Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Jahresbericht zum Einfuhrüberwachungsplan (EÜP) 2011

Nach Anhang II Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 haben die Mitgliedstaaten Sendungen von Erzeugnissen, die zur Einfuhr vorgestellt werden, einem Überwachungsplan zu unterziehen. Demnach werden Kontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten bundeseinheitlich seit 2004 nach dem Einfuhrrückstandskontrollplan und seit 2010 nach dem Einfuhrüberwachungsplan (EÜP) durchgeführt. Die Untersuchung der Sendungen und die Probenahmen erfolgen an den Grenzkontrollstellen.

Allgemeine Erläuterungen

Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen der Länder aus den Einfuhrkontrollen, die im Rahmen des EÜP 2011 durchgeführt wurden, sind in den Tabellen 1 bis 3 dargestellt. Die Stoffe wurden Gruppen entsprechend Anhang I der Richtlinie 96/23/EG zugeordnet. Zur besseren Differenzierung wurden in den Tabellen 2 und 3 zusätzliche Untergruppen eingeführt. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Ergebnisse der in Deutschland nach dem EÜP 2011 insgesamt durchgeführten Untersuchungen und deren Verteilung auf Stoffobergruppen. Tabelle 2 stellt detailliert die Ergebnisse hinsichtlich der untersuchten Stoffuntergruppen dar und Tabelle 3 gibt die Ergebnisse von Untersuchungen zum Vorhandensein von Rückständen bezogen auf die Einzelstoffe wieder. Da die Proben von Tieren und tierischen Erzeugnissen zum Teil auf ein breites Spektrum von Rückständen aus verschiedenen Stoffgruppen untersucht wurden, kann aus den in Tabelle 3 aufgeführten Rückstandsbefunden nicht auf die Anzahl der insgesamt untersuchten Proben geschlossen werden. Daher werden in den Tabellen 1 und 2 die Daten gruppenweise nach verschiedenen Stoffgruppenkriterien zusammengefasst dargestellt.

Im Jahr 2011 wurden in Deutschland 28.104 Untersuchungen an 1.386 Proben von tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Herkunft, Probenart und Positive gliedern sich wie folgt:

HerkunftProbenart

Anzahl

   ProbenPositive
 Strauße; Fleisch1 
AfrikaSumme1 
 Andere Fische2 
 Andere Pferde; Fleisch2 
 Andere Rinder; Fleisch4 
 Anderes Geflügel; Fleisch2 
 Bienen; Honig40 
 Legehennen(Suppenhühnchen); Fleisch1 
 Masthähnchen; Fleisch13 
 Mastkälber; Fleisch2 
 Mastrinder; Darm2 
 Mastrinder; Fleisch96 
 Schafe Mastlämmer; Fleisch2 
ArgentinienSumme166 
 Andere (Krebs-) Krustentiere1 
 Andere Wildtiere; Fleisch8 
 Bienen; Honig1 
 Mastrinder; Fleisch1 
 Schafe Mastlämmer; Fleisch4 
 Wildschweine; Fleisch51
Australien, einschl. Kokosinseln, Weihnachtsinseln und Norfolk-InselnSumme201
 Andere Fische2 
 Mastrinder; Fleisch1 
 Schafe Mastlämmer; Fleisch5 
Australien und OzeanienSumme8 
 Andere (Krebs-) Krustentiere9 
 Prawns4 
 Shrimps3 
BangladeschSumme16 
 Andere Fische4 
 Andere Rinder; Fleisch2 
 Anderes Geflügel; Fleisch4 
 Bienen; Honig18 
 Legehennen(Suppenhühnchen); Fleisch1 
 Masthähnchen; Leber1 
 Masthähnchen; Fleisch141 
 Mastkälber; Fleisch1 
 Mastrinder; Fleisch29 
 Truthühner; Fleisch13 
BrasilienSumme214 
 Andere Fische16 
 Anderes Geflügel; Fleisch1 
 Bienen; Honig17 
 Forellen6 
 Lachse23 
 Masthähnchen; Fleisch23 
 Mastrinder; Fleisch6 
 Mastschweine; Fleisch7 
 Muscheln41
ChileSumme1031
 Andere Fische73 
 Andere (Krebs-) Krustentiere15 
 Andere Mollusken5 
 Andere Schafe; Darm1 
 Bienen; Honig24 
 Enten; Fleisch10 
 Kaninchen; Fleisch131
 Kühe; Darm1 
 Lachse16 
 Masthähnchen; Fleisch2 
 Mastschweine; Darm4 
 Muscheln1 
 Prawns2 
 Schafe Mastlämmer; Darm4 
 Shrimps2 
 Wachteln; Eier1 
China, einschl. TibetSumme1741
 Bienen; Honig1 
Costa RicaSumme1 
 Andere Fische1 
 Andere (Krebs-) Krustentiere2 
 Prawns1 
Ecuador, einschl. GalapagosinselnSumme4 
 Bienen; Honig15 
El SalvadorSumme15 
 Andere Fische1 
GhanaSumme1 
 Bienen; Honig3 
GuatemalaSumme3 
 Prawns3 
HondurasSumme3 
 Andere Fische8 
 Andere (Krebs-) Krustentiere2 
 Krabben2 
 Legehennen(Suppenhühnchen); Eier2 
 Prawns3 
 Shrimps5 
Indien, einschl. Sikkim und GoaSumme21 
 Andere Fische2 
 Andere (Krebs-) Krustentiere2 
 Shrimps1 
Indonesien, einschl. Irian JayaSumme5 
 Andere Fische1 
 Andere Schafe; Darm1 
 Schafe Mastlämmer; Darm3 
Iran, Islamische RepublikSumme5 
 Andere Pferde; Fleisch3 
IslandSumme3 
 Andere Fische1 
 Kühe; Milch1 
 Masthähnchen; Fleisch1 
 Truthühner; Fleisch11 
IsraelSumme14 
 Andere Fische1 
JapanSumme1 
 Andere Fische6 
 Andere Rinder; Fleisch2 
 Bienen; Honig2 
 Lachse1 
KanadaSumme11 
 Andere Fische2 
KeniaSumme2 
 Forellen8 
KolumbienSumme8 
 Bienen; Honig10 
KubaSumme10 
 Schafe Mastlämmer; Darm2 
LibanonSumme2 
 Andere Fische1 
MalaysiaSumme1 
 Andere Fische10 
MaledivenSumme10 
 Andere Fische1 
MarokkoSumme1 
 Andere Fische5 
MauritiusSumme5 
 Bienen; Honig35 
 Legehennen(Suppenhühnchen); Eier1 
MexikoSumme36 
 Andere Fische10 
 Mastrinder; Fleisch1 
NamibiaSumme11 
 Andere Fische2 
 Hirsche; Fleisch14 
 Mastrinder; Fleisch5 
 Muscheln2 
 Schafe Mastlämmer; Fleisch25 
 Ziegen Mastlämmer; Fleisch2 
NeuseelandSumme50 
 Bienen; Honig14 
NicaraguaSumme14 
 Andere Schafe; Darm1 
 Schafe Mastlämmer; Darm8 
PakistanSumme9 
 Prawns2 
PanamaSumme2 
 Mastrinder; Darm1 
 Mastrinder; Fleisch1 
ParaguaySumme2 
 Forellen1 
PeruSumme1 
 Andere Fische11 
PhilippinenSumme11 
 Andere Fische1 
 Andere Wildtiere; Fleisch1 
Russische FöderationSumme2 
 Andere Fische9 
 Andere (Krebs-) Krustentiere1 
SenegalSumme10 
 Andere Fische1 
SeychellenSumme1 
 Andere Fische14 
Sri LankaSumme14 
 Andere Fische5 
 Strauße; Fleisch5 
SüdafrikaSumme10 
 Schafe Mastlämmer; Darm2 
Syrien, Arabische RepublikSumme2 
 Andere Fische3 
 Bienen; Honig4 
Tansania, Vereinigte RepublikSumme7 
 Andere (Krebs-) Krustentiere26 
 Andere Mollusken1 
 Anderes Geflügel; Fleisch4 
 Bienen; Honig5 
 Enten; Fleisch9 
 Masthähnchen; Fleisch531
 Mastrinder; Fleisch1 
 Prawns14 
 Shrimps3 
ThailandSumme1161
 Andere Fische2 
TunesienSumme2 
 Andere Fische1 
 Andere Schafe; Darm1 
 Bienen; Honig1 
TürkeiSumme3 
 Andere Pferde; Fleisch1 
 Andere Rinder; Fleisch1 
 Bienen; Honig15 
 Kühe; Fleisch1 
 Mastrinder; Fleisch30 
 Mastrinder; Niere und Fleisch1 
 Schafe Mastlämmer; Fleisch3 
UruguaySumme52 
 Andere Fische9 
 Andere (Krebs-) Krustentiere1 
 Andere Rinder; Haut mit Fett3 
 Andere Rinder; Fleisch3 
 Lachse1 
 Legehennen(Suppenhühnchen); Eier3 
 Mastrinder; Fleisch23 
 Muscheln4 
 Schafe Mastlämmer; Darm1 
Vereinigte Staaten von AmerikaSumme48 
 Andere Fische97 
 Andere (Krebs-) Krustentiere22 
 Andere Mollusken7 
 Anderes Geflügel; Fleisch1 
 Butterfisch4 
 Lachse1 
 Muscheln2 
 Prawns9 
 Shrimps11 
VietnamSumme154 
UnbekanntSumme1 
Summe Drittländer 13864


:Insgesamt wurde auf 342 Stoffe geprüft, wobei jede Probe auf bestimmte Stoffe dieser Stoffpalette untersucht wurde. Zu den genannten Untersuchungs- bzw. Probenzahlen kommen 71 Proben hinzu, die mittels einer Screeningmethode, dem so genannten Dreiplattentest, auf Hemmstoffe untersucht wurden.

Die Anzahl der Proben untersuchter Tiere bzw. tierischer Erzeugnisse ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

RindSchweinSchafPferdGeflügelAquakulturenKaninchenWildMilchEierHonig
21811656297535132817205
Zusätzlich mittels Hemmstofftest untersuchte Proben:
67-31---- -- -


Untersuchungszahlen/Stoffspektrum

Das Stoffspektrum und die Untersuchungszahlen der Länder werden entsprechend dem Risikoansatz der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 festgelegt. Folgende Kriterien sollten bei der Risikobewertung berücksichtigt werden:

  • Allgemeine Informationen und Besonderheiten über die Drittländer, die Produkte (Produktspezifika), die Betriebe und die Importeure,
  • Informationen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem,
  • Informationen der Europäischen Kommission einschließlich FVO,
  • Informationen des Bundes,
  • Informationen der Länder untereinander, insbesondere über aktuelle Ereignisse, z.B. über Ereignisse, die nicht schnellwarnrelevant sind,
  • Ergebnisse der bundesweiten Überwachungsprogramme, wie z.B. EÜP, Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp), Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP), Monitoring und sonstige Kontrollen und
  • Schutzmaßnahmen gegenüber Drittländern.

Die Probenahme erfolgt demnach risikobasiert auf der Grundlage der genannten Informationen. Folglich können aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung der tierischen Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden.

Außerdem werden bei der Festlegung und Untersuchung der Stoffe die Vorgaben des NRKPs berücksichtigt.

Im Einzelnen wurden die Proben im Jahr 2011 auf Stoffe aus den hier genannten Stoffgruppen getestet.

Positive Rückstandsbefunde

Als positiver Rückstandsbefund gelten bei als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen und bei Kontaminanten alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten quantitativen Befunde, bei denen eine Überschreitung von gesetzlich festgelegten Höchstgehalten vorliegt. Bei verbotenen und nicht als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen gelten als positiver Rückstandsbefund alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten qualitativen und quantitativen Befunde.

Ergebnisse des EÜP 2011 im Einzelnen

Im Jahr 2011 enthielten 4 von 1.386 Planproben (0,29 %) Rückstände oberhalb des gesetzlich erlaubten Höchstgehalts. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Positiven um 2/3 gesenkt.

Rinder

Im Jahr 2011 wurden 218 Rinderproben getestet. Von diesen wurden 60 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 100 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 54 auf sonstige Tierarzneimittel und 53 auf Umweltkontaminanten untersucht.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubter Menge.

Schweine

11 Proben von Schweinen wurden insgesamt untersucht, davon sechs Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, eine auf antibakteriell wirksame Stoffe, drei auf sonstige Tierarzneimittel und vier auf Umweltkontaminanten.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubter Höhe.

Geflügel

Von den insgesamt 297 Proben von Geflügel wurden 108 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 42 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 136 auf sonstige Tierarzneimittel und 88 auf Umweltkontaminanten untersucht.

Bei einer Masthähnchenprobe aus Thailand wurde im Muskel das chemische Element Quecksilber in einer Konzentration von 0,017 mg/kg nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt beträgt 0,01 mg/kg.

Schafe

Im Berichtsjahr wurden 65 Proben von Schafen auf Rückstände geprüft, davon 39 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 17 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 23 auf sonstige Tierarzneimittel und 14 auf Umweltkontaminanten.

Keine der Proben enthielt Rückstände in unzulässiger Höhe.

Pferde

Insgesamt sechs Proben von Pferden wurden auf Rückstände geprüft, davon zwei auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, zwei auf antibakteriell wirksame Stoffe und vier auf Umweltkontaminanten.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Maße.

Kaninchen

Insgesamt wurden 13 Proben von Kaninchen auf Rückstände geprüft, davon vier auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, fünf auf antibakteriell wirksame Stoffe, drei auf sonstige Tierarzneimittel und fünf auf Umweltkontaminanten.

In einer Probe aus China wurde im Muskel das chemische Element Quecksilber in einer Konzentration von 0,017 mg/kg nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt beträgt 0,01 mg/kg.

Wild

Insgesamt wurden 28 Wildproben untersucht, 14 stammten von Zuchtwild und 14 von Wild aus freier Wildbahn. Getestet wurden überwiegend Hirsche und Wildschweine. Es wurde eine Probe von Wild auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe getestet. Auf antibakteriell wirksame Stoffe wurde eine Probe von Wild, auf sonstige Tierarzneimittel wurden 13 Proben von Zuchtwild und fünf Proben von Wild aus freier Wildbahn untersucht. Bei den Umweltkontaminanten waren es 12 Proben von Zuchtwild und 14 Proben von Wild aus freier Wildbahn.

In einer Probe von Wildschweinen aus Australien wurde im Muskel das chemische Element Quecksilber in einer Konzentration von 0,036 mg/kg nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt beträgt 0,01 mg/kg.

Aquakulturen

Im Jahr 2011 wurden insgesamt 535 Proben untersucht und davon 131 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 76 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 83 auf sonstige Tierarzneimittel und 336 auf Umweltkontaminanten.

Folgende Tierarten wurden beprobt:

Anzahl ProbenTierart
4Butterfisch
15Forellen
2Krabben
42Lachse
13Muscheln
38Prawns
25Shrimps
302Andere Fische
81Andere (Krebs-) Krustentiere
13Andere Mollusken


In einer von 172 auf Cadmium untersuchten Proben (0,58 %) wurde dieser Stoff in Muscheln aus Chile nachgewiesen. Der Gehalt lag mit 1,08 mg/kg über dem zulässigen Höchstgehalt von 1,0 mg/kg.

Milch

2011 wurde eine Milchprobe auf Rückstände von Chloramphenicol untersucht. Chloramphenicol ist ein seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotenes Antibiotikum.

Die Probe war negativ.

Eier

Im Jahr 2011 wurden insgesamt sieben Proben untersucht, eine Eierprobe auf Rückstände des EU-weit verbotenen Antibiotikums Chloramphenicol und sechs weitere Proben auf Rückstände von verschiedenen Kokzidiostatika (Mittel gegen Parasiten).

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubter Höhe.

Honig

Insgesamt wurden 205 Honigproben auf Rückstände geprüft, davon 13 auf verbotene Stoffe, 128 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 63 auf sonstige Tierarzneimittel und 41 auf Umweltkontaminanten.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubter Menge.

Hemmstoffe

71 Proben wurden im Jahr 2011 mittels Dreiplattentest, einem kostengünstigen mikrobiologischen Screeningverfahren zum Nachweis von antibakteriell wirksamen Stoffen (Hemmstoffe), untersucht.

Alle Proben waren negativ.

Maßnahmen

Maßnahmen nach positiven Rückstandsbefunden sind in der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV) festgelegt. Wurde demnach bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs eine Überschreitung festgesetzter Höchstgehalte an Rückständen von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung oder von anderen Stoffen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können, oder wurden Rückstände verbotener Stoffe mit pharmakologischer Wirkung oder deren Umwandlungsprodukte festgestellt, hat die für die Grenzkontrollstelle zuständige Behörde bei der Einfuhruntersuchung bei den folgenden Sendungen lebender Tiere oder Lebensmittel tierischen Ursprungs desselben Ursprungs oder derselben Herkunft verstärkte Kontrollen vorzunehmen.

Eine verstärkte Überwachung wird ebenfalls durchgeführt nach Meldungen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem oder im Rahmen von Sondervorschriften der Kommission für die Einfuhr.

Im Falle eines Verdachtes wird eine Sendung beschlagnahmt, bis das Ergebnis vorliegt. Die beanstandeten Erzeugnisse werden an der Grenze zurückgewiesen oder auch vernichtet. Sollte bereits eine Verteilung auf dem europäischen Markt erfolgt sein, wird die Sendung zurückgerufen. Bei einer Zurückweisung ist sicherzustellen, dass die Sendung nicht über eine andere Grenzkontrollstelle wieder in die Europäische Union eingeführt wird.

Über im Rahmen der Einfuhruntersuchung beanstandete Lebensmittel werden die anderen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission über entsprechende Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem informiert.

Die Europäische Kommission berücksichtigt die Ergebnisse der Einfuhruntersuchung bei ggf. einzuleitenden Schutzmaßnahmen gegenüber Drittländern.

Im Jahr 2011 wurden 2.518 Untersuchungen an 237 Verdachtsproben durchgeführt. Die Proben wurden auf 98 Stoffe untersucht.

Die meisten Proben wurden aufgrund folgender Sondervorschriften der Kommission untersucht:

  • Entscheidung 2006/27/EG über Sondervorschriften für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmtem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Equiden aus Mexiko (ABl. L 19 vom 24.1.2006, S. 30–31), in der festgelegt wurde, dass Fleisch und Fleischerzeugnisse von Equiden risikobasierten amtlichen Kontrollen unterzogen werden, insbesondere auf bestimmte Stoffe mit hormonalen Wirkungen und auf ß-Agonisten.
  • Entscheidung 2008/630EG über Sofortmaßnahmen für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmten Krustentieren aus Bangladesch (ABl. L 205 vom 1.8.2008, S. 49–50), in der festgelegt wurde, dass nur Krustentiersendungen eingeführt werden dürfen, sofern diesen die Ergebnisse einer am Herkunftsort durchgeführten analytischen Untersuchung beiliegen oder anhand von analytischen Untersuchungen im Importland insbesondere geprüft wurde ob Chloramphenicol, Tetracyclin, Oxytetracyclin, Chlortetracyclin, Nitrofuranmetaboliten oder Malachitgrün bzw. Kristallviolett oder ihre jeweiligen Leuko-Metaboliten vorhanden sind.
  • Entscheidung 2008/660/EG der Kommission vom 31. Juli 2008 zur Änderung der Entscheidung 2006/236/EG über Sondervorschriften für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen aus Indonesien (ABl. L 215 vom 12.8.2008, S. 6-7), in der festgelegt wurde, dass die Mitgliedstaaten geeignete Probenahmepläne erstellen um jede Sendung den notwendigen Untersuchungen zur Prüfung, ob die festgelegten Höchstgehalte für Schwermetalle nicht überschritten werden.
  • Durchführungsbeschluss 2012/690/EU der Kommission vom 6. November 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/381/EU über Sofortmaßnahmen für aus Indien eingeführte Sendungen mit zum menschlichen Verkehr bestimmten Aquakulturerzeugnissen und zur Aufhebung des Beschlusses 2010/220/EU über Sofortmaßnahmen für aus Indonesien eingeführte Sendungen mit zum menschlichen Verzehr bestimmten Zuchtfischereierzeugnissen (ABl. L 308 vom 8.11.2012, S. 21–22) in dem festgelegt wurde, dass mithilfe geeigneter Probenahmepläne sichergestellt wird, dass bei mindestens 10 % der Sendungen, die an den Grenzkontrollstellen auf ihrem Hoheitsgebiet zur Einfuhr gestellt werden, amtliche Proben entnommen werden.

Im Einzelnen wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:

Rinder

Insgesamt wurden 20 Proben entnommen.

18 Rindfleischerzeugnisproben aus Brasilien und eine Probe aus Argentinien wurden auf die Anthelminthika Ivermectin, Abamectin, Doramectin, Eprinomectin und Moxidectin getestet. Anthelminthika sind Mittel gegen Wurminfektionen. In 15 Proben (78,94 %) wurde Ivermectin nachgewiesen. Die Gehalte lagen zwischen 2,5 µg/kg und 53,5 µg/kg (Mittelwert: 12,7 µg/kg, Median: 7,5 µg/kg). Höchstgehalte sind nur für Leber, Niere und Fett festgelegt. Für Fleisch gibt es keinen Höchstgehalt. Dennoch sollte Ivermectin im Fleisch möglichst nicht enthalten sein. Seitens der Kommission wird derzeit ein Beurteilungswert von 30 µg/kg für Muskulatur diskutiert. Über diesem Wert lag nur eine der 15 Proben mit Ivermectinrückständen.

Außerdem wurde eine Probe aus Chile mit dem sogenannten Hemmstofftest auf antibakteriell wirksame Stoffe mit negativem Ergebnis untersucht.

Schweine

Insgesamt 11 Proben von Schweinedärmen aus China wurden untersucht. Davon wurden neun Proben auf den verbotenen antibakteriell wirksamen Stoff Chloramphenicol, eine Probe auf den Nitrofuranmetaboliten Semicarbazid, und eine Probe verschiedene Nitrofuranmetaboliten getestet. Nitrofuranmetaboliten sind Abbauprodukte von verschiedenen Stoffen aus der Gruppe der antibakteriell wirksamen Nitrofurane, deren Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verboten ist. In beiden Proben konnte Semicarbazid mit Gehalten von 0,66 µg/kg und 0,83 µg/kg nachgewiesen werden.

Pferde

2011 wurden Insgesamt 91 Verdachtsproben von Pferden untersucht, davon 90 aus Mexiko und eine aus Kanada. Die Untersuchungszahlen verteilten sich wie folgt:

Verbotene StoffeStilbene37
 synthetische Androgene13
 Resorcylsäure-Lactone37
 beta-Agonisten41
Mykotoxine37


Keine der Proben enthielt Rückstände in unzulässiger Höhe.

Geflügel

Sechs Masthähnchenfleischproben aus Thailand wurden auf Quecksilber getestet. In keiner Probe waren Rückstände oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes zu finden.

Aquakulturen

Von Erzeugnissen der Aquakultur wurden insgesamt 102 Proben entnommen.

Verbotene Stoffe

Insgesamt 71 entnommene Proben verteilen sich wie folgt: Von Sendungen von Krebs- und Krustentieren aus Bangladesch wurden 36 Proben, aus China vier Proben, aus Indien neun Proben und aus Indonesien vier Proben entnommen. Von Fischen wurden von Sendungen aus Chile eine Probe, aus Indonesien fünf Proben, aus und aus Vietnam 12 Proben entnommen.

Die Proben wurden auf Chloramphenicol und die Nitrofuranmetaboliten: 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ), 5-Methylmorpholino-3-amino-2-oxazolidinon (AMOZ), 1-Aminohydantoin (AHD) und Semicarbazid (SEM) getestet. Bei den genannten Stoffen handelt es sich um antibakteriell wirksame Stoffe deren Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verboten ist.

In der Probe einer Sendung aus Indien wurde 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ) in einer Konzentration 0,66 µg/kg nachgewiesen.

Antibakteriell wirksame Stoffe

32 Proben von Sendungen von Krebs- und Krustentieren aus Bangladesch, neun Proben von Krebs- und Krustentieren aus Indien und fünf von Krebs- und Krustentieren sowie vier von Fischen aus Indonesien wurden auf Sulfonamide, Tetracycline und Trimethoprim untersucht. Weitere sieben Proben von Fischen aus Vietnam wurden auf Neomycin getestet. Alle Proben waren negativ.

Sonstige Tierarzneimittel

Die Probe einer Sendung aus Vietnam wurde auf die Anthelminthika Ivermectin, Abamectin, Doramectin, Eprinomectin und Moxidectin mit negativem Ergebnis getestet.

Umweltkontaminanten

Insgesamt wurden von Fischen aus Chile sieben Proben auf die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber, aus Marokko eine Probe auf Cadmium und aus Vietnam drei Proben auf Quecksilber untersucht. In einer Probe aus Chile wurde Cadmium mit einem Gehalt von 0,093 mg/kg untersucht. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 0,05 mg/kg.
Außerdem wurden 12 Proben von Fischen aus Vietnam auf das Pflanzenschutzmittel Trifluralin mit negativem Ergebnis untersucht.

Kaninchen

Sechs Kaninchenproben aus China wurden auf das Schwermetall Quecksilber mit negativem Ergebnis getestet.

Honig

Eine Probe von einer Sendung aus Uruguay wurde auf verschiedene Stoffe aus der Gruppe der Organochloride (Pestizide), Organophosphate und Pyrethroide (Insektizide) sowie auf Boscalid (Mittel gegen Pilzbefall an Pflanzen) und Diethyltoluamid (Insektenabwehrmittel) untersucht.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubter Höhe.

Meldepflicht nach Verordnung (EG) Nr. 136/2004

Nach Anhang II Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission monatlich die positiven und negativen Ergebnisse der Laboruntersuchungen, die an ihren Grenzkontrollstellen durchgeführt wurden, mitzuteilen. Die an die Kommission übermittelten Ergebnisse des Jahres 2011 sind in Tabelle 4 dargestellt. Zum Teil kann es Überschneidungen zu den vorher bereits beschriebenen Ergebnissen geben, die derzeit aufgrund von unterschiedlichen Meldeformaten nicht verhindert werden können. Die Proben wurden im Rahmen des Probenplans, aufgrund von Schutzklauselentscheidungen (s.o.), vorangegangener Schnellwarnmeldungen oder sonstiger Verdachtsmeldungen entnommen.

Insgesamt wurden 1.834 Proben an 1.621 Sendungen beprobt. Bei 55 Proben (3,00 %) kam es zu Beanstandungen. Die Beanstandungen verteilen sich auf die untersuchten Parameter wie aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Dargestellt ist außerdem der prozentuale Anteil an der Gesamtuntersuchungszahl je Untersuchungsparameter. Da eine Probe auf verschiedene Untersuchungsparameter untersucht werden kann, ist die Summe der Untersuchungen höher als die Gesamtzahl der Proben.

UntersuchungsparameterAnzahlin %
UntersuchungenBeanstandungen
Arzneimittel918141,53
Bakterien217115,07
Bestrahlung1000
Histamin12321,63
Hormone5300
Insektizide3700
Kohlenmonoxid5120,00
Melamin1300
Parasiten4375,00
Pestizide19831,52
Phosphate2129,52
Radioaktivität1700
Schwermetalle188115,85
Tierartbestimmung2926,90
Zusatzstoffe7571,43
Sonstiges1119,09
Schwermetalle41971,7
Tierartbestimmung21419,0
Arzneimittel101550,5
Kohlenmonoxid6233,3
Histamin15931,9
falsch deklariert11100,0
Pestizide3412,9