Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Jahresbericht Lebensmittelbestrahlung 2007

Kontrolle der Lebensmittel auf der Stufe des Inverkehrbringens

Wie im Vorjahr waren rund zwei Prozent der in Deutschland im Jahr 2007 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel zu beanstanden. Im Jahr 2007 wurden insgesamt 3744 Proben durch die Behörden der Bundesländer untersucht. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 393 Proben (ca. 9%) weniger. Die Probenahme erfolgen in der Regel risikoorientiert. D.h., dass die Zahl der Beanstandungen nicht repräsentativ für die Gesamtheit der auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmittel ist.

In Deutschland dürfen lediglich getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt verkauft werden. Zusätzlich dürfen tief gefrorene bestrahlte Froschschenkel, wenn sie in anderen EU-Mitgliedstaaten rechtmäßig in Verkehr sind, nach Deutschland eingeführt und vermarktet werden.

Rund ein Prozent der Proben waren bestrahlt, obwohl dies für das untersuchte Lebensmittel nicht zulässig war. Rund 0,5 Prozent der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland für eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. Bei weiteren 0,5% der untersuchten Proben konnte die Zulässigkeit einer Bestrahlung nicht abschließend geklärt werden.

Zwar zulässig bestrahlt, aber nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet waren größtenteils Suppen und Saucen einschließlich Instant-Nudelsuppen- und gerichte (76% der nicht ordnungsgemäß gekennzeichneten bestrahlten Proben). Die Zulässigkeit der Bestrahlung konnte häufiger in der Gruppe der Suppen und Saucen nicht geklärt werden (60%), gefolgt von Nahrungsergänzungsmitteln (20%) und Tee (15%). Nicht Zulässig bestrahlt waren vor allem Nahrungsergänzungsmittel (68%) und Pilze (12%).

Tabelle zum Download: Von den Landesüberwachungsbehörden erhobene und von BVL zusammengestellte Daten aus dem Berichtsjahr 2007: Ergebnisse der Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens von Lebensmitteln.

Kontrolle von Anlagen zur Bestrahlung von Lebensmitteln in Deutschland 2007

Hinsichtlich der Überprüfung von Bestrahlungsanlagen nach Richtlinie 1999/2/EG lagen für das Berichtsjahr 2007 wieder drei Kontrollberichte vor. Die Inspektionen der Bundesländer für das Berichtsjahr 2007 ergaben, dass die Anforderungen der Richtlinie 1999/2/EG von den überprüften Betrieben eingehalten wurden.

Insgesamt wurden ca. 331 Tonnen Lebensmittel bestrahlt, 8 Tonnen weniger als im Vorjahr. Von diesen war nur gut 30% (110 t) für EU-Staaten bestimmt (ca. 50% waren es im Jahr 2006). Die durchschnittliche absorbierte Dosis wurde mit <10 kGy angegeben. Der Bericht über Kontrollen, die im Jahr 2007 in Bestrahlungsanlagen durchgeführt wurden, wird gemäß LMBestrV §7 Abs. (3) Satz 1 und gemäß Art. 7 Abs. (3) Satz 2 der Richtlinie 1999/2/EG erstellt.