Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Mitteilungspflichtige Arzneimittel und Stoffe

Eine aktualisierte Liste der mitteilungspflichtigen Tierarzneimittel wird zweimal jährlich (jeweils im Mai und November) durch das BVL aus dem behördlichen Arzneimittelinformationssystem erstellt. Diese Liste enthält u.a. folgende Angaben, die notwendig sind, um das jeweilige Arzneimittel einwandfrei individuell zuordnen zu können:

  • Zulassungsnummer (ZNR)
  • Einheit der Bezugsmenge
  • Alle zugelassenen Packungsgrößen inklusive der neuen BVL-Packungs ID
  • Arzneimittelklassifikation

Hier geht es zur Liste der mitteilungspflichtigen Arzneimittel vom November 2023.

Die Liste der mitteilungspflichtigen Arzneimittel wird aus dem behördlichen Arzneimittelinformationssystem erzeugt. Bitte beachten Sie daher die Copyright Bedingungen

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