Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Mehrjähriger nationaler Kontrollplan (MNKP) der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 109 - 111 sowie Jahresberichte gemäß Artikel 113 der Verordnung (EU) 2017/625

Seit Inkrafttreten der neuen Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625 (OCR) wird die Effektivität der amtlichen Kontrolle entlang der gesamten Lebensmittelkette weiter gesteigert. Hierzu sind im Vergleich zur seit 14. Dezember 2019 außer Kraft getretenen Kontrollverordnung VO (EG) Nr. 882/2004 zum Beispiel auch die Bereiche Pflanzenschutz, genetisch veränderte Organismen und tierische Nebenprodukte Teil des Geltungsbereichs.

Die Basisverordnung zur Lebensmittelsicherheit (VO (EG) Nr. 178/2002) schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten das Lebensmittelrecht umsetzen und die Umsetzung überwachen und überprüfen. Die amtlichen Kontrollen gemäß OCR sollen auf der Grundlage des Mehrjährigen Nationalen Kontrollplans (MNKP) durchgeführt werden (Art. 109 der OCR). Die Koordination zur Erstellung übernimmt BVL. Die Art. 110 und 111 der OCR geben die Inhalte des MNKP sowie dessen Aufstellung, Aktualisierung und Überprüfung vor.


Der MNKP umfasst die Bereiche gem. Art. 1 (2) der OCR:

  • Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit,
  • genetisch veränderte Organismen,
  • Futtermittel und Futtermittelsicherheit,
  • Tiergesundheit,
  • tierische Nebenprodukte,
  • Tierschutz,
  • Pflanzengesundheit,
  • Pflanzenschutz,
  • ökologische/biologische Erzeugnisse sowie
  • Lebensmittel mit geschützter geografischer Herkunftsangabe

Beispielsweise enthält der MNKP strategische Ziele für o.g. Bereiche, die sich der jeweilige Mitgliedstaat hinsichtlich der Kontrolle zur Einhaltung der Vorschriften gesetzt hat. Darüber hinaus müssen die Instrumente sowie die Strukturen, einschließlich der personellen und materiellen Ausstattung, die zur Erfüllung dieser strategischen Ziele zur Verfügung stehen, im MNKP aufgeführt werden. Die Gemeinschaftskontrollen der Kommission konzentrieren sich auf die Überprüfung der Umsetzung des MNKP. Der MNKP ist öffentlich zugänglich und wird für Deutschland jährlich aktualisiert.

Jahresbericht zum Mehrjährigen nationalen Kontrollplan der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 113 der Verordnung (EU) 2017/625 sowie Durchführungsverordnung (EU) 2019/723

Die Bundesregierung legt der Kommission jährlich einen Bericht gemäß Art. 113 der VO (EU) 2017/625 vor. Dieser Jahresbericht gibt Auskunft über die etwaigen Anpassungen im MNKP, die Ergebnisse der im Vorjahr im Rahmen des MNKP durchgeführten amtlichen Kontrollen, die Art und Anzahl der festgestellten Verstöße, Maßnahmen zur Sicherstellung der wirksamen Durchführung, Durchsetzungsmaßnahmen und deren Ergebnisse sowie Informationen über Gebühren oder Abgaben. Seit in Kraft treten der OCR sind die Jahresberichte der Mitgliedstaaten einheitlich und gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/723 aufgebaut.

Der Jahresbericht für das Jahr 2020 wurde erstmalig nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/723 erstellt. Gemäß VO (EU) 2019/723 ist der Jahresbericht in zwei Teile geteilt. Teil I enthält einen Überblick über die Gesamtergebnisse,  die sich auf die in Teil II dargestellten detaillierten Ergebnisse stützen. Teil II enthält die Ergebnisse der im jeweiligen Berichtjahr durchgeführten amtlichen Kontrollen aller Bereiche gemäß Art. 1 Abs. 2 VO (EU) 2017/625. Nähere Angaben zu den einzelnen Tabellen sind der Leitlinie 2021/C 71/01 zum „Ausfüllen des einheitlichen Musterformulars im Anhang der VO (EU) 2019/723“ zu entnehmen, die unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52021XC0301(01)&rid=7 abrufbar ist.

MNKP 2022-2026, Aktualisierung 2024 (Stand: 01. Februar 2024)