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Jahresbericht 2009 zum Nationalen Rückstandskontrollplan

Anteil an Befunden mit unzulässigen Rückstandsgehalten in tierischen Erzeugnissen weiterhin gering.

Der NRKP für Lebensmittel tierischen Ursprungs ist ein seit 1989 durchgeführtes Programm, in dessen Rahmen unter anderem lebende Nutztiere, Fleisch, Fisch, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht werden. Das in Deutschland vom BVL koordinierte Programm wird in der Europäischen Union nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt.

Allgemeine Erläuterungen

Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen der Länder, die im Rahmen des NRKP 2009 durchgeführt wurden, sind in den Tabellen 1 bis 3 dargestellt. Die Stoffe wurden Gruppen entsprechend Anhang I der Richtlinie 96/23/EG zugeordnet. Zur besseren Differenzierung wurden in den Tabellen 2 und 3 zusätzliche Untergruppen eingeführt. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Ergebnisse der in Deutschland nach dem Rückstandskontrollplan 2009 insgesamt durchgeführten Untersuchungen und deren Verteilung auf Stoffobergruppen. Tabelle 2 stellt detailliert die Ergebnisse hinsichtlich der untersuchten Stoffuntergruppen dar und Tabelle 3 gibt die Ergebnisse von Untersuchungen zum Vorhandensein von Rückständen bezogen auf die Einzelstoffe wieder. Da die Proben von Tieren und tierischen Erzeugnissen zum Teil auf ein breites Spektrum von Rückständen aus verschiedenen Stoffgruppen untersucht wurden, kann aus den in Tabelle 3 aufgeführten Rückstandsbefunden nicht auf die Anzahl der insgesamt untersuchten Proben geschlossen werden. Daher werden in den Tabellen 1 und 2 die Daten gruppenweise nach verschiedenen Stoffgruppenkriterien zusammengefasst dargestellt.

Die Untersuchungen im Rahmen des Rückstandskontrollplans sind generell nicht auf die Erzielung von statistisch repräsentativen Daten ausgerichtet, daher können aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung tierischer Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden. Die Untersuchungen dienen vielmehr der gezielten Überwachung des rechtskonformen Einsatzes von pharmakologisch wirksamen Stoffen, der Kontrolle der Einhaltung des Anwendungsverbotes bestimmter Stoffe und der Sammlung von Erkenntnissen über Ursachen einer Rückstandsbelastung. Die Probenahme im Rahmen des NRKP erfolgt unter Berücksichtigung von Erkenntnissen über örtliche und regionale Gegebenheiten oder von Hinweisen auf den unzulässigen oder vorschriftswidrigen Einsatz von Tierarzneimitteln. Die zielorientierte Probenauswahl könnte daher zu einer größeren Anzahl an positiven Rückstandsbefunden führen, als dies bei einer Probenahme nach dem Zufallsprinzip der Fall wäre. Gleichzeitig muss in Betracht gezogen werden, dass in der Regel nur auf ausgewählte Stoffe oder Stoffgruppen untersucht wird. Damit kann eine höhere tatsächliche Belastung erwartet werden, als die Untersuchungsergebnisse belegen.

Im Jahr 2009 wurden in Deutschland 495.334 Untersuchungen an 54.348 Proben von Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Die Herkunft der Proben gliedert sich wie folgt:

HerkunftAnzahl Problen
Deutschland53.678
Niederlande353
Dänemark104
Tschechische Republik85
Polen56
Frankreich26
Österreich21
Belgien18
Luxemburg:3
sonstige4

Insgesamt wurde auf 751 Stoffe geprüft, wobei jede Probe auf bestimmte Stoffe dieser Stoffpalette untersucht wurde. Aus Gründen besserer Übersichtlichkeit wurde die Anzahl der in Tabelle 3 aufgeführten Stoffe auf 500 begrenzt, wobei die im Rückstandskontrollplan ausgewiesenen Pflichtstoffe und alle Stoffe mit positiven Rückstandsbefunden berücksichtigt worden sind. Zum Teil nicht enthalten sind weitere von den Ländern auf freiwilliger Basis untersuchte Stoffe. Zu den genannten Untersuchungs- bzw. Probenzahlen kommen Proben von fast 276.000 Tieren hinzu, die mittels einer Screeningmethode, dem so genannten Dreiplattentest, auf Hemmstoffe untersucht wurden.

Die Anzahl der Proben untersuchter Tiere und tierischer Erzeugnisse im Einzelnen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

RindSchweinSchafPferdGeflügel

Aqua-
kultu-

ren

Kanin-
chen
WildMilchEierHonig
15.08027.753550967.230544232251.883806158
Zusätzlich mittels Hemmstofftest untersuchte Proben:
17.370255.1152.919628153139 1 - -

Stoffspektrum

Nach allgemeinen Vorgaben der EU soll jede Probe auf Stoffe aus einer bestimmten Stoffgruppe untersucht werden. Darüber hinaus kann die Probe freiwillig auf weitere Stoffe aus anderen Stoffgruppen untersucht werden. Eine Ausnahme bilden Milch und Eier, bei denen bereits die EU-Kommission die Untersuchung einer Probe auf mehrere Stoffgruppen vorgibt. Die zu untersuchenden Stoffe werden nach deren Relevanz und den methodischen Voraussetzungen ausgewählt. Das von der EU vorgegebene Stoffspektrum umfasst verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung, nicht zugelassene Stoffe, zugelassene Tierarzneimittel und Kontaminanten.

Im Einzelnen wurden die Proben im Jahr 2009 auf Stoffe aus den hier genannten Stoffgruppen getestet.

Positive Rückstandsbefunde

Als positiver Rückstandsbefund gelten bei als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen und bei Kontaminanten alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten quantitativen Befunde, bei denen eine Überschreitung von gesetzlich festgelegten Höchstgehalten vorliegt. Bei verbotenen und nicht als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen gelten als positiver Rückstandsbefund alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten qualitativen und quantitativen Befunde.

Ergebnisse des NRKP 2009

Im Jahr 2009 war der Prozentsatz der ermittelten positiven Rückstandsbefunde mit 0,45 % vergleichbar zum Vorjahr. Im Jahr 2008 waren 0,4 % und im Jahr 2007 waren 0,3 % der untersuchten Planproben mit Rückständen oberhalb der zulässigen Höchstgehalte bzw. mit nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffen belastet.

Rinder

Im Jahr 2009 wurden Proben von 1.336 Kälbern, 10.771 Rindern und 2.973 Kühen getestet. Von diesen insgesamt 15.080 Rinderproben wurden 7.890 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 2.833 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 4.328 auf sonstige Tierarzneimittel und 1.776 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Schlachthof entnommen.

Insgesamt waren 2009 mit 0,39 % der untersuchten Rinder ähnlich viele positive Befunde zu verzeichnen wie im Vorjahr mit 0,40 %. Mit 1,03 % enthielten die 486 direkt beim Erzeuger entnommenen Proben von Kälbern am häufigsten Rückstände, gefolgt von im Erzeugerbetrieb entnommenen Proben von Kühen (977) mit 0,92 % und Proben von Kühen aus dem Schlachthof (1.996) mit 0,55 %.

Verbotene und nicht zugelassene Stoffe

In einigen Fällen wurden hormonell wirksame Stoffe, die bei der Leistungssteigerung und Verbesserung der Masteffekte eine Rolle spielen, die aber auch natürlich im Tierkörper vorkommen können, nachgewiesen. Insgesamt wurden 90 Kälber, 851 Mastrinder und 145 Kühe auf die so genannten Steroidhormone untersucht. Bei 24 von 641 auf 17-alpha-Boldenon untersuchten Proben (3,74 %) wurde dieser Stoff auch nachgewiesen. Bei 17-alpha-Boldenon handelt es sich um den Metaboliten von 17-beta-Boldenon, einem anabol wirkenden Steroid mit hormoneller, androgener Wirkung. Der Stoff wurde im Urin von fünf Kälbern, acht Färsen, sechs Mastrindern und fünf Kühen mit Gehalten zwischen 0,26 µg/kg und 6,43 µg/kg (Mittelwert 1,10 µg/kg, Median 0,71 µg/kg) ermittelt. Bei 15 von 642 (2,33 %) weitestgehend der gleichen Proben wurde außerdem 17-alpha-19-Nortestosteron im Urin nachgewiesen. Die Gehalte lagen zwischen 0,44 µg/kg und 18,10 µg/kg (Mittelwert 2,16 µg/kg, Median 1,20 µg/kg). Es liegen ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse vor, aus denen hervorgeht, dass 17-alpha-Boldenon und in bestimmten Fällen auch 17-alpha-19-Nortestosteron auch natürlich bei Rindern vorkommen können. In keinem der genannten Fälle gab es Hinweise auf eine illegale Behandlung der Tiere.

Weitere positive Befunde gab es bei dem Resorcylsäure-Lacton Taleranol. Insgesamt wurden 464 Proben auf Taleranol untersucht. In zwei Urinproben wurden Taleranolgehalte von 2,01 µg/kg bzw. 2,58 µg/kg nachgewiesen. Taleranol ist ein Epimer von Zeranol. Beide sind xenobiotische (d. h. für Mensch und Tier körperfremde, da durch Pilze synthetisierte) Stoffe mit estrogenen und anabolen Eigenschaften. Auf Grund der anabolen und estrogenen Wirkung wurde Zeranol in der Tiermast zur Wachstumsförderung eingesetzt. Die Anwendung ist in der Europäischen Union aber seit 1988 verboten. Im Tierkörper können diese Stoffe auch einen natürlichen Ursprung haben. Beide werden direkt durch die Schimmelpilzgattung Fusarium oder durch die Umwandlung der Mykotoxine Zearalenon sowie alpha- und beta-Zearalenol gebildet. Eine Unterscheidung zwischen natürlich auftretendem Zeranol und Rückständen aus einer illegalen Verwendung eines Masthilfsmittels ist dadurch schwierig. Aufschluss kann hier eine differenzierte Bestimmung von Zeranol, Taleranol, Zearalenon sowie der strukturverwandten Stoffwechselprodukte alpha- und beta-Zearalenol geben. In einem der beiden Fälle wurde anhand der Analysenergebnisse davon ausgegangen, dass im Bestand mykotoxinhaltiges Futter verfüttert wurde im zweiten Fall ist die Ursache unbekannt.

Tierarzneimittel

Von den 2.833 auf Stoffe mit antibakterieller Wirkung untersuchten Rinderproben waren drei (0,11 %) positiv, d. h. sie enthielten Rückstände oberhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgehalte. Dies sind nur halb so viele Positive wie im Vorjahr (0,22 %). Oberhalb der zulässigen Höchstgehalte wurde in zwei von 79 untersuchten Kälberproben (2,53 %) Tetracyclin einmal im Muskel mit einem Gehalt von 120 µg/kg und einmal in Muskel und Niere mit Gehalten von 152 µg/kg und 857 µg/kg gefunden. Die zulässigen Höchstgehalte liegen bei Rindern für Tetracyclin im Muskel bei 100 µg/kg und in der Niere bei 600 µg/kg.

Außerdem wurde in einer von 179 auf Chinolone untersuchten Proben jeweils in Muskulatur und Niere Enrofloxacin und Marbofloxacin nachgewiesen. Die Werte lagen bei 240 µg/kg, 361 µg/kg bzw. bei 668 µg/kg, und 5077 µg/kg. Die zulässigen Höchstgehalte liegen bei Rindern für Enrofloxacin in Muskulatur bei 100 µg/kg und in Niere bei 200 µg/kg und für Marbofloxacin in Muskel und Niere bei 150 µg/kg.

Insgesamt wurden 4.328 Rinderproben auf sonstige Tierarzneimittel untersucht. Von 729 auf Entzündungshemmer untersuchten Proben von geschlachteten Mastrindern wurde einmal in der Leber der Entzündungshemmer 4-Methylamino-Antipyrin, ein Metabolit von Metamizol, mit einem Gehalt von 311 µg/kg nachgewiesen. In einer weiteren Probe wurde Flunixin in der Niere mit einem Gehalt von 478 µg/kg und in einer dritten Probe Phenylbutazon im Plasma (Gehalt 141 µg/kg) ermittelt. Die Höchstgehalte für 4-Methylamino-Antipyrin und Flunixin liegen in den jeweiligen Organen bei 100 µg/kg, die Anwendung von Phenylbutazon ist verboten.

In einer von 117 untersuchten Kühen wurde Dexamethason in der Leber mit einem Gehalt von 9,54 µg/kg (0,9 %) gefunden. Dexamethason ist ein künstliches Glukokortikoid. Der Höchstgehalt für Leber liegt bei 2,0 µg/kg.

Kontaminanten und sonstige Stoffe

Insgesamt wurden 1.776 Proben auf Kontaminanten und sonstige Stoffe getestet. Davon wurden 320 Rinder auf chemische Elemente untersucht. In Nieren von einer der 232 auf Cadmium untersuchten Proben von Mastrindern (0,43 %) wurde Cadmium oberhalb des Höchstgehaltes mit einem Gehalt von 1,7 mg/kg analysiert. Auch in einer Niere und einer Leber und einer Niere von 62 untersuchten Kühen (3,22 %) wurde Cadmium mit Werten von 1,35 mg/kg und 0,51 mg/kg nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt liegt in der Niere bei 1 mg/kg und in der Leber bei 0,5 mg/kg.

Bei 10 von 232 untersuchten Mastrindern (23,2 %) und fünf von 62 Kühen (8,06 %) wurden in der Niere bzw. in der Leber Quecksilbergehalte in einer Menge geringfügig über dem zulässigen Höchstgehalt von 0,01 mg/kg nachgewiesen. Die Gehalte lagen zwischen 0,011 mg/kg und 0,035 mg/kg (Mittelwert 0,017 mg/kg, Median 0,016 mg/kg). Die Befunde wurden in der Regel an die zuständige Behörde weitergeleitet, um die Ursachen zu ermitteln. Aufgrund der geringen Gehalte wird als Ursache eine Umweltkontamination angenommen (siehe dazu auch die Ausführungen unter "Schweine").

Bei einem der 232 Mastrinder (0,4 %) wurde außerdem in der Niere Blei nachgewiesen, Gehalt 0,53 mg/kg, zulässiger Höchstgehalt 0,5 mg/kg. Das Tier stammte aus Belgien.

In zwei von fünf Mastrinderproben (40,0 %) wurden im Fett Dioxine und dioxinähnliche PCBs oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 4,5 ng/kg in einer Konzentration von 5,30 ng/kg bis 6,76 ng/kg gefunden. In einem Fall konnte keine Ursache ermittelt werden, in dem anderen Fall war die wahrscheinliche Ursache ein Farbanstrich von Leitplanken, die zur Abtrennung von Liegebuchten verwendet wurden.

Fazit Rinder

Auch wenn es sich bei den Untersuchungen um zielorientierte und keine repräsentativen Probenahmen handelte, kann festgestellt werden, dass im Jahr 2009 Mastrinder weiterhin gering mit Rückständen oberhalb der Höchstgehalte bzw. mit verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen belastet waren. Die Ergebnisse lagen in der Regel auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr. Quecksilber wenig oberhalb des Höchstgehaltes wird immer noch häufig in der Regel bei Tieren über zwei Jahren nachgewiesen. Um den Handlungsbedarf besser einschätzen zu können, läuft derzeit eine Pilotstudie zur Risikobewertung bei Lebern und Nieren von über 24 Monate alten Rindern und Schweinen in Bezug auf deren Schwermetallbelastung.

Da die Zeranolbefunde soweit ermittelbar nicht auf eine illegale Behandlung zurückzuführen waren, kann davon ausgegangen werden, dass sie aus der Fütterung von mykotoxinhaltigem Futter stammen. Laut Gutachten des wissenschaftlichen Gremiums für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (Anfrage-Nr. EFSA-Q-2003-037) vom 28. Juli 2004 ist aufgrund der schnellen Biotransformation und Ausscheidung von Zearalenon bei allen bisher untersuchten Tierarten nicht zu erwarten, dass die sekundäre Exposition durch Rückstände des Toxins in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Fleisch, Milch und Eier) einen wesentlichen Beitrag zur Gesamtexposition des Verbrauchers liefert.

Aufgrund der Empfehlung der Kommission 2006/576/EG vom 17. August 2006 betreffend das Vorhandensein von Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A, T-2- und HT-2-Toxin sowie von Fumonisinen in zur Verfütterung an Tiere bestimmten Erzeugnissen (ABl. L 229 v. 23.08.2006, S. 7) wird in Deutschland seitdem jährlich von den für die Futtermittelkontrolle zuständigen Behörden eine Statuserhebung zu Mykotoxinen durchgeführt.

Im Jahr 2009 wurden insgesamt 5.609 Analysen auf Mykotoxine an 1.217 Futtermittelproben durchgeführt.

Bezogen auf die einzelnen Mykotoxine wurden nachstehende Analysen durchgeführt:

Deoxynivalenol1.067
Zearalenon1.033
Ochratoxin A961
T-2-Toxin870
HT-2-Toxin866
Fumonisine812

Im Anhang der o. g. Empfehlung der Kommission vom 17. August 2006 werden Richtwerte aufgeführt, welche von den Mitgliedstaaten zur Beurteilung der Eignung von Mischfuttermitteln sowie Getreide und Getreideerzeugnissen für die Verfütterung herangezogen werden sollen.

Für die Auswertung der von den Ländern übermittelten Einzeldaten wurden die Ergebnisse der einzelnen Mykotoxine nach Gruppen von Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln zusammenfassend ausgewertet. Dies sind im Einzelnen: Körnermais sowie dessen Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse, anderes Getreide sowie dessen Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse, Grün- und Raufutter, sowie andere Einzelfuttermittel und Mischfuttermittel für Ferkel, Sauen, Mastschweine, Kälber, Wiederkäuer, Geflügel und andere Mischfuttermittel.

Sofern für die betreffenden Futtermittel in der Empfehlung Richtwerte angegeben sind, wurden diese nur in wenigen Fällen überschritten. Dies betrifft (jeweils in mg je kg Futtermittel mit einem Trockenmassegehalt von 88 %) für Deoxynivalenol eine Probe Alleinfuttermittel für Mastschweine mit einem Analysewert von 0,917 mg/kg (Richtwert 0,9 mg/kg), für Ochratoxin A eine Probe Alleinfuttermittel für Sauen mit 0,071 mg/kg (Richtwert 0,05 mg/kg) sowie eine Getreideprobe (Hafer) mit 1,000 mg/kg (Richtwert 0,25 mg/kg). Das 95. Perzentil liegt bei allen Mykotoxinen, für welche Richtwerte festgelegt sind, weit unterhalb dieser Richtwerte.

Die bisher vorliegenden Ergebnisse wurden durch das BVL ausgewertet und an die Europäische Kommission übergeben. Die Europäische Kommission erfasst die Ergebnisse der Mitgliedstaaten in einer Datenbank, um Schlussfolgerungen zu gegebenenfalls erforderlichen weiteren Legislativmaßnahmen ziehen zu können.

Schweine

27.753 Proben von Schweinen wurden insgesamt untersucht, davon 11.623 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 8.611 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 10.379 auf sonstige Tierarzneimittel und 3.294 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Schlachthof entnommen.

Insgesamt enthielten 0,41 % der untersuchten Proben unzulässige Rückstandsgehalte. Im letzten Jahr waren es mit 0,22 % etwa halb so viele Positive.

Verbotene und nicht zugelassene Stoffe

Auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe wurden insgesamt 11.623 Proben untersucht. Davon wurden 555 auf die Stoffgruppe der synthetischen, zum Teil aber auch natürlich vorkommenden Androgene getestet. In Urinproben von sechs Mastschweinen wurde 17-beta-19-Nortestosteron (Nandrolon) mit recht unterschiedlichen Werten von 1,8 µg/kg, 2,5 µg/kg, 8 µg/kg, 43 µg/kg, 285 µg/kg und 592 µg/kg, ermittelt. Bei einem dieser Tiere wurde auch 17-beta-Boldenon mit einer Konzentrationen von 0,73 µg/kg nachgewiesen. Die Proben wurden nicht beanstandet, da die Steroidhormone 17-beta-19-Nortestosteron und 17-beta-Boldenon bei geschlechtsreifen, männlichen Schweinen auch natürlich vorkommen.

Das seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotene Antibiotikum Chloramphenicol wurde im Muskel eines von 2007 untersuchten Schweinen mit einem Gehalt von 0,3 µg/kg nachgewiesen. Bei der Überprüfung des Betriebes konnte die Ursache für den Befund nicht ermittelt werden.

In einer von 545 untersuchten Proben (0,18 %) wurde im Muskel Semicarbazid mit einem Gehalt von 1,53 µg/kg nachgewiesen. Semicarbazid ist der Metabolit von Nitrofurazon, welches zur Gruppe der antibakteriell wirksamen Nitrofurane gehört, deren Anwendung bereits seit 1993 bzw. 1995 bei Lebensmittel liefernden Tieren verboten ist.

Außerdem wurde in einer von 3.237 auf Nitroimidazole untersuchten Proben (0,03 %) Metronidazol im Muskel mit einem Gehalt von 18,44 µg/kg ermittelt. Nitroimidazole sind Antibiotika, die seit 1998 bei Tieren, die der Erzeugung von Lebensmitteln dienen, verboten sind.

Tierarzneimittel

Von den 8.611 auf Stoffe mit antibakterieller Wirkung untersuchten Proben waren 10 (0,12 %) positiv. Im Jahr 2008 waren es sieben Proben und 0,09 %. Höchstgehaltsüberschreitungen gab es bei einer von 585 auf Aminoglycoside untersuchten Proben (0,17 %), einer von 412 Penicillinproben (0,24 %), einer von 2.670 untersuchten Proben auf Chinolone (0,04 %), zwei von 253 Diaminopyrimidineproben (0,79 %), vier von 2.176 Sulfonamideproben (0,18 %) und 3 von 2.951 Tetracyclineproben. Die folgende Tabelle gibt die Stoffe und Rückstandsmengen, die in den einzelnen Matrizes gefunden wurden, sowie den jeweils zulässigen Höchstgehalt an. Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass es bei drei Tieren Mehrfachüberschreitungen der zulässigen Höchstgehalte gab und bei vier Tieren der Höchstgehalt sowohl bei Nieren als auch bei Muskulatur überschritten war.

ProbeStoffgruppeStoffMatrixRückstands-
menge in µg/kg
zulässiger Höchstgehalt in µg/kg
1DiaminopyrimidineTrimethoprimNiere13350
2TetracyclineTetracyclinMuskulatur275100
Niere1190600
3TetracyclineTetracyclinMuskulatur167,7100
OxytetracyclinMuskulatur690,7100
4SulfonamideSulfadiazinMuskulatur236100
5TetracyclineChlortetracyclinNiere773600
6DiaminopyrimidineTrimethoprimMuskulatur729,650
Niere3272,650
SulfonamideSulfadiazinNiere182,6100
7AminoglycosideDihydrostreptomycinNiere270401000
8ChinoloneEnrofloxacinNiere953300
Muskulatur195100
SulfonamideSulfadimidinNiere930100
Muskulatur580100
9SulfonamideSulfadiazinNiere733100
Muskulatur339100
10PenicillineBenzylpenicillinNiere27250

10.379 Proben wurden auf sonstige Tierarzneimittel untersucht. In keiner Probe lagen die Werte oberhalb der zulässigen Höchstgehalte.

Kontaminanten und sonstige Stoffe

Insgesamt 3.294 Proben wurden auf Kontaminanten und sonstige Stoffe getestet.

Bei den 1.360 auf Cadmium untersuchten Proben wurden oberhalb des Höchstgehaltes in neun Nierenproben (0,66 %) Cadmiumgehalte von 1,1 mg/kg bis 1,87 mg/kg (Mittelwert 1,48 mg/kg, Median 1,43 mg/kg) ermittelt. Der zulässige Höchstgehalt in Nieren liegt bei 1 mg/kg.

Außerdem wurde in 90 von 1.359 untersuchten Proben (6,62 %) Quecksilber oberhalb der Höchstgrenze nachgewiesen, davon 78-mal in der Niere und 25-mal in der Leber. Die Gehalte lagen in den Nieren zwischen 0,011 mg/kg und 0,61 mg/kg (Mittelwert 0,036 mg/kg, Median 0,026 mg/kg) und bei den Lebern zwischen 0,011 mg/kg und 0,035 mg/kg (Mittelwert 0,017 mg/kg, Median 0,016 mg/kg). 18 Proben stammten von Tieren aus Dänemark und eine Probe von einem Tier aus den Niederlanden. Letztere Tiere waren alle über zwei Jahre alte Zuchttiere. Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und die nationale Rückstandshöchstmengenverordnung (RHmV) legen für Quecksilber in Leber und Nieren von Schweinen eine Höchstmenge von 0,01 mg/kg fest. §1 (6) RHmV nimmt Lebensmittel mit Rückständen an Quecksilber über der Höchstmenge vom Verkehrsverbot aus, wenn der Gehalt an diesem Stoff ganz oder teilweise auf Verunreinigungen der Luft, des Wassers oder des Bodens zurückzuführen ist. Analytisch kann nicht unterschieden werden, auf welchem Weg das Quecksilber in die Proben gelangt ist. Aufgrund der geringen Gehalte wurde davon ausgegangen, dass es sich bei den Quecksilberbefunden um eine Umweltkontamination handelt. Die Proben wurden daher nicht beanstandet.

Fazit Schweine

Schweine wiesen auch 2009 nur in wenigen Fällen Rückstände in unzulässiger Höhe auf. Gegenüber dem Vorjahr lag die Anzahl positiver Befunde auf ähnlichem Niveau. Relativ häufig sind die inneren Organe insbesondere älterer Tiere mit Quecksilber auch oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes belastet (siehe hierzu auch "Fazit Rinder").

Geflügel

Von den insgesamt 7.230 Proben von Geflügel wurden 4.255 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 2.102 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 2.864 auf sonstige Tierarzneimittel und 782 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Geflügelschlachtbetrieb entnommen.

Insgesamt waren 0,04 % der untersuchten Proben positiv. Dies sind deutlich weniger positive Befunde als im Vorjahr mit 0,12 %.

In einer von 751 bei Puten entnommenen Proben (0,13 %) wurde im Tränkwasser das seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotene Antibiotikum Chloramphenicol mit einem Gehalt von 0,18 µg/kg nachgewiesen. Die Probe wurde nicht beanstandet, da der Wert unterhalb der von der Kommission festgelegten Mindestleistungsgrenze der Methode (Minimum required performance limit – MRPL) von 0,3 µg/kg lag. Mit der Entscheidung 2002/657/EG wurden MRPL für Analysemethoden festgelegt, die für Stoffe zu verwenden sind, für die kein zulässiger Grenzwert festgelegt worden ist. Um eine einheitliche Vorgehensweise in allen Mitgliedstaaten zu sichern, hat die Kommission weiterhin beschlossen, dass Rückstände von Stoffen, für die ein MRPL festgelegt wurde, erst ab Gehalten in Höhe des MRPL zu beanstanden sind. Auch im Falle nicht beanstandeter Proben müssen aber Verfolgsmaßnahmen eingeleitet werden, um die Ursachen der Belastung zu ermitteln.

In einer von 513 auf Doxycyclin untersuchten Masthähnchenproben (0,19 %) wurde dieser antibakteriell wirksame Stoff, der zu den Tetracyclinen zählt, im Muskel mit einem Gehalt von 186 µg/kg gefunden. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 100 µg/kg. Über die Ursache der Belastung ist nichts bekannt.

In einer von 103 untersuchten Masthähnchenproben (0,97 %) wurde im Fett ein Gehalt von 0,057 mg/kg Lindan nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 0,02 mg/kg.

Fazit Geflügel

Die Ergebnisse der zielorientierten Untersuchungen weisen auf eine nur geringe Belastung von Geflügel mit unzulässigen Rückstandsmengen hin.

Schafe

Im Berichtsjahr wurden 550 Proben von Schafen auf Rückstände geprüft, davon 131 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 198 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 192 auf sonstige Tierarzneimittel und 90 auf Umweltkontaminanten. Alle Proben wurden im Schlachthof entnommen.

Insgesamt waren neun Proben (1,64 %) positiv. Dies sind etwas weniger als im Vorjahr, in dem nur 1,75 % der Proben Rückstände in verbotener Höhe enthielten.

In einer Probe wurde Tulathromycin, ein Macrolidantibiotikum, das bei Schafen nicht angewendet werden darf, in einer Konzentration im Muskel von 2,00 µg/kg nachgewiesen.

Bei acht von 31 auf Quecksilber untersuchten Proben (25,8 %) wurden Rückstände oberhalb der zulässigen Höchstgehalte achtmal in Niere und zweimal in Leber festgestellt. Die Gehalte lagen in den Nieren zwischen 0,011 mg/kg und 0,052 mg/kg (Mittelwert 0,025 mg/kg, Median 0,019 mg/kg). Die Werte in Leber lagen bei 0,012 mg/kg und 0,052 mg/kg. Aufgrund der geringen Gehalte wurde als Ursache von einer Umweltkontamination ausgegangen (siehe dazu auch die Ausführungen unter "Schweine").

Fazit Schafe

Schafproben fielen insbesondere durch erhöhte Quecksilbergehalte in inneren Organen auf. Im Gegensatz zu den Rindern und Schweinen waren hier jüngere Tiere im Alter von 6 - 7 Monaten betroffen.

Pferde

Insgesamt 96 Proben von Pferden wurden auf Rückstände geprüft, davon 38 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 20 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 33 auf sonstige Tierarzneimittel und 17 auf Umweltkontaminanten. Alle Proben wurden im Schlachthof entnommen.

Bei einem von vier untersuchten Pferden (25,0 %), wurde Cadmium in der Niere, Leber und im Muskel oberhalb der zulässigen Höchstgehalte nachgewiesen. Die Werte lagen bei 82,2 mg/kg in der Niere, 6,65 mg/kg in der Leber und 0,25 mg/kg im Muskel, die zulässigen Höchstgehalte liegen in der Niere bei 1,0 mg/kg, in der Leber bei 0,5 mg/kg und im Muskel bei 0,2 mg/kg.

Fazit Pferde

Bei Pferden konnten Rückstände in unzulässiger Höhe insgesamt nur in einem Fall nachgewiesen werden. Bei älteren Tieren ist eher mit einer Schwermetallbelastung insbesondere der inneren Organe zu rechnen.

Kaninchen

Aufgrund des geringen Anteils von Kaninchen am Gesamtfleischverzehr in Deutschland ist auch das Probenkontingent bei Kaninchen niedrig. Trotzdem wurde das Kontingent von 15 Proben im Jahr 2008 auf 23 Proben in 2009 erhöht, von denen acht auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, neun auf antibakteriell wirksame Stoffe, sechs auf sonstige Tierarzneimittel und sechs auf Umweltkontaminanten untersucht wurden. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger oder im Schlachthof entnommen.

Bei Kaninchen konnten weder Höchstgehaltsüberschreitungen noch Rückstände von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen ermittelt werden.

Fazit Kaninchen

Wie bereits in den letzten vier Jahren konnten bei Kaninchenproben auch im Jahr 2009 keine Rückstände in unerlaubter Höhe festgestellt werden.

Wild

Insgesamt wurden 225 Wildproben untersucht, 91 stammten von Zuchtwild und 134 von Wild aus freier Wildbahn. Getestet wurden überwiegend Damwild, Rotwild, Rehe und Wildschweine. Im Gegensatz zu Zuchtwild spielen Arzneimittelrückstände bei Tieren aus freier Wildbahn keine Rolle, da letztere in der Regel nicht behandelt werden. Es wurden 22 Proben von Zuchtwild und eine Probe von Wild aus freier Wildbahn auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe getestet. Auf antibakteriell wirksame Stoffe wurden 16 Proben von Zuchtwild und eine Probe von Wild aus freier Wildbahn, auf sonstige Tierarzneimittel 38 Proben von Zuchtwild und 19 Proben von Wild aus freier Wildbahn, und auf Umweltkontaminanten 77 Proben von Zuchtwild und 133 Proben von Wild aus freier Wildbahn untersucht.

Rückstandsmengen in verbotener Höhe konnten bei Zuchtwild in zwei Fällen ermittelt werden. In beiden Fällen wurde Quecksilber in der Niere nachgewiesen. Die Gehalte lagen bei 0,022 mg/kg und 0,026 mg/kg. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 0,01 mg/kg.

Belastungen mit Organochlorverbindungen oberhalb der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte wurden im Fett von sechs Wildschweinen von insgesamt 100 untersuchten Wildproben aus freier Wildbahn (6,0 %) festgestellt. Zwei Proben waren mehrfach belastet.

Die folgende Tabelle gibt die Stoffe und Rückstandsmengen, die gefunden wurden, sowie den jeweiligen zulässigen Höchstgehalt je Probe an.

ProbeStoffRückstands-
menge in mg/kg
zulässiger Höchstgehalt
in mg/kg
1Lindan0,1020,02
alpha-HCH20,2
beta-HCH2,10,1
2beta-HCH0,2070,1
3DDT, Summe1,7851
Hexachlorbenzol0,2140,2
pp-DDE1,4731
4DDT, Summe1,2041
5DDT, Summe3,4751
6DDT, Summe3,3061
pp-DDE1,6841
pp-DDT1,1721

Auch bei Wild wurde Quecksilber oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 0,01 mg/kg nachgewiesen. Bei 24 von 89 Proben (26,97 %) war dieser Wert überschritten. Überschreitungen gab es bei 17 Nieren, die Werte lagen zwischen 0,014 mg/kg und 0,256 mg/kg (Mittelwert 0,092 mg/kg, Median 0,053 mg/kg), 21 Lebern, die Werte lagen hier zwischen 0,0102 mg/kg und 0,118 mg/kg (Mittelwert 0,035 mg/kg, Median 0,026 mg/kg) und einmal Muskel mit einem Wert von 0,017 mg/kg. Viele Tiere zeigten demnach in Leber und Niere und einmal auch noch in Muskel Überschreitungen.

Fazit Wild

Untersuchte Proben von Zuchtwild waren 2009 nur gering mit Rückständen in unzulässiger Höhe belastet. Dagegen sind insbesondere Wildschweine aus freier Wildbahn relativ häufig mit Organochlorverbindungen und Quecksilber kontaminiert.

Organochlorverbindungen reichern sich über lange Zeit im Körperfett an. Daher gilt: Je älter ein Tier ist, umso höher ist es in der Regel belastet. Wildschweine sind durch ihr Wühlen in der Erde prädestiniert, Organochlorverbindungen zu akkumulieren, da diese besonders im Boden zu finden sind. Auch die Quecksilbergehalte in den inneren Organen sind wahrscheinlich eher bei älteren Tieren erhöht.

Aquakulturen

Im Jahr 2009 wurden 339 Proben von Forellen, 183 Proben von Karpfen und 22 Proben von sonstigen Aquakulturen getestet. Von den insgesamt 544 Proben wurden 129 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 83 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 120 auf sonstige Tierarzneimittel und 475 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger entnommen.

Wegen der Relevanz des Stoffes in den vergangenen Jahren wurde auch 2009 ein Großteil der Proben zusätzlich zu den anderen geforderten Untersuchungen auf Malachitgrün untersucht. Malachitgrün wirkt gegen bestimmte Parasiten und Pilzerkrankungen beim Fisch, darf in der EU jedoch bei Lebensmittel liefernden Tieren nicht angewendet werden. Im Einzelnen wurden auf Malachitgrün 254 Proben von Forellen, 132 von Karpfen und 18 von sonstigen Aquakulturen und auf dessen Metaboliten Leukomalachitgrün 251 Proben von Forellen, 132 von Karpfen und 15 von sonstigen Aquakulturen getestet. In sechs Planproben von Forellen (2,39 %), einer Planprobe von Karpfen (0,76 %) und einer Planprobe von sonstigen Fischen (5,56 %) konnte Leukomalachitgrün nachgewiesen werden. Seitdem aufgrund von positiven Befunden im Jahr 2003 die Probenzahlen in den Folgejahren erhöht wurden, um die Überwachung der Aquakulturbestände im Hinblick auf den Einsatz von Malachitgrün zu intensivieren, werden immer wieder Rückstände bei Forellen und Karpfen festgestellt. Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Jahre 2004 bis 2009. Dargestellt sind überwiegend die Leukomalachitgrünbefunde.

JahrForellenKarpfen
 AnzahlAnzahl
 ProbenPositive
Befunde
 in %ProbenPositive
Befunde
 in %
200413075,494--
200519884,014332,1
200621662,815321,3
2007219115,014210,7
2008283103,514232,1
200925162,413210,8

Die Gehalte lagen 2009 zwischen 1,2 µg/kg und 91,7 µg/kg (Mittelwert 23 µg/kg, Median 10 µg/kg). Zum Teil ergaben sich bei Nachproben aus den betroffenen Beständen erneut positive Befunde (Gehalte bis zu 151 µg/kg). Die Bestände wurden zum Teil unschädlich beseitigt. Zum Teil mussten vor dem weiteren Verkauf der Fische Nachproben untersucht werden, um die Rückstandsfreiheit nachzuweisen.

Fazit Aquakulturen

2009 wurde Malachitgrün bzw. dessen Metabolit Leukomalachitgrün weniger häufig nachgewiesen. Trotzdem werden, wie bereits seit 2004, auch 2010 Fische aus Aquakulturen verstärkt auf Malachitgrün und Leukomalachitgrün untersucht.

Milch

2009 wurden 1.883 Milchproben auf Rückstände geprüft, davon 1.352 auf verbotene und nicht zugelassene Stoffe, 1.410 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 1.553 auf sonstige Tierarzneimittel und 353 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. im Fall von Umweltkontaminanten auch aus dem Tankwagen entnommen.

Insgesamt waren mit einer Probe (0,05 %) deutlich weniger Proben positiv als im Vorjahr, in dem 0,43 % der Proben positiv waren.

Das zur Anwendung bei Milchkühen nicht zugelassene Doramectin, ein Mittel gegen Helminthen (Würmer), wurde in einer von 1.151 Proben (0,07 %) mit einem Gehalt von 1,42 µg/kg ermittelt.

Fazit Milch

Milch enthielt, ähnlich wie in den vergangenen Jahren, im Jahr 2009 nur in einem Einzelfall Rückstände in unerlaubter Höhe.

Hühnereier

806 Hühnereierproben wurden auf Rückstände geprüft, davon 174 auf verbotene oder nicht zugelassene Stoffe, 233 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 517 auf sonstige Tierarzneimittel und 398 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. in der Packstelle entnommen.

Insgesamt waren 1,74 % der untersuchten Proben positiv. Dies sind weniger Positive als im Jahr 2008, in dem 2,82 % der Proben positiv waren.

In 10 von 308 untersuchten Proben (3,24 %) wurde Lasalocid mit Gehalten von 0,42 µg/kg bis 100,4 µg/kg (Mittelwert 12,25 µg/kg, Median 1,37 µg/kg) nachgewiesen. Lasalocid ist ein Mittel gegen Darmparasiten, die in der Geflügelaufzucht und -mast dem Futter zugesetzt werden können. Lasalocid ist seit dem 11.09.2006 EU-weit bei Legehennen auf seine Rückstandsunbedenklichkeit hin bewertet worden und darf als Tierarzneimittel eingesetzt werden. In Deutschland gibt es jedoch noch kein zugelassenes lasalocidhaltiges Präparat für Legehennen.

DDT wurde in einer (0,10 mg/kg) von 103 (0,97 %) und Endrin in einer (0,02 mg/kg) von 138 (0,72 %) auf diese Stoffe untersuchten Proben gefunden. Der zulässige Höchstgehalt beträgt für DDT 0,05 mg/kg und für Endrin 0,005 mg/kg. Beide Stoffe gehören zu den Organochlorverbindungen und sind Kontaminanten.

Dioxinuntersuchung in Eiern

Seit dem 01.01.2005 gilt der in der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 festgelegte Höchstgehalt für Hühnereier und Eiprodukte von 3 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett auch für Eier aus Freilandhaltung und intensiver Auslaufhaltung.

Mit Wirkung vom 04.11.2006 wurden die Höchstgehalte an Dioxinen und Furanen mit einem durch die Verordnung (EG) Nr. 199/2006 festgesetzten Summengrenzwert in Höhe von 6 pg WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/g Fett ergänzt, der den Gesamtgehalt an Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB umfasst. Beide Grenzwerte wurden in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zusammengefasst.

118 Proben von Eiern wurden im Rahmen des NRKP 2009 auf Dioxine untersucht. Alle Proben wiesen Kontaminationen an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Höhe der üblichen Hintergrundbelastung auf. Bei den Eiern aus ökologischer Erzeugung und solchen aus Käfig- oder Bodenhaltung gab es keine Höchstgehaltsüberschreitungen. Bei Proben von Eiern aus Freilandhaltung wurde der Höchstgehalt von 3 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett und der Höchstgehalt von 6 pg WHO-PCB-TEQ/g Fett zweimal (6,25 %) überschritten. Weitere Einzelheiten sind in der folgenden Tabelle zu finden:

HaltungsformAnzahl unter-
suchter Proben
Anzahl Proben mit Dioxinrück-ständenAnzahl Proben
mit Gehalten > 3 bzw.
> 6 pg/g Fett
Mittel-
wert
in
pg/g Fett
Median


in
pg/g Fett
Mini-
mum
in
pg/g Fett
Maxi-
mum
in
pg/g Fett
Erzeugnis gemäß Öko- Verordnung (EG)3302,051,160,455,96
Freiland323221,520,660,1014,61
Käfighaltung313100,440,340,092,30
Bodenhaltung525200,420,300,073,39
Summe1181182    
Gesamt   0,780,0714,610,38

Fazit Hühnereier

In untersuchten Eiern wurden im Jahr 2009 weniger Rückstände in unerlaubter Höhe gefunden als im Vorjahr. Hauptproblem sind immer noch Lasalocidrückstände. Hier gibt es zwar einen Höchstgehalt für Eier. Dieser findet in Deutschland keine Anwendung, da es kein zugelassenes Präparat für die Anwendung des Stoffes bei Legehennen gibt. Oberhalb dieses Höchstgehaltes gab es keine Rückstände. Die ubiquitär in der Umwelt vorhandenen Dioxine und dioxinähnliche PCB findet man in jeder Probe, bei zwei Proben wurde der zulässige Höchstgehalt für Dioxine und dioxinähnliche PCB überschritten.

Honig

Insgesamt wurden 158 Honigproben auf Rückstände geprüft, davon 39 auf verbotene Stoffe, 86 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 99 auf sonstige Tierarzneimittel und 123 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. während des Produktionsprozesses entnommen.

Zwei von 52 auf N,N-Diethyl-m-toluamid DEET untersuchten Proben (3,85 %) enthielten Rückstände dieses Stoffes oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 0,01 mg/kg. Die Gehalte lagen bei 0,017 mg/kg und 0,039 mg/kg. N,N-Diethyl-m-toluamid (DEET) ist ein Insektizid mit einem breiten Wirkungsspektrum. Ursache war der Einsatz des Insektenabwehrsprays "FABI". Verwendet wurde ein älteres Spray das den Stoff DEET noch enthielt. Neuere Sprays sollen diesen Wirkstoff nicht mehr enthalten. Der noch vorhandene Honig wurde vernichtet.

Fazit Honig

Honigproben enthielten im Jahr 2009 nur in Einzelfällen Rückstände in unerlaubter Höhe.

Entwicklung positiver Rückstandsbefunde von 2007 bis 2009

Die folgende Tabelle stellt noch einmal zusammengefasst die positiven Rückstandsbefunde von 2007 bis 2009 je Tierart bzw. Erzeugnis dar.


Tierart /
Erzeugnis
200720082009
AnzahlAnzahlAnzahl
ProbenPositive
Befunde
in % ProbenPositive
Befunde
in % ProbenPositive
Befunde
in % 
Rinder15.191630,4114.062560,4015.080590,39
Schweine24.795430,1725.309550,2227.7531140,41
Schafe53671,3151591,7555091,64
Pferde9022,229122,209611,04
Kaninchen12--15--23--
Wild21331,41281217,472253214,22
Geflügel6.25030,056.48080,127.23030,04
Aquakulturen539132,41553193,4454481,44
Milch1.97030,151.85180,431.88310,05
Eier737101,36816232,82806141,74
Honig17321,1618021,1115821,27

Insgesamt ist die Belastung mit unzulässigen Rückstandsmengen weiterhin gering. Bei Geflügel, Pferden, Aquakulturen, Milch und Eiern ist die Anzahl der positiven Rückstandsbefunde deutlich zurückgegangen. Bei Geflügel und Eiern hängt dies sicherlich mit der Festlegung von zulässigen Höchstgehalten durch die Kommission zusammen, die damit auf das immer wiederkehrende Problem der unvermeidbaren Verschleppung von Futterzusatzstoffen reagiert hat. Bei Milch gab es insbesondere weniger Pestizidbefunde. Bei Rindern, Schafen und Honig ist die Anzahl der positiven Befunde im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich geblieben. Bei Schweinen und Wild ist ein deutlicherer Anstieg festzustellen, bei Schweinen insbesondere durch Quecksilber und bei Wild durch die Belastung mit Umweltkontaminanten. Bei Kaninchen waren in den letzten fünf Jahren keine positiven Befunde mehr zu verzeichnen.

Hemmstoffe

In Deutschland sind entsprechend den Vorgaben der Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung) bei mindestens zwei Prozent aller gewerblich geschlachteten Kälber und mindestens 0,5 Prozent aller sonstigen gewerblich geschlachteten Huftiere amtliche Proben zu entnehmen und auf Rückstände zu untersuchen. Ein großer Teil dieser Proben, im Jahr 2009 waren es 275.623, wird mittels Dreiplattentest, einem kostengünstigen mikrobiologischen Screeningverfahren zum Nachweis von antibakteriell wirksamen Stoffen (Hemmstoffe), untersucht. Wie aus der folgenden Graphik ersichtlich, ist der Anteil an positiven Hemmstofftestbefunden gegenüber den letzten sechs Jahren wieder etwas erhöht. Er liegt bei unter 0,25 %. Über einen Zeitraum von zehn Jahren ist der Positivanteil insgesamt rückläufig.

Anteil positiver NRKP-Proben im Dreiplattentest - Untersuchung auf Hemmstoffe - Quelle: BVL

Die Wirkstoffe in Proben, die mittels Dreiplattentest positiv getestet wurden, werden im Anschluss mittels einer so genannten Bestätigungsmethode identifiziert und quantifiziert. 2009 wurden insgesamt 594 hemmstoffpositive Plan- und Verdachtsproben sowie hemmstoffpositive Proben aus der bakteriologischen Fleischuntersuchung auf diese Weise nachuntersucht. Bei 278 Proben (46,8 %) konnten Rückstände von verbotenen Stoffen bzw. oberhalb von Höchstgehalten nachgewiesen werden, in 329 Proben (55,4 %) waren Rückstände unterhalb des Höchstgehaltes zu finden. Insgesamt konnte bei 464 Proben (78,1 %) die Hemmstoffe ermittelt werden, die die voraussichtliche Ursache für den positiven Befund waren. Da eine Probe Rückstände von mehreren Stoffen sowohl ober- als auch unterhalb der Höchstmengen enthalten kann, ist die Gesamtzahl der Proben mit Rückständen geringer als die Summe der beiden anderen genannten Zahlen. Am häufigsten wurden Tetracycline gefolgt von Penicillinen, Aminoglycosiden, Chinolonen und Sulfonamiden gefunden. In einigen Proben wurden auch Diaminopyrimidinen und Cephalosporine nachgewiesen. Außerdem konnten in vier Proben Entzündungshemmer nachgewiesen werden. Bei letzteren Befunden ist anzunehmen, dass es sich hierbei um Nebenbefunde handelt, die nicht die eigentliche Ursache für den positiven Dreiplattentest waren.

Maßnahmen

Ermittlung der Ursachen von positiven Rückstandsbefunden

Nach der Richtlinie 96/23/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Ursachen für positive Rückstandsbefunde zu ermitteln. In Deutschland übernehmen die für die Lebensmittel- bzw. Veterinärüberwachung zuständigen Behörden diese Aufgabe. Die Ursachen für positive Rückstandsbefunde konnten nur in Einzelfällen ermittelt werden. Die positiven Leukomalachitgrünbefunde sind wahrscheinlich auf eine nicht sachgerechte Teichdesinfektion beziehungsweise eine unzulässige Behandlung von Fischen oder Fischeiern zurückzuführen. Andere Ursachen waren Futtermittel mit Schimmelpilzgiften, die Nichteinhaltung von Wartezeiten oder der unsachgemäße Einsatz von Tierarzneimitteln. Schließlich ist auch die Verschleppung von Futtermittelzusatzstoffen in Futtermittel, in denen diese Stoffe nicht enthalten sein dürfen, zu nennen.

Maßnahmen nach positiven Rückstandsbefunden

Die Beanstandung von Lebensmitteln mit unerlaubten Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe erfolgt nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Für die Maßnahmen sind die Länder verantwortlich.

Die Maßnahmen nach dem Nachweis von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen wie Chloramphenicol, Malachitgrün und Phenylbutazon ziehen immer eine Vor-Ort-Überprüfung im Tierbestand einschließlich der Kontrolle von Aufzeichnungen, Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheke und Entnahme von weiteren Verfolgsproben, wenn notwendig auch von Futter und Tränkwasser, nach sich. Außerdem werden bis zur Klärung des jeweiligen Vorfalls Betriebe gesperrt bzw. ein Abgabe- und Beförderungsverbot verhängt. Weiterhin werden verstärkte Bestandskontrollen angeordnet sowie Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Höchstgehaltsüberschreitungen nach der Anwendung von zugelassenen Tierarzneimitteln haben Maßnahmen im Herkunftsbetrieb, wie verstärkte Kontrollen, Überprüfung der Aufzeichnungen, Überprüfungen der tierärztlichen Hausapotheken, zusätzliche Probenahmen und Anordnung der Vorabanmeldung von Tieren, die geschlachtet werden sollen, zur Folge. Gegebenenfalls werden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Verschleppung von Futtermittelzusatzstoffen in Futtermittel, in denen diese Stoffe nicht enthalten sein dürfen, ist soweit wie möglich zu vermeiden.

Beispiele für Änderungen im Rückstandskontrollplan 2010 gegenüber dem Vorjahresplan

In 2010 werden weitere Proben von Rindern, Schafe/Ziegen, Pferden, Zuchtwild und Kaninchen auf Nitrofurane und Nitroimidazole sowie Milch auf Nitroimidazole untersucht.

Nach positiven Rückstandsbefunden im Vorjahr wurden 2010 die Probenzahlen für die entsprechenden Stoffe bzw. Stoffgruppen erhöht, so z. B. für Aminoglycoside bei Rindern und Sulfonamide bei Schweinen. Außerdem ist aufgrund der Vorjahresbefunde vorgesehen, dass alle Proben, die von Fischen aus Aquakulturen entnommen werden und zusätzlich weitere 10 % Proben, auch auf Malachitgrün und Leukomalachitgrün untersucht werden.

Die in der Verordnung (EG) Nr. 124/2009 festgelegten Höchstgehalte werden mit dem NRKP 2010 verstärkt kontrolliert.