Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen

Gruppenbild der Gemeinsamen Expertenkommission Expertenkommission Gruppenbild Gruppenbild der Gemeinsamen Expertenkommission Quelle: © BVL

Im Januar 2013 haben das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen ins Leben gerufen. Hintergrund der Schaffung der Kommission ist, dass Stoffe, die z. B. bislang vorwiegend oder ausschließlich in Arzneimitteln verwendet wurden, vermehrt als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in Verkehr gebracht werden. Seitens der Behörden bestehen jedoch häufig Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und der Verkehrsfähigkeit dieser Erzeugnisse als Lebensmittel.

Die Gemeinsame Expertenkommission ist ein anerkanntes unabhängiges Gremium mit breit aufgestellter fachlicher Expertise. Ihre Aufgabe ist es, Kriterienkataloge, Entscheidungsbäume sowie Stellungnahmen zur Einstufung von Stoffen zu erarbeiten und dabei wissenschaftliche Erkenntnisse und rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Themen sind beispielsweise, ob Erzeugnisse mit diesen Stoffen als Arzneimittel einzustufen sind, die Prüfung von möglichen Gesundheitsgefahren dieser Stoffe sowie ob eine lebensmittelrechtliche Zulassung erforderlich ist, die z. B. für neuartige Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutaten Pflicht ist. Die erarbeiteten Gutachten schließen mit einer Empfehlung, ob ein Stoff als Lebensmittel verkehrsfähig ist oder nicht. Somit leistet die Gemeinsame Expertenkommission einen aktiven Beitrag zur Risikoeinschätzung von so genannten Borderline-Produkten und zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung.

Mit den Empfehlungen der Gemeinsamen Expertenkommission werden den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Gutachten zur Verfügung gestellt, um diese bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu unterstützen.

Übersicht der Mitglieder - Elf Mitglieder mit Stimmrecht, zwei ohne Stimmrecht - © BVL Abb. Übersicht der Mitglieder - Elf Mitglieder mit Stimmrecht, zwei ohne Stimmrecht Übersicht der Mitglieder - Elf Mitglieder mit Stimmrecht, zwei ohne Stimmrecht - © BVL

Die Gemeinsamen Expertenkommission setzt sich aus sechs behördenexternen Expertinnen und Experten, vier Sachverständigen der amtlichen Arzneimittel- und Lebensmittelüberwachung und je einer Vertreterin bzw. eines Vertreters des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), des BVL und des BfArM sowie den jeweiligen Stellvertretenden zusammen. Um die Unabhängigkeit der Gemeinsamen Expertenkommission zu unterstreichen, sind die beiden Mitglieder von BVL und BfArM nicht stimmberechtigt.

Zusammen bringen die Mitglieder der Gemeinsamen Expertenkommission ihr Fachwissen aus den Gebieten der Toxikologie, Pharmakologie, Medizin/Ernährungsmedizin, Lebensmittel- und Arzneimittelanalytik, pharmazeutischen Biologie, Ernährungswissenschaft sowie des Lebensmittel- und Arzneimittelrechts ein. Dies erlaubt es, durch die behördenunabhängige wissenschaftliche Expertise und die breite fachliche Ausrichtung Themen interdisziplinär zu bearbeiten.
Die behördenexternen Expertinnen und Experten werden für drei Jahre berufen und durch eine Berufungskommission nach einem öffentlichen Bewerbungsverfahren ausgewählt.

Mehr über die Mitglieder finden Sie hier: „Mitglieder der Kommission"

Die Geschäftsstelle der Gemeinsamen Expertenkommission wird gemeinsam und gleichberechtigt von BVL und BfArM geleitet. Sie unterstützt fachlich sowie organisatorisch die Berichterstattenden, welche aus der Runde der Expertinnen und Experten benannt werden und die Stellungnahmen ausarbeiten.

Die aktuellen Themen der Sitzungen können der veröffentlichten Tagesordnung entnommen werden.
Ergebnisprotokolle der Sitzungen können ebenfalls hier eingesehen werden.

Themen zur Bearbeitung in der Gemeinsamen Expertenkommission können von den obersten Landesbehörden sowie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), BVL, BfArM und dem BfR eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Organisation und zum Ablauf finden Sie in der Geschäftsordnung und
im Errichtungserlass.

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