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Bundesweiter Überwachungsplan

Der Bundesweite Überwachungsplan ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Ländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften.
Er kann Programme enthalten zu Produkt- und Betriebskontrollen oder einer Kombination aus beidem.

Im Gegensatz zum Monitoring ist der Bundesweite Überwachungsplan ein risikobasiertes Überwachungsprogramm. Das heißt, dass die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe gezielt auf Basis einer Risikoanalyse erfolgt. Im Rahmen des bundesweiten Überwachungsplanes können Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände untersucht werden.

Die Untersuchungen können dabei beispielsweise die folgenden Aspekte abdecken:

  • chemische Parameter,
  • mikrobiologische Parameter,
  • die Anwendung bestimmter Verfahren oder
  • die Überprüfung von Kennzeichnungselementen.

Ziele des bundesweiten Überwachungsplans

Ziel des Bundesweiten Überwachungsplanes ist es, bundesweite Aussagen über die Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften einschließlich Täuschungsschutz zu erhalten. Gerade bei neuen gesetzlichen Regelungen wie beispielsweise neu eingeführten Höchstmengen oder geänderten Kennzeichnungsvorschriften sind bundesweite Aussage zum Grad der Umsetzung bzw. der Verstöße von Interesse. Außerdem werden im Bundesweiten Überwachungsplan auch häufig Daten zur Klärung von aktuellen Fragestellungen und zur Festlegung vorläufiger Höchstgehalte erhoben. Die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe im Bundesweiten Überwachungsplan erfolgt dabei immer risikobasiert, das heißt gezielt auf Basis einer Risikoanalyse.

Rechtliche Grundlage und Probenzahlen

Je 1.000 Einwohner und Jahr müssen von der amtlichen Überwachung nach § 12 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) bei Lebensmitteln grundsätzlich fünf, bei Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen grundsätzlich insgesamt 0,5 amtliche Proben genommen werden. Ein Teil dieser Gesamtprobenzahl (0,15 bis 0,45 Proben je 1.000 Einwohner und Jahr) wird nach § 15 der AVV RÜb bundesweit einheitlich untersucht. Bei einer Bevölkerungszahl von 82 Millionen entspricht dies etwa 12.000 bis 37.000 Proben im Jahr. Ein Teil dieser koordinierten Proben wird im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplanes in 10-15 verschiedenen Programmen untersucht. Weitere koordinierte Proben werden im Rahmen des Monitorings sowie der nach Artikel 112 der Verordnung (EU) 2017/625 koordinierten Kontrollprogramme der Europäischen Union untersucht.

Umsetzung des bundesweiten Überwachungsplans

In der zweiten Hälfte des Jahres 2005 wurde erstmalig ein Pilotprogramm des Bundesweiten Überwachungsplanes durchgeführt. Seit 2006 findet die Durchführung regelmäßig statt. Grundlage des Bundesweiten Überwachungsplanes ist ein von Bund und Ländern aufgestellter Plan, der die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe sowie die Verteilung der Kontrollen auf die Länder festlegt.

Der Bundesweite Überwachungsplan tritt jeweils zum 1. Januar eines Jahres in Kraft. Auf Antrag können auch nachträglich noch Programme zu aktuellen Fragestellungen aufgenommen werden. Programmvorschläge für den Bundesweiten Überwachungsplan werden von den Ländern, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie dem BVL eingereicht. Die Länder beschließen in Abstimmung mit dem BVL, welche der Programmvorschläge im Folgejahr durchgeführt werden. Da aufgrund regionaler Unterschiede nicht alle Fragestellungen für alle Länder gleich relevant sind, entscheiden die Länder eigenständig, an welchem dieser Programme sie sich mit wie vielen Proben bzw. Betriebskontrollen beteiligen. Eine Umsetzung der Programme erfolgt nur dann, wenn mindestens zwei Länder eine Beteiligung zusagen.

Das BVL erstellt auf Basis der von den Antragstellern ausgearbeiteten Angaben detaillierte Empfehlungen zur Durchführung und Datenübermittlung der Programme des Bundesweiten Überwachungsplanes. Diese Empfehlungen können von den Behörden der Länder im Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bereich "A-Z Themen des Verbraucherschutzes (Allgemeine Dokumentation)/ Überwachung/ Kontrollprogramme/ Bundesweiter Überwachungsplan" abgerufen werden.

Was geschieht mit den Ergebnissen des bundesweiten Überwachungsplans?

Die von den Überwachungsbehörden der Länder erhobenen Daten werden im BVL erfasst, zusammengestellt und in Abstimmung mit den Antragstellern sowie den Ländern ausgewertet. Die Ergebnisse werden jährlich im Bericht zur Lebensmittelsicherheit veröffentlicht und dienen als Grundlage für Beratungen über risikominimierende Maßnahmen in den verschiedenen Untersuchungs- und Zuständigkeitsbereichen.

Berichte

Programm „Quartäre Ammoniumverbindungen in Schlagsahne aus Sahneautomaten“ aus dem BÜp 2021

Programm „Quartäre Ammoniumverbindungen in Schlagsahne aus Sahneautomaten“ aus dem BÜp 2021

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PDF zum Download - Bericht zum Programm 1.6 aus dem Bundesweiten Überwachungsplan von 2017

Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2017

Bericht zum Programm 1.6 „Untersuchung von Fipronil in Ei-Verarbeitungsprodukten und eihaltigen Tiefkühlprodukten“ aus dem Bundesweiten Überwachungsplan 2017

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