Rechtliche Rahmenbedingungen

Vertrieb und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind in Deutschland seit langem reglementiert. Bereits seit 1968 besteht eine Zulassungspflicht. Seitdem haben sich die rechtlichen Vorschriften ständig weiter entwickelt. Inzwischen ist Deutschland bei der Zulassung aber nicht mehr unabhängig. 1993 trat die Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in Kraft mit der Datenanforderungen und Zulassungskriterien in der EU harmonisiert wurden. Deutschland hat diese Richtlinie mit einer Novelle des Pflanzenschutzgesetzes umgesetzt. 2011 wird die Richtlinie 91/414/EWG durch die neue Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 abgelöst.