Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Jahresbericht Lebensmittelbestrahlung 2016

Kontrolle der Lebensmittel auf der Stufe des Inverkehrbringens

Im Jahr 2016 wurden insgesamt 3.361 auf Bestrahlung untersuchte Proben an das BVL gemeldet. Eine Bestrahlung wurde bei 55 Proben nachgewiesen, von diesen waren 46 Proben, d. h. ca. 1,4 % der Gesamtprobenzahl, zu beanstanden. Für die Beanstandungen gab es verschiedene Gründe: 29 Proben wurden nicht zulässig bestrahlt und 8 Proben waren zwar zulässig bestrahlt, aber nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. Bei weiteren 9 Proben konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die Bestrahlung zulässig gewesen war. Dies liegt darin begründet, dass die CEN-Methode EN 1788 nur eine eingeschränkte Aussagekraft besitzt. Sie ermöglicht keine Aussage darüber, ob bei zusammengesetzten Produkten, wie Instant-Nudelgerichten oder Trockensuppen, nur die getrockneten Kräuter und Gewürze bestrahlt wurden oder das gesamte Produkt.

Anteilig an der Gesamtzahl gemeldeter Proben je Lebensmittelgruppe wurden im Jahr 2016 die meisten Beanstandungen in den Lebensmittelgruppen Sonstiges (11,5 % oder 9 Proben), Suppen und Saucen einschließlich Nudelinstantgerichte (7,7 % oder 19 Proben), Nahrungsergänzungsmittel (4,5 % oder 12 Proben), Fischerzeugnisse (4,3 % oder 2 Proben), Krustentiere, Schalentiere, und sonstige Wassertiere sowie deren Erzeugnisse (1,9 % oder 4 Proben), Würzmittel (1,2 % oder 3 Proben) und getrocknete Kräuter und Gewürze (0,5 % oder 6 Proben) gefunden.

Proben, deren Zulässigkeit der Bestrahlung nicht geklärt werden konnte, fanden sich in allen Lebensmittelgruppen, die beanstandete Proben enthielten. Proben, die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet waren, verteilten sich auf die Lebensmittelgruppen getrockneten Kräuter und Gewürze (8,5 % oder 1 Probe), Suppen und Saucen einschließlich Nudelinstantgerichte (6,4 % oder 3 Proben) und Würzmittel (2,1 % oder 1 Probe). Nicht zulässig bestrahlt waren Proben aus den Produktgruppen Fischerzeugnisse (2,1 % oder 1 Probe), Nahrungsergänzungsmittel (1,9 % oder 5 Proben), Suppen und Saucen einschließlich Nudelinstantgerichte (0,8% oder 2 Proben) sowie Krustentiere, Schalentiere, und sonstige Wassertiere sowie deren Erzeugnisse (0.5 % oder 1 Probe) (s. Abbildung).

Ergebnisse aller Kontrollen auf Behandlung mit ionisierenden Strahlen auf der Stufe des Inverkehrbringens im Jahr 2016. Ergebnisse aller Kontrollen auf Behandlung mit ionisierenden Strahlen auf der Stufe des Inverkehrbringens im Jahr 2016. Als Balken dargestellt werden nur die bestrahlten Proben anteilig aller Proben einer Lebensmittelgruppe. Ergebnisse aller Kontrollen auf Behandlung mit ionisierenden Strahlen auf der Stufe des Inverkehrbringens im Jahr 2016. Als Balken dargestellt werden nur die bestrahlten Proben anteilig aller Proben einer Lebensmittelgruppe. Quelle: BVL

Zum Download: Von den Landesüberwachungsbehörden erhobene und vom BVL zusammengestellte Daten aus dem Berichtsjahr 2016: Ergebnisse der Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens von Lebensmitteln.

Kontrolle von Anlagen zur Bestrahlung von Lebensmitteln in Deutschland

Für das Jahr 2016 waren hinsichtlich der Überprüfung von Bestrahlungsanlagen nach Richtlinie 1999/2/EG 2 Kontrollberichte angegeben. Demnach wurden in 2 von insgesamt 4 Bestrahlungsanlagen in Deutschland etwa 242,7 Tonnen Lebensmittel bestrahlt. Davon waren rund 6,1 Tonnen für die EU bestimmt, der Rest ging an Drittländer. Die durchschnittliche absorbierte Dosis wurde für bestrahlte Lebensmittel mit Bestimmung für die EU mit < 10 kGy angegeben.