Für Antragsteller

Diese Rubrik des Internet-Angebotes enthält Informationen zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und zu anderen Verfahren im Bereich des Pflanzenschutzrechts.

Zulassungsverfahren
Pflanzenschutzmittel dürfen nur in Verkehr gebracht oder eingeführt werden, wenn sie vom BVL zugelassen sind. Neben dem regulären Verfahren nach § 15 des Pflanzenschutzgesetzes gibt es vorläufige Zulassungen, wenn ein Mittel einen Wirkstoff enthält, über den noch nicht im EU-Verfahren entschieden ist (§ 15c PflSchG) und vereinfachte Verfahren, wenn ein Mittel bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist (gegenseitige Anerkennung nach § 15b PflSchG).

Genehmigungsverfahren
Das Pflanzenschutzgesetz sieht für verschiedene Fälle vor, dass Einfuhr und Vertrieb nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel vom BVL genehmigt werden können. Des weiteren kann die Anwendung von Mitteln in anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten vom BVL, im Einzelfall auch von den zuständigen Länderbehörden, genehmigt werden. Das BVL ist auch zuständig für Ausnahmegenehmigungen nach dem DDT-Gesetz.

Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe
Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe bilden eigene Produktkategorien im Pflanzenschutzrecht. Sie unterliegen einem Listungsverfahren.

EU-Wirkstoffprüfung
Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln werden in einem EU-Gemeinschaftsverfahren geprüft, das neben der Zulassung der Handelsprodukte abläuft. Das BVL koordiniert für Deutschland die Wirkstoffprüfung und ist Ansprechpartner für Notifizierer.

Anschrift
Alle Anträge sind zu richten an:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Abteilung 2, Pflanzenschutzmittel
Messeweg 11/12
38104 Braunschweig
Telefon: 0531/299-3401
Telefax: 0531/299-3002
E-Mail 200@bvl.bund.de

Ansprechpartner

Für Zulassungs- und Genehmigungsverfahren:
Christa Werner
Telefon: 0531/299-3405
E-Mail: Christa.Werner@bvl.bund.de

Für Höchstmengenverfahren
Dr. Karsten Hohgardt
Telefon: 0531/299-3503
E-Mail: Karsten.Hohgardt@bvl.bund.de

Für die EU-Wirkstoffprüfung
Annette Mehdawi
Telefon: 0531/299-3467
E-Mail: Annette.Mehdawi@bvl.bund.de

Für Listungsverfahren (Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe)
Dr. Alexandra Makulla
Telefon: 0531/299-3409
E-Mail: Alexandra.Makulla@bvl.bund.de