen ist. Im Rahmen der bisherigen Ermittlungen der zuständigen Stellen der Bundesländer wurde festgestellt, dass 2.000 Samen in Baden-Württemberg ausgesät wurden. Nach Angaben der dortigen Behörden wurde dort das betroffene Pflanzenmaterial vollständig vernichtet. Auch darf dort in 2020 kein Mais mehr ausgesät werden.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die betroffene Charge der Sorte ‚Sweet Wonder‘ eine Menge von ca. 13 Millionen Samen umfasst. Das BVL hat nach Auswertung der bisher vorliegenden Ermittlungen unverzüglich die Informierung der zuständigen Stellen in den betroffenen EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Frankreich, Litauen, Polen, Portugal, Spanien), einem Drittstaat (Russland) sowie der EU-Kommission eingeleitet.

Ausgabejahr 2020
Datum 17.06.2020

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