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Kontrollprogramme, Auswertungen und Berichte zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln

Auch bei sachgerechter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können Rückstände in den entsprechenden Lebensmitteln nicht ausgeschlossen werden. Die Einhaltung der geltenden Rückstandshöchstgehalte wird dementsprechend von der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Länder kontrolliert, um den Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Risiken zu schützen.

Datengrundlage

Als Datengrundlage für Auswertungen und Berichte dienen dem BVL die Daten der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Länder. Dabei können bezüglich der Probenahme grundsätzlich zwei verschiedene Ansätze unterschieden werden. So handelt es sich bei Monitoring-Proben um Proben zur Ermittlung der Verbraucherexposition. Sie werden nach einem jährlich festgelegten Probenahmeplan repräsentativ und unter Berücksichtigung biostatistischer Aspekte gezogen. Demgegenüber dienen die sogenannten Surveillance-Proben der Überprüfung der Einhaltung der gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalte. Die Probenahme erfolgt hier risikoorientiert, das heißt, Lebensmittel, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind, werden häufiger und mit höheren Probezahlen kontrolliert. Folglich sind die erhaltenen Ergebnisse auch nicht repräsentativ für die Gesamtheit der auf dem Markt befindlichen Lebensmittel. Gleiches gilt ebenso für die Verfolgs-, Verdachts- und Beschwerdeproben.

Aufgrund der Berücksichtigung analytischer Messunsicherheiten werden Überschreitungen eines gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalts in Deutschland erst beanstandet, wenn sie um eine definierte Streubreite über diesem Wert liegen. Im Rahmen der Datenübermittlung an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bzw. an die Europäische Kommission sowie in den zugehörigen Auswertungen und Berichten werden jedoch alle nominell über dem Rückstandshöchstgehalt liegenden Messwerte bereits als Überschreitung gewertet.

Koordiniertes Kontrollprogramm der Gemeinschaft (KKP)

Gemäß Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs legt die Europäische Kommission ein mehrjähriges koordiniertes Kontrollprogramm der Gemeinschaft (KKP) mit genauen Angaben über die in die nationalen Kontrollprogramme der Mitgliedstaaten einzubeziehenden Proben fest.

Mit Hilfe dieser Proben soll einerseits die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften, konkret der in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten Rückstandshöchstgehalte, überprüft und andererseits die Verbraucherexposition mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln ermittelt werden. Das koordinierte Kontrollprogramm wird dabei jeweils für drei Jahre erstellt, jährlich aktualisiert und in Form einer Verordnung veröffentlicht. Die Umsetzung erfolgt in Deutschland im Rahmen des Monitorings.

Nationales Kontrollkonzept "Pflanzenschutzmittelrückstände in oder auf Lebensmitteln"

Die Mitgliedstaaten der EU legen gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs nationale Mehrjahresprogramme zur Kontrolle von Pestizidrückständen fest. Diese sind risikoorientiert und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Koordinierten Kontrollprogramms der Gemeinschaft (KKP) zu erstellen und zielen insbesondere auf die Bewertung der Verbraucherexposition und die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften ab.

Dabei müssen auch die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz bezüglich der Durchführung von amtlichen Kontrollen auf allen Stufen der Produktion sowie der Importkontrolle berücksichtigt werden. Die jährlich zu aktualisierenden Programme sind der Europäischen Kommission vorzulegen.

Um allen diesen Vorgaben gerecht zu werden, wurde in Deutschland das Kontrollkonzept "Pflanzenschutzmittelrückstände in oder auf Lebensmitteln nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005" gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet, welches eine koordinierte Umsetzung im Rahmen des Monitorings (Verbraucherexposition) und der risikoorientierten amtlichen Lebensmittelüberwachung (Einhaltung von Rechtsvorschriften) ermöglicht. Das Kontrollkonzept sieht einen dreijährigen Zyklus für das zu erstellende nationale Mehrjahresprogramm einschließlich der vorgegebenen jährlichen Aktualisierung vor.

Nationale Berichterstattung

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 berichtet das BVL jährlich über die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen von Lebensmitteln auf Pflanzenschutzmittelrückstände. Seit 2009 werden die gesamten Daten der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Länder einschließlich der Ergebnisse des Monitorings in Form einzelner Datensätze direkt an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt. Diese erstellt auf Grundlage der Daten aller EU-Mitgliedstaaten einen Jahresbericht zu Pestizidrückständen und macht die entsprechenden Informationen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zugänglich.

Davon unabhängig führt das BVL eine jährliche Auswertung der Daten zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln durch und veröffentlicht die Ergebnisse in Form des Berichtes "Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln" sowie der zugehörigen Tabellen im Internet. Weitere Informationen hierzu verlinkt am Ende der Seite.

Quartalsauswertungen

Um eine höhere Aktualität und Transparenz erreichen und zeitnah auf mögliche Auffälligkeiten reagieren zu können, führt das BVL seit Januar 2009 zusätzlich zu den jährlichen Berichten auch vierteljährliche Auswertungen der von der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Länder übermittelten Daten zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln durch. Diese sogenannten Quartalsauswertungen finden Sie verlinkt am Ende der Seite.

Qualitätssicherung

Die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung einschließlich des (Lebensmittel-) Monitorings bei der Probenahme und der Analytik von Pflanzenschutzmittelrückständen angewandten Verfahren müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Diese sind in den nachfolgenden Dokumenten der Europäischen Kommission für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich festgelegt.

  • Richtlinie 2002/63/EG zur Festlegung gemeinschaftlicher Probenahmemethoden zur amtlichen Kontrolle von Pestizidrückständen in und auf Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs
  • Guidance document on residue analytical methods (SANCO/825/2000)
  • Method validation and quality control procedures for pesticide residues analysis in food and feed (SANCO/2007/3131) bzw. (SANCO/10684/2009)

In Deutschland besitzen alle Untersuchungsämter der Länder, die Daten zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln an das BVL übermitteln, eine Akkreditierung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Sie nehmen regelmäßig an qualitätssichernden Maßnahmen, wie beispielsweise Ringversuchen und Laborvergleichsuntersuchungen, teil.

Quartalsauswertungen

Tabellen

Rechtsgrundlagen

Häufig gestellte Fragen

Weitere Dokumente

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Berichte

Berichte zur Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände

Kurzfassung: Nationale Berichterstattung
„Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“ 2017

Kurzfassung: Nationale Berichterstattung
„Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“ 2017

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