Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Schwermetalle sind natürliche Bestandteile der Erdkruste, einige sind sogar lebensnotwendige Bestandteile unserer Nahrung. Hierzu zählen Zink, Eisen, Mangan und Kupfer. Andere Schwermetalle wie Blei, Cadmium oder Quecksilber können jedoch die menschliche Gesundheit schädigen.

Schwermetalle gelangen unter anderem in die Umwelt durch bestimmte industrielle Verfahren, den Autoverkehr, durch das Ausbringen von Klärschlamm und durch die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Sie gelangen von dort über die angebauten Pflanzen oder über das Fleisch von Weidetieren in die Lebensmittel. Da sich Schwermetalle in bestimmten Pflanzen oder Organen von Nutztieren anreichern können, sind die Konzentrationen an Schwermetallen unter Umständen sehr hoch, denn sie können nicht abgebaut werden und gelangen wieder in den Boden zurück.

Wo treten welche Schwermetalle auf?
Blei in Trinkwasser kann in Altbauten auftreten, in denen noch Wasserleitungen aus Blei eingebaut sind. Informationen dazu sollten beim Hauseigentümer und dem Wasserversorger verfügbar sein. Hohe Cadmium-Konzentrationen werden häufig in Gemüsen, Speisepilzen und in Innereien von Schlachttieren gefunden. Organisch gebundenes Quecksilber (beispielsweise Methylquecksilber) kommt vorwiegend in Fischen und Muscheln vor. Sie sind die Hauptquelle für die Aufnahme von Quecksilber über Lebensmittel. Anorganisches Quecksilber kommt meist in Obst, Gemüse und Pilzen vor. Arsen wird in der Nahrungskette beispielsweise in Muscheln, Garnelen und Fischen angereichert. Sie sind die Hauptquelle für die Arsenaufnahme des Menschen. Obgleich Arsen nur ein Halbmetall ist, wird es bei Kontaminanten in der Gruppe der giftigen Schwermetalle häufig aufgeführt.

Höchstgehalte schützen Verbraucher
In der Europäischen Gemeinschaft erfolgt die Festsetzung verbindlicher Höchstgehalte für die verschiedenen Schwermetalle durch Verordnungen der EU-Kommission. Blei- und Cadmium-Höchstgehalte wurden für tierische und pflanzliche Lebensmitteln sowie für Meerestieren festgesetzt. Zum Schutz von Säuglingen und Kleinkindern gelten für Blei besonders strenge Vorschriften. Für Quecksilber gibt es Höchstgehalte in Fischen und Fischereiprodukten. Für Arsen gibt es derzeit keine Höchstgehalte. Das liegt daran, dass es bisher keine Methode gab, anorganisches Arsen zu messen. Im Januar 2005 wurde eine Methode für die Bestimmung von anorganischem Arsen in Algen veröffentlicht. Sobald geeignete Analysemethoden verfügbar sind, um bundeseinheitlich verstärkt Untersuchungen durchzuführen, wird es auch hier Höchstgehalte geben.

Hersteller und Händler sind an diese Höchstgehalte gebunden. Deren Einhaltung wird von den zuständigen Behörden in den Bundesländern streng überwacht. Zusätzlich werden durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Abstimmung mit den Bundesländern ausgewählte Schwerpunktuntersuchungen koordiniert. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wirkt bei Bedarf an der Gesetzgebung beratend mit.