Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie unterscheiden sich von anderen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs dadurch, dass sie in kleinen Dosierungen, etwa als Tabletten oder Kapseln angeboten werden. Sie enthalten Vitamine, Mineralstoffe und/oder sonstige Stoffe in konzentrierter Form mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung. Anders als Arzneimittel ergänzen sie lediglich die normale Ernährung, d.h. sie dürfen keine arzneiliche Wirkung haben.

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen besonderen lebensmittelrechtlichen Vorschriften
Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) regelt den Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln. Um sie auf den Markt zu bringen, wird keine Zulassung benötigt. Der Hersteller, Inverkehrbringer und/oder Importeur hat die geltenden Vorschriften in eigener Verantwortung zu beachten. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überwacht die jeweils zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde in den Bundesländern.

Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel
Durch die NemV wurde in Deutschland ein Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel eingeführt, das durchlaufen werden muss, bevor das Produkt zum ersten Mal auf den Markt gebracht werden darf. Die Anzeige erfolgt beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das BVL nimmt diese Anzeige entgegen, prüft diese lediglich formal auf Vollständigkeit und leitet sie an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weiter. Durch das Anzeigeverfahren wird eine effektivere Überwachung dieser Produkte gewährleistet.