Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Mit der Bestrahlung von Lebensmitteln verfolgte Ziele

Die Bestrahlung mit ionisierenden Strahlen ist eine Methode zur Konservierung von Lebensmitteln. Hierbei werden unerwünschte Mikroorganismen und Insekten abgetötet, die zum Verderb der Lebensmittel führen oder als Krankheitserreger ein Risiko durch die Übertragung von Infektionskrankheiten darstellen. Außerdem kann durch Bestrahlung die vorzeitige Reifung, Sprossung oder Keimung von Lebensmitteln verhindert werden.

Die Bestrahlung der Lebensmittel erfolgt in speziellen Anlagen mit ionisierenden Strahlen aus folgenden Quellen:

  • Gammastrahlen aus Radionukliden 60Co oder 137Cs
  • Röntgenstrahlen, die von Geräten erzeugt werden, die mit einer Nennenergie (maximale Quantenenergie) von fünf Megaelektronvolt oder darunter betrieben werden
  • Elektronen, die von Geräten erzeugt werden, die mit einer Nennenergie (maximale Quantenenergie) von zehn Megaelektronvolt oder darunter betrieben werden

Die Strahlendosis wird in Gray gemessen. Durch die Bestrahlung werden die Lebensmittel nicht radioaktiv. Bei der Bestrahlung werden Inhaltsstoffe, wie Kohlenhydrate, Proteine, Fettsäuren und Vitamine in geringem Umfang abgebaut. Dies ist zwar messbar, hat aber keine wichtige Bedeutung für den Gehalt an Nährstoffen. Lediglich Mineralstoffe bleiben völlig unbeeinflusst.

Rechtlicher Rahmen

In Deutschland besteht ein allgemeines Bestrahlungsverbot für Lebensmittel. Das ist in § 8 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) festgelegt. Erlaubt wird in der Lebensmittelbestrahlungsverordnung nur die Bestrahlung von getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen mit einer 'maximalen durchschnittlich absorbierten Gesamtdosis' von 10 Kilogray. Alle Lebensmittel, die bestrahlt sind oder bestrahlte Bestandteile enthalten, müssen gekennzeichnet sein. Das heißt, dass ein Kräuterkäse, in dem bestrahlte Kräuter verwendet werden, auch als bestrahlt gekennzeichnet werden muss.

Die Rechtslage bei der Bestrahlung von Lebensmitteln ist innerhalb der EU noch nicht harmonisiert. In einigen Mitgliedstaaten der EU ist die Bestrahlung weiterer Lebensmittel erlaubt. So dürfen beispielsweise in Großbritannien Fische, Geflügel, Getreide und auch Obst, in den Niederlanden Hülsenfrüchte, Hühnerfleisch, Garnelen und tief gefrorene Froschschenkel bestrahlt werden.

Da der freie Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union nicht behindert werden darf, müssen Produkte, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig in Verkehr gebracht werden, auch in Deutschland zugelassen werden, soweit sie gesundheitlich unbedenklich sind. Sie müssen in jedem Fall aber als bestrahlt gekennzeichnet sein.

Abweichend von dem oben genannten allgemeinen Verbot ist in Deutschland erlaubt,

  • Lebensmitteln mit Neutronen zu Kontroll- und Messzwecken zu bestrahlen,
  • Trinkwasser mit ultravioletten Strahlen zur Entkeimung zu bestrahlen,
  • die Oberflächen von Obst- und Gemüseerzeugnissen und von Hartkäse mit ultravioletten Strahlen bei der Lagerung zu bestrahlen,
  • sowie die Oberfläche von Eiern mit Hilfe von UV-C Strahlen zur Entkeimung zu bestrahlen.

Die Lebensmittelbestrahlungsverordnung enthält außerdem einen Passus, nach dem die bei der Entkeimung von Luft durch ultraviolette Strahlen auftretende indirekte Einwirkung auf Lebensmittel zugelassen ist.

Im Januar 2020 wurde eine Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB für das Verbringen von mit UV-Strahlen behandeltem Invertflüssigzucker erlassen. Den Text dieser Allgemeinverfügung ist im unteren Bereich dieser Seite zu finden.

Ziel der Überwachung - Was wird überwacht?

Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung werden zwei Fragestellungen untersucht.

  1. Werden Lebensmittel zum Kauf angeboten, die verbotenerweise bestrahlt wurden?
  2. Sind bestrahlte Lebensmittel als solche gekennzeichnet?

Die Lebensmittelkontrolleure entnehmen Proben von Lebensmitteln in Nahrungsmittelbetrieben, im Groß- oder Einzelhandel und lassen sie in Speziallabors untersuchen. Ob ein Lebensmittel bestrahlt wurde, kann man mit Hilfe der photostimulierten Lumineszenz feststellen. Die Untersuchungsämter wenden dieses Verfahren im Rahmen der Lebensmittelüberwachung routinemäßig an. Bei der Probenahme werden stichprobenartig besonders Lebensmittel beziehungsweise Hersteller und Importeure berücksichtigt, die bereits in der Vergangenheit wegen Verstößen im Hinblick auf illegale Bestrahlung oder deren mangelhafte Kennzeichnung beanstandet wurden.

Organisation der Datenerhebung

Lebensmittel werden im Hinblick auf Bestrahlung von den Ämtern für Lebensmittelüberwachung der Kreise oder Städte sowie Untersuchungslaboren der Bundesländer untersucht. Die Bundesländer übermitteln ihre Erkenntnisse dem BVL in einem vorgegebenen Format. Das BVL wertet die Länderdaten aus und erstattet jährlich der EU-Kommission Bericht über die Überwachung der Lebensmittelbestrahlung. Berichtet wird über Kontrollen, die in den Bestrahlungsanlagen durchgeführt wurden, insbesondere über Gruppen und Mengen der behandelten Erzeugnisse sowie den verabreichten Dosen. Ferner werden die Ergebnisse der Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens berichtet sowie die zum Nachweis der Bestrahlung angewandten Methoden. Die EU-Kommission fasst wiederum die Berichte der Mitgliedstaaten zusammen und veröffentlicht sie im Internet. Die Jahresberichte des BVL zu bestrahlten Lebensmitteln sowie ein Verweis auf die EU-Berichte stehen im unteren Bereich der Seite zur Verfügung.