Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel gehören zu den Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs. Sie unterscheiden sich von anderen Lebensmitteln dadurch, dass sie in kleinen Dosierungen, etwa als Tabletten oder Kapseln angeboten werden. Sie enthalten Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Nährstoffe, die eine ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung in konzentrierter Form haben sollen. Sie dürfen die normale Ernährung ergänzen, jedoch keine arzneiliche Wirkung haben.

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen besonderen lebensmittelrechtlichen Vorschriften
Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) regelt den Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln. Um sie auf den Markt zu bringen, wird keine Zulassung benötigt. Der Hersteller, Inverkehrbringer und/oder Importeur hat die geltenden Vorschriften in eigener Verantwortung zu beachten. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überwacht die jeweils zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde in den Bundesländern. Wenn Nahrungsergänzungsmittel Stoffe enthalten, die nicht zugelassen sind, kann unter bestimmten Vorsaussetzungen für das Inverkehrbringen solcher Erzeugnisse eine Ausnahmegenehmigung oder Allgemeinverfügung vom BVL erteilt werden.

Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel
Durch die NemV wurde ein Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel eingeführt, das durchlaufen werden muss, bevor das Produkt zum ersten Mal auf den Markt kommt. Die Anzeige erfolgt beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Das BVL nimmt diese Anzeige entgegen und leitet sie an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weiter. Dadurch wird eine effektivere Überwachung dieser Produkte gewährleistet.