Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit

Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) ist ein ehrenamtlich tätiges Expertengremium, welches gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auf mögliche Risiken für den Menschen, Tiere und die Umwelt prüft und Stellungnahmen dazu abgibt. Ihre Geschäftsstelle ist beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingerichtet. Sie nimmt die an die ZKBS gerichteten Anträge und Anfragen entgegen und bereitet die Stellungnahmen oder Antworten der ZKBS sowie die Verfahren zur Beschlussfassung dazu vor.

Ins Leben gerufen wurde die ZKBS mit den Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in vitro neu kombinierte Nukleinsäuren im Februar 1978. Mit dem 1990 in Kraft getretenen Gentechnikrecht wurde sie schließlich gesetzlich institutionalisiert. Zu ihren Aufgaben zählen die Bewertung der Sicherheit von gentechnischen Arbeiten und Anlagen sowie der Sicherheit von Freisetzungen und dem Inverkehrbringen von GVO.

Die Kommission setzt sich zusammen aus zwölf Sachverständigen für Mikrobiologie, Zellbiologie, Virologie, Genetik, Pflanzenzucht, Hygiene, Ökologie, Toxikologie und Sicherheitstechnik und acht sachkundigen Personen aus Gewerkschaft, Arbeitsschutz, Wirtschaft, Landwirtschaft, Umweltschutz, Naturschutz , Verbraucherschutz und forschungsfördernden Organisationen. Sie führt die Risikobewertung von Mikroorganismen und die Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten durch und empfiehlt geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gibt sie Stellungnahmen gegenüber den zuständigen Landesbehörden ab. Allgemeine ZKBS-Stellungnahmen sowie die regelmäßig aktualisierte Liste mit risikobewerteten Mikroorganismen werden im Bundesanzeiger und über die Homepage des BVL veröffentlicht, darüber hinaus stellt die Geschäftsstelle Datenbanken mit bewerteten Vektoren und Zelllinien über die Homepage des BVL zur Verfügung.

Außerdem bewertet die Kommission die Sicherheit einer beantragten Freisetzung oder eines beantragten Inverkehrbringens von GVO und gibt hierzu gegenüber der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem BVL, seine Stellungnahme ab.

Ihre Beschlüsse fasst die ZKBS entweder in einem schriftlichen Verfahren oder auf einer nicht-öffentlichen Sitzung, die ungefähr jeden zweiten Monat am BVL in Berlin stattfindet und zu denen die zuständigen Landesbehörden und Bundesministerien eingeladen werden. Zur Information der Öffentlichkeit wird jährlich ein Tätigkeitsbericht publiziert.

Alle ZKBS-Mitglieder sowie ihre Stellvertreter werden vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft für die Dauer von drei Jahren berufen.
Rechtliche Grundlagen:

  • §§ 4 und 5 GenTG
  • ZKBS-Verordnung