Infektionsschutz durch Schädlingsbekämpfungsmittel

Ziel des Infektionsschutzes in Deutschland ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Das BVL ist zusammen mit dem Robert-Koch-Institut die zuständige Vollzugsbehörde für die Listung der Mittel bei behördlich angeordneten Entseuchungen, Entwesungen und Bekämpfungen von Wirbeltieren, die Krankheitserreger übertragen können und befasst sich mit den praktischen Problemen der Infektionsprävention. Die Anordnung der Bekämpfung gemäß §18 Infektionsschutzgesetz fällt in die Zuständigkeit der Landesbehörden.

Schädlingsbekämpfungsmittel werden zum Schutz von Menschen und Haustieren gegen tierische Gesundheits- und Hausschädlinge oder gegen Lästlinge in Räumen oder im Freiland angewendet. Sie werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft. Im Rahmen der amtlich angeordneten Schädlingsbekämpfung dürfen nach §18 Infektionsschutzgesetz nur Mittel eingesetzt werden, die einer Reihe von Kriterien entsprechen und die in der Bekanntmachung der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen veröffentlicht sind.

Informationen zur Listung von Infektionsschutzmitteln finden Sie auf den gesonderten Seiten für Antragsteller.
Bekanntmachung der anerkannten Mittel und Verfahren zur Schädlingsbekämpfung