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Jahresbericht 2010 zum Einfuhrüberwachungsplan (EÜP)

Nach Anhang II Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 haben die Mitgliedstaaten Sendungen von Erzeugnissen, die zur Einfuhr vorgestellt werden, einem Überwachungsplan zu unterziehen. Demnach werden Kontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten seit 2004 nach einem bundeseinheitlichen Einfuhrüberwachungsplan (EÜP) durchgeführt, der bis 2009 Einfuhrrückstandskontrollplan hieß. Die Untersuchung der Sendungen und die Probenahmen erfolgen an den Grenzkontrollstellen.

Allgemeine Erläuterungen

Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen der Länder aus den Einfuhrkontrollen, die im Rahmen des EÜP 2010 durchgeführt wurden, sind in den Tabellen 1 bis 3 dargestellt. Die Stoffe wurden Gruppen entsprechend Anhang I der Richtlinie 96/23/EG zugeordnet. Zur besseren Differenzierung wurden in den Tabellen 2 und 3 zusätzliche Untergruppen eingeführt. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Ergebnisse der in Deutschland nach dem EÜP 2010 insgesamt durchgeführten Untersuchungen und deren Verteilung auf Stoffobergruppen. Tabelle 2 stellt detailliert die Ergebnisse hinsichtlich der untersuchten Stoffuntergruppen dar und Tabelle 3 gibt die Ergebnisse von Untersuchungen zum Vorhandensein von Rückständen bezogen auf die Einzelstoffe wieder. Da die Proben von Tieren und tierischen Erzeugnissen zum Teil auf ein breites Spektrum von Rückständen aus verschiedenen Stoffgruppen untersucht wurden, kann aus den in Tabelle 3 aufgeführten Rückstandsbefunden nicht auf die Anzahl der insgesamt untersuchten Proben geschlossen werden. Daher werden in den Tabellen 1 und 2 die Daten gruppenweise nach verschiedenen Stoffgruppenkriterien zusammengefasst dargestellt.

Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 28.517 Untersuchungen an 1.485 Proben von tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Herkunft, Probenart und Positive gliedern sich wie folgt:

HerkunftProbenartAnzahl ProbenAnzahl Positive
   Summe
ÄgyptenSchafe Mastlämmer; Darm22 
ArgentinienAndere Fische4  
 Andere Pferde; Fleisch7 1
 Andere Rinder; Fleisch8  
 Anderes Geflügel; Fleisch1  
 Honig34  
 Hasen; Fleisch3  
 Eier2  
 Masthähnchen; Fleisch11  
 Mastkälber; Fleisch1  
 Mastrinder; Fleisch127  
 Schafe Mastlämmer; Fleisch1199 
ÄthiopienHonig11 
Australien, einschl. Kokosinseln, Weihnachtsinseln und Norfolk-InselnAndere Schafe; Fleisch1  
 Andere Wildtiere; Fleisch10  
 Honig2  
 Schafe Mastlämmer; Fleisch1  
 Wildschweine; Fleisch721 
Australien und OzeanienAndere Fische2  
 Andere Rinder; Fleisch1  
 Schafe Mastlämmer; Fleisch4  
 Wildschweine; Fleisch18 
BangladeschAndere (Krebs-) Krustentiere15  
 Shrimps318 
BotsuanaMastrinder; Fleisch88 
BrasilienAndere Fische2  
 Andere Rinder; Fleisch6  
 Anderes Geflügel; Fleisch6  
 Honig12  
 Fleisch2  
 Masthähnchen; Leber5  
 Masthähnchen; Fleisch220 1
 Mastrinder; Haut mit Fett1  
 Mastrinder; Fleisch38  
 Truthühner; Leber1  
 Truthühner; Fleisch18311 
ChileAndere Fische15 11
 Andere (Krebs-) Krustentiere1  
 Anderes Geflügel; Fleisch1  
 Honig17  
 Forellen7  
 Lachse3  
 Masthähnchen; Fleisch20  
 Mastrinder; Fleisch5  
 Mastschweine; Fleisch18  
 Muscheln1  
 Schafe Mastlämmer; Darm1  
 Truthühner; Fleisch291 
China, einschl. TibetAndere Fische41  
 Andere (Krebs-) Krustentiere6  
 Andere Schafe; Darm1  
 Andere Schweine; Darm1  
 Honig23  
 Enten; Fleisch13  
 Kaninchen; Fleisch13  
 Lachse25  
 Masthähnchen; Fleisch1  
 Mastschweine; Darm3  
 Wachteln; Eier4131 
Costa RicaAndere (Krebs-) Krustentiere11 
Ecuador, einschl. GalapagosinselnAndere Fische1  
 Andere (Krebs-) Krustentiere1  
 Butterfisch13 
El SalvadorHonig2020 
GambiaAndere Fische11 
GhanaAndere Fische1  
 Shrimps12 
GuatemalaHonig66 
HondurasShrimps11 
Indien, einschl. Sikkim und GoaAndere Fische3  
 Andere (Krebs-) Krustentiere4  
 Honig6  
 Krabben1  
 Prawns2  
 Shrimps319 
Indonesien, einschl. Irian JayaAndere Fische10  
 Andere (Krebs-) Krustentiere3  
 Shrimps316 
Iran, Islamische RepublikSchafe Mastlämmer; Darm44 
IslandAndere Pferde; Fleisch2  
 Anderes Geflügel; Fleisch1  
 Pferde unter 2 Jahren; Fleisch2  
 Schafe Mastlämmer; Fleisch16 
IsraelAnderes Geflügel; Fleisch1  
 Masthähnchen; Fleisch1  
 Truthühner; Fleisch1315 
JapanAndere Fische22 
KanadaAndere Fische5  
 Andere Pferde; Fleisch1  
 Honig2  
 Hummer1  
 Kühe; Milch1  
 Shrimps313 
KeniaAndere Fische11 
KolumbienForellen22 
KubaHonig77 
LibanonAndere Schafe; Darm11 
MalaysiaShrimps11 
MaledivenAndere Fische11 
MarokkoAndere Fische22 
MauritiusAndere Fische22 
MexikoAndere Rinder; Fleisch1  
 Honig31  
 Eier133 
NamibiaAndere Fische55 
NeuseelandHirsche; Fleisch6  
 Mastrinder; Fleisch4  
 Muscheln1  
 Rotwild; Fleisch1  
 Schafe Mastlämmer; Leber1  
 Schafe Mastlämmer; Fleisch1528 
NicaraguaHonig44 
NigeriaHonig11 
OmanAndere Fische22 
PakistanAndere Schafe; Darm2  
 Schafe Mastlämmer; Darm46 
PanamaShrimps11 
Papua-NeuguineaAndere Fische11 
ParaguayAndere Rinder; Fleisch1  
 Mastrinder; Fleisch910 
PeruAndere Fische1  
 Forellen23 
PhilippinenAndere Fische55 
Russische FöderationAndere Fische33 
SenegalAndere Fische44 
SeychellenAndere Fische22 
SimbabweAndere Wildtiere; Fleisch11 
Sri LankaAndere Fische13131
SüdafrikaAndere Fische3  
 Andere Wildtiere; Fleisch2  
 Strauße; Fleisch1520 
Syrien, Arabische RepublikSchafe Mastlämmer; Darm22 
Tansania, Vereinigte RepublikAndere Fische9  
 Honig312 
ThailandAndere Fische2  
 Andere (Krebs-) Krustentiere35  
 Andere Mollusken2  
 Anderes Geflügel; Fleisch3  
 Honig5  
 Enten; Fleisch15  
 Lachse1  
 Fleisch3  
 Masthähnchen; Fleisch38  
 Muscheln1  
 Prawns2  
 Shrimps6113 
TürkeiHonig99 
UgandaAndere Fische44 
UruguayHonig18  
 Mastrinder; Fleisch39  
 Schafe Mastlämmer; Fleisch259 
USAAndere Fische6  
 Andere Rinder; Fleisch2  
 Kühe; Fleisch1  
 Lachse1  
 Eier3  
 Eierfett1  
 Mastrinder; Fleisch10  
 Muscheln5  
 Schafe Mastlämmer; Darm1  
 Wildschweine; Fleisch131 
VietnamAndere Fische150 1
 Andere (Krebs-) Krustentiere23  
 Butterfisch3  
 Krabben1  
 Muscheln2  
 Prawns1  
 Shrimps17197 
Summe 1485148515


Insgesamt wurde auf 357 Stoffe geprüft, wobei jede Probe auf bestimmte Stoffe dieser Stoffpalette untersucht wurde. Zu den genannten Untersuchungs- bzw. Probenzahlen kommen 74 Proben hinzu, die mittels einer Screeningmethode, dem so genannten Dreiplattentest, auf Hemmstoffe untersucht wurden.

Die Anzahl der Proben untersuchter Tiere bzw. tierischer Erzeugnisse ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

RindSchweinSchafPferdGeflügelAquakulturenKaninchenWildMilchEierHonig
2622244123924981332110201
Zusätzlich mittels Hemmstofftest untersuchte Proben:
71-12---- -- -


Untersuchungszahlen/Stoffspektrum

Das Stoffspektrum und die Untersuchungszahlen der Länder werden entsprechend dem Risikoansatz der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 festgelegt. Folgende Kriterien sollten bei der Risikobewertung berücksichtigt werden:

  • Allgemeine Informationen und Besonderheiten über die Drittländer, die Produkte (Produktspezifika), die Betriebe und die Importeure,
  • Informationen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem,
  • Informationen der Europäischen Kommission einschließlich FVO,
  • Informationen des Bundes,
  • Informationen der Länder untereinander, insbesondere über aktuelle Ereignisse, z.B. über Ereignisse, die nicht schnellwarnrelevant sind,
  • Ergebnisse der bundesweiten Überwachungsprogramme, wie z.B. EÜP, Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp), Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP), Monitoring und sonstige Kontrollen und
  • Schutzmaßnahmen gegenüber Drittländern.

Die Probenahme erfolgt demnach risikobasiert auf der Grundlage der genannten Informationen. Folglich können aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung der tierischen Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden.

Außerdem werden bei der Festlegung und Untersuchung der Stoffe die Vorgaben des NRKPs berücksichtigt.

Im Einzelnen wurden die Proben im Jahr 2010 auf Stoffe aus den hier genannten Stoffgruppen getestet.

Positive Rückstandsbefunde

Als positiver Rückstandsbefund gelten bei als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen und bei Kontaminanten alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten quantitativen Befunde, bei denen eine Überschreitung von gesetzlich festgelegten Höchstgehalten vorliegt. Bei verbotenen und nicht als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen gelten als positiver Rückstandsbefund alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten qualitativen und quantitativen Befunde.

Ergebnisse des EÜP 2010 im Einzelnen

Im Jahr 2010 enthielten 15 von 1.485 Planproben (1,01 %) Rückstände oberhalb des gesetzlich erlaubten Höchstgehalts. Im Vergleich zum Vorjahr waren dies 0,2 % mehr Positive.

Rinder

Im Jahr 2010 wurden 262 Rindfleischproben getestet. Von diesen wurden 94 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 116 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 40 auf sonstige Tierarzneimittel und 47 auf Umweltkontaminanten untersucht.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Schweine

22 Proben von Schweinen wurden insgesamt untersucht, davon 12 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, vier auf antibakteriell wirksame Stoffe, fünf auf sonstige Tierarzneimittel und sieben auf Umweltkontaminanten.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Geflügel

Von den insgesamt 392 Proben von Geflügel wurden 155 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 50 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 182 auf sonstige Tierarzneimittel und 101 auf Umweltkontaminanten untersucht.

Bei einer Masthähnchenprobe aus Brasilien wurde im Muskel das chemische Element Quecksilber in einer Konzentration von 0,025 mg/kg nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt beträgt 0,01 mg/kg.

Schafe

Im Berichtsjahr wurden 44 Proben von Schafen auf Rückstände geprüft, davon 23 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 15 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 25 auf sonstige Tierarzneimittel und 15 auf Umweltkontaminanten.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Pferde

Insgesamt 12 Proben von Pferden wurden auf Rückstände geprüft, davon sieben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, neun auf antibakteriell wirksame Stoffe, zwei auf sonstige Tierarzneimittel und zwei auf Umweltkontaminanten.

In einer Probe aus Argentinien wurde im Muskel das Antibiotikum Oxytetracyclin mit einem Gehalt von 152 µg/kg nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt beträgt 100 µg/kg. Oxytetracyclin gehört zur Stoffgruppe der Tetracycline.

Kaninchen

Insgesamt wurden 13 Proben von Kaninchen auf Rückstände geprüft, davon sechs auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, zwei auf antibakteriell wirksame Stoffe, drei auf sonstige Tierarzneimittel und fünf auf Umweltkontaminanten.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Wild

Insgesamt wurden 32 Wildproben untersucht, sechs stammten von Zuchtwild und 26 von Wild aus freier Wildbahn. Getestet wurden überwiegend Hirsche, Hasen und Wildschweine. Es wurden zwei Proben von Wild auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe getestet. Auf antibakteriell wirksame Stoffe wurden zwei Proben von Wild, auf sonstige Tierarzneimittel wurden fünf Proben von Zuchtwild und 22 Proben von Wild aus freier Wildbahn untersucht. Auf Umweltkontaminanten waren es sechs Proben von Zuchtwild und 26 Proben von Wild aus freier Wildbahn.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Aquakulturen

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 498 Proben untersucht und davon 96 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 34 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 84 auf sonstige Tierarzneimittel und 343 auf Umweltkontaminanten.

Folgende Tierarten wurden beprobt:

Anzahl ProbenTierart
4Butterfisch
11Forellen
1Hummer
2Krabben
30Lachse
10Muscheln
5Prawns
39Shrimps
304Andere Fische
90Andere (Krebs-) Krustentiere
2Andere Mollusken


Rückstände von Ivermectin, einem Antiparasitikum wurden in einer von 27 Proben (3,7 %) nachgewiesen. Ivermectin darf bei Aquakulturen nicht angewendet werden. Die Fische stammten aus Vietnam, der Rückstandsgehalt lag bei 7,9 µg/kg.

In neun von 168 auf Cadmium untersuchten Proben (5,36 %) wurde dieser Stoff bei Fischen aus Chile nachgewiesen. Die Gehalte lagen mit 0,073 mg/kg bis 0,24 mg/kg über dem zulässigen Höchstgehalt von 0,05 mg/kg (Mittelwert 0,13 mg/kg, Median 0,11 mg/kg). In weiteren drei Proben aus Chile und einer aus Sri Lanka wurde Quecksilber in Fischen mit Gehalten von 1,2 mg/kg, 1,22 mg/kg, 1,3 mg/kg und 1,48 mg gefunden. Die Gehalte lagen somit oberhalb der zulässigen Höchstmenge von 0,5 mg/kg.

Milch

2010 wurde eine Milchprobe auf Rückstände von Chloramphenicol untersucht. Chloramphenicol ist ein seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotenes Antibiotikum.

Die Probe war negativ.

Eier

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 10 Proben untersucht, eine Eierprobe auf Rückstände des EU-weit verbotenen Antibiotikums Chloramphenicol, fünf weitere Proben auf Rückstände von verschiedenen Kokzidiostatika (Mittel gegen Parasiten) und vier Proben auf Carbamate und Kontaminanten. Carbamate werden als Insektizide, Fungizide und Herbizide in der Landwirtschaft eingesetzt

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Honig

Insgesamt wurden 201 Honigproben auf Rückstände geprüft, davon acht auf verbotene Stoffe, 131 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 62 auf sonstige Tierarzneimittel und 42 auf Umweltkontaminanten.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Hemmstoffe

74 Proben wurden im Jahr 2010 mittels Dreiplattentest, einem kostengünstigen mikrobiologischen Screeningverfahren zum Nachweis von antibakteriell wirksamen Stoffen (Hemmstoffe), untersucht.

Alle Proben waren negativ.

Maßnahmen

Maßnahmen nach positiven Rückstandsbefunden sind in der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV) festgelegt. Wurde demnach bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs eine Überschreitung festgesetzter Höchstgehalte an Rückständen von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung oder von anderen Stoffen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können, oder wurden Rückstände verbotener Stoffe mit pharmakologischer Wirkung oder deren Umwandlungsprodukte festgestellt, hat die für die Grenzkontrollstelle zuständige Behörde bei der Einfuhruntersuchung bei den folgenden Sendungen lebender Tiere oder Lebensmittel tierischen Ursprungs desselben Ursprungs oder derselben Herkunft verstärkte Kontrollen vorzunehmen.

Eine verstärkte Überwachung wird ebenfalls durchgeführt nach Meldungen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem oder im Rahmen von Sondervorschriften der Kommission für die Einfuhr.

Im Falle eines Verdachtes wird eine Sendung beschlagnahmt, bis das Ergebnis vorliegt. Die beanstandeten Erzeugnisse werden an der Grenze zurückgewiesen oder auch vernichtet. Sollte bereits eine Verteilung auf dem europäischen Markt erfolgt sein, wird die Sendung zurückgerufen. Bei einer Zurückweisung ist sicherzustellen, dass die Sendung nicht über eine andere Grenzkontrollstelle wieder in die Europäische Union eingeführt wird.

Über im Rahmen der Einfuhruntersuchung beanstandete Lebensmittel werden die anderen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission über entsprechende Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem informiert.

Die Europäische Kommission berücksichtigt die Ergebnisse der Einfuhruntersuchung bei ggf. einzuleitenden Schutzmaßnahmen gegenüber Drittländern.

Im Jahr 2010 wurden 3.132 Untersuchungen an 315 Verdachtsproben durchgeführt. Die Proben wurden auf 223 Stoffe untersucht.

Die meisten Proben wurden aufgrund folgender Sondervorschriften der Kommission untersucht:

  • Entscheidung 2006/27/EG über Sondervorschriften für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmtem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Equiden aus Mexiko, in der festgelegt wurde, dass Fleisch und Fleischerzeugnisse von Equiden risikobasierten amtlichen Kontrollen unterzogen werden, insbesondere auf bestimmte Stoffe mit hormonalen Wirkungen und auf ß-Agonisten,
  • Entscheidung 2006/236/EG über Sondervorschriften für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen aus Indonesien in der festgelegt wurde, dass jede Sendung aus Indonesien auf Schwermetalle zu untersuchen ist,
  • Entscheidung 2008/630EG über Sofortmaßnahmen für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmten Krustentieren aus Bangladesch in der festgelegt wurde, dass nur Krustentiersendungen eingeführt werden dürfen, sofern diesen die Ergebnisse einer am Herkunftsort durchgeführten analytischen Untersuchung beiliegen oder anhand von analytischen Untersuchungen im Importland insbesondere geprüft wurde ob Chloramphenicol, Tetracyclin, Oxytetracyclin, Chlortetracyclin, Nitrofuranmetaboliten oder Malachitgrün bzw. Kristallviolett oder ihre jeweiligen Leuko-Metaboliten vorhanden sind.
  • Beschluss 2010/220 über Sofortmaßnahmen für aus Indonesien eingeführte Sendungen mit zum menschlichen Verzehr bestimmten Zuchtfischereierzeugnissen in dem festgelegt wurde, dass bei mindestens 20 % der Sendungen, Proben zum Nachweis von Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe, insbesondere von Chloramphenicol, Metaboliten von Nitrofuranen und Tetracyclinen (zumindest Tetracyclin, Oxytetracyclin und Chlortetracyclin) entnommen werden.

Weiterhin gab es Nachuntersuchungen von Aquakulturerzeugnissen auf Chloramphenicol, Nitrofuranmetaboliten und Antibiotika.

Im Einzelnen wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:

Rinder

17 Rindfleischerzeugnisproben aus Brasilien wurden auf die Anthelminthika Ivermectin, Abamectin, Doramectin, Eprinomectin und Moxidectin getestet. Anthelminthika sind Mittel gegen Wurminfektionen. In acht der Proben (47,1 %) wurden Ivermectin nachgewiesen. Die Gehalte lagen zwischen 2,5 µg/kg und 58,3 µg/kg (Mittelwert: 17,7 µg/kg, Median: 13,0 µg/kg). Höchstgehalte sind nur für Leber, Niere und Fett festgelegt. Für Fleisch gibt es keinen Höchstgehalt. Dennoch sollte Ivermectin im Fleisch möglichst nicht enthalten sein. Seitens der Kommission wird derzeit diskutiert, aus Gründen der Rechtssicherheit einen Höchstgehalt für Muskulatur festzulegen.

Pferde

Insgesamt 89 Pferde wurden 2010 als Verdachtsproben untersucht, davon 87 aus Mexiko, 1 aus Argentinien und 1 aus den USA. Die Untersuchungszahlen verteilten sich wie folgt:

Verbotene StoffeStilbene15
 synthetische Androgene18
 Resorcylsäure-Lactone22
 beta-Agonisten48
 Nitrofurane1
antibakteriell wirksame StoffePenicilline1
 Chinolone1
 Diaminopyrimidine1
 Linkosamide1
 Macrolide1
 Sulfonamide1
 Tetracycline1
 Pleuromutiline1
 sonstige antibakteriell wirksame Stoffe1
Mykotoxine22


Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Geflügel

Neun Entenfleischproben aus China wurden auf die Anthelminthika Ivermectin, Abamectin, Doramectin, Eprinomectin und Moxidectin getestet. In vier der Proben wurde Moxidectin mit Gehalten von 6,2 µg/kg, 13 µg/kg, 67 µg/kg und 78,7 µg/kg nachgewiesen. Avermectin-Anthelminthika sind Mittel gegen Wurminfektionen. Sie dürfen bei Geflügel nicht angewendet werden.

Aquakulturen

Verbotene Stoffe

21 Proben von Nordseekrabben aus Bangladesch, 1 Fischprobe aus Vietnam, 5 Proben von Nordseekrabben aus Indien und 3 Proben Fische sowie 5 Proben Nordseekrabben aus Indonesien wurden auf Chloramphenicol und die Nitrofuranmetaboliten: 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ), 5-Methylmorpholino-3-amino-2-oxazolidinon (AMOZ), 1-Aminohydantoin (AHD) und Semicarbazid (SEM) getestet. Weiterhin wurde auf die genannten Nitrofuranmetaboliten zwei Fischproben aus Bangladesch und einmal Garnelenfleisch aus Indien untersucht. Eine Probe von Garnelenfleisch aus Indien wurde auf den Nitrofuranmetaboliten 2-Hydroxy-3,5-dinitrobenzohydrazid geprüft. Rückstände dieser Stoffe wurden in keiner Probe nachgewiesen. Bei den genannten Stoffen handelt es sich um antibakteriell wirksame Stoffe deren Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren verboten ist.

Chemische Elemente

Insgesamt wurden 131 Proben auf Quecksilber, 130 Proben auf Blei und 133 Proben auf Cadmium untersucht. Eine detaillierte Aufstellung der Befunde gibt die folgende Tabelle:

StoffTierartLandAnzahl ProbenWerte in mg/kg  erlaubter
Höchstgehalt
in mg/kg
   Unter-
sucht
mit Rück-
ständen
> Höchst-
gehalt
MinMaxMittel-
wert
Me-
dian
Blei PbFischeIndonesien10981-0,0010,0140,0030,0030,3
 MolluskenIndonesien33-0,0160,0050,0340,0101,5
 ShrimpsIndonesien1717-0,0020,0510,0100,0050,5
 ShrimpsVietnam11-0,0510,0510,0510,0510,5
Cadmium CdFischeIndonesien109109-0,0010,0440,0200,0200,05
 Andere MolluskenIndonesien33-0,0350,0370,0360,0361
 Andere MolluskenVietnam22-0,0290,2100,1200,1201
 MuschelnChile11-0,2610,2610,2610,2611
 ShrimpsIndonesien1717-0,0010,0180,0040,0020,5
 ShrimpsVietnam11-0,1990,1990,1990,1990,5
Quecksilber HgFischeIndonesien109109-0,0160,4600,0840,0680,5
 FischeVietnam1110,9440,9440,9440,9440,5
 MolluskenIndonesien33-0,0130,0340,0230,0210,5
 MolluskenIndonesien1717-0,0040,0470,0170,0180,5
 ShrimpsVietnam11-0,0070,0070,0070,0070,5


Aus der Tabelle geht hervor, dass eine Probe von Fischen aus Vietnam Quecksilber oberhalb des erlaubten Höchstgehaltes enthielt.

Kaninchen

Zwei Kaninchenproben aus China wurden auf Chloramphenicol mit negativem Ergebnis getestet. Chloramphenicol ist ein seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotenes Antibiotikum.

Honig

10 Proben wurden auf Linkosamide und Macrolide untersucht. Bei allen Stoffen handelt es sich um Stoffe mit antibakterieller Wirkung.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Meldepflicht nach Verordnung (EG) Nr. 136/2004

Nach Anhang II Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission monatlich die positiven und negativen Ergebnisse der Laboruntersuchungen, die an ihren Grenzkontrollstellen durchgeführt wurden, mitzuteilen. Die an die Kommission übermittelten Ergebnisse des Jahres 2010 sind in Tabelle 4 dargestellt. Zum Teil kann es Überschneidungen zu den vorher bereits beschriebenen Ergebnissen geben, die derzeit aufgrund von unterschiedlichen Meldeformaten nicht verhindert werden können. Beprobungsgründe für die Sendungen waren Planproben, Schutzklauselentscheidungen (s.o.), vorangegangene Schnellwarnmeldungen und sonstige Verdachtsmeldungen.

Insgesamt wurden 2.234 Sendungen beprobt. Bei 43 Sendungen (1,92 %) kam es zu Beanstandungen. Die Beanstandungen verteilen sich auf die untersuchten Parameter wie aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Dargestellt ist außerdem der prozentuale Anteil an der Gesamtuntersuchungszahl je Untersuchungsparameter.

UntersuchungsparameterAnzahlin %
UntersuchungenBeanstandungen
Bakterien287207,0
Schwermetalle41971,7
Tierartbestimmung21419,0
Arzneimittel101550,5
Kohlenmonoxid6233,3
Histamin15931,9
falsch deklariert11100,0
Pestizide3412,9