Rückstände und Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln

 

Nach der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind Rückstände in den behandelten Kulturen unvermeidbar. Ob diese im Einzelfall analytisch bestimmt werden können, hängt von vielen Faktoren ab, so z. B. von der Nachweisgrenze des betreffenden Wirkstoffs. Die Bewertung der Zulassungsunterlagen wird durch das Bundesinstitut für Risikobewertung durchgeführt. Das Ergebnis beinhaltet eine Aussage zur Höhe der Rückstände, die im Erntegut erwartet werden kann, und zu ihrer Relevanz für den Verbraucher. Aufgabe des BVL ist es dann, diese wissenschaftlich abgeleiteten Werte unter Berücksichtigung anderer Faktoren als Vorschläge an die Europäische Kommission zur Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten weiterzugeben. Die zuständigen Länderbehörden überprüfen bei der Lebensmittelüberwachung, ob die zulässigen Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und andere Kontaminanten eingehalten werden.

Rückstandsuntersuchungen und Zulassungsverfahren

Für die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels muss der Antragsteller Untersuchungen zur Natur und zur Höhe der Rückstände vorlegen. Diese beziehen sich auf die Pflanze, landwirtschaftliche Nutztiere, nachgebaute Kulturen (Folgekulturen) und verarbeitete Erzeugnisse.

Die Untersuchungen zur Natur der Rückstände zeigen, ob und wie ein Wirkstoff nach der Ausbringung abgebaut wird. Dabei interessieren Art und Menge dieser Abbauprodukte mit einem Hauptaugenmerk auf dem Erkennen kritischer Abbauprodukte. Es werden Rückstandsdefinitionen, die die Zusammensetzung des zu bestimmenden Rückstands beschreiben, für die Überwachung und die Risikobewertung abgeleitet. Diese Versuche liefern auch erste Informationen über die Höhe der zu erwartenden Rückstände.

Die Rückstandsuntersuchungen geben Aufschluss darüber, wie hoch die Rückstände an Pflanzenschutzmitteln zum Zeitpunkt des Verzehrs durch Mensch und Tier maximal sein können. Bei der Bewertung wird nach dem so genannten ALARA-Prinzip verfahren, also das Minimierungsgebot angewendet (ALARA: As Low As Reasonably Achievable = so niedrig wie möglich und angemessen). Diese Rückstandsversuche müssen immer durchgeführt werden, es sei denn, dass durch die Art der Anwendung keine Rückstände in Lebens- oder Futtermitteln auftreten können.

Nur wenn die Höhe der Rückstände gesundheitlich vertretbar ist und wenn sich Rückstände mit allgemein gebräuchlichen Methoden bestimmen lassen, kann eine Zulassung zur Anwendung erfolgen. Um Rückstände zu begrenzen, kann das BVL mit der Zulassung Auflagen erteilen (z. B. "Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter") und Wartezeiten festsetzen (z. B. Zeitraum zwischen der letzten Anwendung des Pflanzenschutzmittels und der Ernte).

Rückstandshöchstgehalte

Rückstandshöchstgehalte sind Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln und Futtermitteln, die für jeden Wirkstoff und aufgeschlüsselt nach Erzeugnissen festgelegt werden. Bei der Festsetzung der Rückstandshöchstgehalte werden die in Versuchen ermittelten Rückstände, Daten zur Toxikologie und Verzehrmengen berücksichtigt. Rückstandshöchstgehalte werden dabei nicht automatisch auf den toxikologisch gerade noch akzeptablen Wert gelegt, sondern eher darunter und zwar so niedrig wie möglich und angemessen (ALARA-Prinzip). Dies bedeutet, dass Rückstandshöchstgehalte zu allererst die Verkehrsfähigkeit regeln. Damit kann bei Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes in einem Lebensmittel der Handel mit diesem Erzeugnis auch dann versagt werden kann, wenn noch keine gesundheitliche Gefährdung besteht. Nur in einigen Fällen entspricht der Rückstandshöchstgehalt einem gesundheitlich relevanten Grenzwert.

Mit einer EG-Verordnung sind die Rückstandshöchstgehalte in Europa harmonisiert worden. Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels ist nur noch dann möglich, wenn für die vorgesehenen Kulturen entsprechende Rückstandshöchstgehalte festgesetzt sind.

Lebensmittelüberwachung und Monitoring

Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung überprüfen die zuständigen Länderbehörden, ob Lebens- und Futtermittel die zulässigen Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und andere Kontaminanten einhalten. Das BVL wertet die Berichte der Länder aus und erstellt daraus einen nationalen Bericht, der auch an die EG weitergegeben wird. Daneben führen Bund und Länder das Monitoring durch, ein systematisches Mess- und Beobachtungsprogramm, bei dem Lebensmittel repräsentativ für die Bundesrepublik Deutschland auf Gehalte an gesundheitlich unerwünschten Stoffen beprobt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Lebensmittel.

Kontaminationen von Lebensmitteln mit Pflanzenschutzmittelrückständen

Rückstände unterhalb der Bestimmungsgrenze bzw. unterhalb von 0,01 mg/kg stellen nach dem derzeitigen Kenntnisstand in der Regel kein Problem für den Schutz des Verbrauchers dar. Dennoch werden solche Werte aus der Kontrolle von Handelsproben berichtet. Diese Rückstände können aus unzulässigen oder unsachgemäßen Anwendungen herrühren. Es gibt allerdings auch eine Reihe weiterer Erklärungsmöglichkeiten. Informationen zu diesem Thema hat das BVL in dem Dokument "Kontaminationen von Lebensmitteln mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln" zusammengestellt, das rechts abrufbar ist.