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Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2003

Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittel-Rückstände - Ergebnisse aus Deutschland

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Dieser Bericht enthält die Ergebnisse von Untersuchungen, die im Jahr 2003 an Lebensmitteln tierischen Ursprungs, frischem und gefrorenem Obst, Gemüse und Getreide durchgeführt wurden, darunter auch die Ergebnisse des auf die Richtlinien 86/362/EWG und 90/642/EWG gestützten koordinierten Kontrollprogramms der Europäischen Gemeinschaft (KÜP) zur Sicherung der Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Getreide und bestimmten anderen Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs. Die Lebensmittel und Stoffe, die im Rahmen dieses Programms untersucht werden sollten, wurden in der Empfehlung 2002/663/EG der Kommission vom 19. August 2002 bekannt gegeben.

Berücksichtigt wurden alle Daten aus dem Beprobungszeitraum vom 01.01.2003 bis 31.12.2003, die von den Untersuchungsanstalten der amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung der 16 Bundesländer an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bis zum 11.06.2004 übermittelt worden sind. Die Tabellen aller Auswertungen finden Sie am Ende dieser Seite unter dem Link "zum Thema".

Im Untersuchungsjahr 2003 sind in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 12874 Proben auf das Vorkommen von Pestizidrückständen geprüft worden (Monitoring-Programm: 2515 Proben, amtliche Lebensmittelüberwachung: 10359 Proben). 5520 (42,88 %) dieser Proben enthielten keine quantifizierbaren Rückstände, in 6464 (50,21 %) traten Rückstände mit Gehalten unterhalb der Höchstmengen auf. 890 ( 6,91 %) Proben enthielten Rückstände mit Gehalten über den Höchstmengen.


Zu bemerken ist, dass bei Betrachtung der Höchstmengenüberschreitungen nur die numerischen Messwerte ohne Berücksichtigung der analytischen Streubreiten (Messunsicherheiten) herangezogen wurden;die gemessenen Rückstände wurden mit den Höchstmengen aus der Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV) verglichen. Bei den in Frage kommenden Lebensmittel/Wirkstoffkombinationen wurden die Höchstmengen aus den Allgemeinverfügungen nach §47a Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz berücksichtigt.

Tabelle 1: Zusammenfassung der Daten getrennt nach Richtlinien
Richtlinie und LebensmittelProben gesamtProben ohne Rückstände (nicht bestimmbar)Proben mit Rückständen bis einschließlich der HöchstmengeProben mit Rückständen über der Höchstmenge
86/362/EWG-Getreide666448
(67,27%)
211
(31,68%)
7
(1,05%)
86/363/EWG-Lebensmittel tierischen Ursprungs2116847
(40,03%)
1237
(58,46%)
32
(1,51%)
90/642/EWG-Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, einschließlich Obst und Gemüse99204072
(41,05%)
4997
(50,37%)
851
(8,58%)
Verarbeitete Lebensmittel (Apfelsaft, Orangensaft, Kleinkindernahrungen)172153
(88,95%)
19
(11,05%)
0
(0%)



Eine zusammenfassende Übersicht über die Datenlage nach Lebensmitteln, alphabetisch sortiert und nach den Richtlinien 86/362/EWG, 86/363/EWG und 90/642/EWG zusammengefasst, enthält die Tabelle „Lebensmittelbezogene Darstellung der Proben“ .

In den Tabelle 2 und 3 werden die Ergebnisse im Hinblick auf das o. a. Rückstandsvorkommen getrennt für Lebensmittel inländischer und ausländischer Herkunft ausgewiesen. Dieser Überblick zeigt, dass bei importierten Lebensmitteln die Höchstmengen häufiger als bei in Deutschland produzierten Lebensmitteln überschritten wurden. Das kann mehrere Gründe haben. Einer davon ist sicherlich darin zu sehen, dass ein Teil der importierten Lebensmittel aus Ländern mit anderen klimatischen Bedingungen stammen, in denen aufgrund dessen ein stärkerer Einsatz von Pestiziden zum Pflanzenschutz nötig ist. Zudem sind in vielen Herkunftsländern die gesetzlichen Höchstmengen bei einigen Wirkstoffen höher als in Deutschland.

Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat im Januar 2005 der neuen Verordnung („Pestizidrückstände in oder auf Lebens- und Futtermitteln“ [P6_TA-PROV(2004)0098]) über Höchstgehalte an Pestizid-Rückständen in Lebens- und Futtermitteln zugestimmt. Durch diese Verordnung werden Rückstands-Höchstgehalte innerhalb der EU auf einem hohen Verbraucherschutz-Niveau einheitlich festgesetzt, so dass in Zukunft die herkunftsabhängige Bewertung der Rückstandsgehalte übersichtlicher werden wird.

Tabelle 2: Inlandsproben
Gesamt48082359
(49,06%)
2273
(47,28%)
176
(3,66%)
Richtlinie und LebensmittelProben gesamtProben ohne Rückstände (nicht bestimmbar)Proben mit Rückständen bis einschließlich der HöchstmengeProben mit Rückständen über der Höchstmenge
86/362/EWG-Getreide442282
(63,80%)
155
(35,07%)
5
(1,13%)
86/363/EWG-Lebensmittel tierischen Ursprungs1329498
(37,47%)
806
(60,65%)
25
(1,88%)
90/642/EWG-Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, einschließlich Obst und Gemüse29061456
(50,10%)
1304
(44,87%)
146
(5,02%)
Verarbeitete Lebensmittel (Apfelsaft, Orangensaft, Kleinkindernahrungen)131123
(93,89%)
8
(6,11%)
0
(0%)
Tabelle 3: Auslandsproben und Proben unbekannter Herkunft
Gesamt80663161
(39,19%)
4191
(51,96%)
714
(8,85%)
Richtlinie und LebensmittelProben gesamtProben ohne Rückstände (nicht bestimmbar)Proben mit Rückständen bis einschließlich der HöchstmengeProben mit Rückständen über der Höchstmenge
86/362/EWG-Getreide224166
(74,11%)
56
(25,00%)
2
(0,89%)
86/363/EWG-Lebensmittel tierischen Ursprungs787349
(44,35%)
431
(54,76%)
7
(0,89%)
90/642/EWG-Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, einschließlich Obst und Gemüse70142616
(37,3%)
3693
(52,65%)
707
(10,05%)
Verarbeitete Lebensmittel (Apfelsaft, Orangensaft, Kleinkindernahrungen)4130
(73,17%)
11
(26,83%)
0
(0%)



Eine zusammenfassende Übersicht über die Belastung der einzelnen Lebensmittel nach Herkunftsstaaten, alphabetisch sortiert und nach den Richtlinien 86/362/EWG, 86/363/EWG und 90/642/EWG zusammengefasst, enthält die Tabelle „Lebensmittel- und herkunftsbezogene Darstellung der Proben“ .

Die Lebensmittelproben wurden insgesamt auf ein Spektrum von 545 Pestiziden untersucht, wobei nicht jede Probe auf das gesamte Stoffspektrum untersucht worden ist. Bei 281 (51,6%) Wirkstoffen wurden keine quantifizierbaren Gehalte gefunden. 264 (48,4%) dieser Wirkstoffe wurden in mindestens einer Probe quantifiziert. Bei 146 (26,8%) Wirkstoffen traten Gehalte oberhalb der Höchstmengen auf. In der Tabelle 4 befinden sich diese Angaben getrennt nach den einzelnen Richtlinien.

Tabelle 4: Übersicht über die Wirkstoffe
Richtlinie und LebensmittelAnzahl der untersuchten WirkstoffeAnzahl der Wirkstoffe ohne quantifizierbare GehalteAnzahl der Wirkstoffe mit quantifizierbaren GehaltenAnzahl der Wirkstoffe mit Gehalten über der Höchstmenge
86/362/EWG-Getreide481439
(91,3%)
42
(8,7%)
6
(1,2%)
86/363/EWG-Lebensmittel tierischen Ursprungs150127
(84,7%)
23
(15,3%)
7
(4,7%)
90/642/EWG-Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, einschließlich Obst und Gemüse519272
(52,4%)
247
(47,6%)
140
(27,0%)
Verarbeitete Lebensmittel346333
(96,2%)
13
(3,8%)
0
(0%)



In 4246 (33,0%) Proben wurde mehr als ein Rückstand gefunden. Der Grund dafür kann ein gezielter Wirkstoffwechsel sein, um Schaderreger-Resistenz zu vermeiden; nicht auszuschließen ist, dass von einigen Produzenten unterschiedliche Substanzen mit ähnlicher Wirkung verwendet werden, um die Höchstmengen für einzelne Pflanzenschutzmittel zu umgehen. Detaillierte Angaben über die Mehrfachrückstände in den einzelnen Lebensmittel enthält die Tabelle „Anzahl der Rückstände und deren Häufigkeiten in den untersuchten Lebensmitteln“ . Die Auswertungen der Daten für den Bericht an die Europäische Kommision wurden nach den Vorgaben des „Guidance for Reporting the Results of the 2003 National and Community Monitoring Programmes to the European Commission“ vom Februar 2004 durchgeführt und bestehen aus den folgenden Tabellen.