Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Bestrahlung von Lebensmitteln

Um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern oder gesundheitsschädliche Mikroorganismen in Lebensmitteln abzutöten, besteht die Möglichkeit, Obst, Gemüse und Getreide, Fleisch und Fisch zu bestrahlen. Die verwendete energiereiche Strahlung stammt von radioaktivem Material (Gammastrahlung) oder wird von Maschinen erzeugt (Röntgenstrahlung oder beschleunigte Elektronen). Die Strahlenbehandlung hat zur Folge, dass beispielsweise Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch langsamer keimen oder sprossen und somit länger gelagert werden können. Unerwünschte Organismen (Insekten und Maden) in Getreide, Trockenobst, Gemüse oder Hülsenfrüchten können durch eine Bestrahlung abgetötet und die Reifung von Obst kann verlangsamt werden. Mikroorganismen, die gesundheitsgefährdend sind, können eliminiert werden; die Keimbelastung, auch von Gewürzen, kann soweit reduziert werden, dass die Haltbarkeit der jeweiligen Produkte gewährleistet ist.

Die Strahlung besteht nicht aus radioaktiven Atomen oder Partikeln. Die Lebensmittel werden durch die Bestrahlung nicht radioaktiv. Sie kommen nicht mit der Strahlungsquelle in Kontakt, sondern werden in Containern um die Strahlenquelle herumgeführt bzw. unter dem Elektronen- oder Röntgenstrahl hindurchgeführt, bis sie die notwendige Energiedosis erhalten haben. Die nominelle Strahlendosis ist limitiert auf zehn Kilogray. Ein Kilogramm eines bestrahlten Lebensmittels nimmt bei dieser Strahlendosis die Energie von 10.000 Joule auf.

Welche bestrahlten Lebensmittel dürfen in Deutschland angeboten werden?

In Deutschland dürfen nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung vom sowie den EU-Richtlinien 1999/2/EG und 1999/3/EG lediglich getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt angeboten bzw. verkauft werden. Die Bestrahlung darf nicht in Verbindung mit einer chemischen Behandlung angewandt werden, die dem gleichen Ziel wie die Bestrahlung dient. Um eine ordnungsgemäße Strahlenbehandlung sicherzustellen, dürfen die Lebensmittel nur in Bestrahlungsanlagen behandelt werden, die für diesen Zweck in einem Mitgliedstaat der EU oder durch die EU in Drittländern zugelassen sind.

Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande, Tschechien, Polen und Großbritannien haben eine Strahlenbehandlung auch für weitere Lebensmittel erlaubt. Eine Übersicht über diese Lebensmittel befindet sich im unteren Bereich der Seite. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nur angeboten werden, wenn eine entsprechende Allgemeinverfügung durch das BVL erlassen wurde. Diese kann erlassen werden, wenn das Produkt nach den Vorschriften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union rechtmäßig mit ionisierenden Strahlen behandelt worden ist oder sich rechtmäßig im Verkehr des Mitgliedstaates befindet und keine Gesundheitsgefahren in sich birgt. Derzeit gibt es eine entsprechende Allgemeinverfügung nur für bestrahlte tiefgefrorene Froschschenkel.

Wie erfahre ich, ob ein Lebensmittel bestrahlt worden ist?

In der gesamten EU müssen bestrahlte Lebensmittel gekennzeichnet werden, um den Verbraucher in die Lage zu versetzen, beim Kauf die Wahl zwischen bestrahlten und unbestrahlten Lebensmitteln zu haben. Selbst wenn ein Lebensmittel nur eine kleine Menge bestrahlter Inhaltsstoffe enthält, die sonst nicht auf dem Etikett anzugeben wäre, beispielsweise bestrahlter Pfeffer in einer Gewürzmischung auf einer ansonsten unbestrahlten Pizza, muss dies im Zutatenverzeichnis beim Namen dieser Zutat durch die Angabe „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ angegeben werden. Wenn das ganze Lebensmittel bestrahlt ist, muss dies ebenfalls angegeben werden. Auch in Restaurants oder Kantinen müssen die Kunden durch Aushang oder Hinweise auf der Speisekarte informiert werden.

Kann man erkennen, ob ein Lebensmittel bestrahlt wurde?

Mit bloßem Auge kann man die Strahlenbehandlung eines Lebensmittels nicht erkennen. Es gibt aber analytische Methoden, mit denen im Labor die Strahlenbehandlung praktisch aller Lebensmittel, die hierfür in Frage kommen, nachweisbar ist. Eine Übersicht der in der EU standardisierten Methoden ist im unteren Bereich dieser Seite zu finden.

Sind bestrahlte Lebensmittel gesundheitsschädlich?

Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission (SCF) konnte in seiner Bewertung keine gesundheitlichen Risiken beim Verzehr bestrahlter Lebensmittel erkennen. Der Ausschuss hat jedoch betont, dass die Lebensmittelbestrahlung nicht dazu dienen darf, zu versuchen, Nachlässigkeit in der Hygiene beim Umgang mit Nahrungsmitteln oder ihre Untauglichkeit zum Verzehr als Lebensmittel zu verdecken. Die EFSA-Stellungnahme zur Sicherheit der Bestrahlung von Lebensmittel ist unter diesem Link zu finden.

Wie häufig werden bestrahlte Lebensmittel, die nicht gekennzeichnet sind, entdeckt?

In Deutschland werden jedes Jahr mehrere tausend Lebensmittelproben amtlich auf eine Strahlenbehandlung untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass nur sehr wenige bestrahlte Lebensmittel auf dem Markt sind. Im Jahre 2018 wurden über 2688 Proben untersucht. Rund ein Prozent waren davon bestrahlt, obwohl eine solche Behandlung für die betroffenen Lebensmittel in Deutschland nicht zugelassen ist. Zudem wurde bei diesen Waren auf dem Etikett nicht auf die Bestrahlung hingewiesen. Die Probenahme erfolgt in der Regel risikoorientiert. Mehr zu diesem Thema ist im unteren Bereich dieser Seite unter „Berichte zu bestrahlten Lebensmitteln“ zu finden.

Können alle Lebensmittel bestrahlt werden?

Genauso, wie nicht alle Lebensmittel gekocht werden können, ohne ihre Qualität zu verändern, kann auch nicht jedes Lebensmittel bestrahlt werden. Bei zu hoher Energiedosis kann Milch beispielsweise einen Fremdgeschmack bekommen, Früchte können schneller matschig werden. Die Besiedlung von Gewürzen und Kräutern durch Keime hingegen kann durch eine Bestrahlung stark reduziert werden, ohne das Aroma zu beeinträchtigen. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen jedoch auch konventionelle Methoden zur Verfügung, zum Beispiel eine schonende Erhitzung.