Aktiv für sichere Lebensmittel
Zahlreiche Institutionen und Behörden wirken daran mit, unsere Lebensmittel sicherer zu machen. Durch regelmäßige Kontrollen und gezielte Probenahmen sorgen die kommunalen Behörden ebenso für den gesundheitlichen Verbraucherschutz wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das, vielfach in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, Untersuchungs- und Kontrollprogramme ausarbeitet.Die amtliche Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. In den Länderministerien für Verbraucherschutz bzw. Ernährung werden Untersuchungsprogramme entwickelt, die von den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern in den Städten und Landkreisen ausgeführt werden.
Betriebe, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder kosmetische Mittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, werden regelmäßig kontrolliert. Die Kontrollbehörden entscheiden, wie häufig sie welchen Betrieb überprüfen, nicht nach dem Zufallsprinzip, sondern nach der Höhe des Risikos. Um dieses festzustellen werden Betriebe erfasst und in Risikokategorien eingestuft. Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach Art und Produktionsumfang des Betriebes, den Erfahrungen mit der Eigenkontrolle in dem Betrieb, nach der Art und Herkunft der Erzeugnisse, insbesondere ihre Haltbarkeit, nach der Produkt-, Produktions- und Personalhygiene, nach der Qualifikation und Anzahl des Betriebspersonals, dem bestimmungsgemäße Verzehr der Erzeugnisse durch empfindliche Personengruppen und natürlich auch nach Art und Anzahl der Verstöße des Betriebes gegen Rechtsvorschriften in der Vergangenheit. Werden akute Probleme bekannt, so erfolgen umgehend Kontrollen.
Die mit der Überwachung beauftragten Lebensmittelkontrolleure und Polizeibeamten sind befugt, gegen Empfangsbescheinigung Proben zu fordern und zu entnehmen, die sie zur Analyse und Begutachtung in Labore schicken. Die Auswahl der Proben richtet sich nach der Art des Lebensmittels, dem Ausmaß der möglichen gesundheitlichen Gefährdung durch bestimmte Stoffe oder Mikroorganismen, den Verzehrsmengen, aktuellen Erkenntnissen, bestimmten Herstellungsverfahren und auch nach jahreszeitlichen Einflüssen. Insgesamt werden jährlich von den Laboren der Bundesländer rund 400.000 Proben untersucht.
Die Art der Probenahme ist dabei vom Gesetzgeber vorgegeben, um standardisierte und gerichtsfeste Daten zu erlangen. Die Proben werden auf verschiedene Inhaltsstoffe, auf Keime und auf die Einhaltung gesetzlich festgelegter Höchstmengen untersucht. Dabei wird auch überwacht, ob die Lebensmittel gemäß ihrer rechtlichen Definition zusammengesetzt sind. Verstößt ein Unternehmen gegen bestehende Vorschriften, werden die Produkte beanstandet und, wenn die Gesundheit der Verbraucher gefährdet ist, aus dem Handel entfernt. Die Eigenkontrollen der Wirtschaft
Einen hohen Stellenwert bei der Überwachung von Lebensmitteln kommt den eigenen Kontrollen der Wirtschaft zu. Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten und verkaufen, sind dazu verpflichtet, durch eigene Kontrollen die Qualität der verwendeten Rohstoffe zu dokumentieren. Ferner führen alle Betriebe darüber Buch, von wem sie Lebensmittel und Zutaten gekauft haben und an wen sie diese weiter verkauft haben. Gehen von einem Lebensmittel Risiken aus, so kann innerhalb kurzer Zeit nachvollzogen werden, an welcher Stelle eine Verunreinigung stattgefunden hat. Über ihre Eigenkontrollen müssen die Betriebe Buch führen, so dass der amtlichen Lebensmittelüberwachung diese Unterlagen für eine „Kontrolle der Kontrolle“ zur Verfügung stehen.Programme zur Lebensmittelüberwachung
Mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung informiert das BVL durch Berichte Öffentlichkeit, Bundesregierung beziehungsweise Europäische Kommission über relevante Daten zur hygienischen Beschaffenheit und zu unerwünschten Stoffen in den Produkten sowie zur Kennzeichnung und Zusammensetzung von Lebensmitteln informiert.
So legt das BVL die Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände vor, in der die Belastung vor allem von Obst und Gemüse sowie Lebensmitteln tierischen Ursprungs mit Pflanzenschutzmittelrückständen dokumentiert wird.
Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ausgerichtet auf die Kontrolle der Tierbestände, der Schlachtbetriebe und der Betriebe, die das noch unverarbeitete Roherzeugnis erhalten, zum Beispiel Milch, Eier, Honig und Wild.
Das Lebensmittel-Monitoring ist ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten unerwünschter Stoffe wie Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle und andere Kontaminanten in und auf Lebensmitteln. Für jedes Jahr legen das BVL und die Bundesländer einen bestimmten Warenkorb fest, in dem die zu untersuchenden Lebensmittel verzeichnet sind, die im Rahmen des Lebensmittel-Monitorings untersucht werden.
Die Lebensmittelüberwachung fällt in die Hoheit der Bundesländer. Um einen einheitlichen Standard bei der Lebensmittelsicherheit zu erreichen und einen deutschlandweiten Überblick zu erlangen, verständigen sich Bund und Länder auf so genannte „Allgemeine Verwaltungsvorschriften“, die vom Bundesverbraucherministerium erlassen werden. Das BVL wirkt daran mit und koordiniert Überwachungsprogramme auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung lebensmittelrechtlicher und weinrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung – AVV RÜb).Schimmliges Obst, schmutzige Imbissbude: An wen Sie sich wenden können
Sollten Sie Hinweise darauf haben, dass in Betrieben, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen Mängel in der Hygiene bestehen oder Lebensmittel falsch ausgezeichnet oder zusammengesetzt sind, so sollten Sie die örtliche Lebensmittelüberwachung informieren. Sollten Sie ein Lebensmittel kaufen, das sich vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums bzw. Verbrauchsdatums als verdorben heraus stellt oder das sonstige Mängel aufweist, so können Sie ebenfalls die örtliche Lebensmittelüberwachung einschalten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung und fragen Sie nach der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Stelle. In kleineren Gemeinden wird diese Aufgabe vielfach von der Kreisverwaltung wahrgenommen.
Hinweise an das BVL
Möchten Sie Hinweise über Fälle geben, in denen bei der Herstellung, der Lagerung oder dem Verkauf so mit Lebensmitteln umgegangen wird, dass die Gesundheit der Verbraucher gefährdet ist, die Anforderungen der Lebensmittelhygiene nicht eingehalten werden oder unzulässige Änderungen von Angaben auf der Verpackung vorgenommen werden? Dann nutzen Sie bitte
dieses Kontaktformular.
Berichte "Lebensmittelsicherheit"