Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Jahresbericht Lebensmittelbestrahlung 2005

Kontrolle der Lebensmittel auf der Stufe des Inverkehrbringens

Rund vier Prozent der in Deutschland im Jahr 2005 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel sind zu beanstanden. Im Jahr 2005 wurden insgesamt 3.945 Proben durch die Behörden der Bundesländer untersucht. Die Probenahme erfolgt in der Regel risikoorientiert.

2,4 Prozent der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland für eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. In Deutschland dürfen lediglich getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt verkauft werden. 1,1 Prozent waren bestrahlt, obwohl eine solche Behandlung für die betroffenen Lebensmittel in Deutschland nicht zugelassen ist. Zudem wurde bei diesen Waren auf dem Etikett nicht auf die Bestrahlung hingewiesen. 0,1 Prozent der Proben waren zwar als bestrahlt gekennzeichnet, ein Verkauf dieser bestrahlten Lebensmittel in Deutschland war jedoch nicht zulässig.

Unzulässig bestrahlt waren vor allem asiatische Nudelsuppe, getrockneter und gesalzener Fisch, Krustentiere und Froschschenkel aus dem ostasiatischen Raum sowie Nahrungsergänzungsmittel aus Deutschland und der Schweiz. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit Strahlung haltbar gemacht wurden. Zudem waren die Lebensmittel nicht als bestrahlt gekennzeichnet.

Rund die Hälfte der Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmängeln entfiel auf bestrahlte Kräuter und Gewürze in Suppen und Saucen, die zumeist aus dem ostasiatischen Raum stammten. Bestrahlte Kräuter und Gewürze dürfen in Deutschland zwar in Verkehr gebracht werden, die beanstandeten Lebensmittel waren jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. Rund 32 Prozent der Beanstandungen betrafen asiatische Nudel- und Party-Snacks sowie Pizza, die mit bestrahlten Gewürzen und Kräutern hergestellt und nicht oder mangelhaft gekennzeichnet wurden. Darüber hinaus wurde die mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung bei Gewürzen, tischfertigen Gerichten, Trockenmahlzeiten und Tee beanstandet.

Tabelle zum Download: Von den Landesüberwachungsbehörden erhobene und von BVL zusammengestellte Daten aus dem Berichtsjahr 2005: Ergebnisse der Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens von Lebensmitteln.

Kontrolle von Anlagen zur Bestrahlung von Lebensmitteln in Deutschland 2005

Hinsichtlich der Überprüfung von Bestrahlungsanlagen nach Richtlinie 1999/2/EG liegen für das Berichtsjahr 2005 drei Kontrollberichte vor. Die Inspektionen der Bundesländer für das Berichtsjahr 2005 ergaben, dass die Anforderungen der Richtlinie 1999/2/EG von den überprüften Betrieben eingehalten wurden.

Insgesamt wurden 472 Tonnen Lebensmittel bestrahlt, davon waren ein Viertel (118 t) mit Bestimmung für die EU. Die durchschnittliche absorbierte Dosis wurde mit <10 kGy angegeben. Der Bericht über Kontrollen, die im Jahr 2005 in Bestrahlungsanlagen durchgeführt wurden, wird erstellt gemäß LMBestrV § 7 Abs. (3) Satz 1 und gemäß Art. 7 Abs. (3) Satz 2 der Richtlinie 1999/2/EG.