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Jahresbericht zum Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) 2011

Anteil an Befunden mit unzulässigen Rückstandsgehalten in tierischen Erzeugnissen weiterhin gering.

Der NRKP für Lebensmittel tierischen Ursprungs ist ein seit 1989 durchgeführtes Programm, in dessen Rahmen unter anderem lebende Nutztiere, Fleisch, Fisch, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht werden. Das in Deutschland vom BVL koordinierte Programm wird in der Europäischen Union nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt.

Allgemeine Erläuterungen

Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen der Länder, die im Rahmen des NRKP 2011 durchgeführt wurden, sind in den Tabellen 1 bis 3 dargestellt. Die untersuchten Stoffe wurden Gruppen entsprechend Anhang I der Richtlinie 96/23/EG zugeordnet. Zur besseren Differenzierung wurden in den Tabellen 2 und 3 zusätzliche Untergruppen eingeführt. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Ergebnisse der in Deutschland nach dem Rückstandskontrollplan 2011 insgesamt durchgeführten Untersuchungen und deren Verteilung auf Stoffobergruppen. Tabelle 2 stellt detailliert die Ergebnisse hinsichtlich der untersuchten Stoffuntergruppen dar und Tabelle 3 gibt die Ergebnisse von Untersuchungen zum Vorhandensein von Rückständen bezogen auf die Einzelstoffe wieder. Da die Proben von Tieren und tierischen Erzeugnissen zum Teil auf ein breites Spektrum von Rückständen aus verschiedenen Stoffgruppen untersucht wurden, kann aus den in Tabelle 3 aufgeführten Rückstandsbefunden nicht auf die Anzahl der insgesamt untersuchten Proben geschlossen werden. Daher werden in den Tabellen 1 und 2 die Daten der tatsächlichen Probenzahlen nach Tier- und Nutzungsart den verschiedenen Stoffgruppenkriterien gegenübergestellt.

Die Untersuchungen im Rahmen des Rückstandskontrollplans sind generell nicht auf die Erzielung von statistisch repräsentativen Daten ausgerichtet, daher können aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung tierischer Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden. Die Untersuchungen dienen vielmehr der gezielten Überwachung des rechtskonformen Einsatzes von pharmakologisch wirksamen Stoffen, der Kontrolle der Einhaltung des Anwendungsverbotes bestimmter Stoffe und der Sammlung von Erkenntnissen über Ursachen einer Rückstandsbelastung. Die Probenahme im Rahmen des NRKP erfolgt unter Berücksichtigung von Erkenntnissen über örtliche und regionale Gegebenheiten oder von Hinweisen auf den unzulässigen oder vorschriftswidrigen Einsatz von Tierarzneimitteln. Die zielorientierte Probenauswahl könnte daher zu einer größeren Anzahl an positiven Rückstandsbefunden führen, als dies bei einer Probenahme nach dem Zufallsprinzip der Fall wäre. Gleichzeitig muss in Betracht gezogen werden, dass in der Regel nur auf ausgewählte Stoffe oder Stoffgruppen untersucht wird. Weil davon auszugehen ist, dass Tiere auch mit Tierarzneimitteln behandeln werden, auf die zurzeit nicht untersucht wird, kann eine höhere tatsächliche Belastung erwartet werden, als die vorliegenden Untersuchungsergebnisse belegen.

Im Jahr 2011 wurden in Deutschland 654.940 Untersuchungen an 56.325 Proben von Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Die Herkunft der Proben gliedert sich wie folgt:

HerkunftAnzahl Proben
Deutschland55.680
Niederlande285
Frankreich78
Dänemark73
Polen69
Tschechische Republik52
Belgien29
Österreich29
Luxemburg19
Spanien8
Slowakei2
Italien1


Insgesamt wurde auf 680 Stoffe geprüft, wobei jede Probe auf bestimmte Stoffe dieser Stoffpalette untersucht wurde. Aus Gründen besserer Übersichtlichkeit wurde die Anzahl der in Tabelle 3 aufgeführten Stoffe auf 554 begrenzt, wobei die im Rückstandskontrollplan ausgewiesenen Pflichtstoffe und alle Stoffe mit positiven Rückstandsbefunden berücksichtigt wurden. Zum Teil nicht enthalten sind weitere von den Ländern auf freiwilliger Basis untersuchte Stoffe. Zu den genannten Untersuchungs- bzw. Probenzahlen kommen Proben von über 275.000 Tieren hinzu, die mittels einer Screeningmethode, dem so genannten Dreiplattentest, auf Hemmstoffe untersucht wurden.

Die Anzahl der Proben untersuchter Tiere und tierischer Erzeugnisse im Einzelnen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

RindSchweinSchafPferdGeflügelAqua-
kulturen
Kanin-
chen
WildMilchEierHonig
14.65129.1145661198.366550362321.837673181
Zusätzlich mittels Hemmstofftest untersuchte Proben:
18.262253.8622.9281213647173 - - -


Stoffspektrum

Nach allgemeinen Vorgaben der EU soll jede Probe auf Stoffe aus einer bestimmten Stoffgruppe untersucht werden. Darüber hinaus kann die Probe freiwillig auf weitere Stoffe aus anderen Stoffgruppen untersucht werden. Eine Ausnahme bilden Milch und Eier, bei denen bereits die EU-Kommission die Untersuchung einer Probe auf mehrere Stoffgruppen vorgibt. Die zu untersuchenden Stoffe werden nach deren Relevanz und den methodischen Voraussetzungen ausgewählt. Das von der EU vorgegebene Stoffspektrum umfasst verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung, nicht zugelassene Stoffe, zugelassene Tierarzneimittel und Kontaminanten. Im NRKP für 2011 wurden die Proben wie vorgegeben auf Stoffe aus diesen Stoffgruppen getestet.

Positive Rückstandsbefunde

Als positiver Rückstandsbefund gelten bei als Tierarzneimittel oder Futtermittelzusatzstoff zugelassenen Stoffen und bei Kontaminanten alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten quantitativen Befunde, bei denen eine Überschreitung von gesetzlich festgelegten Höchstgehalten vorliegt. Bei verbotenen und nicht als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen gelten als positiver Rückstandsbefund alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten qualitativen und quantitativen Befunde.

Ergebnisse des NRKP 2011

Im Jahr 2011 waren von den 56.325 Proben 316 positiv. Der Prozentsatz der ermittelten positiven Rückstandsbefunde war mit 0,56 % im Vergleich zum Vorjahr etwas niedriger. Im Jahr 2010 waren 0,73 % und im Jahr 2009 waren 0,45 % der untersuchten Planproben mit Rückständen oberhalb der zulässigen Höchstgehalte bzw. mit nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffen belastet.

Rinder

Im Jahr 2011 wurden Proben von 1.489 Kälbern, 10.134 Rindern und 3.028 Kühen getestet. Von diesen insgesamt 14.651 Rinderproben wurden 8.148 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 2.952 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 4.821 auf sonstige Tierarzneimittel und 1.239 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Schlachthof entnommen.
Insgesamt waren 2011 mit 0,51 % der untersuchten Rinder ähnlich viele positive Befunde zu verzeichnen wie im Vorjahr mit 0,55 %. Mit 1,17 % enthielten die 2.128 im Schlachthof entnommenen Proben von Kühen am häufigsten Rückstände, gefolgt von im Schlachthof entnommenen Proben von Kälbern (955) mit 1,05 % und Proben von Mastrindern aus dem Schlachthof (7.189) mit 0,53 %.

Verbotene und nicht zugelassene Stoffe

In einer von 1.169 untersuchten Rinderproben aus dem Schlachthof (0,09 %) wurde das seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotene Antibiotikum Chloramphenicol im Urin mit einem Gehalt von 0,28 µg/kg nachgewiesen. Die Ursache der Rückstandsbelastung konnte nicht ermittelt werden.

Tierarzneimittel

Von den 2.952 auf Stoffe mit antibakterieller Wirkung untersuchten Rinderproben enthielten zwei (0,07 %) Rückstände oberhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgehaltes. Dies sind doppelt so viele positive Proben wie im Vorjahr (0,03 %). Nachgewiesen wurde 222 µg/kg Oxytetracyclin in der Muskulatur eines Rindes und 285 µg/kg Tetracyclin im Muskel und 1.405 µg/kg Tetracyclin in der Niere einer Kuh. Beide Antibiotika gehören zur Stoffgruppe der Tetracycline. Die zulässigen Höchstgehalte betragen für Tetracycline im Muskel 100 µg/kg und in der Niere 600 µg/kg. Insgesamt wurden 1.340 Rinderproben auf Tetracycline untersucht.

Auf sonstige Tierarzneimittel wurden 4.821 Rinderproben untersucht, von denen 3 Proben positiv waren. In einer von 768 auf Phenylbutazon untersuchten Mastrindern aus Erzeugerbetrieben und zwei von 204 auf Dexamethason untersuchten Schlachthofproben von Kühen wurden jeweils Rückstände oberhalb der gesetzlichen Normen nachgewiesen. Die Phenylbutazonkonzentration im Plasma des Rindes lag bei 178 µg/kg. Phenylbutazon ist ein nichtsteroidales Antiphlogistikum mit analgetischer, antiphlogistischer und antipyretischer Wirkung. Die Anwendung von Phenylbutazon ist verboten. Dexamethason wurde jeweils in der Leber der Kühe in Konzentrationen von 5,6 µg/kg und 7,2 µg/kg ermittelt. Dexamethason ist ein künstliches Glukokortikoid. Der zulässige Höchstgehalt beträgt für Leber 2 µg/kg.

Kontaminanten und sonstige Stoffe

Insgesamt wurden 1.239 Proben auf Kontaminanten und sonstige Stoffe getestet. In 68 von 360 Proben (18,89 %) wurden Gehalte an chemischen Elementen oberhalb der zulässigen Höchstgehalte nachgewiesen.

Bleibefunde

In einer von 265 Proben von Mastrindern (0,38 %) wurde Blei mit einem Gehalt von 1,19 mg/kg in der Leber und 1,69 mg/kg in der Niere ermittelt. Die Höchstgehalte für Leber und Niere liegen bei 0,5 mg/kg.

Cadmiumbefunde

In Nieren von sieben der 67 auf Cadmium untersuchten Proben von Kühen (10,44 %) wurde Cadmium oberhalb des Höchstgehaltes mit Gehalten zwischen 1,1 mg/kg und 3,6 mg/kg (Mittelwert: 1,80 mg/kg, Median: 1,46 mg/kg) analysiert. Auch in acht von 265 untersuchten Nieren anderer Rinder (3,02 %) wurde Cadmium mit Werten zwischen 1,12 mg/kg und 3,10 mg/kg (Mittelwert: 1,53 mg/kg, Median: 1,85 mg/kg) nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt für Niere liegt bei 1 mg/kg.

Quecksilberbefunde

Bei 22 von 265 untersuchten Mastrindern (8,30 %) und acht von 67 Kühen (11,94 %) wurden in der Niere bzw. einmal in Niere und Leber Quecksilbergehalte in einer Menge über dem zulässigen Höchstgehalt von 0,01 mg/kg nachgewiesen. Die Gehalte lagen zwischen 0,011 mg/kg und 0,04 mg/kg (Mittelwert 0,016 mg/kg, Median 0,013 mg/kg). Die Befunde wurden in der Regel an die zuständige Behörde weitergeleitet, um die Ursachen zu ermitteln. Aufgrund der geringen Gehalte wird als Ursache eine Umweltkontamination angenommen.

Kupferbefunde

Höchstgehaltsüberschreitungen gab es in Lebern von 10 der 10 untersuchten Kälberproben (100 %), acht von 95 Mastrinderproben (8,42 %) und 11 von 14 Kuhproben (78,57 %). Die Gehalte lagen zwischen 39,4 mg/kg und 268 mg/kg (Mittelwert: 148,7 mg/kg, Median: 152 mg/kg) und damit z.T. deutlich über dem für Lebern zulässigen Höchstgehalt von 30 mg/kg.

Das Spurenelement Kupfer ist Bestandteil zahlreicher wichtiger Enzyme. Kupfer ist notwendig für das blutbildende System. Kupfer fungiert u. a. auch als Eisenkonkurrent und bewirkt die Erhaltung einer hellen Fleischfarbe. Es werden ihm leistungsfördernde Effekte zugeschrieben. Seit dem 01.09.2008 ist für Kupfer ein Höchstgehalt nach Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt. Da Kupfer aber auch aus zulässigen Futtermittelsupplementierungen herrühren kann, galt zu prüfen, ob erhöhte Kupfergehalte zu beanstanden sind.

Das zuständige Ministerium hat folgenden Standpunkt bezüglich der Überschreitungen des Rückstandshöchstwerts für Kupfer:
„Nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 umfassen Pestizidrückstände auch Rückstände von in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffen, darunter auch insbesondere die Rückstände, die von der Verwendung im Pflanzenschutz, in der Veterinärmedizin oder als Biozidprodukt herrühren können.
Daraus, dass die Verordnung (EG) Nr. 1334/2003 Höchstgehalte an Kupfer in Futtermitteln festlegt und die Rückstände von Kupfer in Rinderleber auch aus einer erlaubten Anwendung dieses Stoffes als Futtermittelzusatzstoff herrühren können, ergibt sich aus hiesiger Sicht nichts anderes. Dies wird deutlich, wenn man Artikel 9 Absatz 7 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 in den Blick nimmt. Danach gilt, wenn für einen bestimmten Stoff eine Rückstandshöchstmenge in anderen Gemeinschaftsvorschriften festgelegt worden ist, diese Rückstandshöchstmenge auch für Rückstände, die sich aus der Verwendung des Stoffes als Futtermittelzusatz ergeben.“ Die Kommission hat diese Auffassung in einer ersten Reaktion bestätigt.

Fazit Rinder

Auch wenn es sich bei den Untersuchungen um zielorientierte und keine repräsentativen Probenahmen handelte, kann festgestellt werden, dass im Jahr 2011 Mastrinder weiterhin gering mit Rückständen oberhalb der Höchstgehalte bzw. mit verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen belastet waren. Die Ergebnisse lagen in der Regel auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr. Quecksilber und Cadmium oberhalb des Höchstgehaltes werden immer noch häufig in der Regel bei Tieren über zwei Jahren nachgewiesen. Die Auswertung der Kupferbefunde ergab eine relativ hohe Anzahl von Höchstgehaltsüberschreitungen. Da der Einsatz von Kupfer als Futterzusatzstoff aber erlaubt ist, muss ggf. die aus dem Pestizidbereich stammende Höchstmenge angepasst werden. Bezüglich der Risikobewertung für den Verbraucher wird auf die Stellungnahme des BfR verwiesen.

Schweine

2011 wurden insgesamt 29.114 Proben von Schweinen untersucht, davon 13.100 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 9.559 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 12.304 auf sonstige Tierarzneimittel und 3.275 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Schlachthof entnommen.

Insgesamt enthielten 0,56 % der untersuchten Proben unzulässige Rückstandsgehalte. Im letzten Jahr war der Anteil mit 0,93 % noch fast doppelt so hoch.

Verbotene und nicht zugelassene Stoffe

Auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe wurden insgesamt 13.304 Proben untersucht.

Bei einer von 182 untersuchten Proben von Schweinen aus Erzeugerbetrieben (0,55 %) wurde im Urin Chloramphenicol mit einem Gehalt von 5,36 µg/kg gefunden. Hier konnte ein Eintrag über das Futtermittel nachgewiesen werden. Im Futtermittel war sogenannte Spülmilch aus einer Molkerei enthalten, die versehentlich mit chloramphenicolhaltigen Abfällen kontaminiert war. Der Bestand wurde gesperrt und Verfolgsproben entnommen, in denen ebenfalls Chloramphenicol nachgewiesen werden konnte. Daraufhin wurde der gesamte Bestand getötet und das Fleisch vernichtet.

Tierarzneimittel

Von den 9.559 auf Stoffe mit antibakterieller Wirkung untersuchten Proben waren drei (0,03 %) positiv. Im Jahr 2010 waren es 5 Proben und 0,05 %. Bei zwei von 3.926 Proben (0,05 %), die auf Sulfonamide untersucht wurden, wurde der zulässige Höchstgehalt von 100 µg/kg für Nieren- und Muskelgewebe überschritten. In der Probe eines Tieres wurde Sulfadiazin in Niere und Muskulatur mit Werten von 110,4 µg/kg und 192,6 µg/kg, in der Probe des zweiten Sulfadimidin im Muskel mit einem Gehalt von 319 µg/kg nachgewiesen. Die dritte positive Probe betraf eines von 2.357 auf Tetracycline untersuchten Schweinen (0,04 %). In der Probe wurde mit 113,5 µg/kg im Muskelgewebe der zulässige Höchstgehalt von 100 µg/kg überschritten.

12.304 Proben wurden auf sonstige Tierarzneimittel untersucht. Hier gab es keine Beanstandungen.

Kontaminanten und sonstige Stoffe

Insgesamt 3.275 Proben wurden auf Kontaminanten und sonstige Stoffe getestet.

In 158 von 1.438 Proben (10,99 %) wurden Gehalte von chemischen Elementen oberhalb der zulässigen Höchstgehalte nachgewiesen.

Cadmiumbefunde

In 24 der 1.427 auf Cadmium untersuchten Schweinenierenproben (1,68 %) und einer Leberprobe wurde Cadmium oberhalb des Höchstgehaltes mit Gehalten zwischen 0,74 mg/kg und 3,65 mg/kg (Mittelwert: 1,79 mg/kg, Median: 1,76 mg/kg) analysiert. Der zulässige Höchstgehalt für Niere liegt bei 1 mg/kg und für Leber bei 0,5 mg/kg. Betroffen waren fünf Mastschweine, 17 Zuchtschweine und drei andere Schweine.

Quecksilberbefunde

Bei 125 von 1.426 untersuchten Schweinen (8,77 %) wurden in der Niere und/oder Leber Quecksilbergehalte über dem zulässigen Höchstgehalt von 0,01 mg/kg nachgewiesen. Die Gehalte lagen zwischen 0,011 mg/kg und 0,103 mg/kg (Mittelwert 0,029 mg/kg, Median 0,023 mg/kg).

Die Befunde verteilten sich nach Tierkategorie und Matrix wie folgt:

Mastschweine34 x Niere; 1 x Leber; 13 x Leber und Niere
Zuchtschweine39 x Niere; 2 x Leber; 18 x Leber und Niere
Andere Schweine16 x Niere; 2 x Leber und Niere


Und verteilt nach Ländern:

Deutschland116
Frankreich7
Schweden1
Niederlande1


Die Befunde wurden in der Regel an die zuständige Behörde weitergeleitet, um die Ursachen zu ermitteln. In den meisten Fällen wird als Ursache eine Umweltkontamination angenommen. Auch der Einsatz von quecksilberhaltigen Impfstoffen wird diskutiert. Konkrete andere Ursachen konnten nicht ermittelt werden.

Kupferbefunde

Höchstgehaltsüberschreitungen gab es bei 31 Leber- und zwei Nierenproben von 355 untersuchten Tieren (9,30 %). Die positiven Proben stammten alle von Mastschweinen. Die Gehalte lagen zwischen 34,07 mg/kg und 390,00 mg/kg (Mittelwert: 104,07 mg/kg, Median: 64,21 mg/kg) und damit z. T. deutlich über dem für Lebern und Nieren zulässigen Höchstgehalt von 30 mg/kg.

Weitere Informationen zu Kupferbefunden, sind unter „Rinder“ zu finden.

Fazit Schweine

Schweine wiesen auch 2011 nur in wenigen Fällen Rückstände in unzulässiger Höhe auf. Gegenüber dem Vorjahr lag die Anzahl positiver Befunde auf niedrigerem Niveau. Relativ häufig sind die inneren Organe insbesondere älterer Tiere mit Quecksilber und Cadmium auch oberhalb der zulässigen Höchstgehalte belastet (siehe hierzu auch „Fazit Rinder“).

Die Auswertung der Kupferbefunde ergab, wenn auch weniger ausgeprägt als bei den Rindern, eine vergleichsweise hohe Anzahl von Höchstgehaltsüberschreitungen (siehe auch hierzu das „Fazit Rinder“).

Geflügel

Im Jahr 2011 wurden insgesamt 8.366 Proben von Geflügel untersucht, davon 5.055 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 2.464 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 3.405 auf sonstige Tierarzneimittel und 681 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Geflügelschlachtbetrieb entnommen.

Insgesamt waren 0,07 % der untersuchten Proben positiv. Dies sind ähnlich viele positive Befunde wie im Vorjahr mit 0,09 %.

Bei zwei von 384 untersuchten Putenproben vom Schlachthof (0,52 %) wurde im Plasma Metronidazol nachgewiesen. Metronidazol gehört zur Gruppe der Nitroimidazole. Nitroimidazole sind Antibiotika, die seit 1998 bei Tieren, die der Erzeugung von Lebensmitteln dienen, verboten sind. Die Gehalte lagen bei 0,9 µg/kg und 3,0 µg/kg. Zu einer Probe gab es keine weiteren Erkenntnisse. Die andere Probe stammte von Tieren aus Polen.

In einer von 19 auf Tetracycline untersuchten Legehennenproben (5,26 %) wurde Doxycyclin in der Muskulatur nachgewiesen. Der Gehalt lag bei 32 µg/kg. Doxycyclin ist ein antibakteriell wirksamer Stoff, der zur Gruppe der Tetracycline gehört und bei Legehennen nicht angewendet werden darf.

In einer von zwei auf Metoprolol untersuchten Legehennenproben wurde der Stoff in der Leber in einer Konzentration von 4 µg/kg nachgewiesen. Der Stoff gehört zur Gruppe der Betablocker und darf bei Geflügel nicht angewendet werden.

Eine von drei untersuchten Proben von Legehennen enthielt das chemische Element Cadmium mit einem Gehalt von 0,54 mg/kg in der Leber. Der Höchstgehalt liegt bei 0,5 mg/kg. Weiterhin wurde in einer von sieben Proben von sonstigem Geflügel Quecksilber nachgewiesen. Es handelte sich um Leber und Nieren eines Straußes mit Gehalten von 0,011 mg/kg und 0,07 mg/kg. Die zulässigen Höchstgehalte liegen für Leber und Niere bei 0,01 mg/kg. Als Ursache wird die allgemeine Umweltbelastung angenommen.

Fazit Geflügel

Die Ergebnisse der zielorientierten Untersuchungen weisen auf eine nur geringe Belastung von Geflügel mit unzulässigen Rückstandsmengen hin.

Schafe

Im Berichtsjahr 2011 wurden 566 Proben von Schafen auf Rückstände geprüft, davon 240 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 223 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 224 auf sonstige Tierarzneimittel und 80 auf Umweltkontaminanten. Alle Proben wurden im Schlachthof entnommen.

Insgesamt waren acht Proben (1,41 %) positiv. In allen Fällen handelte es sich um Überschreitungen von Höchstgehalten an Schwermetallen. Dies sind deutlich mehr als im Vorjahr, in dem 0,33 % der Proben Belastungen in verbotener Höhe enthielten.

Bei einer von 32 auf Cadmium untersuchten Proben (3,13 %) wurden Rückstände von 1,78 mg/kg in der Niere und damit oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 1 mg/kg festgestellt.

In den anderen sieben Proben wurden Quecksilberrückstände ermittelt. Bei einem Tier waren Niere und Leber, bei zweien die Leber und bei vier Tieren die Niere mit Gehalten von 0,011 mg/kg bis 0,154 mg/kg (Mittelwert: 0,061 mg/kg, Median: 0,047 mg/kg) oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes belastet, der für Leber und Niere bei 0,01 mg/kg liegt. Als Ursache wird die allgemeine Umweltbelastung angenommen.

Fazit Schafe

In Schafproben wurden im Jahr 2011 keine Rückstände von Tierarzneimitteln nachgewiesen. Allerdings wurde in mehreren Fällen eine Belastung mit Schwermetallen festgestellt, die dem Anschein nach auf eine allgemeine Hintergrundbelastung in der Umwelt zurück zu führen ist.

Pferde

2011 wurden insgesamt 119 Proben von Pferden auf Rückstände geprüft, davon 59 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 28 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 48 auf sonstige Tierarzneimittel und 19 auf Umweltkontaminanten. Alle Proben wurden in Schlachtbetrieben entnommen.

In einer von sechs auf Steroidhormone untersuchten Pferdeproben wurde 17-beta-19-Nortestosteron mit einem Gehalt von 2,1 µg/kg nachgewiesen. Die Probe wurde nicht beanstandet, da 17-beta-19-Nortestosteron beim geschlechtsreifen männlichen Pferd natürlicherweise vorkommt.

Bei sechs von sieben untersuchten Pferden, wurde Cadmium und/oder Quecksilber oberhalb der zulässigen Höchstgehalte nachgewiesen. Die folgende Tabelle gibt die gefundenen Werte sowie den jeweiligen zulässigen Höchstgehalt je Probe an. Als Ursache wird die allgemeine Umweltbelastung angenommen.

ProbeMatrixRückstands-
menge in mg/kg
zulässiger Höchstgehalt
in mg/kg
1LeberCadmium Cd1,4600,5
 NiereCadmium Cd21,1001,0
 LeberQuecksilber Hg0,0300,01
 NiereQuecksilber Hg0,4000,01
2MuskulaturCadmium Cd0,4050,2
LeberCadmium Cd2,3800,5
NiereCadmium Cd64,4201,0
NiereQuecksilber Hg0,0490,01
3LeberCadmium Cd0,8680,5
NiereCadmium Cd7,7401,0
NiereQuecksilber Hg0,0320,01
4LeberCadmium Cd2,0000,5
NiereCadmium Cd38,2001,0
NiereQuecksilber Hg0,0280,01
5MuskulaturCadmium Cd0,3170,2
LeberCadmium Cd8,3800,5
NiereCadmium Cd90,1001,0
LeberQuecksilber Hg0,0180,01
NiereQuecksilber Hg0,2140,01
6NiereCadmium Cd56,0001,0
NiereQuecksilber Hg0,0290,01


Fazit Pferde

Bei Pferden wurden Schwermetallgehalte unzulässiger Höhe nachgewiesen. Insbesondere bei älteren Tieren ist mit einer Schwermetallbelastung der inneren Organe zu rechnen.

Kaninchen

Aufgrund des geringen Anteils von Kaninchen am Gesamtfleischverzehr in Deutschland ist auch das Probenkontingent bei Kaninchen niedrig. 2011 wurden insgesamt 36 Proben untersucht, von denen 11 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 20 auf antibakteriell wirksame Stoffe, zehn auf sonstige Tierarzneimittel und fünf auf Umweltkontaminanten untersucht wurden. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger oder im Schlachthof entnommen.
Bei Kaninchen konnten weder Höchstgehaltsüberschreitungen noch Rückstände von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen ermittelt werden.

Fazit Kaninchen

Wie bereits in den letzten sechs Jahren konnten bei Kaninchenproben auch im Jahr 2011 keine Rückstände in unerlaubter Höhe festgestellt werden.

Wild

2011 wurden insgesamt 232 Wildproben untersucht, 101 stammten von Zuchtwild und 131 von Wild aus freier Wildbahn. Getestet wurden überwiegend Damwild, Rotwild, Rehe und Wildschweine. Im Gegensatz zu Zuchtwild spielen Arzneimittelrückstände bei Tieren aus freier Wildbahn keine Rolle, da letztere in der Regel nicht behandelt werden. Es wurden 31 Proben von Zuchtwild auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe getestet. Auf antibakteriell wirksame Stoffe wurden 22 Proben von Zuchtwild, auf sonstige Tierarzneimittel 41 Proben von Zuchtwild und 25 Proben von Wild aus freier Wildbahn, und auf Umweltkontaminanten 34 Proben von Zuchtwild und 131 Proben von Wild aus freier Wildbahn untersucht.

In drei von 21 untersuchten Proben (14,29 %) bei Zuchtwild konnte Quecksilber in verbotener Höhe in der Niere von Rotwild ermittelt werden. Die Gehalte lagen bei 0,012 mg/kg 0,019 mg/kg und 0,024 mg/kg. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 0,01 mg/kg.

Auch bei Wild aus freier Wildbahn wurde Quecksilber oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 0,01 mg/kg nachgewiesen. Bei 36 von 101 Proben (35,64 %) war dieser Wert überschritten. Überschreitungen gab es bei neun Wildschweinproben in Leber und Niere, bei drei Wildschweinproben in Niere, eine Wildschweinprobe in Muskel und bei 22 Wildschweinproben in Leber. Die Werte lagen zwischen 0,012 mg/kg und 1,36 mg/kg (Mittelwert 0,089 mg/kg, Median 0,030 mg/kg). Außerdem war die Niere eines Damwildes mit einem Gehalt von 0,038 mg/kg belastet.

Des Weiteren waren bei Wild aus freier Wildbahn sechs von 103 Proben (5,83 %) mit organischen Chlorverbindungen belastet. Im Fett von Wildschweinen wurde der zulässige Höchstgehalt von DDT viermal und von Hexachlorbenzol (HCB) zweimal überschritten. Die DDT-Werte lagen bei 1,390 mg/kg, 2,100 mg/kg, 2,740 mg/kg und 3,232 mg/kg und die HCB-Werte bei 0,320 mg/kg und 1,150 mg/kg. Der Höchstgehalt beträgt für DDT 1,0 mg/kg und für HCB 0,2 mg/kg.

Fazit Wild

Untersuchte Proben von Zuchtwild waren 2011 nur gering mit Rückständen in unzulässiger Höhe belastet. Dagegen sind insbesondere Wildschweine aus freier Wildbahn relativ häufig mit Quecksilber kontaminiert, was wahrscheinlich auch auf die Beprobung älterer Tiere zurückzuführen ist.

Aquakulturen

Im Jahr 2011 wurden 342 Proben von Forellen, 194 Proben von Karpfen und 14 Proben von sonstigen Aquakulturerzeugnissen getestet. Von den insgesamt 550 Proben wurden 120 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 68 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 136 auf sonstige Tierarzneimittel und 499 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger entnommen.

Wegen der Relevanz des Stoffes in den vergangenen Jahren wurde auch 2011 ein Großteil der Proben zusätzlich zu den anderen geforderten Untersuchungen auf Rückstände einer Behandlung mit Malachitgrün untersucht. Malachitgrün wirkt gegen bestimmte Parasiten und Pilzerkrankungen beim Fisch, darf in der EU jedoch bei Lebensmittel liefernden Tieren nicht angewendet werden. Die Kommission hat eine Mindestleistungsgrenze (MRPL) für die Bestimmung von Malachitgrün und dem Stoffwechselabbauprodukt Leukomalachitgrün von 0,002 mg/kg eingeführt, unterhalb der zwar noch die Ursache der Belastung ermittelt werden soll, die Proben aber nicht mehr beanstandet werden. Der MRPL wurde erstmals für diesen Bericht berücksichtigt, um eine Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der anderen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Im Einzelnen wurden auf Malachitgrün und auf dessen Metaboliten Leukomalachitgrün 280 Proben von Forellen, 148 von Karpfen und 13 von sonstigen Aquakulturerzeugnissen getestet. In zwei Planproben von Forellen (0,71 %) konnte Leukomalachitgrün oberhalb des MRPL nachgewiesen werden. Seitdem aufgrund von positiven Befunden im Jahr 2003 die Probenzahlen in den Folgejahren erhöht wurden, um die Überwachung der Aquakulturbestände im Hinblick auf den Einsatz von Malachitgrün zu intensivieren, werden immer wieder Rückstände bei Forellen und Karpfen festgestellt. Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Jahre 2004 bis 2011. Dargestellt sind überwiegend die Leukomalachitgrünbefunde.

JahrForellenKarpfen
AnzahlAnzahl
ProbenPositive Befundein %ProbenPositive Befundein %
200413075,389400
200519884,0414332,10
200621662,7815321,31
2007219115,0214210,70
2008283103,5314232,11
200925162,3913210,76
201026493,4114242,82
201128020,7114200


Die Gehalte lagen 2011 bei 0,034 mg/kg und 0,085 mg/kg. Zum Teil ergaben sich bei Nachproben aus den betroffenen Beständen erneut positive Befunde. Eine Ursache konnte bisher nicht ermittelt werden.

Fazit Aquakulturen

2011 wurde Malachitgrün bzw. dessen Metabolit Leukomalachitgrün oberhalb des MRPLs weniger häufig nachgewiesen. Trotzdem wurden, wie bereits seit 2004, auch 2012 Fische aus Aquakulturen verstärkt auf Malachitgrün und Leukomalachitgrün untersucht.

Milch

2011 wurden 1.837 Milchproben auf Rückstände geprüft, davon 1.382 auf verbotene und nicht zugelassene Stoffe, 1.397 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 1.553 auf sonstige Tierarzneimittel und 332 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. im Fall von Umweltkontaminanten auch aus dem Tankwagen entnommen.

Wie im Vorjahr war auch 2011 nur eine Probe (0,05 %) positiv.

Oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 0,1 µg/kg wurde in einer von 1.173 Proben (0,09 %) Diclofenac mit einem Gehalt von 0,49 µg/kg ermittelt. Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse über die Ursache der Rückstandsbelastung.

Fazit Milch

Milch enthielt, ähnlich wie in den vergangenen Jahren, im Jahr 2011 nur in einem Einzelfall Rückstände in unerlaubter Höhe.

Hühnereier

673 Hühnereierproben wurden auf Rückstände geprüft, davon 136 auf verbotene oder nicht zugelassene Stoffe, 143 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 452 auf sonstige Tierarzneimittel und 159 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. in der Packstelle entnommen.
Insgesamt waren sechs (0,89 %) der untersuchten Proben positiv. Dies ist deutlich mehr als im Jahr 2010, in dem 0,13 % der Proben positiv waren.
In einer von 225 untersuchten Proben (0,44 %) wurde Lasalocid mit einem Gehalte von 217 µg/kg nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 150 µg/kg.

Dioxinuntersuchung in Eiern

Seit dem 01.01.2005 gilt der in der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 festgelegte Höchstgehalt für Hühnereier und Eiprodukte von 3 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett auch für Eier aus Freilandhaltung und intensiver Auslaufhaltung.

Mit Wirkung vom 04.11.2006 wurden die Höchstgehalte an Dioxinen und Furanen mit einem durch die Verordnung (EG) Nr. 199/2006 festgesetzten Summengrenzwert in Höhe von 6 pg WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/g Fett ergänzt, der den Gesamtgehalt an Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB umfasst. Beide Grenzwerte wurden in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zusammengefasst.

104 Proben von Eiern wurden im Rahmen des NRKP 2011 auf Dioxine untersucht. Alle Proben wiesen Kontaminationen an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Höhe der üblichen Hintergrundbelastung auf. Bei den Eiern aus ökologischer Erzeugung und solchen aus Käfighaltung gab es keine Höchstgehaltsüberschreitungen. Bei Proben von Eiern aus Freilandhaltung wurde der Höchstgehalt von 3 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett und der Höchstgehalt von 6 pg WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/g Fett insgesamt viermal (10,06 %) und bei Eiern aus Bodenhaltung einmal (2,22 %) überschritten. Weitere Einzelheiten sind in den folgenden Tabellen zu finden, in denen die WHO-PCDD/F-PCB-TEQ- bzw. die WHO-PCDD/F-TEQ - Gehalte ausgewertet wurden:

Auswertung der WHO-PCDD/F-TEQ - Gehalte:

HaltungsformAnzahl unter-
suchter Proben
Nachweis von Dioxinen Anzahl Proben mit Gehalten > 3 pg/g FettMittel-
wert
in
pg/g Fett
Median

in
pg/g Fett
Mini-
mum
in
pg/g Fett
Maxi-
mum
in
pg/g Fett
Erzeugnis gemäß Öko- Verordnung (EG)131300,670,420,171,65
Freilandhaltung393921,000,580,126,20
Käfighaltung6600,320,290,090,56
Bodenhaltung454510,540,280,059,30
Ohne Angabe110 0,920,920,920,92
Summe1041043    
Gesamt   0,720,380,059,30


Auswertung der WHO-PCDD/F-PCB-TEQ-Gehalte:

HaltungsformAnzahl unter-
suchter Proben
Nachweis von dioxin-ähnlichen PCBAnzahl Proben mit Gehalten > 6 pg/g FettMittel-
wert
in
pg/g Fett
Median

in
pg/g Fett
Mini-
mum
in
pg/g Fett
Maxi-
mum
in
pg/g Fett
Erzeugnis gemäß Öko- Verordnung (EG)131301,201,160,373,31
Freilandhaltung393942,300,990,2215,40
Käfighaltung6600,440,410,180,70
Bodenhaltung454510,700,460,089,80
Ohne Angabe110 1,271,271,271,27
Summe1041045    
Gesamt   1,350,600,0815,40


Fazit Hühnereier

In untersuchten Eiern wurden im Jahr 2011 mehr Rückstände in unerlaubter Höhe gefunden als im Vorjahr. Hauptproblem waren die ubiquitär in der Umwelt vorhandenen Dioxine und dioxinähnliche PCB. Sie wurden in jeder Probe festgestellt, bei fünf Proben wurde der zuläs-sige Höchstgehalt für Dioxine und dioxinähnliche PCB überschritten. Im Jahr 2010 war dies bei zwei Proben der Fall.

Honig

Insgesamt wurden 181 Honigproben auf Rückstände geprüft, davon 59 auf verbotene Stoffe, 103 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 113 auf sonstige Tierarzneimittel und 132 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. während des Produktionsprozesses entnommen.

Von den 181 Proben waren fünf Proben (2,76 %) positiv. In diesen fünf von sieben auf Kupfer untersuchten Proben (71,43 %) wurde der Stoff oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes nachgewiesen. Die Gehalte lagen zwischen 0,09 mg/kg und 0,511 mg/kg (Mittelwert: 0,287 mg/kg, Median: 0,219 mg/kg). In der Verordnung (EG) 396/2005 ist kein spezifischer Höchstgehalt für Kupfer in Honig festgelegt, es gilt deshalb nach Art. 18 Abs. 1b der Höchstgehalt von 0,01 mg/kg. Die natürlichen Gehalte von Kupfer in Honig liegen weit über diesem Gehalt.

Fazit Honig

Der Anteil an Honigproben mit Rückständen in unerlaubter Höhe ist ähnlich hoch wie im Vorjahr. Es ist aber zu beachten, dass der natürliche Gehalt an Kupfer in Honig regelmäßig weit über dem gesetzlichen Grenzwert liegt.

Entwicklung positiver Rückstandsbefunde von 2009 bis 2011

Die folgende Tabelle stellt noch einmal zusammengefasst die positiven Rückstandsbefunde von 2009 bis 2011 je Tierart bzw. Erzeugnis dar.


Tierart /
Erzeugnis
200920102011
AnzahlAnzahlAnzahl
ProbenPositive
Befunde
in % ProbenPositive
Befunde
in % ProbenPositive
Befunde
in % 
Rinder15.080590,3914.843820,5514.651740,51
Schweine27.7531140,4128.7302660,9329.1141620,56
Schafe55091,6460020,3356681,41
Pferde9611,0411743,4211975,88
Kaninchen23--25--36--
Wild2253214,222132712,682324519,40
Geflügel7.23030,047.94870,098.36660,07
Aquakulturen54481,44540142,5955020,36
Milch1.88310,051.89610,051.83710,05
Eier806141,7478510,1367360,89
Honig15821,2718663,2318152,67


Insgesamt ist die Belastung mit unzulässigen Rückstandsmengen weiterhin gering. Bei Schweinen, Aquakulturen und Honig ist die Anzahl der positiven Rückstandsbefunde zum Teil deutlich zurückgegangen. Näheres zum Rückgang bei Aquakulturen ist im Text unter „Aquakulturen“ zu finden. Bei Rindern, Geflügel und Milch sind die Befunde nahezu gleich geblieben. Bei Schafen, Pferden, Wild, und Eier ist die Anzahl der positiven Befunde im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Bei Kaninchen waren in den letzten sieben Jahren keine positiven Befunde mehr zu verzeichnen.

Hemmstoffe

In Deutschland sind entsprechend den Vorgaben der Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung) bei mindestens zwei Prozent aller gewerblich geschlachteten Kälber und mindestens 0,5 % aller sonstigen gewerblich geschlachteten Huftiere amtliche Proben zu entnehmen und auf Rückstände zu untersuchen. Ein großer Teil dieser Proben, im Jahr 2011 waren es 275.276, wird mittels Dreiplattentest, einem kostengünstigen mikrobiologischen Screeningverfahren zum Nachweis von antibakteriell wirksamen Stoffen (Hemmstoffe), untersucht. Wie aus der folgenden Graphik ersichtlich, ist der Anteil an positiven Hemmstofftestbefunden in den letzten drei Jahren wieder etwas erhöht, liegt aber immer noch bei unter 0,25 %. Betrachtet man die letzten zehn Jahre, so war der Anteil nur im Jahr 2002 höher gewesen.

Anteil positiver NRKP-Proben im Dreiplattentest - Untersuchung auf Hemmstoffe - Quelle: BVL

Die Wirkstoffe in Proben, die mittels Dreiplattentest positiv getestet wurden, werden im Anschluss mit einer so genannten Bestätigungsmethode identifiziert und quantifiziert. 2011 wurden insgesamt 646 hemmstoffpositive Plan- und Verdachtsproben sowie hemmstoffpositive Proben aus der bakteriologischen Fleischuntersuchung auf diese Weise nachuntersucht. Auf 211 Stoffe wurde getestet. Bei 210 Proben (32,51 %) konnten Rückstände von verbotenen Stoffen bzw. oberhalb von zulässigen Höchstgehalten nachgewiesen werden. In weiteren 375 Proben (58,05 %) waren Rückstände unterhalb des Höchstgehaltes zu finden. Insgesamt konnte bei 448 Proben (69,35 %) die Hemmstoffe ermittelt werden, die die voraussichtliche Ursache für den positiven Befund waren. Da eine Probe Rückstände von mehreren Stoffen sowohl ober- als auch unterhalb der Höchstmengen enthalten kann, ist die Gesamtzahl der Proben mit Rückständen geringer als die Summe der beiden anderen genannten Zahlen. Am häufigsten wurden Tetracycline gefolgt von Penicillinen, Chinolonen, Aminoglycosiden, Diaminopyrimidinen und Sulfonamiden gefunden. In einigen Proben wurden auch Macrolide, Linkosamide und Cephalosporine nachgewiesen. Bei den genannten Gruppen handelt es sich um Stoffe mit antibakterieller Wirkung. An sonstigen Tierarzneimitteln wurden Entzündungshemmer und Antiparasitika (Anthelminthika) nachgewiesen. Bei letzteren Befunden ist anzunehmen, dass es sich hierbei um Nebenbefunde handelt, die nicht die eigentliche Ursache für den positiven Dreiplattentest waren.

Die Anzahl der Befunde gliedert sich im Einzelnen wie in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die höhere Anzahl an Rückstandsnachweisen ist auch hier damit zu erklären, dass eine Probe Rückstände mehrerer Stoffe enthalten kann.

StoffgruppePositive ErgebnisseRückstandsnachweise
Tetracycline70249
Penicilline4769
Chinolone3951
Aminoglycoside3845
Diaminopyrimidine2044
Sulfonamide2743
Entzündungshemmer717
Macrolide211
Linkosamide-10
Cephalosporine13
Anthelminthika-1


Maßnahmen

Ermittlung der Ursachen von positiven Rückstandsbefunden

Nach der Richtlinie 96/23/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Ursachen für positive Rückstandsbefunde zu ermitteln. In Deutschland übernehmen die für die Lebensmittel- bzw. Veterinärüberwachung zuständigen Behörden der Länder diese Aufgabe. Die Ursachen für positive Rückstandsbefunde konnten bei den pharmakologisch wirksamen Stoffen in sechs der 17 positiven Proben (35,29 %) ermittelt werden. Bei den Kontaminanten wurden in drei der 11 positiven Fälle Altlasten als Ursache benannt. Die Schwermetallbelastungen wurden bei 58 der 286 positiven Proben (19,58 %) auf die allgemeine Umweltbelastung, bei 28 Proben (9,79 %) auf das Alter der Tiere und bei 14 Proben (4,90 %) auf die Behandlung der Tiere mit quecksilberhaltigen Impfstoffen als mögliche Ursache zurückgeführt. Die positiven Leukomalachitgrünbefunde sind wahrscheinlich auf eine nicht sachgerechte Teichdesinfektion beziehungsweise eine unzulässige Behandlung von Fischen oder Fischeiern zurückzuführen. Andere Ursachen waren die Nichteinhaltung von Wartezeiten oder der unsachgemäße Einsatz von Tierarzneimitteln.

Maßnahmen nach positiven Rückstandsbefunden

Die Beanstandung von Lebensmitteln mit unerlaubten Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe erfolgt nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Für die Maßnahmen sind die Länder verantwortlich.

Die Maßnahmen nach dem Nachweis von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen wie Chloramphenicol, Malachitgrün und Metronidazol ziehen immer eine Vor-Ort-Überprüfung im Tierbestand einschließlich der Kontrolle von Aufzeichnungen, Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheke und Entnahme von weiteren Verfolgsproben, wenn notwendig auch von Futter und Tränkwasser, nach sich. Außerdem werden bis zur Klärung des jeweiligen Vorfalls Betriebe gesperrt bzw. ein Abgabe- und Beförderungsverbot verhängt. Weiterhin werden verstärkte Bestandskontrollen angeordnet sowie Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Höchstgehaltsüberschreitungen nach der Anwendung von zugelassenen Tierarzneimitteln haben Maßnahmen im Herkunftsbetrieb, wie verstärkte Kontrollen, Überprüfung der Aufzeichnungen, Überprüfungen der tierärztlichen Hausapotheken, zusätzliche Probenahmen und Anordnung der Voranmeldung von Tieren, die geschlachtet werden sollen, zur Folge. Gegebenenfalls werden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Beispiele für Änderungen im Rückstandskontrollplan 2012 gegenüber dem Vorjahresplan

Nach positiven Rückstandsbefunden im Vorjahr wurden 2012 die Probenzahlen für die entsprechenden Stoffe bzw. Stoffgruppen erhöht, so z. B. für synthetische Kortikosteroide.

In den Gruppen der Aminoglycoside, der β-Laktamantibiotika und der verbotenen Stoffe wurden weitere Stoffe in den NRKP aufgenommen.
Außerdem ist aufgrund der Vorjahresbefunde vorgesehen, dass alle Proben, die von Fischen aus Aquakulturen entnommen werden, auch auf Farbstoffe wie Malachitgrün und Leukomalachitgrün untersucht werden, und dass die Probenzahl insgesamt um 10 % erhöht wird.