Hinweise und Beschwerden an das BVL


Nachfolgend finden Sie ein Formular, mit dem Sie dem BVL Hinweise auf Betriebe geben können, bei denen der Verdacht besteht, dass bei der Herstellung, Lagerung oder dem Verkauf von Lebensmitteln Risiken für den Verbraucher ausgehen können.

Bitte verwenden Sie unser Formular nicht, wenn Sie als Kunde ein Lebensmittel gekauft haben, das nicht Ihren Erwartungen entsprach und zum Beispiel vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums erkennbar verdorben war. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte an das Geschäft, in dem Sie die Ware erworben haben oder an die für Sie örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Dies ist in der Regel die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Möchten Sie (beispielsweise als Betriebsangehöriger oder Geschäftpartner) Hinweise über Fälle geben, in denen bei der Herstellung, der Lagerung, dem Transport oder dem Verkauf so mit Lebensmitteln oder deren Verpackung/Umhüllung umgegangen wird, dass die grundsätzlichen Anforderungen an die Hygiene (Personal- und Betriebshygiene) nicht eingehalten werden oder unzulässige Änderungen von Angaben auf der Verpackung vorgenommen werden? Dann nutzen Sie bitte unten stehendes Formular.

Auch diese Hinweise können Sie grundsätzlich direkt bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde ihres Kreises oder ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben. Dort wird Ihrer Beschwerde durch amtliche Kontrollen oder Probenahme nachgegangen. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Sollten Sie jedoch persönliche Nachteile für sich befürchten, können Sie Ihre Informationen auch anonym geben. Ihr Hinweis muss jedoch vor Ort überprüfbar oder in anderer Form nachvollziehbar sein.


Wie werden Ihre Angaben vom BVL verwendet?

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erhält regelmäßig Beschwerden und Hinweise von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern, die auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht, insbesondere unhygienische Zustände, die Verwendung verbotener Bestandteile oder auf nachträgliche Änderungen von Angaben auf der Verpackung hinweisen. Um diese Hinweise gezielt und schnell bearbeiten zu können, hat das BVL diese Seite eingerichtet.

Das BVL wird Ihren Hinweis auswerten und nach einer ersten Prüfung des Sachverhalts an die für den jeweiligen Fall zuständige oberste Landesbehörde weiterleiten, da die Lebensmittelüberwachung in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. Auch wenn Sie anonym bleiben möchten, würden wir gerne mit Ihnen in Kontakt treten können, wenn wir nähere Informationen benötigen, um Ihrem Hinweis nachzugehen. Hierzu können Sie eine anonymisierte E-Mail-Adresse angeben (www.gmx.de, www.yahoo.de, www.web.de oder vergleichbare Anbietern).

Die mit einem * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden!
 












 

Sie können Ihren Hinweis auch per Post oder telefonisch geben:

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Referat 104
Mauerstr. 39-42
10117 Berlin


Telefon: 030-18 444 11111

Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter besetzt. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie Ihre Hinweise auch auf einem Anrufbeantworter hinterlassen.