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Jahresbericht zum Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) 2012

Anteil an Befunden mit unzulässigen Rückstandsgehalten in tierischen Erzeugnissen weiterhin gering.

Der NRKP für Lebensmittel tierischen Ursprungs ist ein seit 1989 durchgeführtes Programm, in dessen Rahmen unter anderem lebende Nutztiere, Fleisch, Fisch, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht werden. Das in Deutschland vom BVL koordinierte Programm wird in der Europäischen Union nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt.

Allgemeine Erläuterungen

Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen der Länder, die im Rahmen des NRKP 2012 durchgeführt wurden, sind in den Tabellen I bis III dargestellt. Die untersuchten Stoffe wurden Gruppen entsprechend Anhang I der Richtlinie 96/23/EG zugeordnet. Zur besseren Differenzierung wurden in den Tabellen II und III zusätzliche Untergruppen eingeführt. Tabelle I gibt einen Überblick über die Ergebnisse der in Deutschland nach dem Rückstandskontrollplan 2012 insgesamt durchgeführten Untersuchungen und deren Verteilung auf Stoffobergruppen. Tabelle II stellt detailliert die Ergebnisse hinsichtlich der untersuchten Stoffuntergruppen dar und Tabelle III gibt die Ergebnisse von Untersuchungen zum Vorhandensein von Rückständen bezogen auf die Einzelstoffe wieder. Da die Proben von Tieren und tierischen Erzeugnissen zum Teil auf ein breites Spektrum von Stoffen aus verschiedenen Stoffgruppen untersucht wurden, kann aus den in Tabelle III aufgeführten Einzelergebnissen nicht durch Summierung auf die Anzahl der insgesamt untersuchten Proben geschlossen werden. Daher werden in den Tabellen I und II die Probenzahlen nach Tier- bzw. Erzeugnisart und verschiedenen Stoffgruppen aggregiert dargestellt.

Die Untersuchungen im Rahmen des Rückstandskontrollplans sind generell nicht auf die Erzielung von statistisch repräsentativen Daten ausgerichtet, daher können aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung tierischer Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden. Die Untersuchungen dienen vielmehr der gezielten Überwachung des rechtskonformen Einsatzes von pharmakologisch wirksamen Stoffen, der Kontrolle der Einhaltung des Anwendungsverbotes bestimmter Stoffe und der Sammlung von Erkenntnissen über Ursachen einer Rückstandsbelastung. Die Probenahme im Rahmen des NRKP erfolgt unter Berücksichtigung von Erkenntnissen über örtliche und regionale Gegebenheiten oder von Hinweisen auf den unzulässigen oder vorschriftswidrigen Einsatz von Tierarzneimitteln. Die zielorientierte Probenauswahl könnte daher zu einer größeren Anzahl an positiven Rückstandsbefunden führen, als dies bei einer Probenahme nach dem Zufallsprinzip der Fall wäre. Gleichzeitig muss in Betracht gezogen werden, dass in der Regel nur auf ausgewählte Stoffe oder Stoffgruppen untersucht wird. Weil davon auszugehen ist, dass Tiere auch mit Tierarzneimitteln behandeln werden, auf die zurzeit nicht untersucht wird, kann eine höhere tatsächliche Belastung erwartet werden, als die vorliegenden Untersuchungsergebnisse belegen.

Im Jahr 2012 wurden in Deutschland 704.960 Untersuchungen an 58.998 Proben von Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Die Herkunft der Proben gliedert sich wie in Tabelle 1 dargestellt.

Tab. 1 NRKP, Verteilung der Probenzahlen auf die einzelnen Länder

HerkunftAnzahl Proben
Deutschland58.246
Niederlande316
Dänemark86
Polen82
Frankreich72
Österreich63
Belgien46
Tschechische Republik38
Luxemburg32
Spanien8
Irland5
Rumänien2
sonstige2


Insgesamt wurde auf 971 Stoffe geprüft, wobei jede Probe auf bestimmte Stoffe dieser Stoffpalette untersucht wurde. Aus Gründen besserer Übersichtlichkeit wurde die Anzahl der in Tabelle III aufgeführten Stoffe auf 645 begrenzt, wobei die im Rückstandskontrollplan ausgewiesenen Pflichtstoffe und alle Stoffe mit positiven Rückstandsbefunden berücksichtigt wurden. Zum Teil nicht enthalten sind weitere von den Ländern auf freiwilliger Basis untersuchte Stoffe. Zu den genannten Untersuchungs- bzw. Probenzahlen kommen Proben von über 294.645 Tieren hinzu, die mittels einer Screeningmethode, dem so genannten Dreiplattentest, auf Hemmstoffe untersucht wurden.

Die Anzahl der Proben untersuchter Tiere und tierischer Erzeugnisse im Einzelnen ist der Tabelle 2 zu entnehmen.

Tab. 2 NRKP, Anzahl der Proben untersuchter Tiere und tierischer Erzeugnisse

RindSchweinSchafPferdGeflügelAqua-
kulturen
Kanin-
chen
WildMilchEierHonig
14.99430.5136001609.076585332131.902709213
Zusätzlich mittels Hemmstofftest untersuchte Proben:
16.882274.8702.621841383785 - - -


Stoffspektrum

Nach allgemeinen Vorgaben der EU soll jede Probe auf Stoffe aus einer bestimmten Stoffgruppe untersucht werden. Darüber hinaus kann die Probe freiwillig auf weitere Stoffe aus anderen Stoffgruppen untersucht werden. Eine Ausnahme bilden Milch und Eier, bei denen bereits die EU-Kommission die Untersuchung einer Probe auf mehrere Stoffgruppen vorgibt. Die zu untersuchenden Stoffe werden nach deren Relevanz und den methodischen Voraussetzungen ausgewählt. Das von der EU vorgegebene Stoffspektrum umfasst verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene Stoffe, nicht zugelassene Stoffe, zugelassene Tierarzneimittel und Kontaminanten. Im NRKP für 2012 wurden die Proben wie vorgegeben auf Stoffe aus diesen Stoffgruppen getestet.

Positive Rückstandsbefunde

Als positiver Rückstandsbefund gelten bei als Tierarzneimittel oder Futtermittelzusatzstoff zugelassenen Stoffen und bei Kontaminanten alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten quantitativen Befunde, bei denen eine Überschreitung von gesetzlich festgelegten Höchstgehalten vorliegt. Bei verbotenen und nicht als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen gelten als positiver Rückstandsbefund alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten qualitativen und quantitativen Befunde.

Ergebnisse des NRKP 2012

Im Jahr 2012 waren von den 58.998 Proben 268 positiv. Der Prozentsatz der ermittelten positiven Rückstandsbefunde war mit 0,45 % im Vergleich zum Vorjahr etwas niedriger. Im Jahr 2011 waren 0,56 % und im Jahr 2010 waren 0,73 % der untersuchten Planproben mit Rückständen oberhalb der zulässigen Höchstgehalte bzw. mit nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffen belastet.

Rinder

Im Jahr 2012 wurden Proben von 1.540 Kälbern, 10.114 Rindern und 3.340 Kühen getestet. Von diesen insgesamt 14.994 Rinderproben wurden 8.612 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. nicht zugelassene Stoffe, 2.951 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 4.698 auf sonstige Tierarzneimittel und 1.219 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Schlachthof entnommen.

Insgesamt waren 2012 mit 0,38 % der untersuchten Rinder etwas weniger positive Befunde zu verzeichnen als im Vorjahr mit 0,51 %. Mit 1,15 % enthielten die 2.252 im Schlachthof entnommenen Proben von Kühen am häufigsten Rückstände, gefolgt von im Schlachthof entnommenen Proben von Kälbern (993) mit 0,81 % und Proben von Mastrindern aus dem Schlachthof (7.344) mit 0,27 %.

Verbotene und nicht zugelassene Stoffe

Bei einem Mastrind wurde Zeranol und Taleranol im Urin mit Gehalten von 1,1 µg/kg bzw. 1,2 µg/kg nachgewiesen. Bei einem weiteren Mastrind wurde Zeranol im Urin mit einem Gehalt 1,1 µg/kg ermittelt. Insgesamt wurden 570 Rinderproben auf Resorcylsäure-Lactone untersucht (positiv 0,35 %). Beide Stoffe sind xenobiotische (d. h. für Mensch und Tier körperfremde, da durch Pilze synthetisierte) Stoffe mit estrogenen und anabolen Eigenschaften. Aufgrund der anabolen und estrogenen Wirkung könnte Zeranol in der Tiermast zur Wachstumsförderung eingesetzt werden. Die Anwendung ist in der Europäischen Union aber seit 1988 verboten. Im Tierkörper können diese Stoffe auch einen natürlichen Ursprung haben. Beide werden direkt durch die Schimmelpilzgattung Fusarium oder durch die Umwandlung der Mykotoxine Zearalenon sowie alpha- und beta-Zearalenol gebildet. Eine Unterscheidung zwischen natürlich auftretendem Zeranol und Rückständen aus einer illegalen Verwendung eines Masthilfsmittels ist dadurch schwierig. Aufschluss kann hier eine differenzierte Bestimmung von Zeranol, Taleranol, Zearalenon sowie der strukturverwandten Stoffwechselprodukte alpha- und beta-Zearalenol geben. In beiden o. g. Fällen wurde anhand der Analysenergebnisse davon ausgegangen, dass im Bestand mykotoxinhaltiges Futter verfüttert wurde.

In einer von 611 Proben von Rindern (0,16 %) wurde im Blutplasma Metronidazol gefunden. Metronidazol gehört zur Gruppe der Nitroimidazole. Nitroimidazole sind Antibiotika, die seit 1998 bei Tieren, die der Erzeugung von Lebensmitteln dienen, verboten sind. Eine Ursache konnte nicht ermittelt werden.

Tierarzneimittel

Von den 2.951 auf Stoffe mit antibakterieller Wirkung untersuchten Rinderproben enthielten fünf (0,17 %) Rückstände oberhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgehaltes. Dies sind mehr als doppelt so viele positive Proben wie im Vorjahr (0,07 %). Nachgewiesen wurden drei verschiedene Antibiotika. Gentamicin wurde in der Niere einer Kuh mit einem Gehalt von 1.327 µg/kg und in der Niere eines Mastrindes mit 8.701 µg/kg gefunden. Benzylpenicillin wurde im Muskel eines Mastrindes mit 115 µg/kg und im Muskel einer Kuh mit 1.098 µg/kg und Tetracyclin im Muskel einer Kuh mit 471 µg/kg und in der Niere derselben Kuh mit 1.704 µg/kg nachgewiesen. Die zulässigen Höchstgehalte betragen für Gentamicin in Nieren 750 µg/kg, für Benzylpenicillin im Muskel 50 µg/kg und für Tetracyclin im Muskel 100 µg/kg und in der Niere 600 µg/kg. Insgesamt wurden 499 Rinderproben auf Gentamicin (positiv 0,40 %), 469 Proben auf Benzylpenicillin (positiv 0,43 %) und 1.035 Proben auf Tetracyclin (positiv 0,10 %) untersucht.

Auf sonstige Tierarzneimittel wurden 4.698 Rinderproben untersucht, von denen sieben Proben (0,15 %) positiv waren. In einer von 119 auf 4-Methylamino-Antipyrin untersuchten Proben von Kühen (0,84 %) wurden in der Leber 244 µg/kg des Stoffes nachgewiesen. 4-Methylamino-Antipyrin ist ein Metabolit von Metamizol. Dieses gehört zu Gruppe der nicht-steroidalen entzündungshemmenden Mittel (NSAIDs). Der zulässige Höchstgehalt liegt für Rinderleber bei 100 µg/kg. In sechs von 363 auf Dexamethason untersuchten Proben von Kühen (1,65 %) wurden jeweils Rückstände oberhalb der gesetzlichen Normen nachgewiesen. Dexamethason ist ein künstliches Glukokortikoid. Tabelle 3 gibt die gefundenen Werte sowie den jeweiligen zulässigen Höchstgehalt je Probe an.

Tab. 3 NRKP, positive Dexamethasongehalte bei Kühen

ProbeMatrixRückstands-
menge in µg/kg
zulässiger Höchstgehalt
in µg/kg
1Leber2,52
2Leber5,12
Leber6,12
4Leber55,32
Muskel1,60,75
5Leber1222
Muskel2,60,75
6Leber255,72


Kontaminanten und sonstige Stoffe

Insgesamt wurden 1.219 Proben auf Kontaminanten und sonstige Stoffe getestet. In 42 von 308 Proben (13,64 %) wurden Gehalte an chemischen Elementen oberhalb der zulässigen Höchstgehalte nachgewiesen.

Cadmiumbefunde

In Nieren von fünf der 92 auf Cadmium untersuchten Proben von Kühen (5,43 %) wurde Cadmium oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 1 mg/kg mit Gehalten von 1,25 mg/kg, 1,39 mg/kg, 1,71 mg/kg, 2,39 mg/kg und 2,7 mg/kg analysiert. Auch in sechs von 187 untersuchten Nieren anderer Rinder (3,21 %) wurde Cadmium mit Werten von 1,25 mg/kg, 1,427 mg/kg, 1,57 mg/kg, 2 mg/kg, 2,25 mg/kg und 2,58 mg/kg nachgewiesen.

Quecksilberbefunde

Bei drei von 187 untersuchten Mastrindern (1,60 %) und 10 von 92 Kühen (10,87 %) wurden in der Niere Quecksilbergehalte in einer Menge über dem zulässigen Höchstgehalt von 0,01 mg/kg nachgewiesen. Die Gehalte lagen zwischen 0,011 mg/kg und 0,042 mg/kg (Mittelwert 0,019 mg/kg, Median 0,016 mg/kg). Die Befunde wurden in der Regel an die zuständige Behörde weitergeleitet, um die Ursachen zu ermitteln. Aufgrund der geringen Gehalte wird als Ursache eine Umweltkontamination angenommen.

Kupferbefunde

Höchstgehaltsüberschreitungen gab es in Lebern von acht der 10 untersuchten Kälberproben (80 %), in neun von 16 Mastrinderproben (56,25 %) und vier von neun Kuhproben (44,44 %). Die Gehalte lagen zwischen 37,3 mg/kg und 348 mg/kg (Mittelwert: 141,0 mg/kg, Median: 139,0 mg/kg) und damit z.T. deutlich über dem für Lebern zulässigen Höchstgehalt von 30 mg/kg.

Das Spurenelement Kupfer ist Bestandteil zahlreicher wichtiger Enzyme. Kupfer ist notwendig für das blutbildende System. Kupfer fungiert u. a. auch als Eisenkonkurrent und bewirkt die Erhaltung einer hellen Fleischfarbe. Es werden ihm leistungsfördernde Effekte zugeschrieben. Seit dem 01.09.2008 ist für Kupfer ein Höchstgehalt nach Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt. Da Kupfer aber auch aus zulässigen Futtermittelsupplementierungen herrühren kann, galt zu prüfen, ob erhöhte Kupfergehalte zu beanstanden sind.

Das zuständige Ministerium hat folgenden Standpunkt bezüglich der Überschreitungen des Rückstandshöchstwerts für Kupfer:
„Nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 umfassen Pestizidrückstände auch Rückstände von in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffen, darunter auch insbesondere die Rückstände, die von der Verwendung im Pflanzenschutz, in der Veterinärmedizin oder als Biozidprodukt herrühren können.
Daraus, dass die Verordnung (EG) Nr. 1334/2003 Höchstgehalte an Kupfer in Futtermitteln festlegt und die Rückstände von Kupfer in Rinderleber auch aus einer erlaubten Anwendung dieses Stoffes als Futtermittelzusatzstoff herrühren können, ergibt sich aus hiesiger Sicht nichts anderes. Dies wird deutlich, wenn man Artikel 9 Absatz 7 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 in den Blick nimmt. Danach gilt, wenn für einen bestimmten Stoff eine Rückstandshöchstmenge in anderen Gemeinschaftsvorschriften festgelegt worden ist, diese Rückstandshöchstmenge auch für Rückstände, die sich aus der Verwendung des Stoffes als Futtermittelzusatz ergeben.“ Die Kommission hat diese Auffassung in einer ersten Reaktion bestätigt.

Fazit Rinder

Auch wenn es sich bei den Untersuchungen um zielorientierte und keine repräsentativen Probenahmen handelte, kann festgestellt werden, dass im Jahr 2012 Mastrinder weiterhin gering mit Rückständen oberhalb der Höchstgehalte bzw. mit verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen belastet waren. Die Ergebnisse lagen zum Teil etwas höher als im Vorjahr. Quecksilber und Cadmium oberhalb des Höchstgehaltes werden immer noch häufig in der Regel bei Tieren über zwei Jahren nachgewiesen. Die Auswertung der Kupferbefunde ergab eine relativ hohe Anzahl von Höchstgehaltsüberschreitungen. Da der Einsatz von Kupfer als Futterzusatzstoff aber erlaubt ist, muss ggf. der aus dem Pestizidbereich stammende zulässige Höchstgehalt angepasst werden. Bezüglich der Risikobewertung für den Verbraucher wird auf die Stellungnahme des BfR verwiesen.

Schweine

2012 wurden insgesamt 30.513 Proben von Schweinen untersucht, davon 14.990 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. auf nicht zugelassene Stoffe, 9.918 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 11.867 auf sonstige Tierarzneimittel und 3.496 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Schlachthof entnommen.
Insgesamt enthielten 0,49 % der untersuchten Proben unzulässige Rückstandsgehalte. Im letzten Jahr war der Anteil mit 0,56 % noch etwas höher.

Verbotene und nicht zugelassene Stoffe

Auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. auf nicht zugelassene Stoffe wurden insgesamt 14.990 Proben untersucht.

Bei zwei von 3.975 untersuchten Proben von Schweinen aus dem Schlachthof (0,05 %) wurde einmal im Plasma und einmal im Muskel Metronidazol mit Gehalten von 0,3 µg/kg und 0,52 µg/kg gefunden. Metronidazol gehört zur Gruppe der Nitroimidazole. Nitroimidazole sind Antibiotika, die seit 1998 bei Tieren, die der Erzeugung von Lebensmitteln dienen, verboten sind. Zu einer Probe gab es keine weiteren Erkenntnisse. Bei der anderen Probe wurde eine Verschleppung im Schlachtbetrieb vermutet.

Tierarzneimittel

Von den 9.918 auf Stoffe mit antibakterieller Wirkung untersuchten Proben waren acht (0,08 %) positiv. Dies sind fast dreimal so viele positive Proben wie im Vorjahr (0,03 %). Nachgewiesen wurden sieben verschiedene Antibiotika. Tabelle 4 gibt die gefundenen Werte sowie den jeweiligen zulässigen Höchstgehalt je Probe an.

Tab. 4 NRKP, positive Rückstandsbefunde von Stoffen mit antibakterieller Wirkung bei Schweinen

ProbeStoffTierartMatrixRückstands- menge in µg/kgzulässiger Höchstgehalt in µg/kg
1DihydrostreptomycinMastschweinNiere81.6011.000
BenzylpenicillinNiere3.29350
Muskel8850
2

Enrofloxacin

ZuchtschweinNiere726300
Muskel162100
3

Enrofloxacin

MastschweinMuskel287100
4TrimethoprimMastschweinMuskel2.24750
SulfadimidinMuskel8.591100
5SulfadimidinMastschweinMuskel237100
6TetracyclinMastschweinMuskel120100
7TetracyclinMastschweinMuskel126100
8OxytetracyclinFerkelMuskel279100


Insgesamt wurden 925 Schweineproben auf Dihydrostreptomycin (positiv 0,11 %), 1.132 Proben auf Benzylpenicillin (positiv 0,09 %), 2.978 Proben auf Enrofloxacin (positiv 0,07 %), 1.793 Proben auf Trimethoprim (positiv 0,06 %), 3.177 Proben auf Sulfadimidin (positiv 0,06 %), 2.482 Proben auf Oxytetracyclin (positiv 0,04 %) und 3.017 Proben auf Tetracyclin (positiv 0,07 %) untersucht.

Von den 11.867 Proben auf sonstige Tierarzneimittel untersuchen Proben wurden drei Proben (0,03 %) beanstandet. In einer von 468 Proben (0,21 %) wurde in der Leber Albendazol mit einem Gehalt von 0,66 µg/kg nachgewiesen. Der Befund wurde irrtümlicherweise nicht bestätigt. Albendazol darf aber bei Schweinen nicht angewendet werden. Bei einem weiteren Schwein wurde ebenfalls in der Leber Flubendazol und Aminoflubendazol in der Summe mit einem Gehalt von 771 µg/kg gefunden. Der zulässige Höchstgehalt für die Summe der beiden Stoffe liegt bei 400 µg/kg. Albendazol und Flubendazol sind Anthelminthika, d.h. Mittel gegen Würmer. Als dritter Befund wurde Xylazin in der Niere eines Schweins mit einem Gehalt von 0,493 µg/kg ermittelt. Xylazin ist ein Beruhigungsmittel, welches bei Schweinen nicht angewendet werden darf.

Kontaminanten und sonstige Stoffe

Insgesamt 3.496 Proben wurden auf Kontaminanten und sonstige Stoffe getestet.

In 136 von 1.485 Proben (9,16 %) wurden Gehalte von chemischen Elementen oberhalb der zulässigen Höchstgehalte nachgewiesen.

Cadmiumbefunde

In 13 auf Cadmium untersuchten Schweinenierenproben und einer Leberprobe wurde Cadmium oberhalb des Höchstgehaltes festgestellt, mit Gehalten in der Leber von 0,797 mg/kg und in den Nieren zwischen 1,06 mg/kg und 2,01 mg/kg (Mittelwert: 1,48 mg/kg, Median: 1,50 mg/kg). 1.485 Proben wurden auf Cadmium untersucht (positiv 0,94 %). Der zulässige Höchstgehalt für Niere liegt bei 1 mg/kg und für Leber bei 0,5 mg/kg. Betroffen waren ein Mastschwein, 11 Zuchtschweine und zwei andere Schweine.

Quecksilberbefunde

Bei 100 von 1.485 untersuchten Schweinen (6,73 %) wurden in der Niere und/oder Leber Quecksilbergehalte über dem zulässigen Höchstgehalt von 0,01 mg/kg nachgewiesen. Die Gehalte lagen zwischen 0,011 mg/kg und 0,628 mg/kg (Mittelwert 0,040 mg/kg, Median 0,026 mg/kg).

Die Befunde verteilten sich nach Tierkategorie und Matrix wie folgt:

Mastschweine32 x Niere; 5 x Leber; 19 x Leber und Niere
Zuchtschweine23 x Niere; 2 x Leber; 8 x Leber und Niere
Andere Schweine7 x Niere; 3 x Leber, 1 x Leber und Niere


Die Befunde wurden in der Regel an die zuständige Behörde weitergeleitet, um die Ursachen zu ermitteln. In den meisten Fällen wird als Ursache eine Umweltkontamination verbunden mit dem Alter der Tiere angenommen. Konkrete andere Ursachen konnten nicht ermittelt werden.

Kupferbefunde

Höchstgehaltsüberschreitungen gab es bei 42 Leber- und vier Nierenproben von 178 untersuchten Tieren (25,84 %). 39 positive Proben stammten von Mastschweinen, eine Probe vom Zuchtschwein und sechs Proben von anderen Schweinen. Die Gehalte lagen zwischen 32,4 mg/kg und 300 mg/kg (Mittelwert: 80,62 mg/kg, Median: 65,85 mg/kg) und damit z. T. deutlich über dem für Lebern und Nieren zulässigen Höchstgehalt von 30 mg/kg.
Weitere Informationen zu Kupferbefunden, sind unter „Rinder“ zu finden.

Fazit Schweine

Schweine wiesen auch 2012 nur in wenigen Fällen Rückstände in unzulässiger Höhe auf. Gegenüber dem Vorjahr war die Gesamtanzahl positiver Befunde zwar niedriger, in einzelnen Stoffgruppen wie Antibiotika und sonstige Tierarzneimittel war aber ein höherer Anteil an unzulässigen Höchstgehaltsüberschreitungen zu verzeichnen. Relativ häufig sind die inneren Organe insbesondere älterer Tiere mit Quecksilber und Cadmium auch oberhalb der zulässigen Höchstgehalte belastet (siehe hierzu auch „Fazit Rinder“).

Die Auswertung der Kupferbefunde ergab, wenn auch weniger ausgeprägt als bei den Rindern, eine vergleichsweise hohe Anzahl von Höchstgehaltsüberschreitungen (siehe auch hierzu das „Fazit Rinder“).

Geflügel

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 9.076 Proben von Geflügel untersucht, davon 5.341 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. auf nicht zugelassene Stoffe, 2.640 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 3.613 auf sonstige Tierarzneimittel und 783 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Geflügelschlachtbetrieb entnommen.

Insgesamt waren 0,02 % der untersuchten Proben positiv. Dies sind deutlich weniger positive Befunde als im Vorjahr mit 0,07 %.

In einer Legehennen- und einer Putenprobe wurde im Muskel Nikotin nachgewiesen. Insgesamt wurden 96 Proben auf Nikotin untersucht (positiv 2,08 %). Die Gehalte lagen bei 1,4 µg/kg und 8,4 µg/kg. Eine Ursache für die Befunde konnte nicht ermittelt werden. Nikotin darf als Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionsmittel seit dem 14. Dezember 2003 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Andere zulässige Anwendungsgebiete bei Lebensmittel liefernden Tieren gibt es nicht.

Fazit Geflügel

Die Ergebnisse der zielorientierten Untersuchungen weisen auf eine sehr geringe Belastung von Geflügel mit unzulässigen Rückstandsmengen hin.

Schafe

Im Berichtsjahr 2012 wurden 600 Proben von Schafen auf Rückstände geprüft, davon 272 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. auf nicht zugelassene Stoffe, 213 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 228 auf sonstige Tierarzneimittel und 76 auf Umweltkontaminanten. Alle Proben wurden im Schlachthof entnommen.

Insgesamt waren acht Proben (1,33 %) positiv. Dies sind ähnlich viele wie im Vorjahr, in dem 1,41 % der Proben Rückstände in verbotener Höhe enthielten.

In einer von 23 auf Dioxine und PCB untersuchten Schafproben wurde in der Leber ein positives Ergebnis ermittelt. Nachgewiesen wurde ein Dioxingehalt von 19,17 pg/g Fett WHO-PCDD/F-TEQ (WHO-TEF 2005) upper bound und ein Summengehalt von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB von 25,97 pg/g Fett WHO-PCDD/F-PCB-TEQ (WHO-TEF 2005) upper bound. Der zulässige Höchstgehalt für WHO-PCDD/F-TEQ (WHO-TEF 2005 liegt bei 4,5 pg/g Fett und für WHO-PCDD/F-PCB-TEQ (WHO-TEF 2005) bei 10 pg/g Fett.

Bei sieben von 31 auf Schwermetalle untersuchten Proben (22,58 %) wurden Rückstände oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes gefunden. Drei Leberproben enthielten Kupfer mit Gehalten von 130 mg/kg, 127,7 mg/kg und 43,9 mg/kg, die oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 30 mg/kg lagen. In einer Nierenprobe wurde Quecksilber und Cadmium mit Gehalten von 0,023 mg/kg und 3,82 mg/kg nachgewiesen. Eine Leberprobe enthielt 0,057 mg/kg Quecksilber, eine weitere Leberprobe enthielt 1,04 mg/kg Blei und eine Nierenprobe enthielt 1,88 mg/kg Cadmium. Der zulässige Höchstgehalt liegt für Quecksilber bei 0,01 mg/kg, für Cadmium bei 1 mg/kg und für Blei bei 0,5mg/kg. Als Ursache wird die allgemeine Umweltbelastung angenommen.

Fazit Schafe

In Schafproben wurden im Jahr 2012 keine Rückstände von Tierarzneimitteln nachgewiesen. Allerdings wurde in mehreren Fällen eine Belastung mit Schwermetallen und in einem Fall mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB festgestellt, die dem Anschein nach auf eine erhöhte Umweltbelastung zurückzuführen sind.

Pferde

2012 wurden insgesamt 160 Proben von Pferden auf Rückstände geprüft, davon 78 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. auf nicht zugelassene Stoffe, 26 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 64 auf sonstige Tierarzneimittel und 28 auf Umweltkontaminanten. Alle Proben wurden in Schlachtbetrieben entnommen.

Insgesamt waren sechs Proben (3,75 %) positiv. Dies sind weniger als im Vorjahr, in dem 5,88 % der Proben Belastungen in verbotener Höhe enthielten.

Bei einem Pferd wurde Zeranol im Urin mit einem Gehalt von 3,2 µg/kg ermittelt. Insgesamt wurden neun Pferdeproben auf Resorcylsäure-Lactone untersucht. Anhand der Analysenergebnisse wurde davon ausgegangen, dass im Bestand mykotoxinhaltiges Futter verfüttert wurde. Weitere Informationen zu der Gruppe der Resorcylsäure-Lactone sind unter „Rinder“ zu finden.

Bei einem von vier untersuchten Tieren wurde 1,88 µg/kg Diazepam nachgewiesen, Diazepam wird als Beruhigungsmittel eingesetzt, darf aber bei Lebensmittel liefernden Tieren nicht angewendet werden.
Bei vier von neun untersuchten Pferden, wurde Cadmium und/oder Quecksilber oberhalb der zulässigen Höchstgehalte nachgewiesen. Tabelle 5 gibt die gefundenen Werte sowie den jeweiligen zulässigen Höchstgehalt je Probe an. Als Ursache wird die allgemeine Umweltbelastung angenommen.

Tab. 5 NRKP, positive Schwermetallgehalte bei Pferden

ProbeStoffMatrixRückstands- menge in mg/kgzulässiger Höchstgehalt in mg/kg
1Cadmium CdLeber1,990,5
Niere30,91
Quecksilber HgNiere0,0410,01
2Cadmium CdLeber1,440,5
Niere28,541
3Cadmium CdLeber14,90,5
Niere97,61
Muskulatur0,460,2
Quecksilber HgNiere0,0350,01
4Cadmium CdLeber2,910,5
Niere41,71
Quecksilber HgLeber0,0320,01
Niere0,340,01


Fazit Pferde

Bei Pferden wurden Schwermetallgehalte unzulässiger Höhe nachgewiesen. Insbesondere bei älteren Tieren ist mit einer Schwermetallbelastung der inneren Organe zu rechnen.

Kaninchen

Aufgrund des geringen Anteils von Kaninchen am Gesamtfleischverzehr in Deutschland ist auch das Probenkontingent bei Kaninchen niedrig. 2011 wurden insgesamt 36 Proben untersucht, von denen 11 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 20 auf antibakteriell wirksame Stoffe, zehn auf sonstige Tierarzneimittel und fünf auf Umweltkontaminanten untersucht wurden. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger oder im Schlachthof entnommen.
Bei Kaninchen konnten weder Höchstgehaltsüberschreitungen noch Rückstände von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen ermittelt werden.

Fazit Kaninchen

Wie bereits in den letzten sechs Jahren konnten bei Kaninchenproben auch im Jahr 2012 keine Rückstände in unerlaubter Höhe festgestellt werden.

Wild

2012 wurden insgesamt 213 Wildproben untersucht, 108 stammten von Zuchtwild und 105 von Wild aus freier Wildbahn. Getestet wurden überwiegend Damwild, Rotwild, Rehe und Wildschweine. Im Gegensatz zu Zuchtwild spielen Arzneimittelrückstände bei Tieren aus freier Wildbahn keine Rolle, da letztere in der Regel nicht behandelt werden. Es wurden 32 Proben von Zuchtwild auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. auf nicht zugelassene Stoffe getestet. Auf antibakteriell wirksame Stoffe wurden 19 Proben von Zuchtwild und eine Probe von Wild aus freier Wildbahn, auf sonstige Tierarzneimittel 42 Proben von Zuchtwild und 22 Proben von Wild aus freier Wildbahn, und auf Umweltkontaminanten 42 Proben von Zuchtwild und 103 Proben von Wild aus freier Wildbahn untersucht.

Mit 29 Proben (13,62 %) waren 2012 gegenüber dem Vorjahr (19,40 %) weniger Proben positiv.

In einer von 25 Zuchtwildproben (4 %) wurden 90 µg/kg PCB 180 im Fett von Damwild nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 80 µg/kg Fett. Die Probe enthielt außerdem auch Quecksilber in nicht erlaubter Konzentration von 0,0171 mg/kg. In weiteren drei von 23 untersuchten Proben bei Zuchtwild konnte Quecksilber in verbotener Höhe in der Niere von Damwild (zwei Proben) und Wildschwein (eine Probe) ermittelt werden. Die Gehalte lagen bei 0,04 mg/kg und zweimal 0,011 mg/kg. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 0,01 mg/kg. Insgesamt waren 17,39 % der Proben mit unzulässigen Quecksilberkonzentrationen belastet.

Auch bei Wild aus freier Wildbahn wurde Quecksilber oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 0,01 mg/kg nachgewiesen. Bei 25 von 83 Proben (30,12 %) war dieser Wert überschritten. Überschreitungen gab es bei vier Wildschweinproben in Leber und Niere, bei zwei Wildschweinproben in Niere und bei 19 Wildschweinproben in Leber. Die Werte lagen zwischen 0,011 mg/kg und 0,15 mg/kg (Mittelwert 0,039 mg/kg, Median 0,023 mg/kg).

Fazit Wild

Untersuchte Proben von Zuchtwild waren 2012 nur gering mit Rückständen in unzulässiger Höhe belastet. Dagegen sind insbesondere Wildschweine aus freier Wildbahn relativ häufig mit Quecksilber kontaminiert, was wahrscheinlich auch auf die Beprobung älterer Tiere zurückzuführen ist.

Aquakulturen

Im Jahr 2012 wurden 381 Proben von Forellen, 182 Proben von Karpfen und 22 Proben von sonstigen Aquakulturerzeugnissen getestet. Von den insgesamt 585 Proben wurden 141 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. auf nicht zugelassene Stoffe, 73 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 148 auf sonstige Tierarzneimittel und 496 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger entnommen.

Mit fünf Proben (0,85 %) waren 2012 gegenüber dem Vorjahr (0,36 %) etwas mehr Proben positiv.
Wegen der Relevanz des Stoffes in den vergangenen Jahren wurde auch 2012 ein Großteil der Proben zusätzlich zu den anderen geforderten Untersuchungen auf Rückstände einer Behandlung mit Malachitgrün untersucht. Malachitgrün ist ein Triphenylmethanfarbstoff und wirkt gegen bestimmte Parasiten und Pilzerkrankungen beim Fisch, darf in der EU jedoch bei Lebensmittel liefernden Tieren nicht angewendet werden. Die Kommission hat eine Mindestleistungsgrenze (MRPL) für die Bestimmung von Malachitgrün und dem Stoffwechselabbauprodukt Leukomalachitgrün von 0,002 mg/kg eingeführt, unterhalb der zwar noch die Ursache der Belastung ermittelt werden soll, die Proben aber nicht mehr beanstandet werden. Der MRPL wird berücksichtigt, um eine Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der anderen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Im Einzelnen wurden auf Malachitgrün und auf dessen Metaboliten Leukomalachitgrün 282 Proben von Forellen, 127 von Karpfen und 18 von sonstigen Aquakulturerzeugnissen getestet. In drei Proben von Forellen (1,06 %) und einer Probe von Karpfen (0,79 %) konnte Leukomalachitgrün oberhalb des MRPL nachgewiesen werden. Seitdem aufgrund von positiven Befunden im Jahr 2003 die Probenzahlen in den Folgejahren erhöht wurden, um die Überwachung der Aquakulturbestände im Hinblick auf den Einsatz von Malachitgrün zu intensivieren, werden immer wieder Rückstände bei Forellen und Karpfen festgestellt. Tabelle 6 zeigt die Ergebnisse der Jahre 2004 bis 2012. Es handelt sich fast ausschließlich um Leukomalachitgrünbefunde.

Tab. 6 NRKP, Leukomalachitgrünbefunde bei Fischen aus Aquakulturen von 2004 bis 2012

Jahr
AnzahlAnzahl
ProbenPositive Befundein %ProbenPositive Befundein %
200413075,389400
200519884,0414332,10
200621662,7815321,31
2007219115,0214210,70
2008283103,5314232,11
200925162,3913210,76
201026493,4114242,82
201128020,7114200
201228231,061270,790,79


Die Gehalte der vier positiven Proben lagen 2012 bei 0,0026 mg/kg, 0,0077 mg/kg, 0,0105 mg/kg und 1,05 mg/kg Leukomalachitgrün. In einem Fall konnte ausgeschlossen werden, dass die Fische im überprüften Erzeugerbetrieb behandelt worden waren. Es wurde vermutet, dass behandelte Fische zugekauft wurden. Außerdem wurde in einer von 252 Forellenproben (0,40 %) 0,0018 mg/kg Leukokristallviolett nachgewiesen. Leukokristallviolett ist der Hauptmetabolit von Kristallviolett. Kristallviolett zählt ebenfalls zu den Triphenylmethanfarbstoffen und wird in der Veterinärmedizin bei Zierfischen verwendet. Auch der Einsatz von Kristallviolett ist bei Lebensmittel liefernden Tieren in der EU verboten. Aufgrund seiner antimykotischen und antiparasitären Eigenschaften kann Kristallviolett auch illegal bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, eingesetzt werden.

Fazit Aquakulturen

2012 wurde Leukomalachitgrün oberhalb des MRPLs wieder etwas häufiger nachgewiesen. Erstmals wurde auch Leukokristallviolett gefunden. Daher werden, wie bereits seit 2004, auch 2013 Fische aus Aquakulturen verstärkt auf Triphenylmethanfarbstoffe untersucht.

Milch

2012 wurden 1.902 Milchproben auf Rückstände geprüft, davon 1.379 auf verbotene und nicht zugelassene Stoffe, 1.438 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 1.570 auf sonstige Tierarzneimittel und 351 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. im Fall von Umweltkontaminanten auch aus dem Tankwagen entnommen.

Gegenüber dem Vorjahr (0,05 %) waren 2012 mit drei Proben (0,16 %) etwas mehr Proben positiv.

In einer von 404 auf Benzylpenicillin untersuchten Milchproben (0,25 %) wurde der Stoff mit einem Gehalt von 10,9 µg/kg nachgewiesen. Benzylpenicillin ist ein Antibiotikum, der zugelassene Höchstgehalt beträgt 4 µg/kg. 748 Proben wurden auf Triclabendazol, ein Anthelminthikum, untersucht. In einer Probe (0,13 %) waren der Stoff und seine Metaboliten Triclabendazolsulfoxid, Triclabendazolsulfon mit Gehalten von 2,2 µg/kg, 6,4 µg/kg und 39 µg/kg enthalten. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 10 µg/kg. Des Weiteren wurde in einer von 59 Proben (1,69 %) 2,1 µg/kg Paracetamol, ein schmerzstillend und fiebersenkend wirkender Arzneistoff gefunden, der bei Rindern nicht angewendet werden darf.

Fazit Milch

Milch enthielt in Einzelfällen Rückstände in unerlaubter Höhe.

Hühnereier

709 Hühnereierproben wurden auf Rückstände geprüft, davon 148 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. nicht zugelassene Stoffe, 150 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 478 auf sonstige Tierarzneimittel und 181 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. in der Packstelle entnommen.

Insgesamt waren fünf (0,71 %) der untersuchten Proben positiv. Dies sind etwas weniger als im Jahr 2011, in dem 0,89 % der Proben positiv waren.

In einer von 42 untersuchten Proben (2,38 %) wurden 50,0 µg/kg Sulfadimidin nachgewiesen. Sulfadimidin gehört zur Gruppe der Sulfonamide. Sulfonamide sind antibakteriell wirksame Stoffe, die bei Tieren, deren Eier für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, nicht angewendet werden dürfen. In einer von 223 untersuchten Proben (0,45 %) wurde Lasalocid, ein Antiparasitikum, mit einem Gehalt von 587 µg/kg nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 150 µg/kg. In einer dritten Probe wurden 0,024 mg/kg Hexachlorbenzol (HCB) gefunden. Hexachlorbenzol gehört zu den halogenierten aromatischen Kohlenwasserstoffen und wurde als Pilzgift (Fungizid) eingesetzt. Der zulässige Höchstgehalt beträgt 0,02 mg/kg.

Dioxinuntersuchung in Eiern

Seit dem 01.01.2012 gelten die mit der Verordnung (EU) Nr. 1259/2011 geänderten Höchstgehalte für Hühnereier und Eiererzeugnisse von 2,5 pg/g Fett für die Summe aus Dioxinen (WHO-PCDD/F-TEQ), von 5,0 pg/g Fett für die Summe aus Dioxinen und dioxinähnlichen PCB (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) und von 40 ng/g Fett für die Summe der nicht dioxinähnlichen PCB28, PCB52, PCB101, PCB138, PCB153 und PCB180 (ICES - 6) (festgelegt in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006).

122 Proben von Eiern wurden auf WHO-PCDD/F-TEQ untersucht und 115 auf WHO-PCDD/F-PCB-TEQ. Alle Proben wiesen Kontaminationen an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Höhe der üblichen Hintergrundbelastung auf. Höchstgehaltsüberschreitungen aufgrund erhöhter Umweltbelastung gab es nur bei Eiern aus Freilandhaltung. Hier wurde der Höchstgehalt von 5,0 pg/g Fett für die Summe aus Dioxinen und dioxinähnlichen PCB (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) zweimal (8 %) überschritten. Weitere Einzelheiten sind in Tabellen 7 und 8 zu finden, in denen die WHO-PCDD/F-TEQ - bzw. die WHO-PCDD/F-PCB-TEQ - Gehalte dargestellt sind.

Tab. 7 NRKP, Dioxine und dioxinähnliche PCBs in Eiern, Auswertung der WHO-PCDD/F-TEQ-Gehalte

HaltungsformAnzahl unter-
suchter Proben
Nachweis von Dioxinen Anzahl Proben mit Gehalten > 2,5 pg/g FettMittel-
wert
in
pg/g Fett
Median

in
pg/g Fett
Mini-
mum
in
pg/g Fett
Maxi-
mum
in
pg/g Fett
Erzeugnis gemäß Öko- Verordnung (EG)101000,380,350,050,90
Freilandhaltung282800,810,400,102,90
Käfighaltung4400,180,200,100,20
Bodenhaltung696900,240,200,042,50
Ohne Angabe11110 0,530,300,102,10
Summe1221220    
Gesamt   0,410,200,042,90


Tab. 8 NRKP, Dioxine und dioxinähnliche PCBs in Eiern, Auswertung der WHO-PCDD/F-PCB-TEQ-Gehalte

HaltungsformAnzahl unter-
suchter Proben
Nachweis von Dioxinen und dioxin-ähnlichen PCBAnzahl Proben mit Gehalten > 5 pg/g FettMittel-
wert
in
pg/g Fett
Median

in
pg/g Fett
Mini-
mum
in
pg/g Fett
Maxi-
mum
in
pg/g Fett
Erzeugnis gemäß Öko- Verordnung (EG)101000,980,660,303,32
Freilandhaltung252522,030,950,2012,00
Käfighaltung4400,230,200,200,30
Bodenhaltung656500.340,200,063,00
Ohne Angabe111100,910,600,202,60
Summe1151152
Gesamt0,830,400,4012,00


Fazit Hühnereier

In untersuchten Eiern wurden im Jahr 2012 Rückstände in unerlaubter Höhe in ähnlichem Umfang gefunden wie im Vorjahr. Hauptproblem waren die ubiquitär in der Umwelt vorhandenen PCB. Sie wurden zusammen mit den Dioxinen in jeder Probe festgestellt, bei zwei Proben wurde der zulässige Summenhöchstgehalt für Dioxine und dioxinähnliche PCB überschritten. Im Jahr 2011 war dies noch bei fünf Proben der Fall.

Honig

Insgesamt wurden 213 Honigproben auf Rückstände geprüft, davon 51 auf verbotene Stoffe, 133 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 127 auf sonstige Tierarzneimittel und 169 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. während des Produktionsprozesses entnommen.

Von den 213 Proben waren vier Proben (1,88 %) positiv. Dies sind etwas weniger als im Jahr 2011, in dem 2,76 % der Proben positiv waren.

In einer von 91 Proben (1,1 %) wurden 0,39 mg/kg Amitraz, ein Mittel gegen Ektoparasiten wie Milben und Insekten, nachgewiesen. Der Stoff könnte außerdem wegen seiner insektiziden Wirkung als Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, hat aber derzeit dafür keine Zulassung. Der zugelassene Höchstgehalt beträgt 0,2 mg/kg.

Zwei von 89 Proben (2,25 %) enthielten 0,018 mg/kg bzw. 0,04 mg/kg N,N-Diethyl-m-toluamid (DEET). Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 0,01 mg/kg. DEET ist ein Insektizid mit einem breiten Wirkungsspektrum. Ursache war der Einsatz des Insektenabwehrsprays "FABI". Verwendet wurde offenbar ein älteres Spray das den Stoff DEET noch enthielt. Neuere Sprays sollen diesen Wirkstoff nicht mehr enthalten. In einem Fall war zum Zeitpunkt der Ergebnismitteilung kein Honig mehr vorhanden, in dem anderen Fall wurde ein Verkehrsverbot für den restlichen Honig ausgesprochen.

Des Weiteren wurde in einer von drei auf Kupfer untersuchten Proben (33,33 %) der Stoff oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes nachgewiesen. Der Gehalt lag bei 0,467 mg/kg. In der Verordnung (EG) 396/2005 ist kein spezifischer Höchstgehalt für Kupfer in Honig festgelegt, es gilt deshalb nach Art. 18 Abs. 1b der Höchstgehalt von 0,01 mg/kg. Die natürlichen Gehalte von Kupfer liegen aber bereits weit über diesem Gehalt.

Fazit Honig

Der Anteil an Honigproben mit Rückständen in unerlaubter Höhe war etwas geringer als im Vorjahr. Es wurden allerdings, im Gegensatz zu ausschließlichen Kupferbefunden im Vorjahr, in drei Proben Insektizide nachgewiesen.

Entwicklung positiver Rückstandsbefunde von 2010 bis 2012

Tabelle 9 stellt noch einmal zusammengefasst die positiven Rückstandsbefunde von 2010 bis 2012 je Tierart bzw. Erzeugnis dar.

Tab. 9 NRKP, Übersicht über positive Rückstandsbefunde im Zeitraum 2010 bis 2012, verteilt auf die einzelnen Tierarten


Tierart /
Erzeugnis
201020112012
AnzahlAnzahlAnzahl
ProbenPositive
Befunde
in % ProbenPositive
Befunde
in % ProbenPositive
Befunde
in % 
Rinder14.843820,5514.651740,5114.994570,38
Schweine28.7302660,9329.1141620,5630.5131490,49
Schafe60020,3356681,4160081,33
Pferde11743,4211975,8816063,75
Kaninchen253633
Wild2132712,682324519,402132913,62
Geflügel7.94870,098.36660,079.07620,02
Aquakulturen540142,5955020,3658550,85
Milch1.89610,051.83710,051.90230,16
Eier78510,1367360,8970950,71
Honig18663,2318152,6721341,88


Insgesamt ist die Belastung mit unzulässigen Rückstandsmengen weiterhin gering. Bei Rindern, Schweinen, Schafen, Pferden, Wild, Geflügel, Eier und Honig ist die Anzahl der positiven Rückstandsbefunde leicht zurückgegangen. Bei Aquakulturen und Milch ist die Anzahl der positiven Befunde im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Bei Kaninchen waren in den letzten acht Jahren keine positiven Befunde mehr zu verzeichnen.

Hemmstoffe

In Deutschland sind entsprechend den Vorgaben der Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung) bei mindestens zwei Prozent aller gewerblich geschlachteten Kälber und mindestens 0,5 % aller sonstigen gewerblich geschlachteten Huftiere amtliche Proben zu entnehmen und auf Rückstände zu untersuchen. Ein großer Teil dieser Proben, im Jahr 2012 waren es 294.645, wird mittels Dreiplattentest, einem kostengünstigen mikrobiologischen Screeningverfahren zum Nachweis von antibakteriell wirksamen Stoffen (Hemmstoffe), untersucht. Wie aus Abbildung 1 ersichtlich, ist der Anteil an positiven Hemmstofftestbefunden wieder leicht gesunken und liegt bei unter 0,15 %. Betrachtet man die letzten zehn Jahre, so lag der Anteil fast immer auf ähnlichem Niveau, d.h. fast immer unter 0,2 % bzw. in den Jahren 2009 bis 2011 zwischen 0,22 % und 0,25 %.

Abb. 1 NRKP, Anteil positiver Proben im Dreiplattentest (Untersuchung auf Hemmstoffe)

Anteil positiver NRKP-Proben im Dreiplattentest - Untersuchung auf Hemmstoffe - Quelle: BVL

Die Wirkstoffe in Proben, die mittels Dreiplattentest positiv getestet wurden, werden im Anschluss mit einer qualitativ-quantitativen Methode identifiziert und quantifiziert. 2012 wurden insgesamt 703 hemmstoffpositive Plan- und Verdachtsproben sowie hemmstoffpositive Proben aus der bakteriologischen Fleischuntersuchung auf diese Weise nachuntersucht. Auf 184 Stoffe wurde getestet. Bei 213 Proben (30,30 %) konnten Rückstände von verbotenen Stoffen bzw. oberhalb von zulässigen Höchstgehalten nachgewiesen werden. In 405 Proben (57,61 %) waren Rückstände unterhalb des Höchstgehaltes zu finden. Insgesamt konnten bei 478 Proben (67,99 %) die Hemmstoffe ermittelt werden, die die voraussichtliche Ursache für den positiven Befund waren. Da eine Probe Rückstände von mehreren Stoffen sowohl ober- als auch unterhalb der Höchstmengen enthalten kann, ist die Gesamtzahl der Proben mit Rückständen geringer als die Summe der beiden genannten Teilzahlen. Am häufigsten wurden Tetracycline gefolgt von Penicillinen, Chinolonen, Aminoglycosiden, Sulfonamiden und Diaminopyrimidinen gefunden. In einigen Proben wurden auch Macrolide, Linkosamide, Amphenicole und Cephalosporine nachgewiesen. Bei den genannten Gruppen handelt es sich um Stoffe mit antibakterieller Wirkung. An sonstigen Tierarzneimitteln wurden Entzündungshemmer, Antiparasitika (Anthelminthika) und synthetische Kortikosteroide nachgewiesen. Bei letzteren Befunden ist anzunehmen, dass es sich hierbei um Nebenbefunde handelt, die nicht die eigentliche Ursache für den positiven Dreiplattentest waren.

Die Anzahl der Befunde gliedert sich im Einzelnen wie in Tabelle 10 aufgeführt. Die Spalte „Anzahl Proben mit Rückständen gesamt“ gibt nicht die Summe aus Anzahl „Positive Ergebnisse“ und „Rückstandsnachweise“ wieder, sondern die tatsächliche Anzahl an Proben, d.h. eine Probe kann mehrfach genannt sein wird hier aber nur einmal gezählt. Das gleich gilt für die letzte Zeile „Gesamt“.

Tab. 10 NRKP, Anzahl der bestätigten Befunde nach positivem Hemmstofftest

StoffgruppePositive ErgebnisseRückstandsnachweiseAnzahl Proben mit Rückständen gesamt
Tetracycline88285309
Penicilline425580
Chinolone374770
Aminoglycoside332648
Sulfonamide153346
Diaminopyrimidine123036
Macrolide31416
Entzündungshemmer4923
Linkosamide178
Anthelminthika88
Synthetische Kortikosteroide436
Amphenicole313
Cephalosporine11
Gesamt213405478


Maßnahmen

Ermittlung der Ursachen von positiven Rückstandsbefunden

Nach der Richtlinie 96/23/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Ursachen für positive Rückstandsbefunde zu ermitteln. In Deutschland übernehmen die für die Lebensmittel- bzw. Veterinärüberwachung zuständigen Behörden der Länder diese Aufgabe. Die Ursachen für positive Rückstandsbefunde konnten bei den pharmakologisch wirksamen Stoffen für 11 der 32 positiven Proben (34,38 %) ermittelt werden bzw. es bestand ein begründeter Verdacht. Ursachen waren beispielsweise die Nichteinhaltung von Wartezeiten oder der unsachgemäße Einsatz von Tierarzneimitteln. Bei einer auf dioxinähnliche PCB’s getesteten positiven Eierprobe wurde eine Kontamination der Auslauffläche durch Straßenarbeiten als Ursache ermittelt. Bei den restlichen Proben gab es keine Erkenntnisse. Die Schwermetallbelastungen wurden bei 36 der 219 positiven Proben (16,44 %) auf die allgemeine Umweltbelastung und bei 19 Proben (8,68 %) auf das höhere Alter der Tiere als mögliche Ursache zurückgeführt. Bei den restlichen Proben konnte die Ursache nicht ermittelt werden bzw. es gab keine Anmerkungen. Die positiven Leukomalachitgrünbefunde sind wahrscheinlich auf eine nicht sachgerechte Teichdesinfektion beziehungsweise eine unzulässige Behandlung von Fischen oder Fischeiern zurückzuführen.

Maßnahmen nach positiven Rückstandsbefunden

Die Beanstandung von Lebensmitteln mit unerlaubten Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe erfolgt nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Für die Maßnahmen sind die Länder verantwortlich.

Die Maßnahmen nach dem Nachweis von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen wie Chloramphenicol, Malachitgrün und Metronidazol ziehen immer eine Vor-Ort-Überprüfung im Tierbestand einschließlich der Kontrolle von Aufzeichnungen, Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheke und Entnahme von weiteren Verfolgsproben, wenn notwendig auch von Futter und Tränkwasser, nach sich. Außerdem werden bis zur Klärung des jeweiligen Vorfalls Betriebe gesperrt bzw. ein Abgabe- und Beförderungsverbot verhängt. Weiterhin werden verstärkte Bestandskontrollen angeordnet sowie Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Des Weiteren kann die Möglichkeit, EU-Zuschüsse zu erhalten oder zu beantragen, entzogen werden.

Die Höchstgehaltsüberschreitungen nach der Anwendung von zugelassenen Tierarzneimitteln haben Maßnahmen im Herkunftsbetrieb, wie verstärkte Kontrollen, Überprüfung der Aufzeichnungen, Überprüfungen der tierärztlichen Hausapotheken, zusätzliche Probenahmen und Anordnung der Voranmeldung von Tieren, die geschlachtet werden sollen, zur Folge. Gegebenenfalls werden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Beispiele für Änderungen im Rückstandskontrollplan 2012 gegenüber dem Vorjahresplan

Nach positiven Rückstandsbefunden in 2011 wurden 2013 die Probenzahlen für die entsprechenden Stoffe bzw. Stoffgruppen erhöht, so z. B. für Malachitgrün und Leukomalachitgrün.

Aufgrund von Verdachtsfällen wurde Tulathromycin als Pflichtstoff bei den Makroliden für Rinder und Schweine aufgenommen.

Sulfonamide (Sulfadoxin) und Trimethoprim wurden bei Aquakulturen in die Gruppe B1 des NRKP 2013 aufgenommen, da das Präparat Borgal® mit den Wirkstoffen Sulfadoxin und Trimethoprim in Deutschland als einziges Antibiotikum für Aquakulturen zugelassen ist.