Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Tätigkeitsbericht der Task Force zur Aufklärung des Gastroenteritis-Ausbruchs

In Folge des Ausbruchs von akuter Gastroenteritis in Ostdeutschland haben sich Bund und Länder am 28. September 2012 darauf verständigt, die Ermittlungen auf der Lebensmittelseite durch eine Koordinierungsgruppe unter Federführung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu bündeln. Der Task Force gehörten Experten der zuständigen Länderbehörden von Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen, des BVL, des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) und des Robert Koch-Institutes (RKI) an.

Zusammenfassung des Tätigkeitsberichts

Die Task Force „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ (Task Force) nahm am Samstag, den 29. September 2012, ihre Arbeit auf. Nach Sichtung aller vorhandenen Informationen zum Ausbruchsgeschehen wurde die Strategie für die lebensmittelseitige Ausbruchsaufklärung beschlossen. Zur Identifikation der den Ausbruch verursachenden Lebensmittel sollten risikoorientierte Betriebskontrollen in Küchen und in Ausgabestellen von Einrichtungen, eine Warenstromanalyse sowie Laboruntersuchungen von Lebensmittelproben durchgeführt werden. Darüber hinaus sollten über den Vertreter Hessens Auskünfte und Daten aus der Zentrale des betroffenen hessischen Cateringunternehmens bezogen werden. Die Task Force erarbeitete Handlungsempfehlungen für bei Betriebskontrollen zu erhebende Informationen und für die Untersuchung von Lebensmittelproben. Weiterhin wurden Erfassungsbögen für die Meldung von Rückverfolgungsdaten und Laborergebnissen an die Länder übermittelt. Damit hatten die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den fünf betroffenen Ländern am Montagmorgen, den 01. Oktober 2012, alle Informationen für ein koordiniertes Vorgehen zur Verfügung.

Im Rahmen der Ausbruchsuntersuchung wurden von den Ländern 796 Lebensmittel- und Umgebungsproben untersucht (Stand der Datenmeldung: 08. Oktober 2012, 13:00 Uhr). Es wurden 15 Küchen identifiziert, die mit dem Ausbruchsgeschehen in Verbindung standen. Diese Küchen hatten nach derzeitigem Ermittlungsstand in der 39. Kalenderwoche 978 Einrichtungen mit Speisen beliefert. In 288 der belieferten Einrichtungen traten gehäufte Erkrankungsfälle auf. 13 der 15 betroffenen Küchen gehören dem Cateringunternehmen an. Die Rückverfolgungsuntersuchungen ergaben, dass 14 dieser 15 Küchen tiefgekühlte Erdbeeren (TK-Erdbeeren) derselben Charge verwendet hatten. Die Erdbeeren waren in unterschiedlicher Form zubereitet und abgegeben worden, z.B. als Kompott oder als Zutat in Nachspeisen. Die fragliche Charge Erdbeeren (bestehend aus zwei Teilchargen, von der nur eine ausgeliefert wurde) stammte von einem Handelsunternehmen aus Sachsen, welches 44 Tonnen TK-Erdbeeren in 10 kg Gebinden über den Hafen Hamburg direkt aus China importiert hatte. Am 8. Oktober 2012 wurde bei einer im Auftrag von Sachsen veranlassten amtlichen Laboruntersuchung in Sachsen-Anhalt Norovirus der Genogruppe II in einem Gebinde der verdächtigen Charge TK-Erdbeeren nachgewiesen. In Verbindung mit den epidemiologischen Studien des Robert Koch-Instituts ist der Ausbruch von akutem Brechdurchfall damit aufklärt.

Als Maßnahme zum Stoppen des Ausbruchs wurde die verdächtige Charge TK-Erdbeeren unverzüglich gesperrt und die Rücknahme bei allen belieferten Kunden eingeleitet. Sachsen hat eine RASFF-Meldung an das BVL übermittelt, welche inzwischen von der Europäischen Kommission notifiziert wurde.

Die von den Ländern erhobenen lebensmittelepidemiologischen Untersuchungsergebnisse wurden von der Task Force in einer Datenbank erfasst und stehen für weitergehende wissenschaftliche Analysen des Geschehens zur Verfügung.

Den vollständigen Bericht der Task Force finden Sie hier.