Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung

Eine Reihe von Lebensmittelüberwachungsprogrammen basieren auf Empfehlungen der Europäischen Union, haben einen bestimmten Schwerpunkt oder konzentrieren sich auf bestimmte unerwünschte Stoffe und Rückstände. Dazu zählen die koordinierten Überwachungsprogramme der EU, das bundesweite Überwachungsprogramm nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) und das EU-Dioxin-Monitoring.

Bundesweites Überwachungsprogramm (AVV RÜb)

Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung lebensmittelrechtlicher und weinrechtlicher Vorschriften“ (AVV RÜb) soll zu einem bundeseinheitlichen Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung beitragen. Mit der AVV RÜb werden die Grundsätze und Verfahren zwischen den an der Lebensmittelüberwachung beteiligten Verwaltungseinheiten in der Bundesrepublik Deutschland geregelt.

Die AVV RÜb beschränkt sich auf einheitliche Rahmenvorgaben und lässt den Bundesländern und Vollzugsbehörden vor Ort genügend Raum für eine Durchführung der Aufgaben in eigener sachverständiger Verantwortlichkeit. Mit der in der AVV RÜb angesprochenen Bildung von Schwerpunktlaboratorien rücken länderübergreifende Kooperationen in den Vordergrund.

Daher nimmt das BVL Koordinierungsfunktionen wahr, um für hohe Transparenz in der Lebensmittelüberwachung zu sorgen und um organisatorisch die Abstimmung der Überwachungsaufgaben zwischen den Bundesländern und dem Bund zu erleichtern. Dazu erarbeitet das BVL beispielsweise in enger Abstimmung mit den Bundesländern Informationssysteme zu allen relevanten Fragen der Überwachung und der Lebensmittelsicherheit, zum frühzeitigen Austausch von Informationen über anstehende Einfuhren aus Drittländern sowie Empfehlungen zur Durchführung und Organisation der Überwachung.

Das BVL erarbeitet den jährlichen bundesweiten Überwachungsplan in Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Das BVL erstellt den Jahresbericht, in dem die Ergebnisse der Überwachung aus allen Bundesländern zusammengeführt und ausgewertet werden. Zudem gibt das BVL die amtlichen Schwerpunktlaboratorien sowie eine Übersicht über die Rahmenkonzepte zu Betriebsüberprüfungen und Untersuchungen der Bundesländer bekannt.