Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel, die zum Schutz von Kulturpflanzen ausgebracht werden, gelangen zwangsläufig in die Umwelt und unter Umständen auch in Lebensmittel. Deshalb sind Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln seit langem reglementiert: Bereits seit 1968 besteht in Deutschland eine Zulassungspflicht. Die Anforderungen an Pflanzenschutzmittel sind im Laufe der Zeit immer höher geworden, so dass Pflanzenschutzmittel heute zu den am besten untersuchten chemischen Substanzen gehören.

Pflanzenschutzmittel werden nach strengen wissenschaftlichen Kriterien bewertet und zugelassen

Die Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln werden in der EU in einem Gemeinschaftsverfahren bewertet; die Zulassung der Handelsprodukte ist Sache der einzelnen Mitgliedstaaten. In Deutschland muss die Zulassung beim BVL beantragt werden. Zu dem Antrag gehört ein umfangreiches Dossier mit Daten und Tests. Erforderlich sind Unterlagen zu den physikalischen und chemischen Eigenschaften, zur Analytik sowie für die Bereiche Wirksamkeit, Toxikologie, Rückstandsverhalten und Umweltverhalten. Die Studien müssen nach vorgegebenen Normen von zertifizierten Versuchseinrichtungen durchgeführt werden.

Im Zulassungsverfahren arbeitet das BVL mit drei Bewertungsbehörden zusammen: Das Julius Kühn-Institut (JKI) prüft die Wirksamkeit, die Pflanzenverträglichkeit sowie die praktische Anwendung und den Nutzen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet die Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier. Das Umweltbundesamt (UBA) beurteilt das Mittel im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt. Im BVL selber werden die Zusammensetzung und die chemisch-physikalischen Eigenschaften des beantragten Produkts bewertet. Wie diese Bewertungen ausgeführt werden, ist in einer Richtlinie der EG und in technischen Leitfäden genau festgelegt.

Im weiteren Verfahren hört das BVL den Sachverständigenausschuss für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln an. Dessen Empfehlungen bilden zusammen mit den Bewertungsberichten der beteiligten Behörden die Grundlage für die Zulassungsentscheidung des BVL.

Das BVL sorgt für eine sichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Mit der Zulassung trifft das BVL eine Reihe von Maßnahmen, um Risiken zu vermindern und eine sichere Anwendung zu gewährleisten: Es legt die Kulturen fest, in denen das Mittel eingesetzt werden darf, schreibt Sicherheitshinweise für die Verpackung vor, bestimmt Wartezeiten zwischen letzter Anwendung und Ernte, und kann Auflagen und Anwendungsbestimmungen erteilen.

Pflanzenschutzmittel werden befristet für höchstens 10 Jahre zugelassen. Danach muss die Zulassung wieder beantragt werden, und es erfolgt eine neue Bewertung nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Technik.

Zur sicheren Anwendung von Pflanzenschutzmitteln finden Sie unter der Seite „Für Anwender“ weitere Informationen.