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Angereicherte Lebensmittel

Angereicherte Lebensmittel stellen eine Untergruppe der funktionellen Lebensmittel dar und entsprechen in ihren Erscheinungsformen denjenigen von gewöhnlichen, herkömmlichen Lebensmitteln (z. B. Joghurts, Säfte). Sie unterscheiden sich von diesen lediglich dadurch, dass ernährungsbezogen wirkende Stoffe wie Vitamine, Mineralstoffe, Bakterienkulturen, Fettsäuren oder andere Nährstoffe zugesetzt oder bestimmte Stoffe, wie z. B. Fett, Salz oder Zucker entfernt bzw. reduziert wurden.

Anders als beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel werden funktionelle Lebensmittel in der Regel auch aus Gründen des Genusses und des Geschmacks verzehrt.
Angereicherte Lebensmittel werden zumeist mit einem positiven Effekt für die Gesundheit beworben. Besondere Wirkungen auf die Gesundheit sind jedoch nicht immer wissenschaftlich hinreichend gesichert.

Die meisten zugesetzten Nährstoffe sind zwar für den menschlichen Stoffwechsel lebensnotwendig, dies heißt jedoch nicht, dass der Konsument umso gesünder ist, je mehr er davon aufnimmt. Eine Überversorgung kann sogar mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Daher sind angereicherte Lebensmittel zum Teil mit Hinweisen zum Verzehr wie z. B. einer Tagesverzehrsempfehlung und im Bedarfsfall auch mit Warnhinweisen versehen, die zu beachten sind.

Die Anreicherung von Lebensmitteln unterliegt verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen. Seit dem 01. Juli 2007 regelt die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 (Anreicherungs-Verordnung) den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln. Auf Grund von in der Verordnung festgelegten Übergangsmaßnahmen sind aber derzeit auch noch nationale Vorschriften, wie das deutsche Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), zu beachten.

Ob für die Anreicherung eines Lebensmittels eine Genehmigung erforderlich ist, hängt davon ab, welche Nährstoffe zugesetzt werden. Für den Zusatz von Nährstoffen, die nicht zugelassen sind, wie u. a. die meisten Mineralstoffe und Spurenelemente sowie die Vitamine A und D kann unter bestimmten Voraussetzungen für das Inverkehrbringen der damit angereicherten Lebensmittel eine Ausnahmegenehmigung erteilt oder eine Allgemeinverfügung vom BVL erlassen werden.