Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Arsen, Blei und Cadmium in Gesichtsmasken

Orientierungswerte bei mehr als der Hälfte der Proben überschritten

Datum: 02.12.2021

Im Rahmen des Monitorings kosmetischer Mittel wurden Gesichtsmasken auf verschiedene – vor allem gesundheitsschädliche – Elemente untersucht. 53 % der untersuchten Proben überschritten dabei mindestens einen Orientierungswert für Schwermetalle. Besonders deutliche Überschreitungen traten bei Arsen, Blei und Cadmium auf, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin mitteilt.

Das Bild zeigt eine Frau, die sich eine Gesichtsmaske aufträgt. Gesichtsmasken Gesichtsmasken können unerwünschte Elemente enthalten Quelle: cherryandbees - stock.adobe.com

Gesichtsmasken werden gern zur Hautpflege genutzt. Durch die Verwendung bestimmter, auch natürlicher Inhaltsstoffe können sie jedoch auch Schwermetalle enthalten. Im vergangenen Jahr wurden deshalb 100 Gesichtsmasken auf verschiedene, größtenteils in kosmetischen Mitteln verbotene Elemente untersucht. Die Proben stammten dabei nicht nur aus dem stationären Handel, sondern auch zu einem Drittel aus dem Onlinehandel.

Die gemessenen Überschreitungen der Orientierungswerte für die Elemente Arsen, Blei und Cadmium waren teils deutlich. Ein Großteil der Proben zeigte außerdem höhere Gehalte an Barium, Chrom, Kobalt und Nickel. Generell überschritten die Proben aus dem Onlinehandel (69 %) häufiger die Orientierungswerte als die Proben aus dem stationären Handel (46 %).

„Die Überschreitung eines Orientierungswertes bedeutet nicht automatisch, dass ein Gesundheitsrisiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegen muss“, sagt Dr. Georg Schreiber vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). „Es zeigt aber, dass die Hersteller mehr tun könnten, um die Menge an potentiell gesundheitsgefährdenden Stoffen in ihren Produkten zu reduzieren.“

Hintergrund

Die Verwendung von Schwermetallen in Kosmetika ist laut Kosmetikverordnung grundsätzlich verboten, es sei denn in technisch unvermeidbaren Mengen. Im Monitoring wurde anhand von Proben aus früheren Untersuchungen festgelegt, was technisch unvermeidbar ist und daraus entsprechende Orientierungswerte abgeleitet.

Ausgabejahr 2021
Datum 02.12.2021

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