Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Nahrungsergänzungsmittel vs. Arzneimittel

Pillen, Pastillen, Pülverchen - auch wenn sie einander in ihrer Darreichungsform ähneln, unterscheiden sich Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel in vielen Punkten deutlich voneinander.

Grundsätzlich gilt: Arzneimittel sollen Krankheiten heilen – Nahrungsergänzungsmittel nicht. Sie dienen nur der Ergänzung der allgemeinen Ernährung. Dementsprechend dürfen Nahrungsergänzungsmittel nicht als Arzneimittel verkauft werden oder aufgemacht sein. Auch dürfen sie nicht mit Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, beworben werden.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

NahrungsergänzungsmittelArzneimittel
Gehören zu den Lebensmitteln, dienen der Ergänzung der Ernährung von gesunden PersonenSind dazu bestimmt, Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen oder auch die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen
Für sie gilt das Lebensmittelrecht (Lebens- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB und Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV)Für sie gilt das Arzneimittelrecht (Arzneimittelgesetz – AMG; Arzneibücher etc.)
Müssen beim BVL angezeigt werdenWerden durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder bei der Europäischen Zentralbehörde in einem Prüfverfahren zugelassen
Kein Vorabnachweis der Wirksamkeit oder Sicherheit gegenüber einer Behörde erforderlich – für die Sicherheit ist der Hersteller verantwortlichHersteller müssen im Zulassungsverfahren klinische Studien vorlegen, die Wirksamkeit und Sicherheit der Arzneimittel belegen
Mengenangaben auf der Verpackung können bis zu 50 Prozent von der tatsächlichen Menge im Produkt abweichenMengenangaben auf der Verpackung dürfen höchstens um fünf Prozent von der tatsächlichen Dosierung der Wirkstoffe abweichen
Keine Höchstmengen für Inhaltsstoffe festgelegt (außer für technologische Zusatzstoffe)Dosierungen aller Inhaltsstoffe werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft und exakt festgelegt