Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel sind Stoffe, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen oder Krankheiten schützen sollen. Auch Stoffe, die Pflanzen abtöten, das Wachstum regulieren oder die Keimung hemmen, gelten als Pflanzenschutzmittel. Nicht-landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfungsmittel sind als Biozidprodukte separat geregelt.

Pflanzenschutzmittel dürfen nur vertrieben und angewendet werden, wenn sie zugelassen sind

Bild eines Marienkäfers
Die Zulassungsbehörde in Deutschland ist das BVL. Es arbeitet dabei mit drei Bewertungsbehörden zusammen: dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Julius Kühn-Institut und dem Umweltbundesamt. Das BVL selber ist neben der Steuerung des Verfahrens verantwortlich für das Risikomanagement, also für Zulassungsentscheidungen und administrative Maßnahmen. Wesentliche Ziele dabei sind der ausreichende Schutz der Kulturpflanzen, die Vermeidung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Vermeidung unvertretbarer Effekte auf den Naturhaushalt. Grundlage für die Managemententscheidungen des BVL sind die Berichte der drei beteiligten Bewertungsbehörden und die Empfehlungen eines unabhängigen Sachverständigenausschusses. Das BVL kann die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit Anwendungsbestimmungen und Auflagen verbinden, um eine sichere Anwendung zu gewährleisten. Nach der Zulassung wird die Anwendung der Pflanzenschutzmittel in Kontroll- und Überwachungsprogrammen beobachtet. Bei unerwarteten Auswirkungen kann das BVL die Zulassung ändern oder, wenn nötig, widerrufen.

Pflanzenschutzmittel unterliegen in der EU einem einheitlichen Regelwerk

Alle Mitgliedstaaten wenden bei der Zulassung die gleichen Bewertungsverfahren und Zulassungskriterien an. Zur Harmonisierung gehört auch eine gemeinsame Positivliste von Wirkstoffen, die in Pflanzenschutzmitteln zulässig sind. Die Bewertung der Wirkstoffe und die Entscheidung über die Aufnahme in die Positivliste erfolgen in einem Gemeinschaftsverfahren. Das BVL ist die deutsche Koordinierungsstelle dieser europäischen Zusammenarbeit.

Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe

Neben Pflanzenschutzmitteln sind im Pflanzenschutzgesetz auch Zusatzstoffe und Pflanzenstärkungsmittel geregelt. Zusatzstoffe werden Pflanzenschutzmitteln zugesetzt, um zum Beispiel die Benetzung der Blattfläche zu verbessern. Pflanzenstärkungsmittel sind Stoffe, die die Widerstandskraft von Pflanzen erhöhen. Ebenfalls in diese Kategorie gehören Mittel zur Frischhaltung von Schnittblumen. Zusatzstoffe und Pflanzenstärkungsmittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie in eine Liste des BVL aufgenommen sind. Dieses Listungsverfahren ist weniger aufwändig als das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel.

In neuem Fenster zum Download: Pflanzenschutzmittel - sorgfältig geprüft, verantwortungsbewusst zugelassen













    Pflanzenschutzmittel -
    sorgfältig geprüft,     verantwortungbewusst     zugelassen     
    Diese Broschüre kann hier
    heruntergeladen werden.