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Jahresbericht 2010 zum Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP)

Anteil an Befunden mit unzulässigen Rückstandsgehalten in tierischen Erzeugnissen weiterhin gering.

Der NRKP für Lebensmittel tierischen Ursprungs ist ein seit 1989 durchgeführtes Programm, in dessen Rahmen unter anderem lebende Nutztiere, Fleisch, Fisch, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht werden. Das in Deutschland vom BVL koordinierte Programm wird in der Europäischen Union nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt

Allgemeine Erläuterungen

Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen der Länder, die im Rahmen des NRKP 2010 durchgeführt wurden, sind in den Tabellen 1 bis 3 dargestellt. Die Stoffe wurden Gruppen entsprechend Anhang I der Richtlinie 96/23/EG zugeordnet. Zur besseren Differenzierung wurden in den Tabellen 2 und 3 zusätzliche Untergruppen eingeführt. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Ergebnisse der in Deutschland nach dem Rückstandskontrollplan 2010 insgesamt durchgeführten Untersuchungen und deren Verteilung auf Stoffobergruppen. Tabelle 2 stellt detailliert die Ergebnisse hinsichtlich der untersuchten Stoffuntergruppen dar und Tabelle 3 gibt die Ergebnisse von Untersuchungen zum Vorhandensein von Rückständen bezogen auf die Einzelstoffe wieder. Da die Proben von Tieren und tierischen Erzeugnissen zum Teil auf ein breites Spektrum von Rückständen aus verschiedenen Stoffgruppen untersucht wurden, kann aus den in Tabelle 3 aufgeführten Rückstandsbefunden nicht auf die Anzahl der insgesamt untersuchten Proben geschlossen werden. Daher werden in den Tabellen 1 und 2 die Daten gruppenweise nach verschiedenen Stoffgruppenkriterien zusammengefasst dargestellt.

Die Untersuchungen im Rahmen des Rückstandskontrollplans sind generell nicht auf die Erzielung von statistisch repräsentativen Daten ausgerichtet, daher können aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung tierischer Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden. Die Untersuchungen dienen vielmehr der gezielten Überwachung des rechtskonformen Einsatzes von pharmakologisch wirksamen Stoffen, der Kontrolle der Einhaltung des Anwendungsverbotes bestimmter Stoffe und der Sammlung von Erkenntnissen über Ursachen einer Rückstandsbelastung. Die Probenahme im Rahmen des NRKP erfolgt unter Berücksichtigung von Erkenntnissen über örtliche und regionale Gegebenheiten oder von Hinweisen auf den unzulässigen oder vorschriftswidrigen Einsatz von Tierarzneimitteln. Die zielorientierte Probenauswahl könnte daher zu einer größeren Anzahl an positiven Rückstandsbefunden führen, als dies bei einer Probenahme nach dem Zufallsprinzip der Fall wäre. Gleichzeitig muss in Betracht gezogen werden, dass in der Regel nur auf ausgewählte Stoffe oder Stoffgruppen untersucht wird. Damit kann eine höhere tatsächliche Belastung erwartet werden, als die Untersuchungsergebnisse belegen.

Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 594.186 Untersuchungen an 55.883 Proben von Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Die Herkunft der Proben gliedert sich wie folgt:

HerkunftAnzahl Proben
Deutschland55.197
Niederlande363
Dänemark73
Tschechische Republik65
Polen54
Frankreich54
Belgien41
Österreich20
Luxemburg:6
Rumänien6
Schweden2
Slowakei1
Italien1


Insgesamt ist auf 744 Stoffe geprüft worden, wobei jede Probe auf bestimmte Stoffe dieser Stoffpalette untersucht wurde. Aus Gründen besserer Übersichtlichkeit wurde die Anzahl der in Tabelle 3 aufgeführten Stoffe auf 538 begrenzt, wobei die im Rückstandskontrollplan ausgewiesenen Pflichtstoffe und alle Stoffe mit positiven Rückstandsbefunden berücksichtigt worden sind. Zum Teil nicht enthalten sind weitere von den Ländern auf freiwilliger Basis untersuchte Stoffe. Zu den genannten Untersuchungs- bzw. Probenzahlen kommen Proben von fast 264.000 Tieren hinzu, die mittels einer Screeningmethode, dem so genannten Dreiplattentest, auf Hemmstoffe untersucht wurden.

Die Anzahl der Proben untersuchter Tiere und tierischer Erzeugnisse im Einzelnen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

RindSchweinSchafPferdGeflügelAqua-
kulturen
Kanin-
chen
WildMilchEierHonig
14.84328.7306001177.948540252131.896785186
Zusätzlich mittels Hemmstofftest untersuchte Proben:
16.192244.5722.9711193745304 - - -


Stoffspektrum

Nach allgemeinen Vorgaben der EU soll jede Probe auf Stoffe aus einer bestimmten Stoffgruppe untersucht werden. Darüber hinaus kann die Probe freiwillig auf weitere Stoffe aus anderen Stoffgruppen untersucht werden. Eine Ausnahme bilden Milch und Eier, bei denen bereits die EU-Kommission die Untersuchung einer Probe auf mehrere Stoffgruppen vorgibt. Die zu untersuchenden Stoffe werden nach deren Relevanz und den methodischen Voraussetzungen ausgewählt. Das von der EU vorgegebene Stoffspektrum umfasst verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung, nicht zugelassene Stoffe, zugelassene Tierarzneimittel und Kontaminanten.

Im Einzelnen wurden die Proben im Jahr 2010 auf Stoffe aus den hier genannten Stoffgruppen getestet.

Positive Rückstandsbefunde

Als positiver Rückstandsbefund gelten bei als Tierarzneimittel oder Futtermittelzusatzstoff zugelassenen Stoffen und bei Kontaminanten alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten quantitativen Befunde, bei denen eine Überschreitung von gesetzlich festgelegten Höchstgehalten vorliegt. Bei verbotenen und nicht als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen gelten als positiver Rückstandsbefund alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten qualitativen und quantitativen Befunde.

Ergebnisse des NRKP 2010

Im Jahr 2010 war der Prozentsatz der ermittelten positiven Rückstandsbefunde mit 0,73 % im Vergleich zum Vorjahr etwas höher. Im Jahr 2009 waren 0,45 % und im Jahr 2008 waren 0,40 % der untersuchten Planproben mit Rückständen oberhalb der zulässigen Höchstgehalte bzw. mit nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffen belastet.

Rinder

Im Jahr 2010 wurden Proben von 1.588 Kälbern, 10.608 Rindern und 2.647 Kühen getestet. Von diesen insgesamt 14.843 Rinderproben wurden 8.230 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 2.964 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 4.668 auf sonstige Tierarzneimittel und 1.429 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Schlachthof entnommen.

Insgesamt waren 2010 mit 0,55 % der untersuchten Rinder ähnlich viele positive Befunde zu verzeichnen wie im Vorjahr mit 0,39 %. Mit 1,74 % enthielten die 1.898 im Schlachthof entnommenen Proben von Kühen am häufigsten Rückstände, gefolgt von im Schlachthof entnommenen Proben von Kälbern (942) mit 0,96 % und Proben von Mastrindern aus dem Schlachthof (7.561) mit 0,48 %.

Verbotene und nicht zugelassene Stoffe

Bei einen Kalb wurden Zeranol und Taleranol im Urin mit Gehalten von 9,5 µg/kg bzw. 17 µg/kg nachgewiesen. Bei einem Mastrind wurde Zeranol im Urin mit einem Gehalt von 1,2 µg/kg ermittelt. Insgesamt wurden 564 Rinderproben auf Resorcylsäure-Lactone untersucht. Beide Stoffe sind xenobiotische (d. h. für Mensch und Tier körperfremde, da durch Pilze synthetisierte) Stoffe mit estrogenen und anabolen Eigenschaften. Aufgrund der anabolen und estrogenen Wirkung wurde Zeranol in der Tiermast zur Wachstumsförderung eingesetzt. Die Anwendung ist in der Europäischen Union aber seit 1988 verboten. Im Tierkörper können diese Stoffe auch einen natürlichen Ursprung haben. Beide werden direkt durch die Schimmelpilzgattung Fusarium oder durch die Umwandlung der Mykotoxine Zearalenon sowie alpha- und beta-Zearalenol gebildet. Eine Unterscheidung zwischen natürlich auftretendem Zeranol und Rückständen aus einer illegalen Verwendung eines Masthilfsmittels ist dadurch schwierig. Aufschluss kann hier eine differenzierte Bestimmung von Zeranol, Taleranol, Zearalenon sowie der strukturverwandten Stoffwechselprodukte alpha- und beta-Zearalenol geben. In beiden Fällen wurde anhand der Analysenergebnisse davon ausgegangen, dass im Bestand mykotoxinhaltiges Futter verfüttert wurde.

In zwei von 3.133 untersuchten Rinderproben (0,06 %) wurde das seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotene Antibiotikum Chloramphenicol nachgewiesen. In einer Muskelprobe fand man einen Gehalt von 0,98 µg/kg und in einer Plasmaprobe wurden 0,80 µg/kg ermittelt. In beiden Fällen konnte bei der Überprüfung des Betriebes die Ursache für den Befund nicht eindeutig ermittelt werden.

Bei einem von 658 untersuchten Rindern (0,15 %) wurde im Plasma Metronidazol nachgewiesen. Metronidazol gehört zur Gruppe der Nitroimidazole. Nitroimidazole sind Antibiotika, die seit 1998 bei Tieren, die der Erzeugung von Lebensmitteln dienen, verboten sind.

Tierarzneimittel

Von den 2.964 auf Stoffe mit antibakterieller Wirkung untersuchten Rinderproben enthielt eine (0,03 %) Rückstände oberhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgehaltes. Dies entspricht nur noch einem Drittel der positiven Proben des Vorjahres (0,11 %). Nachgewiesen wurden 1.676 µg/kg Amoxicillin in den Nieren einer Kuh. Die zulässige Höchstmenge beträgt 50 µg/kg. Insgesamt wurden 469 Rinderproben (d.h. 0,21 positiv) auf Amoxicillin untersucht. Das Breitbandantibiotikum Amoxicillin gehört zur Wirkstoffgruppe der β-Lactam-Antibiotika aus der Gruppe der Penicilline.

Insgesamt wurden 4.668 Rinderproben auf sonstige Tierarzneimittel untersucht. Von den 2.493 auf Entzündungshemmer untersuchten Rinderproben waren sechs Proben (0,24 %) positiv. Im Plasma einer Kuh wurden Phenylbutazon und sein Metabolit Oxyphenbutazon in Konzentrationen von 210.000 µg/kg und 11 µg/kg nachgewiesen. Phenylbutazon wurde außerdem im Plasma von zwei Mastrindern und einem Mastkalb in Konzentrationen von 28,1 µg/kg, 42 µg/kg und 49 µg/kg gefunden. Die Anwendung von Phenylbutazon und seinem Metaboliten ist verboten. Außerdem wurde Flunixin in der Muskulatur einer Kuh mit einem Gehalt von 91,8 µg/kg und in der Niere einer Kuh Diclofenac mit einem Gehalt von 20 µg/kg ermittelt. Die Höchstgehalte liegen für Flunixin in Muskulatur bei 20 µg/kg und für Diclofenac in Niere bei 10 µg/kg.

In drei von 182 untersuchten Kühen (1,65 %) wurde Dexamethason zweimal in der Muskulatur mit Gehalten von 4,74 µg/kg und 13,7 µg/kg und einmal in der Leber mit einem Gehalt von 3,8 µg/kg gefunden. Dexamethason ist ein künstliches Glukokortikoid. Der Höchstgehalt liegt für Muskulatur bei 0,75 µg/kg und für Leber bei 2,0 µg/kg.

Kontaminanten und sonstige Stoffe

Insgesamt wurden 1.429 Proben auf Kontaminanten und sonstige Stoffe getestet. In 68 von 479 Proben (14,2 %) wurden Rückstände von chemischen Elementen oberhalb der zulässigen Höchstgehalte nachgewiesen.

Die deutlich höhere Nachweisrate hat zwei Gründe: Im Rahmen einer Pilotstudie zur Risikobewertung der Lebern und Nieren von über 24 Monate alten Rindern und Schweinen in Bezug auf deren Schwermetallbelastung wurden vermehrt Tiere dieser Altersgruppe untersucht. Außerdem wurden erstmals nach Einführung eines Höchstgehaltes auch Kupferbefunde ausgewertet.

Cadmiumbefunde

In Nieren von 17 der 164 auf Cadmium untersuchten Proben von Kühen (10,37 %) wurde Cadmium oberhalb des Höchstgehaltes mit Gehalten zwischen 1,1 mg/kg und 3,3 mg/kg (Mittelwert: 1,70 mg/kg, Median: 1,54 mg/kg) analysiert. Auch in 12 von 288 untersuchten Nieren anderer Rinder (4,17 %) wurde Cadmium mit Werten zwischen 1,07 mg/kg und 1,87 mg/kg (Mittelwert: 1,52 mg/kg, Median: 1,56 mg/kg) nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt für Niere liegt bei 1 mg/kg.

Quecksilberbefunde

Bei 10 von 288 untersuchten Mastrindern (3,47 %) und sieben von 164 Kühen (4,27 %) wurden in der Niere bzw. einmal in Niere und Leber Quecksilbergehalte in einer Menge über dem zulässigen Höchstgehalt von 0,01 mg/kg nachgewiesen. Die Gehalte lagen zwischen 0,012 mg/kg und 0,061 mg/kg (Mittelwert 0,022 mg/kg, Median 0,019 mg/kg). Die Befunde wurden in der Regel an die zuständige Behörde weitergeleitet, um die Ursachen zu ermitteln. Aufgrund der geringen Gehalte wird als Ursache eine Umweltkontamination angenommen.

Kupferbefunde

Höchstgehaltsüberschreitungen gab es bei 28 Lebern von 188 untersuchten Rinderproben (14,89 %). Die Gehalte lagen zwischen 34,3 mg/kg und 374 mg/kg (Mittelwert: 139,1 mg/kg, Median: 138 mg/kg) und damit z.T. deutlich über dem für Lebern zulässigen Höchstgehalt von 30 mg/kg.

Das Spurenelement Kupfer ist Bestandteil zahlreicher wichtiger Enzyme. Kupfer ist notwendig für das blutbildende System. Kupfer fungiert u. a. auch als Eisenkonkurrent und bewirkt die Erhaltung einer hellen Fleischfarbe. Es werden ihm leistungsfördernde Effekte zugeschrieben. Seit dem 01.09.2008 ist für Kupfer ein Höchstgehalt nach Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt. Da Kupfer aber auch aus zulässigen Futtermittelsupplementierungen herrühren kann, galt zu prüfen, ob erhöhte Kupfergehalte zu beanstanden sind.

Das zuständige Ministerium hat folgenden Standpunkt bezüglich der Überschreitungen des Rückstandshöchstwerts für Kupfer nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in tierischen Geweben dargelegt, wenn diese Rückstände nicht aus einer Pestizidanwendung resultieren: Die Rückstandshöchstgehalte der Verordnung (EG) 396/2005 sind entsprechend Art 3 Abs 2 c) auf alle Lebens- und Futtermittel anzuwenden, die im Anhang I aufgeführt sind. Die Rückstandshöchstgehalte gelten für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) "darunter auch insbesondere die Rückstände, die von der Verwendung im Pflanzenschutz, in der Veterinärmedizin und als Biozidprodukt herrühren können." Das würde bedeuten, dass für alle Stoffe, die als Bestandteil von Pflanzenschutzmitteln verwendet werden oder wurden, die Verordnung (EG) 396/2005 gilt, es sei denn, in einem Spezialrecht gibt es strengere Regeln. Diese Stoffe, beispielsweise auch Kupfer, sind alle in der Richtlinie 91/414/EWG aufgelistet. Alle neuen Stoffe werden dort auch aufgeführt. Die Regelung im Art 3.2. c wurde gezielt so gewählt, weil der Rat der Meinung war, dass die Lebensmittelüberwachung nicht in jedem Fall ausführliche Nachforschungen anstellen kann um die Herkunft eines Stoffes zu klären.

Fazit Rinder

Auch wenn es sich bei den Untersuchungen um zielorientierte und keine repräsentativen Probenahmen handelte, kann festgestellt werden, dass im Jahr 2010 Mastrinder weiterhin gering mit Rückständen oberhalb der Höchstgehalte bzw. mit verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen belastet waren. Die Ergebnisse lagen in der Regel auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr. Quecksilber und Cadmium oberhalb des Höchstgehaltes wird immer noch häufig in der Regel bei Tieren über zwei Jahren nachgewiesen. Die hier vorliegenden Ergebnisse sind Bestandteil einer Pilotstudie zur Risikobewertung bei Lebern und Nieren von über 24 Monate alten Rindern und Schweinen in Bezug auf deren Schwermetallbelastung. Es wird geprüft, ob diese Tiere stärker belastet sind um ggf. geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Die erstmalige Auswertung der Kupferbefunde ergab eine relativ hohe Anzahl von Höchstgehaltsüberschreitungen. Da der Einsatz von Kupfer als Futterzusatzstoff aber erlaubt ist, muss ggf. die aus dem Pestizidbereich stammende Höchstmenge angepasst werden. Bezüglich der Risikobewertung für den Verbraucher wird auf die Stellungnahme des BfR verwiesen.

Da die Zeranolbefunde soweit ermittelbar nicht auf eine illegale Behandlung zurückzuführen waren, kann davon ausgegangen werden, dass sie aus der Fütterung von mykotoxinhaltigem Futter stammen. Laut Gutachten des wissenschaftlichen Gremiums für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (Anfrage-Nr. EFSA-Q-2003-037) vom 28. Juli 2004 ist aufgrund der schnellen Biotransformation und Ausscheidung von Zearalenon bei allen bisher untersuchten Tierarten nicht zu erwarten, dass die sekundäre Exposition durch Rückstände des Toxins in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Fleisch, Milch und Eier) einen wesentlichen Beitrag zur Gesamtexposition des Verbrauchers liefert.

Aufgrund der Empfehlung der Kommission 2006/576/EG vom 17. August 2006 betreffend das Vorhandensein von Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A, T-2- und HT-2-Toxin sowie von Fumonisinen in zur Verfütterung an Tiere bestimmten Erzeugnissen (ABl. L 229 v. 23.08.2006, S. 7) wird in Deutschland seitdem jährlich von den für die Futtermittelkontrolle zuständigen Behörden eine Statuserhebung zu Mykotoxinen durchgeführt.

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 7.272 Analysen auf Mykotoxine an 1.476 Futtermittelproben durchgeführt.

Bezogen auf die einzelnen Mykotoxine wurden nachstehende Analysen durchgeführt:

  • Deoxynivalenol 1.333
  • Zearalenon 1.328
  • Ochratoxin A 1.250
  • T-2-Toxin 1.153
  • HT-2-Toxin 1.147
  • Fumonisin B1 + B2 1.061

Im Anhang der o.g. Empfehlung der Kommission vom 17. August 2006 werden Richtwerte aufgeführt, welche von den Mitgliedstaaten zur Beurteilung der Eignung von Mischfutter-mitteln sowie Getreide und Getreideerzeugnissen für die Verfütterung herangezogen werden sollen.

Für die Auswertung der von den Ländern übermittelten Einzeldaten wurden die Ergebnisse der einzelnen Mykotoxine auf Gruppen von Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln zusammenfassend ausgewertet. Diese sind im Einzelnen: Körnermais sowie dessen Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse, anderes Getreide sowie dessen Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse, Grün- und Raufutter, sowie andere Einzelfuttermittel sowie Mischfuttermittel für Ferkel, Sauen, Mastschweine, Kälber, Wiederkäuer, Geflügel und andere Mischfuttermittel.

Sofern für die betreffenden Futtermittel Richtwerte angegeben sind, wurden diese lediglich in fünf Fällen überschritten. Die Überschreitungen der Richtwerte sind der folgenden Übersicht zu entnehmen (alle Angaben in mg/kg Futtermittel bei einem Trockenmassegehalt von 88%).

Futtermittel Messwert Richtwert
Deoxynivalenol
Maiskleberfutter 12,58
Alleinfuttermittel für Mastschweine0,920,9
Ochratoxin A
Alleinfuttermittel für Mastschweine0,0910,05
Ergänzungsfuttermittel für Enten0,120,1
Einzelfuttermittel Gerste0,620,25


Das 95. Perzentil liegt bei allen Gruppen von Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln und bei allen Mykotoxinen, weit unter den festgelegten Richtwerten.
Die vorliegenden Ergebnisse wurden durch das BVL ausgewertet und an die Europäische Kommission übergeben. Die Europäische Kommission erfasst die Ergebnisse der Mitgliedstaaten in einer Datenbank, um Schlussfolgerungen zu gegebenenfalls erforderlichen weiteren Legislativmaßnahmen ziehen zu können.

Schweine

2010 wurden insgesamt 28.730 Proben von Schweinen untersucht, davon 13.247 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 9.471 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 11.557 auf sonstige Tierarzneimittel und 3.487 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Schlachthof entnommen.

Insgesamt enthielten 0,93 % der untersuchten Proben unzulässige Rückstandsgehalte. Im letzten Jahr waren es mit 0,41 % etwa halb so viele Positive.

Verbotene und nicht zugelassene Stoffe

Auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe wurden insgesamt 13.247 Proben untersucht.

In einer von 4.746 auf Nitroimidazole untersuchten Proben (0,02 %) wurden Metronidazol und der Metabolit Metronidazol-OH im Muskel eines Mastschweins mit Gehalten von 1,57 µg/kg und 0,32 µg/kg ermittelt. Nitroimidazole sind Antibiotika, die seit 1998 bei Tieren, die der Erzeugung von Lebensmitteln dienen, verboten sind.

Tierarzneimittel

Von den 9.471 auf Stoffe mit antibakterieller Wirkung untersuchten Proben waren fünf (0,05 %) positiv. Im Jahr 2009 waren es noch 10 Proben und 0,12 %. Bei einer von 1.684 auf Aminoglycoside untersuchten Proben (0,06 %) gab es eine Höchstgehaltsüberschreitung. In der Niere wurde ein Gehalt von 1.370 µg/kg Dihydrostreptomycin nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 1.000 µg/kg. In einer von 1.655 Proben, die auf Penicillin untersucht wurden, (0,06 %) wurde in der Niere ein Gehalt von 360 µg/kg ermittelt, der zulässige Höchstgehalt liegt bei 50 µg/kg. Beide Proben stammten aus den Niederlanden. In zwei von 3.914 Sulfonamidproben (0,05 %) wurde Sulfadiazin einmal in der Niere ein Gehalt von 185 µg/kg und einmal in der Muskulatur ein Gehalt von 146 µg/kg ermittelt. Die zulässigen Höchstgehalte liegen bei 100 µg/kg. Bei einem von 3.450 auf Tetracyclin untersuchten Schweinen wurde mit 222 µg/kg im Muskel der zulässige Höchstgehalt von 100 µg/kg und in der Niere mit 745 mg/kg der zulässige Höchstgehalt von 600 µg/kg überschritten.

11.577 Proben wurden auf sonstige Tierarzneimittel untersucht. Hier gab es keine Beanstandungen.

Kontaminanten und sonstige Stoffe

Insgesamt 3.487 Proben wurden auf Kontaminanten und sonstige Stoffe getestet.

In 260 von 1.508 Proben (17,24 %) wurden Rückstände von chemischen Elementen oberhalb der zulässigen Höchstgehalte nachgewiesen.

Die deutlich höhere Nachweisrate hat wie bereits bei den Rindern erwähnt zwei Gründe. Im Rahmen einer Pilotstudie zur Risikobewertung der Lebern und Nieren von über 24 Monate alten Rindern und Schweinen in Bezug auf deren Schwermetallbelastung wurden vermehrt Tiere dieser Altersgruppe untersucht. Außerdem wurden erstmals nach Einführung eines Höchstgehaltes auch Kupferbefunde ausgewertet.

Cadmiumbefunde

In 22 der 1.438 auf Cadmium untersuchten Schweinenierenproben (1,53 %) wurde Cadmium oberhalb des Höchstgehaltes mit Gehalten zwischen 1,01 mg/kg und 2,55 mg/kg (Mittelwert: 1,62 mg/kg, Median: 1,42 mg/kg) analysiert. Der zulässige Höchstgehalt für Niere liegt bei 1 mg/kg. Betroffen waren ein Mastschwein, acht Zuchtschweine und 13 andere Schweine.

Quecksilberbefunde

Bei 221 von 1.488 untersuchten Schweinen (14,85 %) wurden in der Niere und/oder Leber Quecksilbergehalte über dem zulässigen Höchstgehalt von 0,01 mg/kg nachgewiesen. Die Gehalte lagen zwischen 0,011 mg/kg und 0,169 mg/kg (Mittelwert 0,033 mg/kg, Median 0,024 mg/kg).

Die Befunde verteilten sich nach Tierkategorie und Matrix wie folgt:

Mastschweine39 x Niere und 14 x Leber und Niere
Zuchtschweine27 x Niere und 18 x Leber und Niere
Ferkel7 x Niere und 14 x Leber
Andere Schweine87 x Niere und 15 x Leber und Niere


Und verteilt nach Ländern:

Deutschland112
Frankreich6
Schweden2
Niederlande1


Die Befunde wurden in der Regel an die zuständige Behörde weitergeleitet, um die Ursachen zu ermitteln. In den meisten Fällen wird als Ursache eine Umweltkontamination angenommen. Konkrete andere Ursachen konnten nicht ermittelt werden.

Kupferbefund

Höchstgehaltsüberschreitungen gab es bei 39 von 563 untersuchten Schweineleberproben (6,93 %). Davon stammten 26 Lebern von Mastschweinen, 9 Lebern von Ferkeln und 4 Lebern von anderen Schweinen. Die Gehalte lagen zwischen 31,2 mg/kg und 239,35 mg/kg (Mittelwert: 72,43 mg/kg, Median: 58,63 mg/kg) und damit z. T. deutlich über dem für Lebern zulässigen Höchstgehalt von 30 mg/kg.

Weitere Informationen zu Kupferbefunden, sind unter „Rinder“ zu finden.

Fazit Schweine

Schweine wiesen auch 2010 nur in wenigen Fällen Rückstände in unzulässiger Höhe auf. Gegenüber dem Vorjahr lag die Anzahl positiver Befunde abgesehen von den Schwermetallbefunden auf niedrigerem Niveau. Relativ häufig sind die inneren Organe insbesondere älterer Tiere mit Quecksilber und Cadmium auch oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes belastet (siehe hierzu auch „Fazit Rinder“).

Die erstmalige Auswertung der Kupferbefunde ergab, wenn auch weniger ausgeprägt als bei den Rindern, eine vergleichsweise hohe Anzahl von Höchstgehaltsüberschreitungen (siehe auch hierzu das „Fazit Rinder“).

Geflügel

Von den insgesamt 7.948 von Geflügel in 2010 untersuchten Proben wurden 4.852 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 2.257 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 3.228 auf sonstige Tierarzneimittel und 623 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Geflügelschlachtbetrieb entnommen.

Insgesamt waren 0,09 % der untersuchten Proben positiv. Dies sind - wenn auch auf sehr niedrigem Niveau - mehr als doppelt so viele positive Befunde wie im Vorjahr mit 0,04 %.

In einer von 17 auf Chinolone untersuchten Legehennenproben (5,88 %) wurde Difloxacin in der Muskulatur und Sarafloxacin in der Leber nachgewiesen. Die Gehalte lagen bei 431 µg/kg (Höchstgehalt: 300 µg/kg) bzw. 150 µg/kg (Höchstgehalt: 100 µg/kg). Chinolone sind sogenannte Gyrasehemmer, die als Antibiotika eingesetzt werden.

In drei von 602 untersuchten Proben von Masthähnchen (0,5 %) wurde im Muskel Doxycyclin nachgewiesen. Die Gehalte lagen bei 112 µg/kg, 119,6 µg/kg und 160 µg/kg. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 100 µg/kg. Doxycyclin ist ein antibakteriell wirksamer Stoff und gehört zur Gruppe der Tetracycline.

In einer von 80 auf Toltrazurilsulfon untersuchten Proben (1,25 %) wurde der Wirkstoff in der Muskulatur mit einem Gehalt von 346 µg/kg und in der Leber mit einem Gehalt von 1.285 µg/kg gefunden. Die zulässigen Höchstgehalte liegen für Muskel bei 100 µg/kg und für Leber bei 600 µg/kg. Toltrazurilsulfon ist der Hauptmetabolit von Toltrazuril und gehört zur Gruppe der Kokzidiostatika, Mittel gegen bestimmte Parasiten.

In einer von 34 auf Nikotin untersuchten Proben von Legehennen/Suppenhühnern (2,94 %) wurde Nikotin in Federn mit einem Rückstandsgehalt von 0,121 mg/kg nachgewiesen. Eine Ursache für den Befund ist nicht bekannt. Nikotin darf als Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionsmittel seit dem 14. Dezember 2003 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Andere zulässige Anwendungsgebiete bei Lebensmittel liefernden Tieren gibt es nicht. Rückstände auf Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie in Lebensmitteln tierischer Herkunft dürfen daher nicht auftreten.

Eine von 43 untersuchten Proben (2,32 %) von Puten enthielt das chemische Element Cadmium mit einem Gehalt von 0,084 mg/kg in der Muskulatur. Der Höchstgehalt liegt bei 0,01 mg/kg.

Fazit Geflügel

Die Ergebnisse der zielorientierten Untersuchungen weisen auf eine nur geringe Belastung von Geflügel mit unzulässigen Rückstandsmengen hin.

Schafe

Im Berichtsjahr 2010 wurden 600 Proben von Schafen auf Rückstände geprüft, davon 243 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 259 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 253 auf sonstige Tierarzneimittel und 79 auf Umweltkontaminanten. Alle Proben wurden im Schlachthof entnommen.

Insgesamt waren zwei Proben (0,33 %) positiv. Dies sind deutlich weniger als im Vorjahr, in dem 1,64 % der Proben Rückstände in verbotener Höhe enthielten.

Bei einer von 32 auf Cadmium untersuchten Proben (3,13 %) wurden Rückstände von 1,37 mg/kg in der Niere und damit oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 1 mg/kg festgestellt.

In der zweiten Probe wurde Kupfer in der Leber mit einem Gehalt von 265 mg/kg ermittelt. Der zulässige Höchstgehalt für Leber liegt bei 30 mg/kg. Eine Ursache für diesen deutlich über dem zulässigen Höchstgehalt liegendem Wert konnte nicht ermittelt werden.

Fazit Schafe

In Schafproben wurden kaum noch Rückstände nachgewiesen.

Pferde

2010 wurden insgesamt 117 Proben von Pferden auf Rückstände geprüft, davon 47 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 24 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 54 auf sonstige Tierarzneimittel und 25 auf Umweltkontaminanten. Alle Proben wurden im Schlachthof entnommen.

In einer von 10 auf Phenylbutazon untersuchten Proben (10 %) wurde der Stoff in der Leber mit einem Gehalt von 8,2 µg/kg nachgewiesen. Phenylbutazon wirkt entzündungshemmend, schmerzlindernd und fiebersenkend, darf aber bei Lebensmittel liefernden Tieren nicht angewendet werden.

Bei drei von acht untersuchten Pferden (37,5 %), wurde Cadmium einmal in Leber, einmal im Muskel und einmal in Muskel und Leber oberhalb der zulässigen Höchstgehalte nachgewiesen. Die folgende Tabelle gibt die gefundenen Rückstandsmengen sowie den jeweiligen zulässigen Höchstgehalt je Probe an.

ProbeMatrixRückstands-
menge in mg/kg
zulässiger Höchstgehalt
in mg/kg
1Leber14,20,5
Muskel1,130,2
2Leber5,260,5
3Muskel0,3950,2


Fazit Pferde

Bei Pferden konnten Rückstände in unzulässiger Höhe bei Entzündungshemmern und Schwermetallen nachgewiesen werden. Insbesondere bei älteren Tieren ist eher mit einer Schwermetallbelastung der inneren Organe zu rechnen.

Kaninchen

Aufgrund des geringen Anteils von Kaninchen am Gesamtfleischverzehr in Deutschland ist auch das Probenkontingent bei Kaninchen niedrig. 2010 wurden insgesamt 25 Proben untersucht, von denen acht auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, zwölf auf antibakteriell wirksame Stoffe, zehn auf sonstige Tierarzneimittel und vier auf Umweltkontaminanten untersucht wurden. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger oder im Schlachthof entnommen.

Bei Kaninchen konnten weder Höchstgehaltsüberschreitungen noch Rückstände von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen ermittelt werden.

Fazit Kaninchen

Wie bereits in den letzten fünf Jahren konnten bei Kaninchenproben auch im Jahr 2010 keine Rückstände in unerlaubter Höhe festgestellt werden.

Wild

2010 wurden insgesamt 213 Wildproben untersucht, 113 stammten von Zuchtwild und 100 von Wild aus freier Wildbahn. Getestet wurden überwiegend Damwild, Rotwild, Rehe und Wildschweine. Im Gegensatz zu Zuchtwild spielen Arzneimittelrückstände bei Tieren aus freier Wildbahn keine Rolle, da letztere in der Regel nicht behandelt werden. Es wurden 30 Proben von Zuchtwild auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe getestet. Auf antibakteriell wirksame Stoffe wurden 22 Proben von Zuchtwild, auf sonstige Tierarzneimittel 51 Proben von Zuchtwild und 27 Proben von Wild aus freier Wildbahn, und auf Umweltkontaminanten 47 Proben von Zuchtwild und 99 Proben von Wild aus freier Wildbahn untersucht.

In einem von 10 untersuchten Proben (10 %) konnte bei Zuchtwild Quecksilber in verbotener Höhe in der Niere eines Damwildes ermittelt werden. Der Gehalt lag bei 0,027 mg/kg. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 0,01 mg/kg.

Auch bei Wild aus freier Wildbahn wurde Quecksilber oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 0,01 mg/kg nachgewiesen. Bei 24 von 69 Proben (34,78 %) war dieser Wert überschritten. Überschreitungen gab es bei 11 Wildschweinproben in Leber und Niere, bei zwei Wildschweinproben in Niere und bei 10 Wildschweinproben in Leber. Die Werte lagen zwischen 0,0125 mg/kg und 1,15 mg/kg (Mittelwert 0,104 mg/kg, Median 0,037 mg/kg). Außerdem war die Niere eines Rotwildes mit einem Gehalt von 0,019 mg/kg belastet.

Des Weiteren waren bei Wild aus freier Wildbahn zwei von 43 Proben (4,65 %) mit Kupfer belastet. Einmal enthielt die Leber eines Rotwildes einen Rückstandsgehalt von 33,83 mg/kg und einmal enthielt die Leber eines Rehs einen Gehalt von 36,37 mg/kg Für Wildtiere ist kein Kupfer-Höchstgehalt festgelegt, der zulässige Kupfer-Höchstgehalt für Nutztiere liegt bei 30 mg/kg.

Aquakulturen

Im Jahr 2010 wurden 332 Proben von Forellen, 192 Proben von Karpfen und 16 Proben von sonstigen Aquakulturen getestet. Von den insgesamt 540 Proben wurden 136 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 80 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 119 auf sonstige Tierarzneimittel und 481 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger entnommen.

Wegen der Relevanz des Stoffes in den vergangenen Jahren wurde auch 2010 ein Großteil der Proben zusätzlich zu den anderen geforderten Untersuchungen auf Malachitgrün untersucht. Malachitgrün wirkt gegen bestimmte Parasiten und Pilzerkrankungen beim Fisch, darf in der EU jedoch bei Lebensmittel liefernden Tieren nicht angewendet werden. Im Einzelnen wurden auf Malachitgrün 262 Proben von Forellen, 142 von Karpfen und 10 von sonstigen Aquakulturen und auf dessen Metaboliten Leukomalachitgrün 264 Proben von Forellen, 142 von Karpfen und 10 von sonstigen Aquakulturen getestet. In neun Planproben von Forellen (3,41 %) und vier Planproben von Karpfen (2,82 %) konnte Leukomalachitgrün nachgewiesen werden. Seitdem aufgrund von positiven Befunden im Jahr 2003 die Probenzahlen in den Folgejahren erhöht wurden, um die Überwachung der Aquakulturbestände im Hinblick auf den Einsatz von Malachitgrün zu intensivieren, werden immer wieder Rückstände bei Forellen und Karpfen festgestellt. Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Jahre 2004 bis 2010. Dargestellt sind überwiegend die Leukomalachitgrünbefunde.

JahrForellenKarpfen
AnzahlAnzahl
ProbenPositive Befundein %ProbenPositive Befundein %
200413075,494--
200519884,014332,1
200621662,815321,3
2007219115,014210,7
2008283103,514232,1
200925162,413210,8
201026493,414242,8


Die Gehalte lagen 2010 zwischen 1,3 µg/kg und 56,0 µg/kg (Mittelwert 9,17 µg/kg, Median 3 µg/kg). Zum Teil ergaben sich bei Nachproben aus den betroffenen Beständen erneut positive Befunde. Die Bestände wurden zum Teil unschädlich beseitigt. Zum Teil mussten vor dem weiteren Verkauf der Fische Nachproben untersucht werden, um die Rückstandsfreiheit nachzuweisen.

Fazit Aquakulturen

2010 wurde Malachitgrün bzw. dessen Metabolit Leukomalachitgrün wieder häufiger als in 2009 nachgewiesen. Daher werden wie bereits seit 2004 auch 2011 Fische aus Aquakulturen verstärkt auf Malachitgrün und Leukomalachitgrün untersucht.

Milch

2010 wurden 1.896 Milchproben auf Rückstände geprüft, davon 1.388 auf verbotene und nicht zugelassene Stoffe, 1.451 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 1.610 auf sonstige Tierarzneimittel und 347 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. im Fall von Umweltkontaminanten auch aus dem Tankwagen entnommen.

Wie im Vorjahr war auch 2010 nur eine Probe (0,05 %) positiv.

Oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 4 µg/kg wurde in einer von 340 Proben Ampicillin mit einem Gehalt von 16,8 µg/kg ermittelt.

Fazit Milch

Milch enthielt, ähnlich wie in den vergangenen Jahren, im Jahr 2010 nur in einem Einzelfall Rückstände in unerlaubter Höhe.

Hühnereier

785 Hühnereierproben wurden auf Rückstände geprüft, davon 165 auf verbotene oder nicht zugelassene Stoffe, 226 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 529 auf sonstige Tierarzneimittel und 186 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. in der Packstelle entnommen.

Insgesamt war nur noch eine Probe (0,13 %) der untersuchten Proben positiv. Dies ist deutlich weniger als im Jahr 2009, in dem 1,74 % der Proben positiv waren. Dies liegt vor allem daran, dass es einen zulässigen Höchstgehalt für Lasalocid in Eiern nach der Verordnung (EG) Nr. 37/2010 gibt, der nach Änderung des § 10 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) seit 2010 bei der Beurteilung der Befunde angewendet wird.

Dioxinuntersuchung in Eiern

Seit dem 01.01.2005 gilt der in der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 festgelegte Höchstgehalt für Hühnereier und Eiprodukte von 3 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett auch für Eier aus
Freilandhaltung und intensiver Auslaufhaltung.

Mit Wirkung vom 04.11.2006 wurden die Höchstgehalte an Dioxinen und Furanen mit einem durch die Verordnung (EG) Nr. 199/2006 festgesetzten Summengrenzwert in Höhe von 6 pg WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/g Fett ergänzt, der den Gesamtgehalt an Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB umfasst. Beide Grenzwerte wurden in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zusammengefasst.

133 Proben von Eiern wurden im Rahmen des NRKP 2010 auf Dioxine untersucht. Alle Proben wiesen Kontaminationen an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Höhe der üblichen Hintergrundbelastung auf. Bei den Eiern aus ökologischer Erzeugung und solchen aus Käfig- oder Bodenhaltung gab es keine Höchstgehaltsüberschreitungen. Bei Proben von Eiern aus Freilandhaltung wurde der Höchstgehalt von 3 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett und der Höchstgehalt von 6 pg WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/g Fett einmal (2,43 %) überschritten. Weitere Einzelheiten sind in der folgenden Tabelle zu finden, in der die WHO-PCDD/F-PCB-TEQ-Werte bzw. die WHO-PCDD/F-TEQ dargestellt sind:

HaltungsformAnzahl unter-
suchter Proben
Anzahl Proben mit DioxinrückständenAnzahl Proben
mit Gehalten > 3 bzw.
> 6 pg/g Fett
Mittel-
wert
in
pg/g Fett
Median

in
pg/g Fett
Mini-
mum
in
pg/g Fett
Maxi-
mum
in
pg/g Fett
Erzeugnis gemäß Öko- Verordnung (EG)111100,880,480,124,47
Freilandhaltung414111,100,720,076,40
Käfighaltung8800,320,320,140,61
Bodenhaltung717100,430,300,083,00
Ohne Angabe22 0,420,380,280,64
Summe1331331    
Gesamt   0,670,370,076,40


Fazit Hühnereier

In untersuchten Eiern wurden im Jahr 2009 weniger Rückstände in unerlaubter Höhe gefunden als im Vorjahr. Hauptproblem sind immer noch Lasalocidrückstände. Hier gibt es zwar einen Höchstgehalt für Eier. Dieser findet in Deutschland keine Anwendung, da es kein zugelassenes Präparat für die Anwendung des Stoffes bei Legehennen gibt. Oberhalb dieses Höchstgehaltes gab es keine Rückstände. Die ubiquitär in der Umwelt vorhandenen Dioxine und dioxinähnliche PCB findet man in jeder Probe, bei zwei Proben wurde der zulässige Höchstgehalt für Dioxine und dioxinähnliche PCB überschritten.

Honig

Insgesamt wurden 186 Honigproben auf Rückstände geprüft, davon 71 auf verbotene Stoffe, 118 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 109 auf sonstige Tierarzneimittel und 134 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. während des Produktionsprozesses entnommen.

Insgesamt waren sechs Proben (3,23 %) positiv. 

In zwei von 117 auf Sulfathiazol untersuchten Proben (1,71 %) wurde der Wirkstoff mit Gehalten von 27,4 µg/kg und 54,9 µg/kg nachgewiesen. Sulfathiazol hat eine antibakterielle Wirkung und gehört zur Gruppe der Sulfonamide. Der Einsatz ist bei Bienen verboten. 

Eine von 59 auf N,N-Diethyl-m-toluamid DEET untersuchte Probe (1,69 %) enthielt Rückstände dieses Stoffes oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 0,01 mg/kg. Der Gehalt lag bei 0,021 mg/kg. N,N-Diethyl-m-toluamid (DEET) ist ein Insektizid mit einem breiten Wirkungsspektrum. Ursache war der Einsatz des Insektenabwehrsprays "FABI". Verwendet wurde ein älteres Spray das den Stoff DEET noch enthielt. Neuere Sprays sollen diesen Wirkstoff nicht mehr enthalten. Der noch vorhandene Honig wurde vernichtet. 

In drei von 11 Proben (27,3 %) wurde Kupfer nachgewiesen. Die Gehalte lagen bei 0,238 mg/kg, 0,33 mg/kg und 0,5 mg/kg. In der Verordnung (EG) 396/2005 ist kein spezifischer Höchstgehalt für Kupfer in Honig festgelegt, es gilt deshalb nach Art. 18 Abs. 1b der Höchstgehalt von 0,01 mg/kg. Die natürlichen Gehalte von Kupfer in Honig liegen weit über diesem Gehalt.

Fazit Honig

Der Anteil an Honigproben mit Rückstände in unerlaubter Höhe ist gegenüber dem Jahr 2009 um fast zwei Prozent angestiegen.

Entwicklung positiver Rückstandsbefunde von 2008 bis 2010

Die folgende Tabelle stellt noch einmal zusammengefasst die positiven Rückstandsbefunde von 2008 bis 2010 je Tierart bzw. Erzeugnis dar.


Tierart /
Erzeugnis
200820092010
AnzahlAnzahlAnzahl
ProbenPositive
Befunde
in % ProbenPositive
Befunde
in % ProbenPositive
Befunde
in % 
Rinder14.062560,4015.080590,3914.843820,55
Schweine25.309550,2227.7531140,4128.7302660,93
Schafe51591,7555091,6460020,33
Pferde9122,209611,0411743,42
Kaninchen15--23--25--
Wild281217,472253214,222132712,68
Geflügel6.48080,127.23030,047.94870,09
Aquakulturen553193,4454481,44540142,59
Milch1.85180,431.88310,051.89610,05
Eier816232,82806141,7478510,13
Honig18021,1115821,2718663,23


Insgesamt ist die Belastung mit unzulässigen Rückstandsmengen weiterhin gering. Bei Schafen, Wild und Eiern ist die Anzahl der positiven Rückstandsbefunde deutlich zurückgegangen. Bei Eiern ist dies insbesondere auf eine Änderung im LFGB zurückzuführen (nähere Einzelheiten siehe unter „Eier“). Bei Milch sind die Befunde gleich geblieben. Bei Rindern, Schweinen, Pferden, Geflügel und Honig ist die Anzahl der positiven Befunde im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Dies ist vor allem auf die Festlegung eines zulässigen Höchstgehaltes für Kupfer zurückzuführen der seit 2010 Anwendung findet. Auch bei Aquakulturen sind die Werte wieder angestiegen, was auf die bekannte Malachitgrünproblematik zurückzuführen ist (nähere Einzelheiten siehe unter „Aquakulturen“). Bei Kaninchen waren in den letzten sechs Jahren keine positiven Befunde mehr zu verzeichnen.

Hemmstoffe

In Deutschland sind entsprechend den Vorgaben der Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung) bei mindestens zwei Prozent aller gewerblich geschlachteten Kälber und mindestens 0,5 % aller sonstigen gewerblich geschlachteten Huftiere amtliche Proben zu entnehmen und auf Rückstände zu untersuchen. Ein großer Teil dieser Proben, im Jahr 2010 waren es 263.970, wird mittels Dreiplattentest, einem kostengünstigen mikrobiologischen Screeningverfahren zum Nachweis von antibakteriell wirksamen Stoffen (Hemmstoffe), untersucht. Wie aus der folgenden Graphik ersichtlich, ist der Anteil an positiven Hemmstofftestbefunden gegenüber den letzten sechs Jahren wieder etwas erhöht. Er liegt bei unter 0,25 %. Über einen Zeitraum von zehn Jahren ist der Positivanteil insgesamt rückläufig.

Anteil positiver NRKP-Proben im Dreiplattentest - Untersuchung auf Hemmstoffe - Quelle: BVL

Die Wirkstoffe in Proben, die mittels Dreiplattentest positiv getestet wurden, werden im Anschluss mittels einer so genannten Bestätigungsmethode identifiziert und quantifiziert. 2010 wurden insgesamt 664 hemmstoffpositive Plan- und Verdachtsproben sowie hemmstoffpositive Proben aus der bakteriologischen Fleischuntersuchung auf diese Weise nachuntersucht. Auf 216 Stoffe wurde getestet. Bei 263 Proben (39,6 %) konnten Rückstände von verbotenen Stoffen bzw. oberhalb von Höchstgehalten nachgewiesen werden, in weiteren 378 Proben (56,9 %) waren Rückstände unterhalb des Höchstgehaltes zu finden. Insgesamt konnte bei 482 Proben (72,6 %) die Hemmstoffe ermittelt werden, die die voraussichtliche Ursache für den positiven Befund waren. Da eine Probe Rückstände von mehreren Stoffen sowohl ober- als auch unterhalb der Höchstmengen enthalten kann, ist die Gesamtzahl der Proben mit Rückständen geringer als die Summe der beiden anderen genannten Zahlen. Am häufigsten wurden Tetracycline gefolgt von Chinolonen, Penicillinen, Aminoglycosiden, Sulfonamiden und Diaminopyrimidinen gefunden. In einigen Proben wurden auch Macrolide Pleuromutiline, Cephalosporine und Linkosamide nachgewiesen. Bei den genannten Gruppen handelt es sich um Stoffe mit antibakterieller Wirkung. An sonstigen Tierarzneimitteln wurden Entzündungshemmer, synthetische Kortikosteroide und Antiparasitika (Kokzidiostatika, Anthelminthika) nachgewiesen. Bei letzteren Befunden ist anzunehmen, dass es sich hierbei um Nebenbefunde handelt, die nicht die eigentliche Ursache für den positiven Dreiplattentest waren.

Die Anzahl der Befunde gliedert sich im Einzelnen wie in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die höhere Anzahl an Rückständen erklärt sich auch hier dadurch, dass eine Probe mehrfach Rückstände enthalten kann.

StoffgruppePositive ErgebnisseRückstandsnachweise
Tetracycline178645
Chinolone8361
Penicilline6579
Aminoglycoside6253
Sulfonamide5355
Diaminopyrimidine2534
Macrolide212
Pleuromutiline-4
Cephalosporine14
Linkosamide-1
Entzündungshemmer2445
Synthetische Kortikosteroide52
Kokzidiostatika-2
Anthelminthika-1


Maßnahmen

Ermittlung der Ursachen von positiven Rückstandsbefunden

Nach der Richtlinie 96/23/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Ursachen für positive Rückstandsbefunde zu ermitteln. In Deutschland übernehmen die für die Lebensmittel- bzw. Veterinärüberwachung zuständigen Behörden der Länder diese Aufgabe. Die Ursachen für positive Rückstandsbefunde konnten nur in Einzelfällen ermittelt werden. Die positiven Leukomalachitgrünbefunde sind wahrscheinlich auf eine nicht sachgerechte Teichdesinfektion beziehungsweise eine unzulässige Behandlung von Fischen oder Fischeiern zurückzuführen. Andere Ursachen waren Futtermittel mit Schimmelpilzgiften, die Nichteinhaltung von Wartezeiten oder der unsachgemäße Einsatz von Tierarzneimitteln.

Maßnahmen nach positiven Rückstandsbefunden

Die Beanstandung von Lebensmitteln mit unerlaubten Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe erfolgt nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Für die Maßnahmen sind die Länder verantwortlich.

Die Maßnahmen nach dem Nachweis von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen wie Chloramphenicol, Malachitgrün und Metronidazol ziehen immer eine Vor-Ort-Überprüfung im Tierbestand einschließlich der Kontrolle von Aufzeichnungen, Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheke und Entnahme von weiteren Verfolgsproben, wenn notwendig auch von Futter und Tränkwasser, nach sich. Außerdem werden bis zur Klärung des jeweiligen Vorfalls Betriebe gesperrt bzw. ein Abgabe- und Beförderungsverbot verhängt. Weiterhin werden verstärkte Bestandskontrollen angeordnet sowie Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Höchstgehaltsüberschreitungen nach der Anwendung von zugelassenen Tierarzneimitteln haben Maßnahmen im Herkunftsbetrieb, wie verstärkte Kontrollen, Überprüfung der Aufzeichnungen, Überprüfungen der tierärztlichen Hausapotheken, zusätzliche Probenahmen und Anordnung der Voranmeldung von Tieren, die geschlachtet werden sollen, zur Folge. Gegebenenfalls werden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Beispiele für Änderungen im Rückstandskontrollplan 2011 gegenüber dem Vorjahresplan

Nach positiven Rückstandsbefunden im Vorjahr wurden 2011 die Probenzahlen für die entsprechenden Stoffe bzw. Stoffgruppen erhöht, so z. B. für Entzündungshemmer.

In der Gruppe der Entzündungshemmer und bei den Kokzidiostatika wurden weitere Stoffe in den NRKP aufgenommen.

Außerdem ist aufgrund der Vorjahresbefunde vorgesehen, dass alle Proben, die von Fischen aus Aquakulturen entnommen werden und zusätzlich weitere 10 % Proben, auch auf Malachitgrün und Leukomalachitgrün untersucht werden.