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Hintergrundinformation: Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2021

Großteil der Proben wird risikoorientiert genommen: Ergebnisse repräsentieren deshalb nicht die durchschnittliche Belastung von Lebensmitteln mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln

Datum: 13.01.2023

Der jährliche Bericht „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln“ gibt die Ergebnisse der Untersuchungen von Lebensmitteln auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wieder. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 396/2005.

Von den 20.603 Lebensmittelproben, die im Jahr 2021 in den amtlichen Laboratorien der Bundesländer auf das Vorkommen von Pflanzenschutzmittelrückständen untersucht wurden, wurden 5.351 Proben zufallsverteilt im Rahmen des Monitorings genommen. Dabei wird das Ziel verfolgt, repräsentative Aussagen über die Verbraucherexposition treffen zu können. Bei den anderen 15.252 Proben wurde die Probenauswahl auf Lebensmittel ausgerichtet, die erfahrungsgemäß häufiger Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte aufweisen bzw. die in der Vergangenheit auffällig waren. Durch diese risikoorientierte Vorgehensweise der Kontrollbehörden ist der Anteil an Proben, bei denen Pflanzenschutzmittelrückstände festgestellt werden, unverhältnismäßig hoch und spiegelt nicht die durchschnittliche Belastung von Lebensmitteln mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln wider.

Eine Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes ist in den meisten Fällen nicht mit einer direkten Gefährdung der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gleichzusetzen, da die gesetzlich festgelegten Rückstandhöchstgehalte in der Regel deutlich unter den gesundheitsschädlichen Grenzwerten liegen. Nicht verkehrsfähige Lebensmittel werden beanstandet und dürfen nicht mehr im Handel angeboten werden.

Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen ist abhängig vom Herkunftsland

Im Untersuchungsjahr 2021 wurde bestätigt, dass Lebensmittel aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten weniger mit Rückständen belastet sind als Erzeugnisse aus Nicht-EU-Staaten. So lagen die Quoten für Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalte für Waren aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich bei 1 bis 2 %, für Waren aus Nicht-EU-Staaten dagegen zwischen 5 und 10 %. Für das Jahr 2021 wurde mit 10,9 % (2020: 7,8 %) ein neuer Höchststand erreicht. Der Anstieg kann verschiedene Ursachen haben. Zum Bei-spiel können wegen der Witterungsbedingungen in den Herkunftsländern verstärkt Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen.

Ergebnisse zu Rückständen in den verschiedenen Lebensmittelgruppen

Während für die anderen Lebensmittelgruppen die Überschreitungsquote im Vergleich zum Vorjahr stagnierte (Obst und Gemüse) oder sogar sank (Getreide, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Säuglings- und Kleinkindernahrung), war bei der Gruppe der verarbeiteten Lebensmittel ein deutlicher Anstieg an Überschreitungen auf 8,2 % im Jahr 2021 (2020: 3,1 %) festzustellen. Der Anstieg kann u. a. darauf zurückzuführen sein, dass insbesondere die regelmäßig untersuchte Auswahl an verarbeiteten Lebensmitteln in den vergangenen beiden Jahren deutlich erweitert wurde, speziell um Lebensmittel, die in der Vergangenheit auffällig waren. Besonders häufig wurden erneut die Rückstandshöchstgehalte bei verarbeiteten Weinblättern überschritten. So wurden in 71,8 % der Proben von in Lake vor- und zubereiteten Weinblättern Rückstände über den festgesetzten Höchstgehalten festgestellt.

Die verwendeten Weinblätter werden in der Regel nicht als eigenständiges Erzeugnis angebaut, sondern stellen vielmehr ein Nebenprodukt der Traubenerzeugung dar. Beim Anbau von Kelter- bzw. Tafeltrauben werden üblicherweise Pflanzenschutzmittel angewendet, deshalb sind entsprechende Rückstände auch in Weinblättern zu erwarten. Da bisher nur Anträge für die Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten für Trauben, aber nicht für Weinblätter gestellt wurden, sind für Weinblätter überwiegend sehr niedrige, all-gemeine Höchstgehalte auf dem Niveau der analytischen Bestimmungsgrenze festgesetzt. Eine Beeinträchtigung der Verbraucher durch die festgestellten Höchstgehaltsüberschreitungen in Weinblättern ist nicht zu erwarten. Die rechtlich verbindlichen Rückstandshöchstgehalte sind jedoch grundsätzlich einzuhalten. Zudem werden Weinblätter, als eines der auffälligen Erzeugnisse, bereits verstärkten Kontrollen bei der Einfuhr gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 unterzogen.

Wirkstoffe

Wirkstoffe mit relativ häufigen Überschreitungen im Jahr 2021 waren Dithiocarbamate, Ethylenoxid, Metalaxyl, Chlorat und Chlorpyrifos. Chlorat und Chlorpyrifos dürfen EU-weit nicht mehr in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden. Die Anwendung von Ethylenoxid als Pflanzenschutzmittel ist in Deutschland seit 1981, in der EU seit 1991 verboten. In den Jahren 2020 und 2021 waren hohe Funde von Ethylenoxid-Rückständen in Sesamsamen mit Ursprung Indien Gegenstand diverser Warnungen im Schnellwarnsystem RASFF. Aufgrund der nachgewiesenen Ethylenoxid-Befunde sind seit Oktober 2020 bestimmte pflanzliche Lebensmittel wie Sesamsamen, Okra oder Gewürze, aber auch Zusatzstoffe und Verdickungsmittel in die Anhänge I bzw. II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 aufgenommen worden und unterliegen verstärkten Importkontrollen.

Ausgabejahr 2023
Datum 13.01.2023

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