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Bewertungsbericht 2004 des Bundesinstituts für Risikobewertung zu den Ergebnissen

Im Folgenden wird die gesundheitliche Bewertung der Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplanes 2004 des Bundesinstitut für Risikobewertung wiedergegeben:

Aufgrund der vorgelegten Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplanes 2004 besteht bei einmaligem Verzehr der Lebensmittel mit positiven Rückstandsbefunden kein unmittelbares Risiko für den Verbraucher.

3.           Begründung

3.1         Einführung

Der Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) ist ein Programm zur Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in verschiedenen Produktionsstufen auf Rückstände von unerwünschten Stoffen. Ziel des NRKP ist es, die illegale Anwendung verbotener Substanzen bzw. die missbräuchliche Anwendung von beschränkt zugelassenen Substanzen aufzudecken, die Einhaltung der festgelegten Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände zu überprüfen sowie die Ursachen der Rückstandsbelastungen aufzuklären.

Die zuständigen Behörden der Bundesländer haben im Rahmen des Rückstandskontrollplanes 2004 über 111 Fälle berichtet (bei insgesamt 46 312 Untersuchungen, ohne Hemmstofftests), in denen Rückstände und Kontaminanten gefunden wurden, bei denen die festgelegten Höchstmengen überschritten waren oder die Proben nicht zugelassene Substanzen enthalten haben („positive Rückstandsbefunde, s. Tabelle 1“). Eine detaillierte Beschreibung der Substanzen, der Probennahmen und der untersuchten Tierarten sind aus dem Bericht des BVL „Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplanes 2004“ zu entnehmen. 

 

Tab. 1: Positive Rückstandsbefunde aufgeteilt nach Stoffgruppen (Auszug):
SubstanzgruppeZahl der Bestimmungen (gesamt)

Substanzklasse

(Stoff)

Anzahl der positiven Befunde
Stoffgruppe A nach 96/23/EG: Stoffe mit anaboler Wirkung und nicht zugelassene Stoffe (Zahl der Bestimmungen gesamt:  22388)A 6: Stoffe des Anhangs IV der VO 2377/90/EWG

7673

977

Amphenicole

Nitroimidazole

8

1

Stoffgruppe B nach 96/23/EG:

Tierarzneimittel und Kontaminanten

    
Zahl der Bestimmungen für Gruppe  B 1  gesamt:  12968B 1: antibakteriell wirksame Stoffe ohne Hemmstoffe

2783

4999

1196

999

2991

Sulfonamide

Tetracycline

Aminoglykoside

Penicilline

Chinolone

16

14

12

2

5

Zahl der Bestimmungen für Gruppe  B 2  gesamt:  14187B 2: sonstige Tierarzneimittel

699

5017

Kokzidiostatika

Nicht steroidale Entzündungs-

hemmer

 

17

5

Zahl der Bestimmungen für Gruppe  B 3  gesamt: 5190B 3: andere Stoffe und Umweltkontaminanten

1079

2241

 

313

Cadmium

Organochlor-

Verbindungen

Malachitgrün

9

12

 

7

 

 

3.2  Allgemeine Bewertung

Im Vergleich zum Vorjahr 2003, in dem in 169 Fällen positive Rückstände und Kontaminanten gefunden wurden, ging die Zahl der Befunde für das Jahr 2004 zurück (111 positive Befunde).

3.3  Bewertung der einzelnen Stoffe


Stoffgruppe A: Stoffe mit anaboler Wirkung und nicht zugelassene Stoffe

Chloramphenicol wurde in den Matrices Urin und Plasma bei Mastrindern in 6 Fällen und in der Muskulatur von Legehennen in 2 Fällen nachgewiesen. Wegen der Zahl der Befunde in essbaren Geweben (2 positive Ergebnisse von 1436 Proben) und wegen der geringen gefundenen Konzentration (0,51 µg/kg und 3,93 µg/kg) kann jedoch nicht über eine generelle Gefährdung gesprochen werden.

Das in einem Fall  in der Muskulatur von Legehennen nachgewiesene Metronidazol (25 µg/kg)  bedeutet - auf­grund der niedrigen akuten Toxizität des Stoffes -  kein akutes Risiko für die menschliche Gesundheit. 

Stoffgruppe B: Tierarzneimittel und Kontaminanten

Gruppe B 1: Antibakteriell wirksame Stoffe ohne Hemmstoffe
Bei Kuh, Mastschwein, Mastrind und Mastkalb wurden in der Niere in ca. 1 % der  Fällen (12 von 1196 Proben) deutliche Höchstmengen‑Überschreitungen für die zur Gruppe der Aminoglykoside gehörenden Stoffe Dihydrostreptomycin, Gentamicin und Neomycin festgestellt.

Die Toxizität der Rückstände ist bekannt, eine Höchstmenge (Maximum Residue Limit, MRL) von 1000 µg/kg wurde in der Niere  festgelegt. Bedenklich sind die Unkenntnisse über den Ursprung der  relativ hohen, gefundenen Werte in Niere von Mastschweinen und Mastkühen (von 25 mg bis zu  125 mg/kg Dihydrostreptomycin). Aufgrund der stark polaren, kationischen Eigenschaften der Aminoglykoside erfolgt kaum eine Resorption nach oraler Gabe (hier: nach Verzehr von essbaren Geweben) und dadurch wird eine akute Gefährdung weitgehend ausgeschlossen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass hier bei diesen niedrigen Konzentrationen und vor allem bei wiederholter Exposition das Ri­siko einer Resistenzbildung und einer Sensibilisierung provoziert werden kann.

Eine ähnliche Einschätzung ergibt sich für Benzylpenicillin, welches in je einem Fall in  erhöhter Kon­zentration in Niere von Kuh bzw. Mastschwein nachweisbar war (552 µg/kg bzw. 1141 µg/kg). Die zulässige Höchstmenge in der Niere beträgt 50 µg/kg.  Mit Blick auf die geringe Resorption nach oraler Gabe und der damit verbundenen äußerst geringen Exposition ist auch hier eine akute gesundheitliche Gefährdung für den Menschen weitgehend auszuschließen.

In 5 Fällen (0,17%) wurden Rückstände von zur Gruppe der Chinolone gehörenden Enrofloxacin nachgewiesen. Bei der Bewertung der in der Niere und Muskulatur von Kuh bzw. Mastschwein nachgewiesenen erhöhten Mengen von Enrofloxacin ist zu berücksichtigen, dass zur Toxizität keine Humandaten vorliegen. Der ADI-Wert von Enrofloxacin beträgt 120 µg/Person. Die höchsten gefundenen Konzentrationen liegen über 2000 µg/kg in der Muskulatur, was bei einmaligem Verzehr von 300 g Fleisch ca. dem Fünffachen des ADI-Wertes entspricht.  Aufgrund des aus tierexperimentellen Er­kenntnissen geschätzten großen Sicherheitsabstandes für Enrofloxacin und aufgrund der humantoxikologischen Daten von Ciprofloxacin (ein Humanarzneimittel, Metabolit von Enrofloxacin) wird eine akute ge­sundheitliche Gefährdung für den Menschen für wenig wahrscheinlich gehalten.

In Muskulatur und Niere von Mastschweinen sowie im Bienenhonig wurden erhöhte Konzentrationen an diversen Sulfonamiden  (Sulfadimidin, Sulfapyridin, Sulfamerazin, Sulfadiazin)  in 16 Fällen (0.57 %) gemessen. Die gefundenen Konzentrationen liegen zwischen 122  µg/kg und 7168 µg/kg in Niere und in der Muskulatur von Mastschweinen.

Die Höchstmenge für die Sulfonamid-Rückstände wurde - teilweise aus praktischen Gründen - auf 100 µg/kg in essbaren Geweben festgelegt. Unter Berücksichtigung der relativ großen therapeutischen Breite dieser Sub­stanzen - wie sie aus der Anwendung beim Menschen bekannt ist - und den gefundenen Rückstandsmengen, ist nach Verzehr dieser Lebensmittel keine akute Gefährdung für den Menschen zu erwarten. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass selbst bei diesen niedrigen Konzentrationen und vor allem bei wiederholter Exposition das Risiko einer Resistenzbildung und einer Sensibilisierung provoziert werden kann.

In Niere und Muskulatur von Mastkalb, Mastschwein und Mastrind gab es einige positive Rückstandsbefunde (n=14, ca. 0.28%)  für die Tetracycline (Chlortetracyclin und Tetracyclin). Die Höchstmenge (MRL)  für die Niere beträgt 600 µg/kg, für die Muskulatur 100 µg/kg. Die Befunde liegen teilweise wesentlich über dieser  Grenze (bis zu 10 000 µg/kg in Niere). Die annehmbare Tagesdosis (ATD oder „acceptable daily intake", ADI) liegt bei 180 µg/Person. Beim Verzehr von 100 g Niere würde man dann diesen Wert um ca. das Sechsfache überschreiten. Obwohl diese Antibiotika im Darm nur mäßig resorbiert werden, ist aufgrund der in einigen Proben gemessenen relativ hohen Rückstandsmengen eine antimikrobielle Wirkung nach Ver­zehr solcher Art belasteter Lebensmittel wahrscheinlich.

Zusammenfassung der Gruppe B 1:

Aus den Ergebnissen lässt sich eine akute Gefährdung für den Menschen nicht ableiten. Es ist jedoch zu bedenken, dass vor allem bei wiederholter Exposition das Risiko der Ausbildung von Antibiotika - Resistenzen bestehen kann.

 

 

Gruppe B 2: sonstige Tierarzneimittel
In insgesamt  5 Fällen bei 5017 Proben  (0.1 %) wurden Rückstände von für bestimmte Tierarten nicht zugelassenen entzündungshemmenden Mitteln Phenylbutazon (in Plasma von Rind viermal) und einmal Carprofen in Schweineleber identifiziert. Wegen der geringen Konzentration ist nicht mit einer akuten Gefährdung beim einmaligen Verzehr der belasteten Lebensmittel zu rechnen (ADI für Carprofen liegt bei 0,3 mg/Person, gefunden wurde 0,063 mg/kg in Leber).

Außerdem wurde im Wildschweinfett der zur Gruppe der Pyrethroide gehörende Stoff Cyhalothrin gefunden (22 µg/kg). Da die MRL für Rinderfett 500 µg/kg beträgt, bedeutet dieser  Wert kein akutes Risiko für den Verbraucher.

In Eiern von Legehennen sowie in den Lebern von Masthähnchen wurden Rückstände von Lasalocid bzw. Lasalocid‑Natrium, einem gegen Kokzidien gerichteten Wirkstoff, nachgewiesen. Als Futtermittelzusatzstoff ist er für die Tierart "Legehennen" nicht zugelassen.

Im Juli 2004 wurde vom Scientific Panel on Additives and Products or Substances used in Animal Feed ein "acceptable daily intake" (ADI) für Lasalocid von 5 µg/kg Körpergewicht (KG) vorgeschlagen, wogegen das Committee for Veterinary Medicinal Products im Oktober 2004 einen ADI von 2,5 µg/kg Körpergewicht abgeleitet hat (entsprechend 150 µg je Person von 60 kg Körpergewicht/Tag). Zu Lasalocid in Eiern von Legehennen liegen die Ergebnisse von 6 positiven Rückstandsbefunden vor. Der höchste Messwert liegt bei 73,8 µg/kg. Bei einem angenommenen Verzehr von 150 g eines so belasteten Eies würden mit 11,1 µg etwa 8 % des ADI von 2,5 µg/kg KG aufgenommen. Die übrigen Messwerte liegen deutlich unter diesem Maximalwert.

Weiterhin liegt das Ergebnis einer positiven Probe in der Leber von Masthähnchen mit 0,09 µg/kg vor. Lasalocid ist als Futtermittelzusatzstoff für die Tierart "Masthühner", mit einer festgelegten Wartezeit vor der Schlachtung, zugelassen. Beim Verzehr von 100 g (tägliche Verzehrsmenge zur Festlegung von Rückständen nach RL 2001/79/EG) würde eine 60 kg schwere Person nur etwa 0,01 % des ADI von 2,5 µg/kg KG aufnehmen.

Zu Diclazuril in Eiern von Legehennen liegen die Ergebnisse von 5 positiven Rückstandsbefunden mit maximal 7,2 µg/kg vor. Diclazuril ist ein zu den Kokzidiostatika gehörender Wirkstoff, der jedoch nicht für die Tierart "Legehennen" zugelassen ist. Für Diclazuril wurde vom Scientific Committee for Animal Nutrition im April 2000 ein ADI von 29 µg/kg KG abgeleitet (entsprechend 1740 µg je Person von 60 kg Körpergewicht/Tag). Bei einem angenommenen Verzehr von 150 g eines mit 7,2 µg/kg belasteten Eies würden von einer 60 kg schweren Person mit 1,1 µg Diclazuril nur etwa 0,07 % des ADI aufgenommen.

Zu Salinomycin liegt jeweils ein positiver Befund in den Lebern von Kaninchen (12,4 µg/kg) und Mastschweinen (0,9 µg/kg) vor. Salinomycin ist als Kokzidiostatikum für Masthühner, Mastkaninchen und Junghennen sowie als Leistungsförderer für Ferkel und Mastschweine als Futtermittelzusatzstoff zugelassen. Für Salinomycin wurde vom Scientific Panel on Additives and Products or Substances used in Animal Feed im Februar 2005 ein ADI von 5 µg/kg KG vorgeschlagen (entsprechend 300 µg je Person von 60 kg Körpergewicht/Tag). Beim Verzehr von 100 g Leber (tägliche Verzehrsmenge zur Festlegung von Rückständen nach RL 2001/79/EG) würden von einer 60 kg schweren Person sowohl bei Kaninchenleber mit 1,24 µg Salinomycin wie auch bei Schweineleber mit 0,09 µg Salinomycin nur 0,4 % (Kaninchen) bzw. 0,03 % (Schwein) des ADI aufgenommen.

Für Monensin liegt ein positiver Befund mit 0,38 µg/kg in der Leber von Mastrindern vor. Monensin ist als Leistungsförderer für Mastrinder zugelassen. Für Monensin wurde vom Scientific Panel on Additives and Products or Substances used in Animal Feed im März 2004 ein ADI von 3 µg/kg KG vorgeschlagen (entsprechend 180 µg je Person von 60 kg Körpergewicht/Tag). Beim Verzehr von 100 g Leber (tägliche Verzehrsmenge zur Festlegung von Rückständen nach RL 2001/79/EG) würden von einer 60 kg schweren Person mit 0,038 µg nur 0,02 % des ADI aufgenommen.

 

Zusammenfassung der Gruppe B 2:
Aus den analysierten Gehalten der Stoffe der Gruppe B 2 in Lebensmitteln tierischer Herkunft kann  keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers abgeleitet werden.

Gruppe B 3: Andere Stoffe und Umweltkontaminanten
Organische Chlorverbindungen wurden in 4 von 97 Wildschweinen und bei 2 Eierproben von Legehennen gefunden.  Die Höchstmenge von 0,1 mg/kg  für ß-HCH  in Eiern wurde in einem Fall (0,5 mg/kg), die Höchstmenge für DDT in keiner Probe über­schritten. Die Befunde bedeuten kein Kurzzeitrisiko für den Verbraucher.

In den untersuchten Wildschweinfett-Proben wurden die Höchstmengen (1 mg/kg)  für die ubiquitär vorkommenden chlorierten Kohlenwasserstoffverbindungen DDT (Summe aus DDT, DDD, DDE - berechnet als DDT), DDE und PCB  überschritten. Die gefundenen Rückstandswerte lagen zwischen 1,3 mg/kg und 3,6 mg/kg. Ebenfalls wurden im Wildschweinfett Rückstände von Lindan gefunden (0,05 mg/kg). Die Höchstmenge für Lindan für „übriges Fleisch und übrige Fleischerzeugnisse“ wurde im Rahmen der 8. ÄndVO zur Rückstandshöchstmengeverordnung (RHmV) auf 0,02 mg/kg gesenkt. Dieser Wert bezieht sich jedoch nicht auf den Fettanteil. Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass der ADI-Wert insgesamt höher liegt als die gefundene Konzentration (bezogen sowohl auf eine 60 kg als auch auf eine 16,15 kg schwere Person).

Wegen des geringen An­teils von Wildschweinfleisch an der lebenslangen Nahrungsaufnahme ist bei den in den Wildschweinfettproben nachgewiesenen Rückständen  weder von einem Kurzzeitrisiko noch von einer chronischen Verbrauchergefährdung auszugehen.

158 Proben von Eiern wurden auf Dioxine untersucht. Höchstmengen wurden nicht überschritten. Für die Eier aus der Freilandhaltung wurden die Höchstgehalte jedoch in 2004 ausgesetzt. Hier wurden 3 von 45 Proben positiv auf Dioxin getestet. Da Dioxine ubiquitär vorkommen, besteht hier kein unmittelbares Risiko für den Verbraucher.

In der Muskulatur von Fischen wurden in sieben  Proben Rückstände von Malachitgrün ge­messen (2.1%). Aufgrund der geringen Belastung des Forellenfleisches von max.  0,053 mg/kg Malachitgrün wird eine akute Gefährdung für den Menschen weitgehend ausge­schlossen. Ebenfalls können die Rückstände des Antioxidans Ethoxyquin in Forellenfleisch wegen der geringen Exposition (in 2 Fällen <  0,073 mg/kg) als gesundheitlich irrelevant betrachtet werden (ADI-Wert nach WHO liegt bei 0,005 mg/kg Körpergewicht, d.h. 0,30 mg bei einer 60 kg schweren Person).

Im Falle von Endosulfan - unter Berücksichtigung der analytischen Streubreite - ist die geringfügige Überschreitung der Höchstmenge von 0,01 mg/kg nicht relevant (gemessen wurde 0,017 mg/kg  Endo­sulfan in Forellenfleisch).

 

Cadmium in Lebern

Von 361 untersuchten Rinderproben und 27 Schafproben wies jeweils eine Probe positive Rückstandsbefunde auf. Dabei wurde in der Leber eines Mastrindes ein Cadmiumgehalt von 0,58 mg/kg und in der Leber eines Schafes ebenfalls 0,58 mg/kg Cadmium gemessen. Die provisorische tolerierbare wöchentliche Aufnahme (PTWI) von Cadmium von 7 µg/kg KG wurde vom Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) im Jahr 2004 erneut bestätigt. (JECFA 2004: Evaluation of certain food additives and contaminants. WHO Technical Report Series Nr. 922, VMO Geneva). Beim Verzehr von 100 g (tägliche Verzehrsmenge zur Festlegung von Rückständen nach RL 2001/79/EG) dieser Leber in einer Woche, würde eine Person von 60 kg Körpergewicht mit 58 µg Cadmium 14 % des PTWI hierdurch aufnehmen.

 

Cadmium in Nieren 

Innerhalb von 361 untersuchten Rinderproben, 675 untersuchten Schweineproben und 27 Schafproben wiesen eine Probe beim Rind, eine beim Schwein und drei beim Schaf positive Rückstandsbefunde auf. Im Einzelnen liegen folgende Cadmium‑Messwerte in den Nieren vor: 1,59 mg/kg (Kuh), 1,22 mg/kg (Schwein) und 1,53 bis 3,88 mg/kg (Schaf). Die provisorische tolerierbare wöchentliche Aufnahme (PTWI) von Cadmium von 7 µg/kg KG wurde vom JECFA im Jahr 2004 erneut bestätigt. (JECFA 2004: Evaluation of certain food additives and contaminants. WHO Technical Report Series Nr. 922, WHO Geneva). Beim Verzehr von 50 g (tägliche Verzehrsmenge zur Festlegung von Rückständen nach RL 2001/79/EG) dieser Nieren in einer Woche, würde eine Person von 60 kg Körpergewicht bei Rindernieren mit 80 µg Cadmium 19 %, bei Schweinenieren mit 61 µg Cadmium 15 % und bei Schafsnieren mit bis zu 195 µg Cadmium 47 % des PTWI aufnehmen.

Cadmium in der Muskulatur

Innerhalb von 361 untersuchten Rinderproben und 16 Pferdeproben wies je eine Probe beim Rind und eine beim Pferd positive Rückstandsbefunde auf. Beim Rind wurden 0,156 mg/kg Cadmium, und beim Pferd (unter 2 Jahren) 0,55 mg/kg in der Muskulatur gemessen. Die provisorische tolerierbare wöchentliche Aufnahme (PTWI) von Cadmium von 7 µg/kg KG wurde vom JECFA im Jahr 2004 erneut bestätigt. (JECFA   2004: Evaluation of certain food additives and contaminants. WHO Technical Report Series Nr. 922, VMO Geneva). Beim Verzehr von 300 g (tägliche Verzehrsmenge zur Festlegung von Rückständen nach RL 2001/79/EG) dieses Muskelfleisches würde eine Person von 60 kg Körpergewicht mit 47 µg Cadmium (Rindfleisch) 11 % des PTWI und mit 165 µg Cadmium (Pferdefleisch) 39 % des PTWI aufnehmen. Da der Verbrauch an Pferdefleisch in Deutschland jedoch sehr gering ist, kann eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers hieraus nicht abgeleitet werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass aus den analysierten Cadmium‑Gehalten in Leber, Niere und Muskulatur von Schaf, Rind, Schwein bzw. Pferd keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers abgeleitet werden kann.

 

Zusammenfassung der Gruppe B 3:

Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass bei den analysierten Gehalten der Gruppe B 3 nicht mit akuten gesundheitlichen Risiken zu rechnen ist.