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Jahresbericht 2006 zum Nationalen Rückstandskontrollplan

Nationaler Rückstandskontrollplan: Ergebnisse der amtlichen Rückstandsuntersuchungen der Länder, Zusammenfassung Deutschland

aktualisierte Fassung, Stand: 05.12.2007

Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen der Länder, die im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes (NRKPs) 2006 durchgeführt wurden, sind in den Tabellen 1 bis 3 dargestellt. Die Stoffe wurden Gruppen entsprechend Anhang I der Richtlinie 96/23/EG zugeordnet. Zur besseren Differenzierung wurden in den Tabellen 2 und 3 zusätzliche Untergruppen eingeführt. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Ergebnisse der in Deutschland nach Rückstandskontrollplan 2006 insgesamt durchgeführten Untersuchungen und deren Verteilung auf fünf Stoffobergruppen. Tabelle 2 stellt detailliert die Ergebnisse hinsichtlich der untersuchten Stoffuntergruppen dar und Tabelle 3 gibt die Ergebnisse von Untersuchungen zum Vorhandensein von Rückständen bezogen auf die Einzelstoffe wieder. Da die Proben von Tieren und tierischen Erzeugnissen zum Teil auf ein breites Spektrum von Rückständen aus verschiedenen Stoffgruppen untersucht wurden, kann aus den in Tabelle 3 aufgeführten Rückstandsbefunden nicht auf die Anzahl der insgesamt untersuchten Proben geschlossen werden. Daher werden in den Tabellen 1 und 2 die Daten gruppenweise nach verschiedenen Stoffgruppenkriterien zusammengefasst dargestellt.

Die Untersuchungen im Rahmen des Rückstandskontrollplans sind generell nicht auf die Erzielung von statistisch repräsentativen Daten ausgerichtet, daher können aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung tierischer Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden. Die Untersuchungen dienen vielmehr der gezielten Überwachung des rechtskonformen Einsatzes von pharmakologisch wirksamen Stoffen, der Kontrolle der Einhaltung des Anwendungsverbotes bestimmter Stoffe und der Sammlung von Erkenntnissen über Ursachen einer Rückstandsbelastung. Die Probenahme im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes erfolgt unter Berücksichtigung von Erkenntnissen über örtliche und regionale Gegebenheiten oder von Hinweisen auf den unzulässigen oder vorschriftswidrigen Einsatz von Tierarzneimitteln. Durch die zielorientierte Probenauswahl ist daher mit einer größeren Anzahl an „positiven Rückstandsbefunden“ zu rechnen, als dies bei einer Probenahme nach dem Zufallsprinzip der Fall wäre.


Rückstandsuntersuchungen in Zahlen

Im Jahr 2006 wurden 416.050 Untersuchungen an 49.524 Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Insgesamt wurde auf 663 Stoffe geprüft, wobei jede Probe auf bestimmte Stoffe dieser Stoffpalette untersucht wird. Aus Gründen besserer Übersichtlichkeit wurde die Anzahl der in Tabelle 3 aufgeführten Stoffe auf 499 begrenzt, wobei die im Rückstandskontrollplan ausgewiesenen Pflichtstoffe und alle Stoffe mit positiven Rückstandsbefunden berücksichtigt worden sind. Zum Teil nicht enthalten sind weitere von den Ländern auf freiwilliger Basis untersuchte Stoffe. Zu den genannten Untersuchungs- bzw. Probenzahlen kommen Proben von fast 260.000 Tieren hinzu, die mittels einer Screeningmethode, dem so genannten Dreiplattentest, auf Hemmstoffe untersucht wurden.

Anzahl der Proben untersuchter Tiere und tierischer Erzeugnisse im Einzelnen
RindSchweinSchafPferdGeflügel

Aqua-

kul-

turen

KaninchenWildMilchEierHonig
15.19823.7904991456.329537112311.825795164
Zusätzlich mittels Hemmstofftest untersuchte Proben:
20.6232346194.06055939335 - - -


Stoffspektrum

Nach allgemeinen Vorgaben der EU soll jede Probe auf Stoffe aus einer bestimmten Stoffgruppe untersucht werden. Darüber hinaus kann die Probe freiwillig auf weitere Stoffe aus anderen Stoffgruppen untersucht werden. Eine Ausnahme bilden Milch und Eier, bei denen bereits die EU-Kommission die Untersuchung einer Probe auf mehrere Stoffgruppen vorgibt. Die zu untersuchenden Stoffe werden nach deren Relevanz und den methodischen Voraussetzungen ausgewählt. Das von der EU vorgegebene Stoffspektrum umfasst verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung, nicht zugelassene Stoffe, Tierarzneimittel und Kontaminanten.

 

Im Einzelnen wurden die Proben auf Stoffe aus folgenden Stoffgruppen getestet:

 

Gruppe A - Stoffe mit anaboler Wirkung und nicht zugelassene Stoffe

A 1               Stilbene

A 2               Thyreostatika

A 3               Steroide

A3 A            synthetische Androgene

A3 B            synthetische Estrogene

A3 C            synthetische Gestagene

A3 D            natürliche Steroide

A 4               Resorcylsäure-Lactone

A 5               beta-Agonisten

A 6               Stoffe des Anhangs IV der VO (EWG) Nr.2377/ 90

A6 A            Amphenicole (hier: Chloramphenicol)

A6 B            Nitrofurane

A6 C            Nitroimidazole (hier: Dimetridazol, Metronidazol, Ronidazol)

A6 D            Beruhigungsmittel/Sedativa (hier: Chlorpromazin)

A6 E            sonstige antibakteriell wirksame Substanzen

 

Gruppe B - Tierarzneimittel und Kontaminanten

 

B1  Stoffe mit antibakterieller Wirkung, einschließlich Sulfonamide und Chinolone

B1 A            Aminoglycoside

B1 C            Benzolsulfonamide

B1 D            Cephalosporine

B1 E            Penicilline

B1 F             Chinolone

B1 G            Diaminopyrimidine

B1 I              Linkosamide

B1 J             Macrolide

B1 M            Sulfonamide

B1 N            Tetracycline

B1 O            Amphenicole (außer bereits in Gruppe A6A aufgeführte Stoffe)

B1 P            Pleuromutiline

 

B2  Sonstige Tierarzneimittel

B2a              Anthelminthika

B2b 1           Kokzidiostatika

B2b 2           Nitroimidazole (außer bereits in Gruppe A6C aufgeführte Stoffe)

B2c 1           Carbamate

B2c 2           Pyrethroide

B2d              Beruhigungsmittel/ Sedativa (außer bereits in Gruppe A6D

                     aufgeführte Stoffe)

B2e              nicht-steroidale entzündungshemmende Mittel (NSAIDs)

B2f               sonstige Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

 

B3  Andere Stoffe und Kontaminanten

B3a              organische Chlorverb., einschl. PCB

B3b              Organische Phosphorverbindungen

B3c              chemische Elemente

B3d              Mykotoxine

B3e              Farbstoffe

B3f               sonstige

B3g 1           Amide

B3g 2           Aniline

B3g 3           Azole

B3g 4           Cyanopyrrole

B3g 5           Dinitroverbindungen

B3g 6           Harnstoffe

B3g 7           Imide

B3g 8           Nitroverbindungen

B3g 9           Pyridine

B3g 10        Pyrimidine

B3g 11        Pyrrole

B3g 12        Triazine

B3g 13        Amine

B3g 20        sonstige organische Stickstoffverbindungen

B3h              Organische Schwefelverbindungen

B3z              sonstige organische Verbindungen

Beanstandungen (positive Rückstandsbefunde)

Als Beanstandung / positiver Rückstandsbefund gilt

  • bei zugelassenen Stoffen und Kontaminanten: alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten quantitativen Befunde, bei denen eine Überschreitung von gesetzlich festgelegten Höchstgehalten vorliegt und
  • bei verbotenen und nicht zugelassenen Stoffen: alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten qualitativen und quantitativen Befunde.


Ergebnisse des NRKPs 2006

Im Jahr 2006 lag der Prozentsatz der ermittelten positiven Rückstandsbefunde mit 0,19 % ähnlich hoch wie im Vorjahr. Zum Vergleich: Im Jahr 2005 waren 0,18 % und im Jahr 2004 0,19 % der untersuchten Planproben mit Rückständen oberhalb der zulässigen Höchstgehalte bzw. mit nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffen belastet.

Rinder

Im Jahr 2006 wurden 2.021 Kälber, 8.746 Rinder und 4.431 Kühe getestet. Von diesen insgesamt 15.198 Rinderproben wurden 8.042 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 2.917 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 4.106 auf sonstige Tierarzneimittel und 1.444 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger oder auf dem Schlachthof entnommen.
 

Insgesamt waren 2006 mit 0,14 % der untersuchten Rinder etwas weniger positiv wie im Vorjahr mit 0,16 %. Mit 0,32 % waren die 948 untersuchten Schlachtkälber am häufigsten belastet, gefolgt von Schlachtkühen (3705 untersuchte Tiere) und Rindern aus Erzeugerbetrieben (2.997 untersuchte Tiere) mit 0,16 % bzw. 0,17 %.

Verbotene und nicht zugelassene Stoffe

Hormonell wirksame Stoffe zur Leistungssteigerung und zur Verbesserung der Masteffekte wurden in Einzelfällen nachgewiesen. 17-alpha-Boldenon wurde bei einem Mastrind (0,5 µg/kg) und einer Kuh (0,39 µg/kg) im Urin ermittelt, 17-beta-Boldenon wurde bei einem Mastrind im Urin (6 µg/kg) und Estradiol im Plasma eines Mastrindes (0,05 µg/kg) nachgewiesen. Insgesamt wurden 417 Kälber, 787 Mastrinder und 231 Kühe auf die so genannten Steroidhormone untersucht. Bekannt ist, dass die gefundenen Hormone bei Rindern auch natürlicherweise vorkommen. Hinweise für eine illegale Behandlung der Tiere liegen nicht vor.
 

Bei einem Mastrind wurden 1,5 µg/kg Zeranol und 3,2 µg/kg Taleranol im Urin nachgewiesen. Zeranol kann, neben seiner illegalen Anwendung als Masthilfsmittel, auch einen natürlichen Ursprung haben. Beide werden direkt durch den Schimmelpilz Fusarium oder durch die Umwandlung der Mykotoxine Zearalenon, sowie alpha- und beta-Zearalenol gebildet. Für eine Unterscheidung muss auf alle strukturverwandten Stoffwechselprodukte untersucht werden. In dem vorliegenden Fall wurde anhand der Ergebnisse davon ausgegangen, dass im Bestand mykotoxinhaltiges Futter verfüttert wurde.
 

Das seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotene Antibiotikum Chloramphenicol wurde im Urin eines von 437 untersuchten Mastkälbern, im Plasma bzw. Urin von zwei der 2.100 untersuchten Mastrinder und im Urin einer von 921 Kühen mit Gehalten zwischen 0,12 µg/kg und 4,3 µg/kg nachgewiesen.

Phenylbutazon, ein nicht zugelassener entzündungshemmender Stoff, wurde im Plasma von zwei von 1.384 Mastrinderproben (0,14 %) festgestellt. Die Konzentrationen lagen bei 13,35 und 15,73 µg/kg.

In einer von 173 untersuchten Rinderproben wurde Lasalocid, ein Mittel gegen Kokzidien, in der Leber eines Mastrindes mit einem Gehalt von 3,1 µg/kg gefunden. Lasalocid darf bei Rindern nicht angewendet werden.

Tierarzneimittel

Von den 2.917 auf Stoffe mit antibakterieller Wirkung untersuchten Rinderproben waren sieben (0,24 %) positiv, d.h. sie enthielten Rückstände oberhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgehalte. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr mit 0,46 % fast halbiert. Mit 0,5 % waren Kühe wiederum am häufigsten belastet (fünf von 1.026 Proben), gefolgt von Kälbern mit 0,3 % (eine von 342 Proben) und Rindern mit 0,1 % (eine von 1.549 Proben). Höchstgehaltsüberschreitungen wurden bei Dihydrostreptomycin, Neomycin, Benzylpenicillin, Marbofloxacin, Oxytetracyclin und Tetracyclin ermittelt. Der höchste Gehalt wurde mit 20.350 µg/kg Dihydrostreptomycin bei einem Mastrind in der Niere festgestellt. Der zulässige Höchstgehalt liegt hier bei 1000 µg/kg.
 

Die Höchstgehaltsüberschreitungen verteilten sich auf die Stoffgruppen wie folgt:

 

KalbMastrindKuh
Anzahlin %Anzahlin %Anzahlin %
 StoffgruppePro-benPositive Pro-benPo-sitive Pro-benPositive 
Tetracycline185

1

(Muskel)

0,5581  376

2

(2 x Niere,

1 x Muskel)

0,5
Aminoglycoside20  173

1

(Niere)

0,6120

2

(Niere)

1,7
Chinolone50  324  213

1

(Leber und Niere)

0,5

 

Insgesamt wurden 4.106 Rinderproben auf sonstige Tierarzneimittel untersucht. Bis auf die bereits erwähnten Phenylbutazon- und Lasalocidbefunde konnten keine weiteren Rückstände in verbotener Höhe ermittelt werden.

Kontaminanten und sonstige Stoffe

Insgesamt wurden 1.444 Proben auf Kontaminanten und sonstige Stoffe getestet. In einer Probe wurden Rückstände von auf Pentachlorphenol gefunden. Der Gehalt lag bei 41 µg/kg (zulässiger Höchstgehalt: 10 µg/kg). Pentachlorphenol wird in Holzschutzmitteln wegen seiner fungiziden Wirkung verwendet. Ursache waren in diesem Fall mit Holzschutzmittel behandelte Holzböden in den Kälberboxen.

Insgesamt 393 Rinder wurden auf chemische Elemente untersucht. Bei einem von 68 untersuchten Kälbern (1,5 %) wurde in den Nieren Blei mit einem Gehalt von 1,33 mg/kg (zulässiger Höchstgehalt: 1 mg/kg) und bei einem von 202 Mastrindern (0,5 %) wurde Cadmium in den Nieren (Gehalt 2,33 mg/kg / zulässiger Höchstgehalt 1 mg/kg) nachgewiesen.

Fazit
 

Trotz der Tatsache, dass den Untersuchungen zielorientierte und keine repräsentativen Probenahmen zugrunde liegen, kann festgestellt werden, dass im Jahr 2006 Mastrinder gering mit Rückständen oberhalb der Höchstgehalte bzw. mit verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen belastet waren. Etwas häufiger wiesen Kühe und Kälber Höchstgehaltsüberschreitungen auf. Die Ergebnisse lagen auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr.

Schweine

23.790 Schweineproben wurden insgesamt untersucht, davon 10.251 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 7.191 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 8.191 auf sonstige Tierarzneimittel und 2.768 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger oder auf dem Schlachthof entnommen.

Insgesamt waren 0,14 % der untersuchten Tiere positiv.

Verbotene und nicht zugelassene Stoffe

Auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe wurden insgesamt 10.251 Proben untersucht. Davon wurden 526 auf die Stoffgruppe der synthetischen, zum Teil natürlich vorkommenden Androgene getestet. In Urinproben von neun Mastschweinen wurde 17-beta-19-Nortestosteron (Nandrolon) in Konzentrationen zwischen 1,4 und 486 µg/kg ermittelt. Der Medianwert lag bei 81 µg/kg. Bei drei von diesen Tieren wurde auch 17-beta-Boldenon in Konzentrationen zwischen 12 und 20 µg/kg nachgewiesen. Die Steroidhormone 17-beta-19-Nortestosteron und 17-beta-Boldenon kommen auch natürlicherweise bei Schweinen vor. Es wurden keine Hinweise auf eine illegale Behandlung gefunden.

Verbotene antibakteriell wirksame Stoffe wurden in fünf Fällen nachgewiesen, viermal Chloramphenicol im Fleisch von 1.969 getesteten Schweinen mit einem Gehalt zwischen 0,61 und 1,99 µg/kg und einmal Metronidazol bei 2.431 Tieren mit einem Gehalt von 0,146 µg/kg Metronidazol und 0,746 µg/kg Hydroxymetronidazol im Plasma.

Das für Schweine nicht zugelassene Antiparasitikum Lasalocid wurde einmal bei 276 untersuchten Proben festgestellt. Der Gehalt lag bei 1,42 µg/kg.

Tierarzneimittel

Von den 7.191 auf Stoffe mit antibakterieller Wirkung untersuchten Proben waren neun (0,14 %) positiv. Im Jahr 2005 waren es noch 0,25 %. Ermittelt wurden Höchstgehaltsüberschreitungen bei Chinolonen, Tetrazyclinen, Sulfonamiden, und Aminoglycosiden. Jeweils in einem Fall wurden Überschreitungen bei Enrofloxacin und Marbofloxacin in Niere und Muskulatur mit Konzentrationen zwischen 169,8 und 711 µg/kg nachgewiesen. Tetracyclin wurde dreimal in der Muskulatur mit Gehalten 140,1; 199 und 309 µg/kg (zulässiger Höchstgehalt: 100 µg/kg) und einmal in der Niere mit einem Gehalt von 740 µg/kg (zulässiger Höchstgehalt: 600 µg/kg) nachgewiesen. Außerdem wurden zweimal Sulfadiazin in der Muskulatur (Gehalte: 169,8 und 171,3 µg/kg / zulässiger Höchstgehalt: 100 µg/kg) und einmal Sulfadimidin in der Niere mit einem Gehalt von 281,5 µg/kg (zulässiger Höchstgehalt: 100 µg/kg) gefunden. Einmal wurde Gentamycin in der Niere mit einem Gehalt von 8284 µg/kg nachgewiesen und damit der zulässige Höchstgehalt von 750 µg/kg deutlich überschritten.
 

Die Höchstgehaltsüberschreitungen verteilten sich auf die Stoffgruppen wie folgt:

 

StoffgruppeAnzahlin %
 ProbenPositive 
Chinolone1.28520,16
Tetracycline2.39040,17
Sulfonamide1.69130,18
Aminoglycoside41410,24

 
8.191 Proben wurden auf sonstige Tierarzneimittel untersucht. Eine Höchstgehaltsüberschreitung gab es bei Untersuchungen auf das Antiparasitikum Levamisol. 315 Proben wurden untersucht. Der Gehalt in der beanstandeten Leberprobe lag bei 202 µg/kg, der zulässige Höchstgehalt liegt bei 100 µg/kg. Außerdem wurde in einer von 863 untersuchten Proben das Beruhigungsmittel Azaperon mit einem Gehalt von 474 µg/kg in den Nieren nachgewiesen (zulässiger Höchstgehalt: 100 µg/kg).

Kontaminanten und sonstige Stoffe

Insgesamt 2.768 Proben wurden auf Kontaminanten und sonstige Stoffe getestet. Von den 1.153 auf organische Chlorverbindungen und PCBs untersuchten Schweinen wurden einmal PCB 138,153 und 180 im Fett (Gehalte von 150, 140 und 120 µg/kg, zulässige Höchstgehalte, PCB 138 und 153: 100 µg/kg, PCB 180: 80 µg/kg) ermittelt, einmal Pentachlorphenol in der Leber (Gehalt 20 µg/kg, zulässiger Höchstgehalt: 10 µg/kg) und einmal Dioxine in der Leber (Gehalt 20 ng/kg, zulässiger Höchstgehalt: 6 ng/kg). 780 auf organische Phosphorverbindungen und 860 auf Mykotoxine untersuchte Proben waren negativ.
 

Bei den 775 auf Schwermetalle untersuchten Proben wurde in den Nieren jeweils einmal ein Cadmiumgehalt von 1,245 mg/kg (zulässiger Höchstgehalt: 1 mg/kg) und einmal ein Bleigehalt von 2 mg/kg (zulässiger Höchstgehalt: 0,5 mg/kg) ermittelt.
 

Fazit
 

Schweine wiesen auch in 2006 nur eine geringe Belastung mit Rückständen in verbotener Höhe auf. Gegenüber dem Vorjahr lag die Belastung auf ähnlichem Niveau. Der verstärkte Nachweis von auch natürlicherweise vorkommenden Steroidhormonen könnte auf eine verbesserte Analytik in diesem Bereich hinweisen.

Geflügel

Von den insgesamt 6.329 Geflügelproben wurden 3.780 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 1.803 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 2.437 auf sonstige Tierarzneimittel und 536 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger oder im Geflügelschlachtbetrieb entnommen.
 

Insgesamt waren 0,11 % der untersuchten Proben positiv. Dies sind doppelt so viele wie im Vorjahr mit 0,05 %. In einer von 1.675 Proben (0,06 %) wurde das verbotene Antibiotikum Chloramphenicol im Fleisch einer Ente in einer Konzentration von 0,31 µg/kg nachgewiesen. Das ebenfalls verbotene Antiparasitikum Ronidazol fand man in der Plasmaprobe einer Pute mit einem Gehalt von 30,7 µg/kg. 1.637 Geflügelproben wurden auf Ronidazol untersucht.
 

Höchstgehaltsüberschreitungen gab es bei drei von 627 Masthähnchen, die auf Tetracyclin, einen antibakteriell wirksamen Stoff, untersucht wurden. Die Gehalte im Fleisch lagen zwischen 169 und 264 µg/kg, der zulässige Höchstgehalt liegt bei 100 µg/kg.

In zwei von fünf untersuchten Masthähnchenproben wurden in der Muskulatur Dioxine mit Rückstandsgehalten von 7,23 und 29,8 ng/kg (zulässiger Höchstgehalt: 2 ng/kg) nachgewiesen.

In einer Probe von Tierkörpern (Federn und Muskulatur) und Eiern wurde Nikotin nachgewiesen. Nikotin darf als Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionsmittel seit dem 14.12.2003 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Andere zulässige Anwendungsgebiete bei Lebensmittel liefernden Tieren gibt es nicht. Rückstände auf Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie in Lebensmitteln tierischer Herkunft dürfen daher nicht auftreten. Es wurden daher Verfolgsproben von Federn, Muskulatur, Haut mit Fett und Eiern verschiedener Betriebe entnommen. Insgesamt sind dabei 658 Untersuchungen an Tierkörpern und Eiern durchgeführt worden von denen 226 Proben Rückstände enthielten. Die gefundenen Nikotinwerte lagen in Federn zwischen 0,33 und 1.113 mg/kg, Median 27,7 mg/kg, in Eiern zwischen 0,003 und 0,023 mg/kg, Median 0,004 mg/kg in Haut mit Fett zwischen 0,004 und 0,019 mg/kg, Median 0,006 mg/kg und in der Muskulatur zwischen 0,004 und 0,053 mg/kg, Median 0,012 mg/kg. Belastete Tierkörper und Eier wurden als nicht verkehrsfähig eingestuft. Gegen die für die Desinfektion der Geflügelställe zuständigen Mitarbeiter der beauftragten Reinigungsfirma wurden Strafverfahren eingeleitet und inzwischen wurden entsprechende Geldstrafen verhängt.

Fazit
 

Auch wenn Geflügelproben gegenüber dem Vorjahr etwas stärker mit Rückständen in verbotener Höhe belastet waren, so ist die Gesamtbelastung immer noch als gering anzusehen. Am auffälligsten waren die Nikotinbefunde in einigen Legehennenbeständen, wobei es sich hierbei um bezüglich der Ursache um einen Einzelfall handelte.

Schafe

Insgesamt 499 Proben von Schafen wurden auf Rückstände geprüft, davon 117 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 177 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 166 auf sonstige Tierarzneimittel und 73 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden auf dem Schlachthof entnommen.
 

Insgesamt waren zwei Proben (0,4 %) positiv.
 

Von den 32 auf Schwermetalle untersuchten Proben wurde bei einem Mastlamm eine Höchstgehaltsüberschreitung für Blei in der Leber und Cadmium in der Niere festgestellt. In der Probe lagen der Bleigehalt bei 0,59 mg/kg (zulässiger Höchstgehalt: 0,5 mg/kg und der Cadmiumgehalt bei 4,22 mg/kg (zulässiger Höchstgehalt: 1 mg/kg). Bei einem Schaf wurde in der Niere ein erhöhter Cadmiumgehalt von 2,63 mg/kg nachgewiesen.
 

Alle anderen untersuchten Proben wiesen keine Höchstgehaltsüberschreitungen bzw. Rückstände von verbotenen Stoffen auf.
 

Fazit
 

Trotz der Belastung von zwei Proben mit Schwermetallen, kann insgesamt von einer geringen Belastung von Schafen mit Rückständen in verbotener Höhe ausgegangen werden, da keine weiteren positiven Befunde ermittelt werden konnten.

Pferde

Insgesamt 145 Proben von Pferden wurden auf Rückstände geprüft, davon 78 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 38 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 76 auf sonstige Tierarzneimittel und 18 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden auf dem Schlachthof entnommen.
 

Sechs Proben wurden auf PCBs untersucht. In einer dieser Proben fanden die Analytiker im Fett PCB 153 und PCB 180 in Konzentrationen von 210 und 180 µg/kg (zulässige Höchstgehalte: PCB 153: 100 µg/kg, PCB 180: 80 µg/kg).
 

Alle anderen Proben wiesen keine Höchstgehaltsüberschreitungen bzw. Rückstände von verbotenen Stoffen auf.
 

Fazit
 

Mit sieben Proben mehr wurde die Gesamtprobenzahl bei Pferden nochmals leicht erhöht. Nur in einer Probe fand sich ein erhöhter PCB-Gehalt, d.h. 0,71 % der insgesamt untersuchten Proben wiesen Rückstände in verbotener Höhe auf.

Kaninchen

Aufgrund des geringen Anteils von Kaninchen am Gesamtfleischverzehr in Deutschland, ist auch das Probenkontingent bei Kaninchen gering. Insgesamt wurden 11 Proben von Kaninchen auf Rückstände geprüft, davon vier auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, drei auf antibakteriell wirksame Stoffe, fünf auf sonstige Tierarzneimittel und vier auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger oder auf dem Schlachthof entnommen.
 

Bei Kaninchen konnten weder Höchstgehaltsüberschreitungen noch Rückstände von verbotenen Stoffen ermittelt werden.
 

Fazit
 

Wie bereits im letzten Jahr konnte bei Kaninchen keine Rückstandsbelastung in verbotener Höhe im Jahr 2006 festgestellt werden.

Wild

Insgesamt wurden 231 Wildproben untersucht, 106 stammten von Zuchtwild und 125 von Wild aus freier Wildbahn. Getestet wurden überwiegend Damwild, Rotwild, Rehe und Wildschweine. Pharmakologisch wirksame Stoffe sind in der Regel nur bei Zuchtwild relevant, da sie dem Tier über die Nahrung oder direkt zugeführt werden müssen. Daher wurden 20 Proben von Zuchtwild auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 22 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 42 auf sonstige Tierarzneimittel und 44 auf Umweltkontaminanten untersucht. Bei Wild aus freier Wildbahn wurden 51 auf Insektizide aus der Gruppe der Pyrethroide und 121 auf Kontaminanten getestet.

Rückstandsmengen im positiven Bereich konnten bei Zuchtwild in keinem Fall ermittelt werden.
 

Belastungen mit Organochlorverbindungen oberhalb der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte wurden bei Wildschweinen aus der freien Wildbahn in vier von 34 untersuchten Wildschweinproben (11,8 %) festgestellt. In den Proben wurden folgende Stoffe gefunden: DDT, Lindan, alpha- und beta-HCH, PCB 138 und 153. Ein Tier war mehrfach belastet mit DDT, Lindan und alpha-HCH. Die DDT-Werte lagen mit 1,111 und 1,294 mg/kg leicht oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 1 mg/kg. Ähnliches gilt auch für die anderen ermittelten Rückstände (zulässige Höchstgehalte in Klammern): Lindan: 0,16 mg/kg (0,02 mg/kg), alpha-HCH: 0,399 µg/kg (0,2 mg/kg), beta-HCH: 0,139 mg/kg (0,1 mg/kg) und PCB 138 und 153: 124 (100 µg/kg) bzw. 180 µg/kg (80 µg/kg). Außerdem gab es einen Zufallsbefund von dem auch natürlich vorkommenden 17-beta-19-Nortestosteron bei einem Tier aus freier Wildbahn. Der Gehalt lag bei 50 µg/kg.
 

Fazit
 

Zuchtwild war 2006, wie auch in den letzten Jahren, nicht oberhalb der Höchstgehalte bzw. mit verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen belastet. Dagegen sind insbesondere Wildschweine aus freier Wildbahn relativ häufig mit Organochlorverbindungen kontaminiert. Organochlorverbindungen werden über lange Zeit vom Körper insbesondere im Fett gespeichert, d.h. sie reichern sich dort an. Daher gilt: Je älter ein Tier ist, umso höher ist es in der Regel belastet. Wildschweine sind durch das Wühlen in der Erde noch zusätzlich prädestiniert, da solche Umweltkontaminanten besonders im Boden zu finden sind.

Aquakulturen

Im Jahr 2006 wurden 315 Proben von Forellen, 204 Proben von Karpfen und 18 Proben von sonstigen Aquakulturen getestet. Von den insgesamt 537 Proben wurden 121 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 48 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 92 auf sonstige Tierarzneimittel und 476 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger entnommen.
 

In einer von 15 auf Nitrofuranmetaboliten untersuchten Proben von nicht weiter definierten Fischen wurde 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ) mit einem Gehalt von 1,4 µg/kg nachgewiesen. Die Anwendung von Nitrofuranen (antibakteriell und antiparasitär wirksame Stoffe) ist bei allen Lebensmittel liefernden Tieren verboten.

Wegen der Relevanz des Stoffes in den vergangenen Jahren wurde auch in 2006 ein Großteil der Proben zusätzlich zu den anderen geforderten Untersuchungen auf Malachitgrün untersucht. Im Einzelnen wurden auf Malachitgrün 221 Proben von Forellen, 159 von Karpfen und acht von sonstigen Aquakulturen und auf dessen Metaboliten Leukomalachitgrün 216 Proben von Forellen, 153 von Karpfen und acht von sonstigen Aquakulturen getestet. Malachitgrün wird häufig zur Teichdesinfektion eingesetzt, eine damit verbundene Behandlung von Fischen ist jedoch verboten. In sieben Planproben von Forellen (3,2 %) und zwei Planproben Karpfen (1,3 %) konnte Leukomalachitgrün nachgewiesen werden. Damit ist gegenüber 2005 bei Forellen und bei Karpfen ein Rückgang um 0,8 % zu verzeichnen. Die Gehalte lagen im Mittel bei 0,027 mg/kg, der Maximalwert betrug 0,18 mg/kg. Zum Teil erneut positive Befunde bei Nachproben (Gehalte bis zu 1,2 mg/kg) aus den betroffenen Beständen lassen in einigen Fällen auf eine unzulässige Verwendung von Malachitgrün schließen.

Fazit

Wenn auch der Anteil an positiven Malachitgrünbefunden seit 2004 stetig zurückgeht, wird dieser zur Anwendung bei Aquakulturen nicht zugelassene Stoff immer noch relativ häufig nachgewiesen. Mit 2,1 % liegt die Beanstandungsquote im Vergleich zu anderen im Rahmen des NRKP untersuchten Wirkstoffen deutlich höher. Daher werden, wie bereits seit drei Jahren, auch in 2007 Fische aus Aquakulturen verstärkt auf Malachitgrün und Leukomalachitgrün untersucht.

Milch

Insgesamt wurden 1.825 Milchproben auf Rückstände geprüft, davon 1.256 auf verbotene und nicht zugelassene Stoffe, 1.207 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 1.447 auf sonstige Tierarzneimittel und 397 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb oder aus dem Tankwagen entnommen.
 

In einer von 291 Proben (0,34 %) konnte das Antibiotikum Benzylpenicillin oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 4 µg/kg nachgewiesen werden. Der Rückstandsgehalt lag bei 47 µg/kg.

Alle anderen Proben wiesen keine Höchstgehaltsüberschreitungen bzw. Rückstände von verbotenen Stoffen auf.

Fazit
 

Ähnlich wie in 2005 war Milch auch im Jahr 2006 gering mit Rückständen in verbotener Höhe belastet.

Hühnereier

795 Hühnereierproben wurden auf Rückstände geprüft, davon 176 auf verbotene und nicht zugelassene Stoffe, 170 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 422 auf sonstige Tierarzneimittel und 256 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb oder in der Packstelle entnommen.
 

Insgesamt waren 1,26 % der untersuchten Proben positiv.
 

In vier von 230 untersuchten Proben (1,7 %) wurde Lasalocid mit Gehalten von 2,5; 3,7; 18,1 und 278 µg/kg und in einer von 270 Proben wurde Nicarbazin (Gehalt 2,5 µg/kg) nachgewiesen. Beides sind Mittel gegen Darmparasiten, die in der Geflügelhaltung dem Futter zugesetzt werden können. Während Nicarbazin nicht für Legehennen zugelassen ist, darf der Wirkstoff Lasalocid seit dem 11.09.2006 EU-weit bei Legehennen eingesetzt werden. In Deutschland ist jedoch noch kein Lasalocid-haltiges Präparat für Legehennen zugelassen.

Dioxinuntersuchung in Eiern

Ab dem 01.01.2005 gilt der in der VO (EG) Nr. 466/2001 festgelegte Höchstgehalt für Hühnereier und Eiprodukte von 3 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett auch für Eier aus Freilandhaltung und intensiver Auslaufhaltung. Seit 01.07.2002 galt dieser bereits für Eier aus anderen Haltungsformen. Begründet wurde die längere Frist damit, dass die Überwachungsdaten erkennen ließen, dass Eier aus Freilandhaltung und intensiver Auslaufhaltung mehr Dioxin enthalten als solche aus Batteriehaltung. Die Fristverlängerung sollte dazu dienen, dass Maßnahmen zur Verringerung des Dioxinanteils in diesen Eiern getroffen werden können. Um zu prüfen, ob geeignete Maßnahmen getroffen wurden, wurden auch in 2006 Eier zusätzlich auf Dioxine getestet.


95 Proben von Eiern wurden im Rahmen des NRKP 2006 auf Dioxine untersucht. Bei der Eierprobe gemäß Öko-Verordnung und bei Eiern aus der Käfighaltung gab es keine Höchstgehaltsüberschreitungen. Bei Eierproben aus der Bodenhaltung wurde der Höchstgehalt einmal (4 %) und bei Eiern aus der Freilandhaltung in drei Fällen (10,3 %) überschritten. Bei einer weiteren Höchstgehaltsüberschreitung ist die Haltungsform der Tiere, von denen die Probe stammte, nicht bekannt gewesen. Unterhalb des gesetzlich festgelegten Höchstgehaltes,(Summe aus Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ): 6 pg/g bzw. nur für Dioxine (WHO-PCDD/F-TEQ): 3 pg/g Fett) wurden in jeder weiteren Probe Dioxinrückstände nachgewiesen. Nähere Einzelheiten sind in der folgenden Tabelle zu finden:

 

HaltungsformAnzahl unter-suchter ProbenAnzahl Proben mit Dioxin- rück-ständenAnzahl Proben
mit Gehalten > 3 bzw. > 6 pg/g Fett

Mittel-wert

in

pg/g Fett

Median

in

pg/g Fett

Mini-mum

in

pg/g Fett

Maxi-mum

in

pg/g Fett

Erzeugnis gemäß Öko-VO (EG)1100,400,520,00010,68
Freiland292630,820,360,00016,36
Käfighaltung303000,320,190,00013,06
Bodenhaltung252410,440,210,00017,50
keine Angabe10910,650,300,00019,16
Summe958960,520,240,00019,16

 
Fazit
 

Eier waren im Jahr 2006 häufiger mit Rückständen in verbotener Höhe belastet als im Vorjahr. Dies ist hauptsächlich immer noch auf eine Belastung der Eier mit unzulässigen Futterzusatzstoffen zurückzuführen. Waren im Jahr 2005 0,5 % der untersuchten Proben belastet, so sind es in 2006 1,7 %. Als wahrscheinliche Ursache wurden in erster Linie Verschleppungen im Herstellungsbereich von Futtermitteln vermutet.

Honig

Insgesamt wurden 164 Honigproben auf Rückstände geprüft, davon 44 auf verbotene Stoffe, 93 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 103 auf sonstige Tierarzneimittel und 117 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb oder während des Produktionsprozesses entnommen.
 

In einer von 83 auf Sulfonamide untersuchten Proben wurde Sulfathiazol mit einem Gehalt von 68,8 µg/kg ermittelt. Die Anwendung von Sulfonamiden, die zu den Antibiotika zählen, ist bei Bienen nicht zugelassen. Sulfonamide werden verbotenerweise zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut, einer bakteriellen Infektion der Honigbienen, angewendet.
 

In einer weiteren Probe wurde der Rückstand Semicarbazid mit einem Gehalt von 0,73 µg/kg gefunden. Die Ermittlungen ergaben, dass die Kontaminante voraussichtlich über den Verschlussdeckel in den Honig gelangt ist. Semicarbazid kann bei der Herstellung von Deckeldichtungen (so genannte Twist-off Deckel) für vakuumdicht verschlossene glasverpackte Lebensmittel entstehen.
 

Alle anderen Proben wiesen keine Höchstgehaltsüberschreitungen bzw. Rückstände von verbotenen Stoffen auf.

Fazit

Honig war im Jahr 2006 kaum mit Rückständen belastet.

Entwicklung positiver Rückstandsbefunde von 2004 bis 2006

 

Die folgende Tabelle stellt noch einmal zusammengefasst die positiven Rückstandsbefunde von 2004 bis 2006 dar.

 

Tierart /200420052006
ErzeugnisAnzahl in %Anzahl in %Anzahl in %
 ProbenPositive ProbenPositive ProbenPositive 
Rinder14.921240,1615.953250,1615.198220,14
Schweine21.830230,1123.071230,1023.790320,13
Schafe41940,9544210,2349920,40
Pferde10210,9813410,7514510,69
Kaninchen1119,0914- 11- 
Wild17552,8620783,8623152,16
Geflügel5.44940,076.28630,056.32970,11
Aquakulturen437102,29563234,09537101,86
Milch1.883- 2.02020,101.82510,05
Eier911141,5480130,37795101,26
Honig17610,5718810,5316421,22


Während bei Rindern, Pferden und Milch die Rückstandsbelastung nahezu gleich geblieben ist, ist bei Schweinen, Schafen, Geflügel, Eiern und Honig ein leichter Anstieg der Befunde zu verzeichnen. Ein Rückgang der Befunde ist bei Wild und Aquakulturen festzustellen. Bei Kaninchen sind seit zwei Jahren keine positiven Ergebnisse mehr zu finden. Absolut gesehen bewegt sich die Rückstandsbelastung auf einem sehr niedrigen Niveau.

Hemmstoffe

In Deutschland werden nach national geltendem Fleischhygienerecht jährlich 2 % aller geschlachteten Kälber und 0,5 % aller sonstigen gewerblich geschlachteten Tiere auf Rückstände untersucht. Ein großer Teil dieser Proben, im Jahr 2006 waren es 259.443, wird mittels Dreiplattentest, einem kostengünstigen mikrobiologischen Screeningverfahren zum Nachweis von antibakteriell wirksamen Stoffen (Hemmstoffe), untersucht. Wie aus der folgenden Graphik ersichtlich, ist der Anteil an positiven Hemmstofftesten in den letzten vier Jahren des betrachteten Zeitraums in etwa gleich geblieben und liegt bei unter 0,2 %. Während der vergangenen sieben Jahre ist der Positivanteil insgesamt rückläufig.
 

Obwohl der Gesetzgeber dies nicht explizit vorschreibt, werden mittlerweile die meisten der mittels Dreiplattentest erhobenen positiven Screeningergebnisse mit einer so genannten Bestätigungsmethode von den Laboratorien differenziert und quantifiziert. 2006 wurden insgesamt 417 positive Plan- und Verdachtsproben sowie positive Proben aus der bakteriologischen Fleischuntersuchung nachuntersucht. Bei 190 Proben (45,6 %) konnten Rückstände von verbotenen Stoffen bzw. oberhalb von Höchstgehalten nachgewiesen werden, in 163 Proben (39,1 %) waren Rückstände unterhalb des Höchstgehaltes zu finden. Da eine Probe mehrfach belastet sein kann, kann eine Probe in beiden Berechnungen aufgeführt sein. Insgesamt konnte daher bei 272 der Proben (65,2 %) der ursächliche Hemmstoff für den positiven Befund ermittelt werden. Ursache für den positiven Hemmstoffbefund waren am häufigsten Tetracycline und Penicilline gefolgt von Aminoglycosiden. Deutlich weniger wurden Chinolone, Diaminopyrimidine, Sulfonamide und Makrolide gefunden. Einzeln positive Befunde gab es bei Cephalosporinen, Entzündungshemmern und Schwermetallen. Bei Befunden von Entzündungshemmern und Schwermetallen ist anzunehmen, dass es sich hierbei um Nebenbefunde handelt, die nicht die eigentliche Ursache für den positiven Dreiplattentest waren.

Maßnahmen

Ermittlung der Ursachen von positiven Rückstandsbefunden

Nach der Richtlinie 96/23/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Ursachen für positive Rückstandsbefunde zu ermitteln. In Deutschland übernehmen die für die Lebensmittel- bzw. Veterinärüberwachung zuständigen Behörden diese Aufgabe. Die Ursachen für positive Rückstandsbefunde konnten nur in Einzelfällen ermittelt werden. Die positiven Befunde an Leukomalachitgrün sind auf eine nicht sachgerechte Teichdesinfektion beziehungsweise eine unzulässige Behandlung von Fischen oder Fischeiern zurückzuführen. Andere Ursachen waren die Nichteinhaltung von Wartezeiten oder der unsachgemäße Einsatz von Tierarzneimitteln. In einem Fall wurden unzulässige Desinfektionsmittel im Stall angewendet. Auch die nicht sachgerechte Anwendung von Futterzusatzstoffen spielt immer noch eine Rolle.

Maßnahmen nach positiven Rückstandsbefunden

Die Beanstandung von Lebensmitteln mit unerlaubten Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe erfolgt nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Für die Maßnahmen sind die Länder verantwortlich.


Die Maßnahmen nach dem Nachweis von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen wie Chloramphenicol, Malachitgrün und Phenylbutazon ziehen immer eine Vor-Ort-Überprüfung im Tierbestand einschließlich der Kontrolle von Aufzeichnungen, Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheke und Entnahme von weiteren Verfolgsproben, wenn notwendig auch von Futter und Wasser, nach sich. Im Regelfall kam es zur Sperrung der Betriebe bzw. der Verhängung eines Abgabe- und Beförderungsverbotes. Außerdem wurden verstärkte Bestandskontrollen während der nächsten 12 Monate angewiesen. Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. In einem Fall wurden Tierkörper und Eier, die mit Nikotin belastet waren, aus dem Verkehr gezogen.

Die Höchstgehaltsüberschreitungen nach der Anwendung von zugelassenen Tierarzneimitteln führten ebenfalls zu Untersuchungen im Herkunftsbetrieb, wie verstärkte Kontrollen, Überprüfung der Aufzeichnungen, Überprüfungen der tierärztlichen Hausapotheken, zusätzliche Probenahmen und Anmeldung von weiteren Tieren, die zur Schlachtung gehen sollen, vorab auf dem Schlachthof. Zum Teil wurden Straf- beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Beispiele für Änderungen im Rückstandskontrollplan 2007 gegenüber dem Vorjahresplan

In den NRKP 2007 wurden neue Pflichtstoffe, wie beispielsweise Stoffe aus der Gruppe der ß-Agonisten und der Nitroimidazole aufgenommen. Nach positiven Rückstandsbefunden im Vorjahr wurden in 2007 die Probenzahlen für die entsprechenden Stoffe bzw. Stoffgruppen erhöht.
 

Bei Aquakulturen wurden Stoffe, für die ein Höchstgehalt festgelegt wurde, neu aufgenommen. Aufgrund der positiven Befunde werden auch im Jahr 2007 verstärkt Proben auf Malachitgrün und Leukomalachitgrün untersucht.
 

Bei Hühnereiern wurde das Spektrum der zu untersuchenden Nitroimidazole erweitert. Um die Datenlage weiter zu verbessern, werden darüber hinaus auch in 2007 die zusätzlichen Dioxinuntersuchungen in Hühnereiern weiter durchgeführt.

Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen der Länder, die im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes (NRKPs) 2006 durchgeführt wurden, sind in den Tabellen 1 bis 3 dargestellt. Die Stoffe wurden Gruppen entsprechend Anhang I der Richtlinie 96/23/EG zugeordnet. Zur besseren Differenzierung wurden in den Tabellen 2 und 3 zusätzliche Untergruppen eingeführt. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Ergebnisse der in Deutschland nach Rückstandskontrollplan 2006 insgesamt durchgeführten Untersuchungen und deren Verteilung auf fünf Stoffobergruppen. Tabelle 2 stellt detailliert die Ergebnisse hinsichtlich der untersuchten Stoffuntergruppen dar und Tabelle 3 gibt die Ergebnisse von Untersuchungen zum Vorhandensein von Rückständen bezogen auf die Einzelstoffe wieder. Da die Proben von Tieren und tierischen Erzeugnissen zum Teil auf ein breites Spektrum von Rückständen aus verschiedenen Stoffgruppen untersucht wurden, kann aus den in Tabelle 3 aufgeführten Rückstandsbefunden nicht auf die Anzahl der insgesamt untersuchten Proben geschlossen werden. Daher werden in den Tabellen 1 und 2 die Daten gruppenweise nach verschiedenen Stoffgruppenkriterien zusammengefasst dargestellt.


Die Untersuchungen im Rahmen des Rückstandskontrollplans sind generell nicht auf die Erzielung von statistisch repräsentativen Daten ausgerichtet, daher können aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung tierischer Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden. Die Untersuchungen dienen vielmehr der gezielten Überwachung des rechtskonformen Einsatzes von pharmakologisch wirksamen Stoffen, der Kontrolle der Einhaltung des Anwendungsverbotes bestimmter Stoffe und der Sammlung von Erkenntnissen über Ursachen einer Rückstandsbelastung. Die Probenahme im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes erfolgt unter Berücksichtigung von Erkenntnissen über örtliche und regionale Gegebenheiten oder von Hinweisen auf den unzulässigen oder vorschriftswidrigen Einsatz von Tierarzneimitteln. Durch die zielorientierte Probenauswahl ist daher mit einer größeren Anzahl an „positiven Rückstandsbefunden“ zu rechnen, als dies bei einer Probenahme nach dem Zufallsprinzip der Fall wäre.