Ziel

Das Standortregister für Freisetzungen und Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) dient der Beobachtung möglicher unerwünschter Auswirkungen von GVO auf die Umwelt und die menschliche oder tierische Gesundheit. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit informiert werden, um Transparenz zu schaffen und Koexistenz zu ermöglichen. So können sich im Standortregister konventionell wirtschaftende Landwirte und Landwirtinnen erkundigen, ob in ihrer Nähe GVOs angebaut werden und Absprachen treffen, um unerwünschte Vermischungen mit konventionellen Kulturen zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen

Das GVO-Standortregister wurde nach einer Änderung des Gentechnikgesetzes (GenTG) im Februar 2005 vom BVL eingerichtet und wird seitdem vom BVL-Referat 404 (Koexistenz und GVO-Monitoring) geführt. Die europäische Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie 2001/18/EG, die im § 16a GenTG in deutsches Recht überführt wurde. Alle Freisetzungen und Anbauplanungen von GVO sind an das Standortregister mitzuteilen.

Was finde ich im Standortregister?

Im öffentlichen Teil des Standortregisters finden sich Angaben zum genauen Ort, der Flächengröße und dem Datum der Mitteilung von Freisetzungen bzw. Anbau von GVO, sowie die Eigenschaften und der international anerkannte Erkennungsmarker des GVO.

Nicht öffentlich zugänglich sind die personenbezogenen Daten der Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen. Diese Daten werden aus Datenschutzgründen nur auf Antrag an diejenigen weitergegeben, die ein berechtigtes Interesse an dem Erhalt der Daten glaubhaft machen können. Beispielsweise kann ein benachbarter Landwirt oder eine Landwirtin die Adresse eines „GVO-Landwirts“ bzw. einer „GVO-Landwirtin“ erfragen, um Absprachen zur Koexistenz von konventionellem Anbau und GVO-Anbau zu treffen. Jeder Einzelfall wird vom BVL geprüft.