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Jahresbericht 2008 zum Nationalen Rückstandskontrollplan

Der Anteil an Befunden mit unzulässigen Rückstandsgehalten in tierischen Erzeugnissen liegt insgesamt bei unter 0,5 Prozent.

Der NRKP für Lebensmittel tierischen Ursprungs ist ein seit 1989 durchgeführtes Programm, in dessen Rahmen unter anderem lebende Nutztiere, Fleisch, Fisch, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht werden. Das in Deutschland vom BVL koordinierte Programm wird in der Europäischen Union nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt.

Allgemeine Erläuterungen

Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen der Länder, die im Rahmen des NRKP 2008 durchgeführt wurden, sind in den Tabellen 1 bis 3 dargestellt. Die Stoffe wurden Gruppen entsprechend Anhang I der Richtlinie 96/23/EG zugeordnet. Zur besseren Differenzierung wurden in den Tabellen 2 und 3 zusätzliche Untergruppen eingeführt. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Ergebnisse der in Deutschland nach dem Rückstandskontrollplan 2008 insgesamt durchgeführten Untersuchungen und deren Verteilung auf Stoffobergruppen. Tabelle 2 stellt detailliert die Ergebnisse hinsichtlich der untersuchten Stoffuntergruppen dar und Tabelle 3 gibt die Ergebnisse von Untersuchungen zum Vorhandensein von Rückständen bezogen auf die Einzelstoffe wieder. Da die Proben von Tieren und tierischen Erzeugnissen zum Teil auf ein breites Spektrum von Rückständen aus verschiedenen Stoffgruppen untersucht wurden, kann aus den in Tabelle 3 aufgeführten Rückstandsbefunden nicht auf die Anzahl der insgesamt untersuchten Proben geschlossen werden. Daher werden in den Tabellen 1 und 2 die Daten gruppenweise nach verschiedenen Stoffgruppenkriterien zusammengefasst dargestellt.

Die Untersuchungen im Rahmen des Rückstandskontrollplans sind generell nicht auf die Erzielung von statistisch repräsentativen Daten ausgerichtet, daher können aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung tierischer Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden. Die Untersuchungen dienen vielmehr der gezielten Überwachung des rechtskonformen Einsatzes von pharmakologisch wirksamen Stoffen, der Kontrolle der Einhaltung des Anwendungsverbotes bestimmter Stoffe und der Sammlung von Erkenntnissen über Ursachen einer Rückstandsbelastung. Die Probenahme im Rahmen des NRKP erfolgt unter Berücksichtigung von Erkenntnissen über örtliche und regionale Gegebenheiten oder von Hinweisen auf den unzulässigen oder vorschriftswidrigen Einsatz von Tierarzneimitteln. Die zielorientierte Probenauswahl könnte daher zu einer größeren Anzahl an positiven Rückstandsbefunden führen, als dies bei einer Probenahme nach dem Zufallsprinzip der Fall wäre. Gleichzeitig muss in Betracht gezogen werden, dass in der Regel nur auf ausgewählte Stoffe oder Stoffgruppen untersucht wird. Damit kann eine höhere tatsächliche Belastung erwartet werden, als die Untersuchungsergebnisse belegen.

Im Jahr 2008 wurden in Deutschland 472.132 Untersuchungen an 50.153 Proben von Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Die Herkunft gliedert sich wie folgt:

HerkunftAnzahl Problen
Deutschland49.698
Niederlande237
Dänemark69
Tschechische Republik66
Frankreich24
Belgien17
Polen17
Luxemburg:8
Österreich7
Finnland1
Ungarn1
Europa2
Unbekanntes Ausland2
Unbekannt4

Insgesamt wurde auf 671 Stoffe geprüft, wobei jede Probe auf bestimmte Stoffe dieser Stoffpalette untersucht wurde. Aus Gründen besserer Übersichtlichkeit wurde die Anzahl der in Tabelle 3 aufgeführten Stoffe auf 553 begrenzt, wobei die im Rückstandskontrollplan ausgewiesenen Pflichtstoffe und alle Stoffe mit positiven Rückstandsbefunden berücksichtigt worden sind. Zum Teil nicht enthalten sind weitere von den Ländern auf freiwilliger Basis untersuchte Stoffe. Zu den genannten Untersuchungs- bzw. Probenzahlen kommen Proben von fast 270.000 Tieren hinzu, die mittels einer Screeningmethode, dem so genannten Dreiplattentest, auf Hemmstoffe untersucht wurden.

Die Anzahl der Proben untersuchter Tiere und tierischer Erzeugnisse im Einzelnen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

RindSchweinSchafPferd

Geflü-

gel

Aqua-

kulturen

Kanin-

chen

WildMilchEier

Ho-

nig

14.06225.309515916.480553152811.851816180
Zusätzlich mittels Hemmstofftest untersuchte Proben:
17.531249.6442.52038631448 - - -

Stoffspektrum

Nach allgemeinen Vorgaben der EU soll jede Probe auf Stoffe aus einer bestimmten Stoffgruppe untersucht werden. Darüber hinaus kann die Probe freiwillig auf weitere Stoffe aus anderen Stoffgruppen untersucht werden. Eine Ausnahme bilden Milch und Eier, bei denen bereits die EU-Kommission die Untersuchung einer Probe auf mehrere Stoffgruppen vorgibt. Die zu untersuchenden Stoffe werden nach deren Relevanz und den methodischen Voraussetzungen ausgewählt. Das von der EU vorgegebene Stoffspektrum umfasst verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung, nicht zugelassene Stoffe, zugelassene Tierarzneimittel und Kontaminanten.

Im Einzelnen wurden die Proben im Jahr 2008 auf Stoffe aus den hier genannten Stoffgruppen getestet. 

Positive Rückstandsbefunde

Als positiver Rückstandsbefund gelten bei als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen und bei Kontaminanten alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten quantitativen Befunde, bei denen eine Überschreitung von gesetzlich festgelegten Höchstgehalten vorliegt. Bei verbotenen und nicht als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen gelten als positiver Rückstandsbefund alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten qualitativen und quantitativen Befunde.

Ergebnisse des NRKP 2008

Im Jahr 2008 lag der Prozentsatz der ermittelten positiven Rückstandsbefunde mit 0,4 % etwas höher als im Vorjahr. Zum Vergleich: Im Jahr 2007 waren 0,3 % und im Jahr 2006 waren 0,19 % der untersuchten Planproben mit Rückständen oberhalb der zulässigen Höchstgehalte bzw. mit nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffen belastet. Ein positiver Befund stammt von einem in Deutschland geschlachteten Schwein aus Dänemark. Dieser ist an entsprechender Stelle erwähnt.

Rinder

Im Jahr 2008 wurden Proben von 1.365 Kälbern, 10.628 Rindern und 2.069 Kühen getestet. Von diesen insgesamt 14.062 Rinderproben wurden 7.159 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 2.667 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 4.119 auf sonstige Tierarzneimittel und 1.597 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Schlachthof entnommen.

Insgesamt waren 2008 mit 0,40 % der untersuchten Rinder ähnlich viele positive Befunde zu verzeichnen wie im Vorjahr mit 0,41 %. Mit 0,80 % enthielten die 500 direkt beim Erzeuger entnommenen Proben von Kühen am häufigsten Rückstände, gefolgt von im Schlachthof entnommenen Proben von Kühen (1.569) mit 0,70 % und Proben von Kälbern aus dem Schlachthof (753) mit 0,40 %.

Verbotene und nicht zugelassene Stoffe

In einigen Fällen wurden hormonell wirksame Stoffe, die bei der Leistungssteigerung und Verbesserung der Masteffekte eine Rolle spielen, die aber auch natürlich vorkommen können, nachgewiesen. Insgesamt wurden 131 Kälber, 851 Mastrinder und 91 Kühe auf die so genannten Steroidhormone untersucht. Bei drei von 600 auf 17-alpha-Boldenon untersuchten Proben wurde dieser Stoff auch nachgewiesen. Bei 17-alpha-Boldenon handelt es sich um den Metaboliten von 17-beta-Boldenon, einem anabol wirkenden Steroid mit hormoneller, androgener Wirkung. Der Stoff wurde im Urin von zwei Mastrindern und einem anderen Rind mit Gehalten von 1,38 µg/kg, 2,13 µg/kg und 3 µg/kg ermittelt. Bei fünf der 600 Proben wurde außerdem 17-alpha-19-Nortestosteron im Urin nachgewiesen. Die Gehalte lagen zwischen 2,33 µg/kg und 5,99 µg/kg. Es liegen ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse vor, aus denen hervorgeht, dass 17-alpha-Boldenon und in bestimmten Fällen auch 17-alpha-19-Nortestosteron auch natürlich bei Rindern vorkommen können. Bei einem von 578 untersuchten Tieren wurde 17-alpha-Ethinylestradiol im Urin mit einem Gehalt von 0,99 µg/kg nachgewiesen. Ethinylestradiol ist ein synthetisches estrogen wirksames Steroidhormon welches beim Menschen zur Empfängnisverhütung und bei Estrogenmangel eingesetzt wird. Eine Ursache für den Befund konnte nicht ermittelt werden. Ethinylestradiol kann durch Abwässer aus Kläranlagen in die Gewässer und damit auch in Tiere gelangen. In keinem der genannten Fälle gab es Hinweise auf eine illegale Behandlung der Tiere.

Weitere positive Befunde gab es bei den Resorcylsäure-Lactonen Zeranol und Taleranol. Zeranol und sein Epimer Taleranol sind xenobiotische (d. h. für Mensch und Tier körperfremde, da durch Pilze synthetisierte) Stoffe mit estrogenen und anabolen Eigenschaften. Auf Grund der anabolen und estrogenen Wirkung wurde Zeranol in der Tiermast zur Wachstumsförderung eingesetzt. Die Anwendung ist in der Europäischen Union aber seit 1988 verboten. Im Tierkörper können diese Stoffe auch einen natürlichen Ursprung haben. Beide werden direkt durch die Schimmelpilzgattung Fusarium oder durch die Umwandlung der Mykotoxine Zearalenon sowie alpha- und beta-Zearalenol gebildet. Eine Unterscheidung zwischen natürlich auftretendem Zeranol und Rückständen aus einer illegalen Verwendung eines Masthilfsmittels ist dadurch schwierig. Aufschluss kann hier eine differenzierte Bestimmung von Zeranol, Taleranol, Zearalenon sowie der strukturverwandten Stoffwechselprodukte alpha- und beta-Zearalenol geben. Insgesamt wurden 519 Proben auf Taleranol und 557 Proben auf Zeranol untersucht. In drei Urinproben wurden nur Gehalte von Taleranol, in drei Urinproben Zeranol- und Taleranol- und in einer nur Zeranolrückstände festgestellt. Die Zeranolgehalte lagen zwischen 0,76 µg/kg und 2,2 µg/kg (Mittelwert 1,61 µg/kg, Median 1,76 µg/kg) und die Taleranolgehalte zwischen 2,89 µg/kg und 23,7 µg/kg (Mittelwert 10,33 µg/kg, Median 7,81 µg/kg). In allen Fällen wurde anhand der Analysenergebnisse davon ausgegangen, dass im Bestand mykotoxinhaltiges Futter verfüttert wurde.

Das seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotene Antibiotikum Chloramphenicol wurde im Fleisch eines von 221 untersuchten Mastkälbern mit einem Gehalt von 0,12 µg/kg nachgewiesen. Über die Ursache der Rückstandsbelastung gibt es keine Informationen.

In drei von 206 untersuchten Proben (1,5 %) von Mastrindern wurde Lasalocid in der Leber mit Gehalten von 0,7 µg/kg, 3,41 µg/kg und 3,89 µg/kg nachgewiesen. Lasalocid, ein Kokzidiostatikum, wird als Mittel gegen Darmparasiten eingesetzt, ist aber in der Europäischen Union für Mastrinder nicht zugelassen. Als Ursache für die Belastung wird eine Verschleppung aus Futtermitteln, für die Lasalocid zugelassen ist, angenommen. Da das Problem der Verschleppung von einem Futtermittel für eine Tierart, für die ein Stoff zugelassen ist, auf ein Futtermittel für eine Tierart, für die der Stoff nicht eingesetzt werden darf, nicht vollständig zu verhindern ist, hat die EU-Kommission Rechtsvorschriften zur Festlegung von Höchstgehalten an Kokzidiostatika und Histomonostatika erlassen, die in Futtermitteln für Nichtzieltierarten und in von diesen Tierarten gewonnenen Lebensmitteln aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln vorhanden sind. Die Rechtsvorschriften gelten seit dem 1. Juli 2009. Mit diesen Rechtsvorschriften können Verschleppungen von Kokzidiostatika und Histomonostatika künftig EU-weit einheitlich bewertet werden.

Tierarzneimittel

Von den 2.667 auf Stoffe mit antibakterieller Wirkung untersuchten Rinderproben waren sechs (0,22 %) positiv, d. h. sie enthielten Rückstände oberhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgehalte. Dies sind, verglichen mit dem Vorjahreswert von 0,1 %, doppelt so viele positive Proben wie im Jahr 2007. Oberhalb der zulässigen Höchstgehalte wurde in zwei von 105 untersuchten Kälberproben (1,9 %) Tetracyclin einmal im Muskel mit einem Gehalt von 181,8 µg/kg und einmal in der Niere mit einem Gehalt von 635 µg/kg gefunden. Weitere Tetracyclinbefunde gab es im Muskel in einer von 232 untersuchten Kühen (0,43 %) und in einem von 764 Mastrindern (0,13 %) mit Gehalten von 561 µg/kg und 200 µg/kg. Die zulässigen Höchstgehalte liegen für Tetracyclin im Muskel bei 100 µg/kg und in der Niere bei 600 µg/kg.

Weiterhin wurde bei einem Mastrind in Muskulatur und Niere das Aminoglycosidantibiotikum Gentamicin, mit Gehalten von 160 µg/kg bzw. 180.000 µg/kg ermittelt. Die zulässigen Höchstgehalte für Gentamicin von 50 µg/kg im Muskel und 750 µg/kg in der Niere wurden demnach deutlich überschritten.

Insgesamt wurden 4.119 Rinderproben auf sonstige Tierarzneimittel untersucht. In einer Probe von 351 untersuchten geschlachteten Mastrindern wurde in der Leber der Entzündungshemmer Dexamethason, ein künstliches Glukokortikoid, mit einem Gehalt von 18 µg/kg nachgewiesen. Der Höchstgehalt für Leber liegt bei 2,0 µg/kg.

Kontaminanten und sonstige Stoffe

Insgesamt wurden 1.597 Proben auf Kontaminanten und sonstige Stoffe getestet. Davon wurden 364 Rinder auf chemische Elemente untersucht. In Nieren von acht der 232 auf Cadmium untersuchten Proben von Mastrindern (3,45 %) wurde Cadmium oberhalb des Höchstgehaltes mit Gehalten von 1,15 mg/kg bis 5,35 mg/kg (Mittelwert 1,87 mg/kg, Median 1,38 mg/kg) analysiert. Auch in drei Nieren von 60 untersuchten Kühen (5 %) wurde Cadmium mit Werten von 1,37 mg/kg, 1,58 mg/kg und 1,68 mg/kg nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 1 mg/kg.

Bei fünf von 203 untersuchten Rindern (2,46 %) und sieben von 60 Kühen (11,7 %) wurden in der Niere bzw. in der Leber Quecksilbergehalte in einer Menge geringfügig über dem zulässigen Höchstgehalt von 0,01 mg/kg nachgewiesen. Die Gehalte lagen zwischen 0,011 mg/kg und 0,027 mg/kg (Mittelwert 0,016 mg/kg, Median 0,014 mg/kg). Die Befunde wurden an die zuständige Behörde weitergeleitet, um die Ursachen zu ermitteln. Aufgrund der geringen Gehalte wird als Ursache eine Umweltkontamination angenommen (siehe dazu auch die Ausführungen unter "Schweine").

In acht von 12 Rinderproben (66,7 %) wurden im Fett Dioxine und dioxinähnliche PCBs oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 4,5 ng/kg in einer Konzentration von 4,57 ng/kg bis 7,09 ng/kg (Mittelwert 5,8 ng/kg, Median 5,61 ng/kg) gefunden. Eine eingeleitete Ursachenermittlung brachte keine Ergebnisse.

Bei einem von 335 untersuchten Mastrindern (0,3 %) wurden im Fett außerdem PCB 138, PCB 153 und PCB 180 mit Gehalten von 1,83 mg/kg, 1,97 mg/kg bzw. 1,23 mg/kg nachgewiesen. Bei PCB 138 und PCB 153 liegt der zulässige Höchstgehalt bei 0,1 mg/kg und bei PCB 180 liegt dieser bei 0,08 mg/kg.

Fazit Rinder

Auch wenn es sich bei den Untersuchungen um zielorientierte und keine repräsentativen Probenahmen handelte, kann festgestellt werden, dass im Jahr 2008 Mastrinder weiterhin gering mit Rückständen oberhalb der Höchstgehalte bzw. mit verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen belastet waren. Die Ergebnisse lagen i. d. R. auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr. Auffällig waren die vermehrten Dioxinbefunde im Fett und Cadmiumbefunde in der Niere.

Da die Zeranolbefunde soweit ermittelbar nicht auf eine illegale Behandlung zurückzuführen waren, kann davon ausgegangen werden, dass sie aus der Fütterung von mykotoxinhaltigem Futter stammen. Laut Gutachten des wissenschaftlichen Gremiums für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (Anfrage-Nr. EFSA-Q-2003-037) vom 28. Juli 2004 ist aufgrund der schnellen Biotransformation und Ausscheidung von Zearalenon bei allen bisher untersuchten Tierarten nicht zu erwarten, dass die sekundäre Exposition durch Rückstände des Toxins in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Fleisch, Milch und Eier) einen wesentlichen Beitrag zur Gesamtexposition des Verbrauchers liefert.

Aufgrund der Empfehlung der Kommission 2006/576/EG vom 17. August 2006 betreffend das Vorhandensein von Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A, T-2- und HT-2-Toxin sowie von Fumonisinen in zur Verfütterung an Tiere bestimmten Erzeugnissen (ABl. L 229 v. 23.08.2006, S. 7) wird in Deutschland von den für die Futtermittelkontrolle zuständigen Behörden eine Statuserhebung zu Mykotoxinen durchgeführt. Im Rahmen dieser Statuserhebung sind jährlich 1.200 Probenahmen und 3.000 Analysen vorgesehen. Die bisher vorliegenden Ergebnisse wurden durch das BVL ausgewertet und an die Europäische Kommission übergeben. Die Europäische Kommission erfasst die Ergebnisse der Mitgliedstaaten in einer Datenbank, um Schlussfolgerungen zu gegebenenfalls erforderlichen weiteren Legislativmaßnahmen ziehen zu können.

Schweine

25.309 Proben von Schweinen wurden insgesamt untersucht, davon 10.524 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 8.002 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 9.270 auf sonstige Tierarzneimittel und 2.923 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Schlachthof entnommen.

Insgesamt enthielten 0,22 % der untersuchten Proben unzulässige Rückstandsgehalte. Im letzten Jahr waren es mit 0,17 % etwas weniger Positive.

Verbotene und nicht zugelassene Stoffe

Auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe wurden insgesamt 10.524 Proben untersucht. Davon wurden 574 auf die Stoffgruppe der synthetischen, zum Teil aber auch natürlich vorkommenden Androgene getestet. In Urinproben von fünf Mastschweinen wurde 17-beta-19-Nortestosteron (Nandrolon) in Konzentrationen von 1,48 µg/kg bis 22,89 µg/kg ermittelt und eine Probe lag bei 289 µg/kg. Bei zwei von diesen Tieren wurde auch 17-beta-Boldenon in Konzentrationen von 1,01 µg/kg und 1,33 µg/kg nachgewiesen. Die Steroidhormone 17-beta-19-Nortestosteron und 17-beta-Boldenon kommen auch natürlicherweise bei Schweinen vor. Die Überprüfungen ergaben keine Hinweise auf eine illegale Behandlung der Tiere.

Auch beim Schwein waren einige Zeranol- und Taleranolbefunde zu verzeichnen. Zeranol und sein Epimer Taleranol können, neben einer illegalen Anwendung als Masthilfsmittel, auch einen natürlichen Ursprung haben (siehe dazu auch die Ausführungen unter "Rinder"). Insgesamt wurden 618 Proben auf Zeranol und 583 Proben auf Taleranol untersucht. In zwei Urinproben wurde Zeranol nachgewiesen, in einer davon zusätzlich auch Taleranol.

Die Zeranolgehalte lagen bei 5,34 µg/kg und 13,78 µg/kg, der Taleranolgehalt lag bei 3,84 µg/kg. In allen Fällen wurde anhand der Analysenergebnisse davon ausgegangen, dass im Bestand mykotoxinhaltiges Futter verfüttert wurde.

Das seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotene Antibiotikum Chloramphenicol wurde im Plasma eines von 1.958 untersuchten Schweinen mit einem Gehalt von 0,5 µg/kg nachgewiesen. Die Überprüfung des Betriebes ergab keine Hinweise auf eine Behandlung des Tieres. Eine Verschleppung durch den Probenehmer konnte nicht ausgeschlossen werden.

In vier von 337 untersuchten Proben (1,2 %) wurde in der Leber Lasalocid mit Gehalten von 3,14 µg/kg, 3,23 µg/kg, 8,7 µg/kg und 29,7 µg/kg nachgewiesen. Lasalocid, ein Kokzidiostatikum, wird als Mittel gegen Darmparasiten eingesetzt, ist aber in der Europäischen Union für Mastschweine nicht zugelassen. Als Ursache für die Belastung wird eine Verschleppung aus Futtermitteln für Tierarten, für die Lasalocid zugelassen ist, angenommen (weitere Ausführungen dazu siehe unter "Rinder").

Tierarzneimittel

Von den 8.002 auf Stoffe mit antibakterieller Wirkung untersuchten Proben waren sieben (0,09 %) positiv. Im Jahr 2007 wurde die gleiche Anzahl und Prozentzahl an Proben mit unzulässigen Rückstandsgehalten ermittelt. Höchstgehaltsüberschreitungen gab es bei einer von 595 auf Trimethoprim untersuchten Proben, fünf von 1.792 Sulfonamidproben und zwei von 2.627 untersuchten Tetracyclinproben. Die folgende Tabelle gibt die Stoffe und Rückstandsmengen, die in den einzelnen Matrizes gefunden wurden, sowie den jeweils zulässigen Höchstgehalt an. Bei zwei Tieren waren sowohl die Nieren als auch die Muskulatur belastet. Bei einem Tier war der zulässige Höchstgehalt sowohl für Trimethoprim als auch für Sulfadiazin überschritten.

ProbeStoffgruppeStoffMatrixRückstands-
menge in µg/kg
zulässiger Höchstgehalt in µg/kg
1TetracyclineTetracyclinMuskulatur120100
2TetracyclinMuskulatur122100
SulfonamideSulfadimidinMuskulatur467100
4SulfadimidinMuskulatur120100
5Sulfadiazin

Muskulatur

Niere

186

221

100

100

6Sulfadiazin

Muskulatur

Niere

331

244

100

100

7

Sulfonamide

Diamino-

pyrimidine

Sulfadiazin

Trimethoprim
 

Muskulatur

Muskulatur

345

98

100

50

9.270 Proben wurden auf sonstige Tierarzneimittel untersucht. In keiner Probe lagen die Werte oberhalb der zulässigen Höchstgehalte.

Kontaminanten und sonstige Stoffe

Insgesamt 2.923 Proben wurden auf Kontaminanten und sonstige Stoffe getestet.

In einer von 1.255 auf Lindan getesteten Proben (0,08 %) wurde der Stoff im Fett mit einem Gehalt von 0,074 mg/kg nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt beträgt 0,02 mg/kg.

Bei den 861 auf Cadmium untersuchten Proben wurden oberhalb des Höchstgehaltes in 11 Nieren- und einer Muskelprobe (1,39 %) Cadmiumgehalte von 0,124 mg/kg (Muskulatur) und 1,01 mg/kg bis 3,27 mg/kg (Mittelwert 1,34 mg/kg, Median 1,059 mg/kg) (Nieren) ermittelt (zulässiger Höchstgehalt: Muskulatur: 0,05 mg/kg, Nieren: 1 mg/kg).

Außerdem wurde in 26 von 798 untersuchten Proben (3,26 %) Quecksilber oberhalb der Höchstgrenze nachgewiesen, davon 15-mal in der Niere, neunmal in der Leber und zweimal in der Muskulatur. Die Gehalte lagen bei den Nieren zwischen 0,011 mg/kg und 0,092 mg/kg (Mittelwert 0,025 mg/kg, Median 0,013 mg/kg), bei den Lebern zwischen 0,011 mg/kg und 0,03 mg/kg (Mittelwert 0,018 mg/kg, Median 0,015 mg/kg) und in der Muskulatur bei 0,015 mg/kg bzw. 0,071 mg/kg. Ein Nierenbefund stammte von einem Schwein aus Dänemark. Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und die nationale Rückstandshöchstmengenverordnung (RHmV) legen für Quecksilber in Muskulatur, Leber und Nieren von Schweinen eine Höchstmenge von 0,01 mg/kg fest. §1 (6) RHmV nimmt Lebensmittel mit Rückständen an Quecksilber über der Höchstmenge vom Verkehrsverbot aus, wenn der Gehalt an diesem Stoff ganz oder teilweise auf Verunreinigungen der Luft, des Wassers oder des Bodens zurückzuführen ist. Analytisch kann nicht unterschieden werden, auf welchem Weg das Quecksilber in die Proben gelangt ist. Aufgrund der geringen Gehalte wurde davon ausgegangen, dass es sich bei den Quecksilberbefunden um eine Umweltkontamination handelt. Die Proben wurden daher nicht beanstandet.

Fazit Schweine

Schweine wiesen auch 2008 nur in wenigen Fällen Rückstände in unzulässiger Höhe auf. Gegenüber dem Vorjahr lag die Anzahl positiver Befunde auf ähnlichem Niveau. Die Belastung der Schweine mit Quecksilber auch oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes war zwar gering, sie sollte jedoch weiter beobachtet werden.

Geflügel

Von den insgesamt 6.480 Proben von Geflügel wurden 3.921 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 1.775 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 2.683 auf sonstige Tierarzneimittel und 633 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Geflügelschlachtbetrieb entnommen.


Insgesamt waren 0,12 % der untersuchten Proben positiv. Dies sind mehr als doppelt so viele positive Befunde wie im Vorjahr mit 0,05 %, allerdings immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau.

In zwei von 1.858 Proben (0,11 %), einer Probe von Masthähnchen und einer Probe von anderem, nicht näher bezeichnetem Geflügel, wurde im Fleisch das seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotene Antibiotikum Chloramphenicol mit Gehalten von 0,3 µg/kg und 1,1 µg/kg nachgewiesen. Die Überprüfung der Betriebe ergab keine Hinweise auf eine illegale Behandlung der Tiere.

In drei von 416 Proben (0,72 %) von Masthähnchen, die auf Nitrofuranmetaboliten untersucht wurden, wurde 5-Methylmorpholino-3-amino-2-oxazolidinon (AMOZ), der Hauptmetabolit von Furaltadon, im Fleisch nachgewiesen. Die Rückstandskonzentrationen lagen bei 0,31 µg/kg, 0,34 µg/kg und 0,6 µg/kg. Die antibakteriell wirksamen Nitrofurane wurden bereits im Jahr 1993 bzw. 1995 in den Anhang IV der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgenommen. Seitdem ist die Anwendung dieser Stoffe bei Lebensmittel liefernden Tieren verboten.

Mit der Entscheidung 2002/657/EG wurden Mindestleistungsgrenzen (MRPL) für Analysemethoden festgelegt, die für Stoffe zu verwenden sind, für die kein zulässiger Grenzwert festgelegt worden ist. Um eine einheitliche Vorgehensweise in allen Mitgliedstaaten zu sichern, hat die Kommission weiterhin beschlossen, dass Rückstände von Stoffen, für die ein MRPL festgelegt wurde, erst ab Gehalten in Höhe des MRPL zu beanstanden sind. Der MRPL für Nitrofurane beträgt 1 µg/kg. Daher wurde von den o. g. drei Proben keine Probe beanstandet. Auch im Falle nicht beanstandeter Proben müssen aber Verfolgsmaßnahmen eingeleitet werden, um die Ursachen der Belastung zu ermitteln. Die Überprüfung des Betriebes vor Ort ergab, dass vermutlich die zugelassenen und in dem Betrieb eingesetzten Medikamente Colistinsulfat und Tylan Soluble mit Furaltadon verunreinigt waren.

In zwei von 299 Masthähnchenproben (0,67 %) wurde Lasalocid im Fleisch gefunden. Lasalocid ist ein Mittel gegen Darmparasiten, das in der Geflügelaufzucht und -mast dem Futter zugesetzt werden kann. Beide Rückstandskonzentrationen (34,4 µg/kg und 36,0 µg/kg) lagen oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 20 µg/kg.

In einer von 109 untersuchten Putenproben (0,92 %) wurde in der Muskulatur ein Gehalt von 0,013 mg/kg Quecksilber nachgewiesen. Aufgrund des geringen Gehaltes wird als Ursache eine Umweltkontamination angenommen (siehe dazu auch die Ausführungen unter "Schweine").

 

Fazit Geflügel

Die Ergebnisse der zielorientierten Untersuchungen weisen auf eine nur geringe Belastung von Geflügel mit unzulässigen Rückstandsmengen hin.

Schafe

Im Berichtsjahr wurden 515 Proben von Schafen auf Rückstände geprüft, davon 114 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 184 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 164 auf sonstige Tierarzneimittel und 105 auf Umweltkontaminanten. Alle Proben wurden im Schlachthof entnommen.

Insgesamt waren neun Proben (1,75 %) positiv. Dies ist etwas mehr als im Vorjahr, in dem nur 1,31 % der Proben Rückstände in verbotener Höhe enthielten.

In einem Fall lag bei einem Schaf der Wert für Dioxine und dioxinähnliche PCBs mit 7,39 ng/kg im Fett über dem zulässigen Höchstgehalt von 4,5 ng/kg. Bei acht von 38 auf Schwermetalle untersuchten Proben (21,05 %) wurden Rückstände oberhalb der zulässigen Höchstgehalte festgestellt. Die folgende Tabelle gibt die Stoffe und Rückstandsmengen, die in den einzelnen Matrizes gefunden wurden, sowie den jeweiligen zulässigen Höchstgehalt je Probe an.

ProbeStoffTierartMatrixRückstands-
menge in mg/kg
zulässiger Höchstgehalt
in mg/kg
1

Quecksilber Hg

 

Mastlamm

Niere

Leber

0,017

0,039

0,01

0,01

2Quecksilber HgMastlammLeber0,0110,01
3Quecksilber HgMastlammNiere0,0310,01
4Cadmium CdMastlammNiere1,541
5Cadmium CdMastlammNiere1,521
6Cadmium CdMastlammNiere1,161
7Cadmium CdMastlammNiere1,211
8Blei PbMastlamm

Leber

Niere

0,90

1,27

0,5

0,5

Fazit Schafe

Schafproben fielen insbesondere durch Schwermetallbefunde oberhalb der Höchstgehalte auf.

Pferde

Insgesamt 91 Proben von Pferden wurden auf Rückstände geprüft, davon 30 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 21 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 32 auf sonstige Tierarzneimittel und 21 auf Umweltkontaminanten. Alle Proben wurden im Schlachthof entnommen.

Davon waren zwei Proben (2,20 %) positiv.

Bei zwei von sieben untersuchten Pferden, die lt. Angabe über zwei Jahre alt waren, wurde Cadmium einmal in der Niere und Leber und einmal in der Muskulatur oberhalb der zulässigen Höchstgehalte nachgewiesen. Die Werte lagen bei 16,6 mg/kg in der Niere, 1,58 mg/kg in der Leber und 0,45 mg/kg im Muskel, die zulässigen Höchstgehalte liegen in der Niere bei 1,0 mg/kg, in der Leber bei 0,5 mg/kg und in der Muskulatur bei 0,2 mg/kg.

 

Fazit Pferde

Bei Pferden konnten Rückstände in unzulässiger Höhe insgesamt nur in geringem Maße ermittelt werden. Bei älteren Tieren ist eher mit einer Schwermetallbelastung insbesondere der inneren Organe zu rechnen.

Kaninchen

Aufgrund des geringen Anteils von Kaninchen am Gesamtfleischverzehr in Deutschland ist auch das Probenkontingent bei Kaninchen niedrig. Insgesamt wurden 15 Proben von Kaninchen auf Rückstände geprüft, davon sechs auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, vier auf antibakteriell wirksame Stoffe, zwei auf sonstige Tierarzneimittel und fünf auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger oder im Schlachthof entnommen.

Bei Kaninchen konnten weder Höchstgehaltsüberschreitungen noch Rückstände von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen ermittelt werden.

 

Fazit Kaninchen 

Wie bereits in den letzten drei Jahren konnten bei Kaninchenproben auch im Jahr 2008 keine Rückstände in unerlaubter Höhe festgestellt werden.

Wild

Insgesamt wurden 281 Wildproben untersucht, 120 stammten von Zuchtwild und 161 von Wild aus freier Wildbahn. Getestet wurden überwiegend Damwild, Rotwild, Rehe und Wildschweine. Im Gegensatz zu Zuchtwild spielen Arzneimittelrückstände bei Tieren aus freier Wildbahn keine Rolle, da letztere in der Regel nicht behandelt werden. Es wurden 26 Proben von Zuchtwild und zwei Proben von Wild aus freier Wildbahn auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe getestet. Auf antibakteriell wirksame Stoffe wurden 25 Proben von Zuchtwild und eine Probe von Wild aus freier Wildbahn, auf sonstige Tierarzneimittel 51 Proben von Zuchtwild und 40 Proben von Wild aus freier Wildbahn, und auf Umweltkontaminanten 50 Proben von Zuchtwild und 158 Proben von Wild aus freier Wildbahn untersucht.

Rückstandsmengen in verbotener Höhe konnten bei Zuchtwild in keinem Fall ermittelt werden.

Bei Wildschweinen aus freier Wildbahn wurden in einer von 21 Proben (4,76 %) im Fett 0,067 mg/kg, Rückstände des synthetischen Insektizids Bifenthrin nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 0,05 mg/kg.

Belastungen mit Organochlorverbindungen oberhalb der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte wurden im Fett von 19 Wildschweinen und einem Rotwild von insgesamt 111 untersuchten Wildproben aus freier Wildbahn (18,02 %) festgestellt.

Die folgende Tabelle gibt die Stoffe und Rückstandsmengen, die in den einzelnen Matrizes gefunden wurden, sowie den jeweiligen zulässigen Höchstgehalt je Probe an.

ProbeStoffTierartMatrixRückstands-
menge in mg/kg
zulässiger Höchstgehalt
in mg/kg
1pp-DDERotwildFett1,991
2

PCB 138

PCB 153

PCB 180

WildschweinFett

0,233

0,230

0,093

0,1

0,1

0,08

3

PCB 138

PCB 153

WildschweinFett

0,146

0,200

0,1

0,1

4PCB 153WildschweinFett0,1030,1
5beta-HCHWildschweinFett0,1690,1
6beta-HCHWildschweinFett0,1090,1
7beta-HCHWildschweinFett0,1140,1
8beta-HCHWildschweinMuskulatur0,3550,1
9beta-HCHWildschweinMuskulatur0,1530,1
10beta-HCHWildschweinMuskulatur0,1630,1
11

beta-HCH

Lindan

WildschweinMuskulatur

0,103

0,038

0,1

0,02

12LindanWildschweinFett0,1340,02
13LindanWildschweinFett0,1110,02
14DDT, SummeWildschweinFett3,141
15DDT, SummeWildschweinFett2,571
16DDT, SummeWildschweinFett2,251
17DDT, SummeWildschweinFett1,21
18DDT, SummeWildschweinFett1,551
19Hexachlorbenzol, HCBWildschweinFett1,040,2
20Hexachlorbenzol, HCBWildschweinFett0,4260,2

 

Fazit Wild

Untersuchte Proben von Zuchtwild waren 2008, wie auch in den letzten Jahren, nicht mit Rückständen in unzulässiger Höhe belastet. Dagegen sind insbesondere Wildschweine aus freier Wildbahn relativ häufig mit Organochlorverbindungen kontaminiert.

Organochlorverbindungen reichern sich über lange Zeit im Körperfett an. Daher gilt: Je älter ein Tier ist, umso höher ist es in der Regel belastet. Wildschweine sind durch ihr Wühlen in der Erde prädestiniert, Organochlorverbindungen zu akkumulieren, da diese besonders im Boden zu finden sind.

Aquakulturen

Im Jahr 2008 wurden 348 Proben von Forellen, 190 Proben von Karpfen und 15 Proben von sonstigen Aquakulturen getestet. Von den insgesamt 553 Proben wurden 111 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 45 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 118 auf sonstige Tierarzneimittel und 501 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger entnommen.

In einer von 56 auf Quecksilber untersuchten Proben (1,79 %) wurde dieser Stoff bei einer nicht näher bezeichneten Probe aus der Aquakultur nachgewiesen. Der Gehalt lag mit 0,52 mg/kg deutlich über dem Höchstgehalt von 0,01 mg/kg. Über die Ursache der Belastung ist nichts bekannt.

Wegen der Relevanz des Stoffes in den vergangenen Jahren wurde auch 2008 ein Großteil der Proben zusätzlich zu den anderen geforderten Untersuchungen auf Malachitgrün untersucht. Malachitgrün wirkt gegen bestimmte Parasiten und Pilzerkrankungen beim Fisch, darf in der EU jedoch bei Lebensmittel liefernden Tieren nicht angewendet werden. Im Einzelnen wurden auf Malachitgrün 283 Proben von Forellen, 142 von Karpfen und 15 von sonstigen Aquakulturen und auf dessen Metaboliten Leukomalachitgrün 277 Proben von Forellen, 139 von Karpfen und 15 von sonstigen Aquakulturen getestet. In zehn Planproben von Forellen (3,53 %) und drei Planproben von Karpfen (2,11 %) konnte Leukomalachitgrün bzw. einmal nur Malachitgrün nachgewiesen werden. Seitdem aufgrund von positiven Befunden im Jahr 2003 die Probenzahlen in den Folgejahren erhöht wurden, um die Überwachung der Aquakulturbestände im Hinblick auf den Einsatz von Malachitgrün zu intensivieren, werden immer wieder Rückstände bei Forellen und Karpfen festgestellt. Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Jahre 2004 bis 2008. Dargestellt sind überwiegend die Leukomalachitgrünbefunde. Für eine Forellenprobe wurde nur der Summengehalt aus Malachitgrün und Leukomalachitgrün angegeben.

JahrForellenKarpfen
 AnzahlAnzahl
 ProbenPositive
Befunde
 in %ProbenPositive
Befunde
 in %
200413075,494--
200519884,014332,1
200621662,815321,3
2007219115,014210,7
2008283103,514232,1

Die Gehalte lagen 2008 zwischen 0,69 µg/kg und 320 µg/kg (Mittelwert 69 µg/kg, Median 18 µg/kg). Zum Teil ergaben sich bei Nachproben aus den betroffenen Beständen erneut positive Befunde (Gehalte bis zu 313 µg/kg). Auch wenn die Befunde eine unzulässige Behandlung vermuten lassen, liegen keine Informationen darüber vor, ob Malachitgrün tatsächlich angewendet wurde.
 

Fazit Aquakulturen

2008 wurde Malachitgrün bzw. dessen Metabolit Leukomalachitgrün wieder häufiger nachgewiesen. Mit 3,06 % insgesamt liegt die Beanstandungsquote im Vergleich zu anderen im Rahmen des NRKP untersuchten Wirkstoffen relativ hoch. Daher werden, wie bereits seit 2004, auch 2009 Fische aus Aquakulturen verstärkt auf Malachitgrün und Leukomalachitgrün untersucht.

Milch

2008 wurden 1.851 Milchproben auf Rückstände geprüft, davon 1.285 auf verbotene und nicht zugelassene Stoffe, 1.277 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 1.521 auf sonstige Tierarzneimittel und 427 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. im Fall von Umweltkontaminanten auch aus dem Tankwagen entnommen.

Insgesamt waren mit acht Proben (0,43 %) mehr als doppelt so viele positiv wie im Jahr 2007, in dem 0,15 % der Proben positiv waren.

Das zur Anwendung bei Milchkühen nicht zugelassene Ivermectin, ein Mittel gegen Helminthen (Würmer), wurde in einer von 1.215 Proben (0,08 %) mit einem Gehalt von 18,6 µg/kg ermittelt. Außerdem wurde das zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotene Chloroform in einer von 13 Proben (7,69 %) in Höhe von 0,02 mg/kg gefunden.

Belastungen mit Organochlorverbindungen oberhalb der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte wurden in einer von 235 auf DDT (0,42 %) und in drei von 235 auf Lindan (1,28 %) getesteten Proben nachgewiesen. Die Gehalte lagen für DDT bei 0,058 mg/kg (zulässiger Höchstgehalt: 0,04 mg/kg) und für Lindan in allen drei Proben bei 0,004 mg/kg (zulässiger Höchstgehalt: 0,001 mg/kg). Außerdem wiesen zwei von sechs Proben (33,33 %) Dioxin-Gehalte von 6,24 ng/kg und 6,66 ng/kg (zulässiger Höchstgehalt: 6 ng/kg) auf.

 

Fazit Milch

Auch wenn einige Proben mit Organochlorverbindungen oberhalb der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte belastet waren, so enthielt Milch ähnlich wie in den vergangenen Jahren auch im Jahr 2008 insgesamt nur vereinzelt Rückstände bzw. Kontaminanten in unerlaubter Höhe.

Hühnereier

816 Hühnereierproben wurden auf Rückstände geprüft, davon 141 auf verbotene oder nicht zugelassene Stoffe, 217 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 424 auf sonstige Tierarzneimittel und 247 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. in der Packstelle entnommen.

Insgesamt waren 2,82 % der untersuchten Proben positiv. Dies sind mehr als doppelt so viele Positive wie im Jahr 2007, in dem 1,36 % der Proben positiv waren.

In sechs von 279 untersuchten Proben (2,15 %) wurde Lasalocid mit Gehalten von 0,45 µg/kg bis 7,7 µg/kg (Mittelwert 4,09 µg/kg, Median 4,60 µg/kg) nachgewiesen. Außerdem wurden in einer von 265 Proben Maduramicin (0,39 %, Gehalt 5,32 µg/kg), in einer von 279 Proben Monensin (0,36 %, Gehalt 21,3 µg/kg) und in einer von 265 Proben Nicarbazin (0,39 %, Gehalt 0,39 µg/kg) ermittelt. Alle vier Stoffe sind Mittel gegen Darmparasiten, die in der Geflügelaufzucht und -mast dem Futter zugesetzt werden können. Während Nicarbazin, Monensin und Maduramicin nicht bei Legehennen angewendet werden dürfen, ist der Wirkstoff Lasalocid seit dem 11.09.2006 EU-weit bei Legehennen auf seine Rückstandsunbedenklichkeit hin bewertet worden und darf als Tierarzneimittel eingesetzt werden. In Deutschland gibt es jedoch noch kein zugelassenes lasalocidhaltiges Präparat für Legehennen.
Hinweis: Mit der Verordnung (EG) Nr. 124/2009 wurden Höchstgehalte für Kokzidiostatika und Histomonostatika in Lebensmitteln festgelegt, die aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für Nichtzieltierarten vorhanden sind. Die Verordnung gilt seit dem 1. Juli 2009. Damit werden Rückstände der o. g. Stoffe in den betreffenden Lebensmitteln seit diesem Zeitpunkt nur noch oberhalb dieser Höchstgehalte beanstandet.

In drei von 112 Proben (2,68 %) wurde Nikotin und in sieben von 97 Proben (7,22 %) wurde Cotinin, ein Metabolit von Nikotin gefunden. Als Ursache für die Befunde wurde eine unzulässige Behandlung mit einem nikotinhaltigen Präparat gegen Milben in einem belegten Stall im Jahr 2007 festgestellt. Nikotin darf als Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionsmittel seit dem 14. Dezember 2003 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Andere zulässige Anwendungsgebiete bei Lebensmittel liefernden Tieren gibt es nicht. Rückstände auf Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie in Lebensmitteln tierischer Herkunft dürfen daher nicht auftreten.
Es wurden daher Verfolgsproben von Federn, Muskulatur, Fett und Eiern entnommen. Insgesamt sind dabei 84 Untersuchungen an Tierkörpern und Eiern durchgeführt worden, von denen 56 Proben Rückstände enthielten. Die gefundenen Nikotinwerte lagen in Federn zwischen 0,029 mg/kg und 410 mg/kg (Mittelwert 24,9 mg/kg, Median 0,7 mg/kg), in Eiern zwischen 0,0012 mg/kg und 0,0016 mg/kg (Mittelwert und Median 0,0014 mg/kg), in der Muskulatur zwischen 0,0028 mg/kg und 0,9 mg/kg (Mittelwert 0,11 mg/kg, Median 0,05 mg/kg) und im Fett bei 0,051 mg/kg, 0,68 mg/kg und 3,1 mg/kg. Als Maßnahmen wurden angeordnet, dass Tiere und Eier nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, dass die betreffenden Ställe einer Sonderreinigung und Desinfektion unterzogen werden und die Ställe neu mit Hennen besetzt werden.

DDT wurde in zwei (1,19 mg/kg und 0,12 mg/kg) und Lindan in einer (0,024 mg/kg) von 151 auf diese Stoffe untersuchten Proben gefunden. Der zulässige Höchstgehalt beträgt für DDT 0,05 mg/kg und für Lindan 0,01 mg/kg. Beide Stoffe gehören zu den Organochlorverbindungen und sind Kontaminanten.

Dioxinuntersuchung in Eiern

Seit dem 01.01.2005 gilt der in der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 festgelegte Höchstgehalt für Hühnereier und Eiprodukte von 3 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett auch für Eier aus
Freilandhaltung und intensiver Auslaufhaltung.

Mit Wirkung vom 04.11.2006 wurden die Höchstgehalte an Dioxinen und Furanen mit einem durch die Verordnung (EG) Nr. 199/2006 festgesetzten Summengrenzwert in Höhe von 6 pg WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/g Fett ergänzt, der den Gesamtgehalt an Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB umfasst. Beide Grenzwerte wurden in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zusammengefasst.

96 Proben von Eiern wurden im Rahmen des NRKP 2008 auf Dioxine untersucht. Alle Proben wiesen Kontaminationen an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Höhe der üblichen Hintergrundbelastung auf. Bei den Eiern aus ökologischer Erzeugung und solchen aus Käfighaltung gab es keine Höchstgehaltsüberschreitungen. Bei einer Probe von Eiern aus Bodenhaltung wurde der Höchstgehalt von 3 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett und der Höchstgehalt von 6 pg WHO-PCB-TEQ/g Fett (3,45 %) überschritten. Bei Proben von Eiern aus Freilandhaltung wurde der Höchstgehalt von 6 pg WHO-PCB-TEQ/g Fett viermal (13,79 %) überschritten. Weitere Einzelheiten sind in der folgenden Tabelle zu finden:

HaltungsformAnzahl unter-
suchter Proben
Anzahl Proben mit Dioxinrück-ständen

Anzahl Proben
mit Gehalten > 3 bzw.

> 6 pg/g Fett

Mittel-
wert
in
pg/g Fett

Median

in
pg/g Fett

Mini-
mum
in
pg/g Fett
Maxi-
mum
in
pg/g Fett
Erzeugnis gemäß Öko- Verordnung (EG)4401,521,620,293,2
Freiland292941,800,830,8014,00
Käfighaltung323200,320,240,081,13
Bodenhaltung292910,750,400,106,16
keine Angabe220  0,250,89
Summe96965    
Gesamt   0,970,390,0814,00

Fazit Hühnereier

In untersuchten Eiern wurden im Jahr 2008 mehr als doppelt so oft Rückstände in unerlaubter Höhe gefunden wie im Vorjahr. Die meisten Befunde resultieren aus Verschleppungen von Futtermittelzusatzstoffen (Kokzidiostatika und Histomonostatika) aus vorherigen Produktionschargen für andere Tierarten in die Futtermittel für Legehennen. Enthielten im Jahr 2007 1,9 % der untersuchten Proben diesbezüglich Rückstände, so waren es 2008 3,0 %. Die Kommission hat inzwischen auf die Verschleppungsproblematik bei Futtermitteln mit der Verordnung (EG) Nr. 124/2009 durch die Festlegung von Höchstgehalten an Kokzidiostatika und Histomonostatika für Lebensmittel von Tieren, für die die Futtermittelzusatzstoffe nicht zugelassen sind, reagiert.

Die ubiquitär in der Umwelt vorhandenen Dioxine und dioxinähnliche PCB findet man in jeder Probe, bei 5,2 % der Proben wurde der zulässige Höchstgehalt für Dioxine oder Dioxine und dioxinähnliche PCB überschritten.

Honig

Insgesamt wurden 180 Honigproben auf Rückstände geprüft, davon 52 auf verbotene Stoffe, 102 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 119 auf sonstige Tierarzneimittel und 147 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. während des Produktionsprozesses entnommen.

Zwei Proben (1,11 %) enthielten Rückstände oberhalb der gesetzlichen Vorgaben.

In einer von 113 auf Pyrethroide untersuchten Proben (0,88 %) wurde Lambda-Cyhalothrin mit einem Gehalt von 0,002 mg/kg ermittelt. Lambda-Cyhalothrin ist ein Insektizid, welches im Honig nicht enthalten sein darf.

In einer weiteren Probe wurde Cymiazol mit einem Gehalt von 2 µg/kg nachgewiesen. 114 Proben wurden untersucht, damit waren 0,88 % der Proben positiv. Cymiazol gehört zur Gruppe der Ektoparasitika und wird gegen Milben eingesetzt. Es darf bei Bienen nicht angewendet werden.

Fazit Honig

Honigproben enthielten im Jahr 2008 nur in geringem Umfang Rückstände in unerlaubter Höhe.

 

Entwicklung positiver Rückstandsbefunde von 2006 bis 2008

Die folgende Tabelle stellt noch einmal zusammengefasst die positiven Rückstandsbefunde von 2006 bis 2008 je Tierart bzw. Erzeugnis dar.


Tierart /
Erzeugnis
200620072008
AnzahlAnzahlAnzahl
ProbenPositive
Befunde
in % ProbenPositive
Befunde
in % ProbenPositive
Befunde
in % 
Rinder15.198220,1415.191630,4114.062560,40
Schweine23.790320,1324.795430,1725.309550,22
Schafe49920,453671,3151591,75
Pferde14510,699022,229122,20
Kaninchen11- 12--15--
Wild23152,1621331,41281217,47
Geflügel6.32970,116.25030,056.48080,12
Aquakulturen537101,86539132,41553193,44
Milch1.82510,051.97030,151.85180,43
Eier795101,26737101,36816232,82
Honig16421,2217321,1618021,11

Insgesamt ist die Belastung mit unzulässigen Rückstandsmengen weiterhin gering. Während bei Rindern, Pferden und Honig die Anzahl der positiven Befunde im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich geblieben ist, ist bei Schweinen, Schafen, Geflügel und Aquakulturen ein leichter Anstieg der Belastung im Hinblick auf unzulässige Rückstandsgehalte zu verzeichnen. Bei Wild, Milch und Eiern ist ein deutlicherer Anstieg insbesondere durch die Belastung mit Umweltkontaminanten festzustellen. Bei Eiern spielten außerdem unzulässige Futterzusatzstoffe eine Rolle, die verschleppungsbedingt in das Futter von Nichtzieltierarten gelangten. Bei Kaninchen waren in den letzten vier Jahren keine positiven Befunde mehr zu verzeichnen.

Hemmstoffe

In Deutschland sind entsprechend den Vorgaben der Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung) bei mindestens zwei Prozent aller gewerblich geschlachteten Kälber und mindestens 0,5 Prozent aller sonstigen gewerblich geschlachteten Huftiere amtliche Proben zu entnehmen und auf Rückstände zu untersuchen. Ein großer Teil dieser Proben, im Jahr 2008 waren es 269.822, wird mittels Dreiplattentest, einem kostengünstigen mikrobiologischen Screeningverfahren zum Nachweis von antibakteriell wirksamen Stoffen (Hemmstoffe), untersucht. Wie aus der folgenden Graphik ersichtlich, ist der Anteil an positiven Hemmstofftestbefunden in den letzten sechs Jahren in etwa gleich geblieben und liegt bei unter 0,2 %. Über einen Zeitraum von zehn Jahren ist der Positivanteil insgesamt rückläufig.

Anteil positiver NRKP-Proben im Dreiplattentest - Untersuchung auf Hemmstoffe - Quelle: BVL

Die Wirkstoffe in Proben, die mittels Dreiplattentest positiv getestet wurden, werden im Anschluss mittels einer so genannten Bestätigungsmethode identifiziert und quantifiziert. 2008 wurden insgesamt 498 hemmstoffpositive Plan- und Verdachtsproben sowie hemmstoffpositive Proben aus der bakteriologischen Fleischuntersuchung auf diese Weise nachuntersucht. Bei 241 Proben (48,4 %) konnten Rückstände von verbotenen Stoffen bzw. oberhalb von Höchstgehalten nachgewiesen werden, in 207 Proben (41,6 %) waren Rückstände unterhalb des Höchstgehaltes zu finden. Insgesamt konnte bei 303 Proben (60,8 %) der ursächliche Hemmstoff für den positiven Befund ermittelt werden. Da eine Probe Rückstände von mehreren Stoffen sowohl ober- als auch unterhalb der Höchstmengen enthalten kann, ist die Gesamtzahl der Proben mit Rückständen geringer als die Summe der beiden anderen genannten Zahlen. Am häufigsten wurden Aminoglycoside, Tetracycline und Penicilline gefunden, mit deutlichem Abstand gefolgt von Chinolonen, Sulfonamiden, Diaminopyrimidinen und Makroliden. Außerdem konnten in einer Probe Entzündungshemmer und in einer Probe Schwermetalle nachgewiesen werden. Bei letzteren Befunden ist anzunehmen, dass es sich hierbei um Nebenbefunde handelt, die nicht die eigentliche Ursache für den positiven Dreiplattentest waren.

Maßnahmen

Ermittlung der Ursachen von positiven Rückstandsbefunden

Nach der Richtlinie 96/23/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Ursachen für positive Rückstandsbefunde zu ermitteln. In Deutschland übernehmen die für die Lebensmittel- bzw. Veterinärüberwachung zuständigen Behörden diese Aufgabe. Die Ursachen für positive Rückstandsbefunde konnten nur in Einzelfällen ermittelt werden. Die positiven Leukomalachitgrünbefunde sind wahrscheinlich auf eine nicht sachgerechte Teichdesinfektion beziehungsweise eine unzulässige Behandlung von Fischen oder Fischeiern zurückzuführen. Andere Ursachen waren Futtermittel mit Schimmelpilzgiften, die Nichteinhaltung von Wartezeiten oder der unsachgemäße Einsatz von Tierarzneimitteln. Schließlich ist auch die Verschleppung von Futtermittelzusatzstoffen in Futtermittel, in denen diese Stoffe nicht enthalten sein dürfen, zu nennen.

Maßnahmen nach positiven Rückstandsbefunden

Die Beanstandung von Lebensmitteln mit unerlaubten Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe erfolgt nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Für die Maßnahmen sind die Länder verantwortlich.

Die Maßnahmen nach dem Nachweis von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen wie Chloramphenicol, Malachitgrün und Phenylbutazon ziehen immer eine Vor-Ort-Überprüfung im Tierbestand einschließlich der Kontrolle von Aufzeichnungen, Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheke und Entnahme von weiteren Verfolgsproben, wenn notwendig auch von Futter und Tränkwasser, nach sich. Außerdem werden bis zur Klärung des jeweiligen Vorfalls Betriebe gesperrt bzw. ein Abgabe- und Beförderungsverbot verhängt. Weiterhin werden verstärkte Bestandskontrollen angeordnet sowie Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Höchstgehaltsüberschreitungen nach der Anwendung von zugelassenen Tierarzneimitteln haben Maßnahmen im Herkunftsbetrieb, wie verstärkte Kontrollen, Überprüfung der Aufzeichnungen, Überprüfungen der tierärztlichen Hausapotheken, zusätzliche Probenahmen und Anordnung der Vorabanmeldung von Tieren, die geschlachtet werden sollen, zur Folge. Gegebenenfalls werden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Verschleppung von Futtermittelzusatzstoffen in Futtermittel, in denen diese Stoffe nicht enthalten sein dürfen, ist soweit wie möglich zu vermeiden.

Beispiele für Änderungen im Rückstandskontrollplan 2008 gegenüber dem Vorjahresplan

In den NRKP 2009 wurden für Schweine, Geflügel, Rinder, Schafe und Eier neue Pflichtstoffe, wie beispielsweise Stoffe aus der Gruppe der Nitrofurane, Organophosphate, Pyrethroide und Entzündungshemmer aufgenommen.

Nach positiven Rückstandsbefunden im Vorjahr wurden 2009 die Probenzahlen für die entsprechenden Stoffe bzw. Stoffgruppen erhöht, so z. B. für Chloramphenicol und Dioxine. Es ist vorgesehen, dass alle Proben, die von Fischen aus Aquakulturen entnommen werden, auch auf Malachitgrün und Leukomalachitgrün untersucht werden.