Wirtschaftlicher Verbraucherschutz
Nationale Behörden setzen in einem Netzwerk EU-weit Verbraucherrechte durch
Die europäischen Verbraucher werden zunehmend auf der Grundlage europäischer Richtlinien und Verordnungen in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen geschützt. So werden ihnen beispielsweise umfangreiche Informationsrechte bei der Bestellung von Produkten über das Internet sowie Widerrufsrechte eingeräumt.
Diese Rechte auch durchzusetzen, fiel Verbrauchern bei grenzüberschreitenden Interessenkonflikten allerdings bislang oft schwer, etwa beim Versandhandel oder bei Kreditgeschäften über Landesgrenzen hinaus. Hielt beispielsweise ein in einem anderen EU-Land erworbenes Produkt nicht, was der Anbieter versprach, so sah sich der Verbraucher neben möglichen Sprachbarrieren auch mit rechtlichen Komplikationen konfrontiert.
Das BVL nimmt nun in einem Netz europäischer Behörden die Durchsetzung dieser auf EG-Normen beruhenden Verbraucherschutzgesetze wahr. Es handelt dabei auf der Grundlage der "Europäischen Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz" und des deutschen EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes. Ziel ist es, Verbraucherrechte im Falle innergemeinschaftlicher Verstöße besser durchzusetzen. Die grenzüberschreitenden Regelungen greifen allerdings nur, wenn durch einen Verstoß die Interessen mehrerer Verbraucher geschädigt werden oder geschädigt werden können. Außerdem dürfen die Geschädigten nicht in dem Mitgliedstaat der EU leben, von dem der Verstoß ausgeht oder in dem der verantwortliche Unternehmer niedergelassen ist.Welche Funktionen nimmt das BVL wahr?
Dem BVL kommt bei der Wahrung der Verbraucherrechte eine Doppelfunktion zu: Zum einen ist das BVL die so genannte "Zentrale Verbindungsstelle" in Deutschland, zum anderen ist es auch selbst eine für die Durchsetzung von Verbraucherrechten zuständige Behörde.
Als "Zentrale Verbindungsstelle" leitet das BVL beispielsweise eingehende Ersuchen aus anderen Mitgliedstaaten an die in Deutschland zuständige Behörde weiter oder es ersucht die Behörden anderer Mitgliedstaaten um Amtshilfe. Außerdem wirkt es an der europäischen Koordinierung des Netzwerks mit und nimmt Kontakt zur Europäischen Kommission auf.
Als zuständige Behörde ist das BVL verantwortlich für die Bereiche irreführende und vergleichende Werbung, Haustürgeschäfte, Verbraucherkreditgeschäfte, Pauschalreisen, missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien, Fernabsatzgeschäfte, Verbrauchsgüterkauf, elektronischer Geschäftsverkehr und unlautere Geschäftspraktiken.Andere zuständige Behörden in Deutschland
Neben dem BVL wirken weitere Behörden an der Durchsetzung von Verbraucherrechten innerhalb der EU mit: Das Luftfahrtbundesamt nimmt die Rechte von Fluggästen wahr, die Landesbehörden sind für die Bereiche Fernsehtätigkeit, Preisangaben und Humanarzneimittel sowie bei Verstößen von Versicherungsunternehmen unter Landesaufsicht zuständig. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) schließlich ist zuständig für Verstöße von Versicherungsunternehmen, die der Aufsicht der Bafin unterstehen sowie für Verstöße von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten.Das BVL setzt Interessen von Verbrauchern anderer Mitgliedstaaten in Deutschland durch
Werden die Interessen der Verbraucher anderer Mitgliedstaaten verletzt und bitten die zuständigen Behörden diese Länder um Amtshilfe, so verfügt das BVL über umfangreiche Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse. Es kann zum Beispiel alle für die Abstellung von Verstößen erforderlichen Auskünfte von Verkäufern oder Dienstleistern verlangen, Geschäftsräume durchsuchen lassen oder unlautere Geschäftspraktiken untersagen. Gegebenenfalls kann das BVL die Interessen von Verbrauchern aus anderen Mitgliedstaaten auch durch das Verhängen eines Zwangsgelds durchsetzen.Behörden in anderen Mitgliedstaaten werden aktiv für deutsche Verbraucher
Erhält das BVL Kenntnis von Verstößen aus anderen Mitgliedstaaten, die Kollektivinteressen deutscher Verbraucher schädigen oder schädigen können, so ersucht es die Schwesterbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten um Information oder um die Durchsetzung der verletzten Verbraucherrechte. Die EU-Schwesterbehörden üben dann für die Durchsetzung der Rechte deutscher Verbraucher die gleichen Befugnisse aus wie das BVL für die Wahrung der Rechte von Verbrauchern aus anderen EU-Mitgliedstaaten.
Für den Austausch von Informationen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und mit der Europäischen Kommission bedient sich das BVL einer eigens für diese Zwecke von der Europäischen Kommission unterhaltenen Datenbank. Diese schafft die Grundlage für eine zügige Informationsübermittlung und eine schnelle Handlungsmöglichkeit.