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Dioxine und andere langlebige organische Verbindungen

Dioxine sind hochgiftige Verbindungen. Der Begriff Dioxine bezieht sich auf zwei Klassen unterschiedlich chlorierter Verbindungen, die einerseits aus 75 polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen (PCDD) und andererseits aus 135 polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF) bestehen. Diese Einzelverbindungen werden als Kongenere bezeichnet. Die verschiedenen Dioxine (PCDD/F) haben ähnliche chemische, physikalische und toxikologische Eigenschaften. Es sind lipophile Verbindungen, die sich im Fettgewebe von Tieren und Menschen anreichern. Besonders bekannt geworden ist das 2,3,7,8- Tetrachlordibenzodioxin (TCDD), das in Anlehnung an eine Gift-Katastrophe in einer norditalienischen Stadt als „Seveso-Dioxin“ bezeichnet wird.

Zahlreiche Polychlorierte Biphenyle (PCB) zeigen auch aufgrund ihres Molekülaufbaus Ähnlichkeiten mit Dioxinen. Sie werden deshalb dioxinähnliche PCB (dl-PCB) genannt.

Dioxine und PCB gelangen über den Boden in unsere Nahrung

Dioxine sind unerwünschte Nebenprodukte, die hauptsächlich bei Verbrennungsprozessen (z.B. Metall- und Stahlproduktion, industrielle Verbrennungsanlagen, Hausbrand) entstehen können. Viele Dioxine sind auch bei natürlichen Prozessen in der Erdgeschichte entstanden und haben sich häufig in Ton und Erde angereichert.

Im Gegensatz zu Dioxinen sind PCB für verschiedene Anwendungen hergestellt worden, in der Hauptsache als nicht brennende und den Strom nicht leitende zähe Flüssigkeiten in Transformatoren und als Hydraulikflüssigkeit.

Die Giftigkeit der einzelnen Dioxine und PCB ist unterschiedlich

Dioxine und PCB treten meist als Gemische einzelner Kongenere in unterschiedlichen Mengen auf. Die Toxizität der einzelnen Kongenere ist bekannt. Um die Toxizität dieser Gemische einzustufen, werden den dioxinähnlichen PCB und den Dioxinen von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahre 2005 festgesetzte Toxizitätsäquivalentfaktoren (TEF) zugeordnet, die diese Verbindungen gemäß ihrer Toxizität einstufen. Die Toxizität des giftigsten bekannten Dioxins (TCDD) wird mit 1 bewertet. Die anderen Dioxine sind im Verhältnis zu TCDD weniger giftig und erhalten deshalb niedrigere Werte. Ihre relative Toxizität liegt zwischen 0,0003 bis 0,3. Ein Dioxin mit einem Toxizitätsäquivalent von 0,5 wird also als halb so giftig angesehen wie TCDD. Die gemessenen Dioxine und dioxinähnlichen PCB werden als Dioxinäquivalente (WHO-PCDD/F-TEQ und WHO-PCB-TEQ) zu einem Wert zusammengefasst. Die Summe von WHO-PCDD/F-TEQ und WHO-PCB-TEQ wird als Gesamt-Dioxinäquivalent (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) bezeichnet und mit WHO-TEQ abgekürzt.

Kontrollen und Monitoring

Ob und in welcher Konzentration Dioxine in Lebens- und Futtermitteln enthalten sind, wird in Deutschland streng überwacht. So werden unter anderem im Rahmen des Lebensmittel-Monitorings, des bundesweiten Überwachungsplans, des Nationalen Rückstandskontrollplanes für Lebensmittel tierischer Herkunft und des Nationalen Kontrollprogramms Futtermittel Proben auf Dioxine untersucht. Die Dioxinbelastung der Bevölkerung hat in den letzten Jahren um ca. 60 % abgenommen. Laut Bundesumweltministerium sank der Gehalt an Dioxinen in der Muttermilch seit den 80er Jahren um mehr als 50 %.

Infolge des Dioxingeschehens Dezember 2010/Januar 2011 wurde das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) um den Paragraphen 44a ergänzt, der eine Meldepflicht für Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen zu Dioxinen und PCB der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer beinhaltet. Diese Ergebnisse werden in einem gemeinsamen Datenpool erfasst und ausgewertet, um potentielle Probleme früher erkennen zu können.

Zur Konkretisierung dieser Meldepflichten wurde eine Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (MitÜbermitV) erlassen, deren Bestimmungen am 01. Mai 2012 in Kraft getreten sind. Die nach dieser Verordnung zu verwendenden elektronischen Vorlagen (digitale Dateien) werden von den zuständigen Behörden der Länder zur Verfügung gestellt. Das BVL stellt zur Arbeitserleichterung ein Muster einer solchen digitalen Erfassungsdatei sowohl für Lebensmittel als auch für Futtermittel zur Verfügung (siehe unteren Bereich). Ob und gegebenenfalls inwieweit dieses Muster von Unternehmen zu verwenden ist, haben die zuständigen Behörden zu entscheiden. Eine Übersicht der Kontaktdaten der obersten Landesbehörden für die Lebensmittelüberwachung finden Sie hier.

Eine Übersicht der für die für die Futtermittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden finden Sie hier.

Das BVL erstellt quartalsweise einen Bericht auf Basis dieser Meldungen. Die Berichte sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen finden Sie im unteren Bereich.

Die von den Ländern erhobenen Messergebnisse zu Dioxinen und PCB in Lebensmitteln werden in regelmäßigen Abständen in die Dioxin-Datenbank des Bundes und der Länder übertragen. Die Dioxin-Datenbank wird vom Umweltbundesamt (UBA) betrieben, das Datenmanagement wird vom UBA und vom BVL arbeitsteilig wahrgenommen. Die Datenbank beinhaltet Daten und Ergebnisse verschiedener Messprogramme des Bundes und der Länder zu Dioxinen, PCB und anderen Kontaminanten in der Umwelt sowie in Lebens- und Futtermitteln. Sie bietet Informationen für die Fachöffentlichkeit sowie Datenlieferanten, Nutzer von Fachbehörden und Bearbeiter von Forschungsvorhaben. Das Informationsangebot ist nach Nutzerkreisen geschichtet. Öffentlich zugänglich sind Berichte der verschiedenen Messprogramme und aufbereitete Datenzusammenstellungen. Die Einzeldaten sind nur für autorisierte Nutzer verfügbar.

Die Auswertung der Daten zu Dioxinen und PCB in Lebensmitteln aus der Dioxin-Datenbank des Bundes und der Länder finden Sie im unteren Bereich unter Links und Dokumente.

Höchstgehalte für Dioxine, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln

Im Folgenden finden Sie die geltenden Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittel gemäß der EU-Kontaminantenverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1881/2006, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1067/2013 vom 30. Oktober 2013). Die Angaben erfolgen für Dioxine und dioxinähnliche PCB in Toxizitätsäquivalenten gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO-TEQ), die unter Verwendung von Toxizitäts-äquivalenzfaktoren (WHO-TEF) aus dem Jahr 2005 berechnet wurden.

Höchstgehalte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006, geändert durch VO (EU) Nr. 1067/2013
ErzeugnisHöchstgehalt, Summe aus Dioxinen und Furanen
(WHO-PCDD/ F-TEQ)
Höchstgehalt, Summe aus Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen
PCB (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ)
Höchstgehalt, Summe aus 6 nicht dioxin-ähnlichen PCB
Lebensmittel tierischer Herkunft 
Fleisch- und Fleischerzeugnisse (außer genießbare Nebenprodukte der Schlachtung) von   
  • Rindern und Schafen
2,5 pg/g Fett4,0 pg/g Fett40 ng/g Fett
  • Geflügel
1,75 pg/g Fett3,0 pg/g Fett40 ng/g Fett
  • Schweinen
1,0 pg/g Fett1,25 pg/g Fett40 ng/g Fett
Aus den o. a. an Land lebenden Tieren gewonnene Leber -ausgenommen Schafleber- und ihre Verarbeitungserzeugnisse0,30 pg/g Frischgewicht0,50 pg/g Frischgewicht3,0 ng/g Frischgewicht
Leber von Schafen und ihre Verarbeitungserzeugnisse1,25 pg/g Frischgewicht2,00 pg/g Frischgewicht3,0 ng/g Frischgewicht

Muskelfleisch von Fischen und Fischereierzeugnisse sowie ihre Verarbeitungserzeugnisse, mit Ausnahme von

  • Wildaal
  • Wild gefangenem Frischwasserfisch, außer in Frischwasser gefangenen diadromen Fischarten
  • Fischleber und deren Verarbeitungs-erzeugnisse
  • Ölen von Meerestieren

Krebstiere: Höchstgehalt gilt für das Muskelfleisch der Extremitäten und des Hinterleibes. Krabben und Krabbenartige: Höchstgehalt gilt für das Muskelfleisch der Extremitäten.

3,5 pg/g Frischgewicht6,5 pg/g Frischgewicht75 ng/g Frischgewicht
Wild gefangener Frischwasserfisch, außer in Frischwasser gefangenenen diadromen Fischarten und deren Erzeugnisse3,5 pg/g Frischgewicht6,5 pg/g Frischgewicht125 ng/g Frischgewicht
Muskelfleisch vom Wildaal (Anguilla anguilla) sowie dessen Erzeugnisse3,5 pg/g Frischgewicht10,0 pg/g Frischgewicht300 ng/g Frischgewicht
Fischleber und ihre Verarbeitungs-erzeugnisse, ausgenommen Öle von Meerestieren (Fischkörperöl, Fischleberöl und Öle anderer mariner Organismen, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind)----20,0 pg/g Frischgewicht

(Im Fall von Fischleber in Dosen findet der Höchstgehalt auf den gesamten Genuss-tauglichen Inhalt der Dose Anwendung.)
200 ng/g Frischgewicht
Rohmilch und Milcherzeugnisse einschließlich Butterfett2,5 pg/g Fett5,5 pg/g Fett40 ng/g Fett
Hühnereier und Eiererzeugnisse2,5 pg/g Fett5,0 pg/g Fett40 ng/g Fett
Tierisches Fett von   
  • Rindern und Schafen
2,5 pg/g Fett4,0 pg/g Fett40 ng/g Fett
  • Geflügel
1,75 pg/g Fett3,0 pg/g Fett40 ng/g Fett
  • Schweinen
1,0 pg/g Fett1,25 pg/g Fett40 ng/g Fett
  • gemischte tierische Fette
1,5 pg/g Fett2,50 pg/g Fett40 ng/g Fett
Öle von Meerestieren (Fischkörperöl, Fischleberöl und Öle anderer mariner Organismen, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind)1,75 pg/g Fett6,0 pg/g Fett200 ng/g Fett
Lebensmittel nicht-tierischer Herkunft 
Pflanzliche Öle und Fette0,75 pg/g Fett1,25 pg/g Fett40 ng/g Fett
Sonstige Lebensmittel 
Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder (Der Höchstgehalt bezieht sich auf das verzehrfertige Erzeugnis (als solches vermarktet oder in der vom Hersteller angegebenen Zubereitung))0,1 pg/g Frischgewicht0,2 pg/g Frischgewicht1,0 ng/g Frischgewicht


Die Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen (WHO) hat mit ihren Berechnungen eine Menge von ein bis vier Picogramm (pg) pro Kilogramm Körpergewicht als tolerierbare lebenslange tägliche Aufnahmemenge für Dioxine und dioxinähnliche PCB festgelegt. Nach diesen Berechnungen kann eine Person mit 60 kg Körpergewicht lebenslang 60-240 pg Dioxine oder dioxinähnliche PCB täglich aufnehmen, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen.

Auslösewerte für Dioxine und für dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln

Die Höchstgehalte für Dioxine und die Summe aus Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln werden gemäß der Empfehlung der Kommission 2013/711/EU (Anhang zuletzt geändert durch Empfehlung Nr. 2014/663/EU) ergänzt durch freiwillig anzuwendende Auslösewerte für Dioxine und für dioxinähnliche PCB (dl-PCB) in verschiedenen Lebensmitteln. Die Angaben erfolgen in Dioxin-Toxizitätsäquivalenten gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO-TEQ), die unter Verwendung von Toxizitäts-äquivalenzfaktoren (WHO-TEF) aus dem Jahr 2005 berechnet wurden. Die Auslösewerte liegen unterhalb der Höchstgehalte und dienen als Frühwarnsystem. Auslösewerte sind ein Instrument, um Kontaminationsquellen zu identifizieren und diese einzuschränken oder zu beseitigen, bevor eine Überschreitung des Höchstgehaltes eintritt. Dioxine und dl-PCB stammen aus unterschiedlichen Quellen, so dass jeweils getrennte Auslösewerte festgelegt wurden.

Auslösewerte für Dioxine und Furane und für dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln gemäß der Empfehlung der Kommission 2013/711/EU
ErzeugnisAuslösewert für Dioxine und Furane(WHO-TEQ)Auslösewert für dioxinähnliche PCB (WHO-TEQ)
Lebensmittel tierischer Herkunft
(Die Auslösewerte gelten nicht für Lebensmitteltierischer Herkunft, die weniger als 2 % Fett enthalten)
Fleisch- und Fleischerzeugnisse (außer genießbare Nebenprodukte der Schlachtung) von:  
  • Rindern und Schafen
1,75 pg/g Fett1,75 pg/g Fett
  • Geflügel
1,25 pg/g Fett0,75 pg/g Fett
  • Schweinen
0,75 pg/g Fett0,50 pg/g Fett
Gemischte Fette1,00 pg/g Fett0,75 pg/g Fett
Muskelfleisch von Zuchtfischen und Zuchtfischerei-Erzeugnisse1,50 pg/g Frischgewicht2,50 pg/g Frischgewicht
Rohmilch und Milcherzeugnisse einschließlich Butterfett1,75 pg/g Fett2,00 pg/g Fett
Hühnereier und Eierzeugnisse1,75 pg/g Fett1,75 pg/g Fett
Lebensmittel nicht-tierischer Herkunft 
Tone als Nahrungsergänzungsmittel0,50 pg/g Frischgewicht0,50 pg/g Frischgewicht
Getreide und Ölsaaten0,50 pg/g Frischgewicht0,35 pg/g Frischgewicht

Obst und Gemüse (einschließlich frische Kräuter)

Für getrocknetes Obst und getrocknetes Gemüse (einschließliche getrocknete Kräuter) gilt Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Für getrocknete Kräuter ist ein Konzentrationsfaktor von 7 zu berücksichtigen.

0,30 pg/g Frischgewicht0,10 pg/g Frischgewicht

Untersuchungsaktivitäten nach §44a LFGB

Rechtsgrundlagen

Links und Dokumente

Weitere zuständige Behörden