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Vorschriften für Diabetiker-Lebensmittel aufgehoben

In der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) waren besondere Anforderungen an diätetische Lebensmittel für Diabetiker vorgesehen. Die Verwendung bestimmter Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel, der Gehalt an Fett oder Alkohol, der Brennwert von Brot, der Kohlenhydratanteil in Diabetiker-Bier und die Zusammensetzung von Mahlzeiten für Diabetiker wurde genau definiert.

Nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand benötigen Personen mit Diabetes mellitus jedoch keine speziellen diätetischen Lebensmittel. Für sie gelten die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung wie für die Allgemeinbevölkerung. Um der Krankheit Diabetes mellitus vorzubeugen oder sie später zu behandeln, müssen u. a. individuelle Ernährungsgewohnheiten geändert werden.

Zu einer gesunden Ernährung gehört z. B. der tägliche Verzehr von frischem Obst und Gemüse. Eine spezielle Diabetikerkost ist dagegen nicht erforderlich.

Mit der am 09. Oktober 2010 in Kraft getretenen 16. Änderungsverordnung der Diätverordnung wurden die speziellen Vorschriften für Diabetiker-Lebensmittel aufgehoben. Es sind Übergangsfristen vorgesehen, um den betroffenen Unternehmen die notwendigen Umstellungen im Bereich der Kennzeichnung und Zusammensetzung der Produkte zu ermöglichen.