EU-Wirkstoffprüfung
Das EU-Programm zur Prüfung von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln basiert auf der Richtlinie 91/414/EWG. Diese Richtlinie dient der Harmonisierung des Handels von Pflanzenschutzmitteln auf dem europäischen Markt. Grundsätzlich können Pflanzenschutzmittel nur dann in den Mitgliedstaaten zugelassen werden, wenn deren Wirkstoffe in Annex I dieser Richtlinie aufgenommen sind (Positivliste für Wirkstoffe).Die Bewertung der Wirkstoffe erfolgt in einem Gemeinschaftsverfahren
Bei neuen Wirkstoffen wird dieses Verfahren in Gang gesetzt, sobald die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit diesem neuen Wirkstoff in einem der Mitgliedstaaten beantragt wird. Wirkstoffe, die vor 1993 in einem der Mitgliedstaaten auf dem Markt waren, werden als Altwirkstoffe (Existing Active Substances, EAS) bezeichnet. Auch sie müssen auf der Basis der Richtlinie bewertet werden. Für eine bessere Handhabung wurde die Bewertung der alten Wirkstoffe in vier Stufen eingeteilt. Ein Altwirkstoff, der nicht von einer Firma unterstützt wird, wird vom Markt genommen.
Eine Firma notifiziert ihren Wirkstoff bei der Europäischen Kommission und reicht ein Dossier bei einem der Mitgliedstaaten, dem Rapporteur Member State (RMS), ein. Ein Dossier umfasst alle Studienberichte, Informationen und Unterlagen, die in der Richtlinie verlangt werden. Der RMS bewertet das Dossier und fasst die Ergebnisse in einem Bewertungsbericht (Draft Assessment Report, DAR) zusammen. Daran anschließend wird der DAR von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im so genannten peer review diskutiert. Am Ende dieses Prozesses steht die Entscheidung über die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme des Wirkstoffs in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG.
Das BVL koordiniert die Beteiligung Deutschlands an dem Programm und berät die Bundesregierung.